Verpflichtung zur Aufklärung gegen eigene Interessen?

The lawyers duty to point out mistakes to his client

Please always quote using this URN: urn:nbn:de:bvb:20-opus-237
  • Die einem Rechtsanwalt durch den BGH auferlegte Hinweispflicht beinhaltet, dass dieser im Rahmen seiner Beratungspflicht seinem Mandanten unaufgefordert offenbaren muss, einen Fehler begangen zu haben und diesem deshalb ein Regressanspruch zusteht. Zudem muss der Rechtsanwalt den Mandanten während und bei aufrechterhaltendem Mandat über den Beginn der Verjährungsfrist des gegen ihn bestehenden Schadensersatzanspruchs aufklären. Bei schuldhafter Unterlassung dieser Hinweispflicht mit der Folge, dass der Schadensersatz nach drei Jahren gemäß § 51Die einem Rechtsanwalt durch den BGH auferlegte Hinweispflicht beinhaltet, dass dieser im Rahmen seiner Beratungspflicht seinem Mandanten unaufgefordert offenbaren muss, einen Fehler begangen zu haben und diesem deshalb ein Regressanspruch zusteht. Zudem muss der Rechtsanwalt den Mandanten während und bei aufrechterhaltendem Mandat über den Beginn der Verjährungsfrist des gegen ihn bestehenden Schadensersatzanspruchs aufklären. Bei schuldhafter Unterlassung dieser Hinweispflicht mit der Folge, dass der Schadensersatz nach drei Jahren gemäß § 51 b BRAO verjährt, gewährt die Rechtsprechung einen von ihr konstruierten "Sekundäranspruch". Dieser Sekundäranspruch verlängert die Verjährungsfrist des § 51 b BRAO um bis zu weitere drei Jahre. Die Entwicklung dieser Hinweispflicht sowie des Sekundäranspruchs werden auf ihre Berechtigung untersucht. Zudem wird ein Vergleich bezüglich der Hinweispflicht und der Haftung anderer selbständiger Berufsgruppen vorgenommen. Dabei werden die Hinweispflicht des Steuerberaters und des Architekten mit der des Anwalts verglichen. Im Anschluss daran wird die Pflicht der drei Berufsgruppen der Arzthaftung gegenübergestellt.Sshow moreshow less

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Metadaten
Author: Gunda Ennen
URN:urn:nbn:de:bvb:20-opus-237
Document Type:Doctoral Thesis
Granting Institution:Universität Würzburg, Juristische Fakultät
Faculties:Juristische Fakultät / Institut für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht
Date of final exam:2001/01/25
Language:German
Year of Completion:2001
Dewey Decimal Classification:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
GND Keyword:Deutschland; Freier Beruf; Haftung; Arzt; Anwaltshaftung; Steuerberater
Tag:Anwaltshaftung; Architektenhaftung; Arzthaftung; Hinweispflicht des Anwalts; Steuerberaterhaftung; § 51 b BRAO
freelance; liability for damages; period of limitation
Release Date:2002/07/09
Advisor:Prof. Dr. Inge Scherer