Reichweite schuldrechtlicher Pflichten zur beruflichen Fortbildung im Arbeitsverhältnis : Aufrechterhaltung des arbeitsvertraglichen Äquivalenzverhältnisses durch Fortbildung

Berufliche Fortbildungsmaßnahmen stellen in Zeiten von stark internationalisierten sowie sich technisch wandelnden Berufsbildern zunehmend eine Herausforderung für die Arbeitsvertragsparteien dar. Aktualisierte und erneuerte Berufsinhalte müssen mehr und mehr in ursprünglich erlernte Berufsbilder und, da der Wandel zu neuen Anforderungen am Arbeitsplatz führt, zugleich über entsprechend ausgebildete Arbeitnehmer in die Arbeitsvertragsverhältnisse integriert werden, um als Wert in der Wirtschaft einsetzbar und nutzbar zu werden. Gut aus- und fortgebildete Arbeitnehmer sind damit die Grundvoraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg im Unternehmen. Die Erneuerung fachlichen Wissens erfordert jedoch Zeit und Geld. Erschwerend kommt hinzu, dass die beschleunigten Veränderungen der Wirtschaftsbedingungen immer schneller einsetzende Veränderungen in zahlreichen Berufsbildern und Branchen bewirken, die dazu führen, dass Arbeitnehmer ihre ursprünglich erlernten Fachkenntnisse bereits nach kurzer Zeit und wiederholt erneuern müssen. Eine uneingeschränkt flexible und dennoch geplante Anpassungsfähigkeit an real existierende Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und an den dadurch gegebenenfalls entstehenden Wandel im Berufsbild wird vorausgesetzt. Offensichtlich ist zudem, dass in der Praxis ein kontinuierlicher Anpassungsprozess an die Veränderungen tatsächlich stattfindet. Die Erhaltung und Anpassung beruflicher Fähigkeiten durch berufliche Fortbildung stellt also insbesondere für den Arbeitnehmer eine Herausforderung dar. Aus einer rein praktischen Betrachtungsweise heraus entsteht die These, dass der Arbeitnehmer heutzutage im laufenden Arbeitsvertragsverhältnis gezwungen ist, sich fortlaufend beruflich fortzubilden. Eindringlich wird in der zielgruppenorientierten Informationsvermittlung die Überzeugung propagiert, dass der Arbeitnehmer in allen Phasen seines Berufslebens Angebote der beruflichen Fortbildung und Möglichkeiten des Lernens im Arbeitsverhältnis aktiv nutzen muss. Fortbildung und berufliche Weiterentwicklung sind die Voraussetzungen für dauerhafte Beschäftigungsfähigkeit. Die Auswirkungen, welche das damit an Relevanz gewinnende berufliche Fortbildungserfordernis auch auf die rechtlichen Bedingungen im bestehenden Arbeitsvertragsverhältnis als Dauerschuldverhältnis zeitigt, geben daher Anlass zu der folgenden Untersuchung.

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