Die Kapitalerhöhung in der AG nach deutschem und türkischem Recht

Unter dem Begriff „Kapitalerhöhung“ versteht man grundsätzlich eine Erhöhung des bei der Gründung in der Satzung festgesetzten Grundkapitals einer Aktiengesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien. Die Bedeutung der Kapitalerhöhung liegt unter anderem darin, dass sie eines der wesentlichen, wenn nicht sogar das wichtigste Kapitalbeschaffungsinstrument einer Aktiengesellschaft darstellt. Sie führt zu einer Erweiterung der Eigenkapitalbasis und sichert damit die Liquidität der Gesellschaft. Dem Interesse der Aktiengesellschaft an einer möglichst breiten Finanzierungsbasis - unter Umständen auch durch die Präsenz der Gesellschaft an den internationalen Kapitalmärkten - steht jedoch ein ureigenes Interesse des Aktionärs im Hinblick auf die Substanzerhaltung seines Anteils gegenüber. Um die Aktionäre mitgliedschaftsrechtlich vor einer Verwässerung ihres Einflusses auf die Geschicke der Gesellschaft und vermögensrechtlich vor einer Verwässerung ihres Vermögens zu schützen, gewähren die deutschen und türkischen Gesetzgeber jedem Aktionär ein gesetzliches Bezugsrecht. Dieses Recht, neue Aktien im Verhältnis zum alten Aktienbesitz zu beziehen, kann jedoch auf­grund besonderer Umstände mit qualifizierter Mehrheit in der Haupt-/Generalversammlung ausgeschlossen werden. Die aus diesem Spannungsverhältnis folgenden Fragen, insbesondere der Streit um das Erfordernis einer materiellen Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses bei der Kapitalerhöhung, sind seit Jahrzehnten immer wieder Gegenstand der aktienrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Kleinaktionären und Mehrheitsgesellschaftern. Ausgehend von den BGH-Entscheidungen überprüft diese Arbeit die bestehenden Streitstände zu den einzelnen Formen der Kapitalerhöhung im Lichte der neueren Rechtsprechung und verfolgt zudem den Zweck, die Ergebnisse für die rechtspolitische Neugestaltung der Kapitalerhöhungs- bzw. Bezugsrechtsregelung in der Türkei fruchtbar zu machen. Ferner werden die bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten der Aktionäre gegen eine Kapitalerhöhung mit rechtswidrigem Bezugsrechtsausschluss in beiden untersuchten Rechtsordnungen herausgearbeitet.

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