Der Meisterzwang vor und nach der Handwerksnovelle 2004 unter besonderer Berücksichtigung des Begriffes der Gefahrgeneigtheit : zugleich Leitlinien für seine zukünftige Reformierung

Die vorliegende Arbeit wurde im Sommersemester 2007 vom Rat dermRechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena als Dissertation angenommen. Die Verfasserin nimmt die Handwerksnovelle aus dem Jahre 2003 zum Anlaß, die Verfassungsmäßigkeit des Meisterzwanges vor und nach der Reform zu untersuchen. Ein Hauptaugenmerk der Arbeit liegt dabei auf der Konkretisierung des im Rahmen der Handwerksnovelle in die Handwerksordnung eingeführten Kriteriums der Gefahrgeneigtheit. Die sich in diesem Zusammenhang für die Verfasserin als unzulänglich offenbarende gesetzgeberische Tätigkeit mündet in einen Vorschlag, welche Leitlinien eine zukünftige Reform der Handwerksordnung bestimmen könnten.

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