Das Täterschaftsattribut der Risikoherrschaft und die Beteiligungsformen der fahrlässigen Erfolgsdelikte

Während im Bereich der vorsätzlichen Erfolgsdelikte sachlogische Strukturen intensiv diskutiert und schließlich dogmatisch verwertet wurden, ist die Entwicklung der Fahrlässigkeitsdogmatik wissenschaftlich zurückgeblieben. Erst mit der Rechtsprechungswende in den Selbstgefährdungsfällen ist eine intensive wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Beteiligungsstrukturen in Gang gekommen. Die Untersuchung nimmt diese Entwicklungen analytisch auf und stellt sie in einen allgemeinen Begründungszusammenhang, um von einheitlichen verfassungsrechtlichen und sozial konsentierten Grundlagen aus eine zur Vorsatzdogmatik homogene Fahrlässigkeitskonzeption zu entfalten. Deren beteiligungsdogmatisches Risikoherrschaftskriterium wird im Zusammenhang mit einem subjektiven Fahrlässigkeitstatbestand so weit konkretisiert, dass eine Differenzierung der in § 25 StGB vorgegebenen Täterschaftsformen auch im Bereich der fahrlässigen Erfolgsdelikte gelingt.

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