Gutachten zum berufsbedingten UV-induzierten Hautkrebs nach § 9 Abs. 2 SGB VII : Untersuchungen zu Qualität und Homogenität

Zum 1. Januar 2015 wurde eine neue BK 5103 „Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung“ in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Die vorliegende Studie ist die erste Studie welche die Qualität der Gutachten zum berufsbedingten UV-induzierten Hautkrebs nach § 9 Abs. 2 SGB VII untersucht. Es handelt sich um eine retrospektive Studie an berufsdermatologischen Gutachten zum UV berufsbedingten Hautkrebs aus verschiedenen Regionen Deutschlands, die zwischen Juli 2008 und Dezember 2013 verfasst wurden. Auf Basis des Bamberger Merkblattes (BM) wurde eine Checkliste mit wichtigen Qualitätsmerkmalen entwickelt. Es wurden 133 Gutachten mit Hilfe der Checkliste evaluiert und der Grad der Übereinstimmung mit den Qualitätsvorgaben des BM mit Hilfe einer Punkteskala überprüft und bewertet. Eine Analyse der Varianzen (ANOVA) wurde durchgeführt, um die Mittelwerte des Qualitätsindex zwischen den Kliniken und Praxen zu berechnen. Die untersuchten Gutachten erreichten im Mittel 54,8 Punkte von 78 maximalen Punkten. In einer Praxis erstellte Gutachten erreichten im Vergleich zu in einer Klinik erstellten Gutachten einen niedrigeren Score in der Berufsanamnese von 8,6 vs. 10,1 und in den zusammengefassten Subskalen der „allgemeinen Daten“ und „Diagnosen“ von 11,2 vs. 13,2 Punkten (p<0,05). Es handelt sich um die erste und bisher einzige Studie zur Gutachtenqualität beim UV-bedingten beruflichen Hautkrebs. Die Studie zeigt eine relativ gute Qualität der bisherigen Gutachten zum UV-bedingten Hautkrebs. Die Unterschiede zwischen der Qualität der Gutachten aus Praxis und Klinik waren in den entscheidenden Teilen des Gutachtens („Beurteilung“, „Antwort auf die Fragen des Unfallversicherungsträgers“) statistisch nicht signifikant. Zusätzlich zeigen die Daten, welche Merkmale bei der Erstellung von Gutachten mehr beachtet werden müssen, um die Qualität zukünftiger Gutachten zu verbessern.

Zitieren

Zitierform:
Zitierform konnte nicht geladen werden.

Rechte

Nutzung und Vervielfältigung:
Alle Rechte vorbehalten