Rundfunk und Grundgesetz : die Auswirkungen der Digitalisierung elektronischer Massenmedien auf den Rundfunkbegriff und die Folgen für die Rundfunkhoheit und die Rundfunkordnung in Deutschland und Europa

Ziel der Dissertation ist es, anhand des Normzwecks des Freiheitsrechts der Rundfunkfreiheit die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen aufzuzeigen, die für einen rechtlichen Ordnungsrahmen und dessen Grenzen für das Rundfunkwesen unter den Bedingungen der Digitalisierung der Kommunikation zu gelten haben. Fernmeldetechnische veranstaltete Kommunikation, die an die Allgemeinheit gerichtet und nicht unter den einfachgesetzlichen Rundfunkbegriff subsumierbar ist, kommt der Schutz des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG zu. Verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Rundfunkbegriff fallen auseinander. Weiter ist es das Ziel, ausgehend von der gewonnenen Erkenntnis, die Grenzen und Notwendigkeit einer Veränderung der Gesetzgebungszuständigkeit zwischen den Verbandskompetenzen der Bundesländer, des Bundes und der Europäischen Union auszuloten. Weder das Bundesstaats- noch das Demokratieprinzip gewährleistet einen immerwährenden Verbleib der Rundfunk-Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern, da nur eine staatserhaltende Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern gesichert sein muss. Der Wegfall der Rahmenkompetenz für die Presse ordnet und vereinheitlicht das Medienverfassungsrecht.

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