Französisch-Fehler von Lernenden der französischen Rechtssprache : Fehleranalyse einer universitären Klausuren-Stichprobe

Gegenstand dieser Dissertation sind die allgemeinsprachlichen Fehler von Lernenden der französischen Rechtssprache im Hochschulkontext: Welche allgemeinsprachlichen Sprachschwierigkeiten bringen die Lernenden in den fachsprachlichen Unterricht mit, die im fachsprachlichen Unterrichtscurriculum berücksichtigt werden sollten? Eine Stichprobe von Klausuren wurde mit der Methode der Fehleranalyse untersucht. Zum Forschungshintergrund situiert sich diese Arbeit an der Kreuzung zwischen (Fehler-)Linguistik, Fachsprachenforschung sowie nah an der fachspachlichen Fehlerlinguistik. Die forschungsinterne Relevanz der Arbeit wird u.a. mit Fluck (1992) untermauert, dessen Behauptung immer noch hochaktuell ist: „Es fällt auf, daß lediglich die Wirtschaftssprache der gängigsten Fremdsprachen fehlerlinguistisch bereits einigermaßen erfaßt worden ist; Studien zu den Fehlern in verschiedenen Fächern […] stellen derzeit das vielleicht dringendste Desideratum einer fachsprachlichen Fehlerlinguistik dar.“ (Fluck 1992: 213) Er stellt weiterhin fest, dass es „Defizite bei der Fehleranalyse im fachsprachlichen Unterricht“ gibt (ebd.). Ergebnis dieser Untersuchung sind 7 Fehlerkategorien aus der genutzten Taxonomie, die nach quantitativer deskriptiv-statistischer Auswertung besonders repräsentiert sind und deren qualitative Untersuchung die 10 fachsprachlich merkmalarme Grundregeln ergibt, denen (nicht nur) der francais juridique-Unterricht Beachtung schenken könnte.

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