Verbesserte DNA-Analyse von humanen Blut- und Urinproben unter rechtsmedizinischen Aspekten

Die Körperflüssikeiten Urin und Blut sind häufig Grundlage DNA-analytischer Methoden in der Rechtsmedizin. Der in Urin nur geringe DNA-Gehalt kann durch nichtoptimale Lagerungs-und Extraktionsbedingungen so stark abnehmen, daß eine eindeutige Zuordnung der Probe zu einer Person nicht mehr möglich ist. Ziel dieser Arbeit war es deshalb, Asservierungsbedingungen für Urinproben zu ermitteln, die die DNA langfristig stabilisieren und gleichzeitig eine Analyse nicht stören. Für die Untersuchungen wurden frische Urinproben von 50 nicht verwandten Probanden aliquotiert und ohne Zusatz bzw. mit Chelatbildnern (EDTA, Natriumcitrat) versetzt und bei Raumtemperatur, +4°C und -20°C gelagert. Anschließend wurde die DNA mit zwei verschiedenen Extraktionsprotokollen isoliert und mittels Slot-Blot und humanspezifischer Sonde quantifiziert. Es zeigte sich, daß die extrahierbare DNA-Menge am höchsten in den Proben war, die mit EDTA gelagert worden waren. Die Amplifikation der DNA-Proben wurde mit den Primern zweier verschiedener PCR-Systeme (HUMTH01,D1S80) überprüft. Generell konnte die DNA aus Urinproben, die mit EDTA gelagert worden waren am erfolgreichsten typisiert werden. Die Überprüfung der ermittelten Allelfrequenzen (HUMTH01, D1S80) auf Erfüllung der Kriterien nach dem Hardy-Weinberg-Gesetz ergab, daß sich die untersuchten Merkmale in einem populationsgenetischen Gleichgewicht befindet und für die biostatistische Wahrscheinlichkeitsberechnung an diesem Institut eingesetzt werden darf. Am Beispiel der DNA-Analyse von Blutchimären wird auf eine "Fallgrube" bei der forensischen Interpretation von Spuren hingewiesen. Die Analyse von Blutproben von Drillingen mit Blutchimärismus führte zu irreführenden Ergebnissen. Aufgrund dieser genetischen Besonderheit wäre der weibliche Drilling als männlich interpretiert worden. Erst die Analyse von Urin- und Speichelproben dieser Drillinge ergab individuelle Merkmale.

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