zum Inhalt


Wir Bürgermeistere und Rath der Stadt Rostock Fügen ... allen unsern Einwohnern, Schutzverwandten und Bürgern samt und sonders hiemit zu wissen: Daß da sich viele in Entrichtung des jährlichen Haus- und Buden-Geldes an das hiesige Stadt-Aerarium säumig finden lassen ... : Publicatum Jussu Senatus, Rostock den 30sten Mart. 1765.

[Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1765]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn890519005

Abstract: Verordnung betreffend die Entrichtung des jährlichen Haus- und Budengeldes

Druck   Freier Zugang    


Anbieter

Universitätsbibliothek Rostock

Portale

OPACGVKVD18Digitale Bibliothek MV

Rechte

gemeinfrei

Dieses Werk unterliegt keinen bekannten urheberrechtlichen Beschränkungen.