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Franz Ludwig <Mainz, Erzbischof>: Verordnung, Was Zu Verhütung des von denen Juden Bey dem Denen Chur-Mayntzischen Bürger, Beysassen und Unterthanen Mittels Blosser Schuld-Scheinen, Oder ausgestellten Wechsel-Brieffen Gethanen Geldt-Vorschuß, Oder Denen mit selbigen getroffenen Contracten Einige Zeither verspührten, und zu derselben äussersten Schaden und Verderben ausgeschlagenen ohnverantwortlichen Wuchers und Betrugs hinführo beobachtet werden solle. [... Mayntz den 13. Decemb. 1729]. Mayntz: Churfürstl. Hoff- und Univ.-Buchdr., 1729 [PDF, 783kB]

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