Der Aspekt der Sanierung im chinesischen Insolvenzrecht : ein Vergleich mit dem deutschen und dem US-amerikanischen Insolvenzrecht

Schlecker war mit zeitweise rund 10.000 Filialen und etwa 30.000 Mitarbeitern in Europa die größte Drogeriekette Deutschlands und über viele Jahre Marktführer auf dem heftig umkämpften deutschen Drogeriemarkt.1 Da sich Schlecker nur auf die schnelle Expansion konzentriert, in die Eröffnung weiterer Filialen investiert, hierbei aber nicht auf die Qualität und ein effizientes Managementsystem der Läden geachtet hatte, konnte Schlecker die Position des Marktführens nicht mehr innehalten.2 Der Grund dafür lag in dem scharfen Preiswettbewerb mit dm und Rossmann. Schlecker stellte schließlich am 23.01.2012 beim Amtsgericht Ulm wegen Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag. Die Forderungen der Schlecker-Gläubiger lagen bei rund 750 Mio. Euro, summa summarum gab es ungefähr 25.000 Arbeitslose aufgrund der Insolvenz von Schlecker. Schleckers Insolvenzantrag war mit einem Sanierungskonzept verbunden. Der Versuch des Insolvenzverwalters, das Unternehmen fortzuführen, scheiterte aber aus Mangel an Kapitalzuflüssen. Es gab keine Perspektive für den Weiterbetrieb des Unternehmens, da die Angebote der Investoren deutlich unter einer Liquidation des Unternehmens lagen und auch in der Veräußerung des Gesamtkonzerns an einen Investor keine Möglichkeit lag. Am 01.06.2012 einigte sich der Gläubigerausschuss auf die Abwicklung der Drogeriemarktkette. Der missglückte Sanierungsversuch ließ dem Unternehmen keine andere Wahl. Die restlichen Filialen, nämlich Schlecker XL und das Tochterunternehmen IhrPlatz konnten durch teilweisen Unternehmensverkauf weiter existieren. Die übrigen Geschäftsstellen wurden geschlossen. Das Beispiel zeigt deutlich, dass eine Sanierung kein Allheilmittel und aufgrund der Komplexität des Sanierungsverfahrens nicht auf alle insolventen Unternehmen anwendbar ist.

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