Die Arbeit unterzieht die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts einer Analyse im Hinblick auf ihre Erscheinungsformen, Systematik und Entstehungsweise und setzt sich mit der rechtstheoretischen Erfassung der Grundsätze auseinander. Dabei erfolgt die Auseinandersetzung mit verschiedenen Erscheinungsformen des Rechts (u. a. Gewohnheits- und Richterrecht), deren Wirkungsweise und Berechtigung hinterfragt werden.