Handlungs- und Wirkungsräume wasserwirtschaftlicher Maßnahmen
- Vor dem Hintergrund der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland und der damit verbundenen Diskussion über die Angemessenheit bestehender institutioneller Arrangements ist es das Ziel dieser Arbeit, die institutionelle Struktur der Gewässerbewirtschaftung in Deutschland anhand ökonomischer Effizienzkriterien zu bewerten und Vorschläge für eine optimale Modifikation der institutionellen Strukturen mit dem Ziel einer Effizienzsteigerung zu entwickeln. Den theoretischen Hintergrund bildet dabei die ökonomische Theorie des Umweltföderalismus. Da einerseits die ökonomische Theorie des Umweltföderalismus eine starke räumliche Komponente aufweist und andererseits die Entwicklung und Bewertung von Vorschlägen zur Modifikation der Wirkungsräume institutioneller Strukturen originär geographische Aufgabengebiete berührt, werden in dieser Arbeit auch geographische Konzepte einer idealen Raumgliederung und allgemeine wirtschaftsgeographische Theorieansätze berücksichtigt.
Author: | Dirk HuchtemannGND |
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URN: | urn:nbn:de:hbz:294-25423 |
Subtitle (German): | Bestandsaufnahme und problembezogene Regionalisierung am Beispiel von Teileinzugsgebieten an Rhein und Ems |
Referee: | Heiner DürrGND, Harald ZeppGND |
Document Type: | Doctoral Thesis |
Language: | German |
Date of Publication (online): | 2009/06/15 |
Date of first Publication: | 2009/06/15 |
Publishing Institution: | Ruhr-Universität Bochum, Universitätsbibliothek |
Granting Institution: | Ruhr-Universität Bochum, Fakultät für Geowissenschaften |
Date of final exam: | 2009/02/06 |
Creating Corporation: | Fakultät für Geowissenschaften |
GND-Keyword: | Europäische Union / Wasserrahmenrichtlinie; Einzugsgebiet; Regionalisierung; Naturraum; Ökonomische Theorie des Föderalismus |
Dewey Decimal Classification: | Naturwissenschaften und Mathematik / Geowissenschaften, Geologie |
faculties: | Fakultät für Geowissenschaften |
Licence (German): | Keine Creative Commons Lizenz - es gelten der Veröffentlichungsvertrag und das deutsche Urheberrecht |