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Perkutane Brustdrüsenstanzbiopsie. Stellenwert im Rahmen der interventionellen Diagnostik
Perkutane Brustdrüsenstanzbiopsie. Stellenwert im Rahmen der interventionellen Diagnostik
Die perkutane Brustdrüsenstanzbiopsie (large core biopsy mit 14-Gauge-Nadel), unterstützt durch bildgebende Verfahren, ist in der alltäglichen Praxis eine zuverlässige Methode mit ho-hem Sicherheitsgrad bei der Erfassung gut- und bösartiger Läsionen. Im eigenen Untersuchungsgut (n=510) gelingt eine eindeutige Befundeinordnung nach der B-Klassifikation in knapp 97 %, nur in 3,2 % muss eine Einstufung nach B3 oder B4 als Ausdruck eines unsicheren Potentials erfolgen. In 9,4 % kommt eine fraglich repräsentative Histologie (B1) vor. Alle Malignomdiagnosen (B5) sind in nachfolgenden operativen Eingriffen (n=211) bestätigt worden, entsprechend einer Sensitivität bzw. einem positiven prädiktiven Wert von 100 % für die perkutane Stanzbiopsie. Die Notwendigkeit einer weiteren Abklärung durch offene Biopsie nach B3- und B4-Einordnung (n=16) wird dadurch untermauert, dass in 8 von 13 operierten Fällen Karzinome gesichert worden sind. In der B2-Kategorie (n=228) sind bei 4 von 25 ope-rierten Fällen Karzinome vorgekommen, entsprechend einem negativen prädiktiven Wert von 98.3 %, was aber nicht auf eine falsch negative Histologie sondern auf eine nicht repräsentative Materialgewinnung zurückzuführen war. Hingegen haben in der B1-Kategorie (n=46) zusätzliche chirurgische Eingriffe (n=7) kein Malignom ergeben. Die Indikation zum operativen Eingriff ist nicht allein nach dem Stanzbiopsieergebnis, sondern zusätzlich bei negativer Histologie nach den klinisch-physikalischen Befunden auszurichten, insbesondere bei klinisch weiterhin suspekter und malignitätsverdächtiger Vorgabe nach Diagnoseüberprüfung. Letzteres gilt auch dann, wenn die Histologie in den Gewebestanzen zweifelsfrei benigne ist. Die hohe qualitative diagnostische Sicherheit widerspricht der Notwendigkeit einer obligaten dezentralen Zweitbegutachtung des Histologieergebnisses, die mit Verzögerungen, nicht uner-heblichen zusätzlichen Arztleistungen und damit höheren Kosten verbunden ist, weil lediglich in weniger als vier Prozent keine eindeutigen Aussagen zur Dignität gegeben werden können und weil darüber hinaus zumindest im vorliegenden Untersuchungsgut keine falsch positiven Histologiediagnosen aufgetreten sind. Letztendlich hat der Kliniker nicht nur bei übereinstimmenden sondern auch bei diskrepanten Befunden in Eigenverantwortung die Weichen für das weitere Prozedere zu stellen. Dennoch ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit, speziell mit dem die Patientin untersuchenden Arzt und dem Histologen bei unsicherem oder zweifel-haftem Ergebnis für eine eventuelle weitere Diagnose- und Therapieplanung anzustreben.
Mammakarzinom, präbioptische Diagnostik, Hochgeschwindigkeitsstanzbiopsie, 14 Gauge
Weitz, Jochen
2004
Deutsch
Universitätsbibliothek der Ludwig-Maximilians-Universität München
Weitz, Jochen (2004): Perkutane Brustdrüsenstanzbiopsie: Stellenwert im Rahmen der interventionellen Diagnostik. Dissertation, LMU München: Medizinische Fakultät
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Abstract

Die perkutane Brustdrüsenstanzbiopsie (large core biopsy mit 14-Gauge-Nadel), unterstützt durch bildgebende Verfahren, ist in der alltäglichen Praxis eine zuverlässige Methode mit ho-hem Sicherheitsgrad bei der Erfassung gut- und bösartiger Läsionen. Im eigenen Untersuchungsgut (n=510) gelingt eine eindeutige Befundeinordnung nach der B-Klassifikation in knapp 97 %, nur in 3,2 % muss eine Einstufung nach B3 oder B4 als Ausdruck eines unsicheren Potentials erfolgen. In 9,4 % kommt eine fraglich repräsentative Histologie (B1) vor. Alle Malignomdiagnosen (B5) sind in nachfolgenden operativen Eingriffen (n=211) bestätigt worden, entsprechend einer Sensitivität bzw. einem positiven prädiktiven Wert von 100 % für die perkutane Stanzbiopsie. Die Notwendigkeit einer weiteren Abklärung durch offene Biopsie nach B3- und B4-Einordnung (n=16) wird dadurch untermauert, dass in 8 von 13 operierten Fällen Karzinome gesichert worden sind. In der B2-Kategorie (n=228) sind bei 4 von 25 ope-rierten Fällen Karzinome vorgekommen, entsprechend einem negativen prädiktiven Wert von 98.3 %, was aber nicht auf eine falsch negative Histologie sondern auf eine nicht repräsentative Materialgewinnung zurückzuführen war. Hingegen haben in der B1-Kategorie (n=46) zusätzliche chirurgische Eingriffe (n=7) kein Malignom ergeben. Die Indikation zum operativen Eingriff ist nicht allein nach dem Stanzbiopsieergebnis, sondern zusätzlich bei negativer Histologie nach den klinisch-physikalischen Befunden auszurichten, insbesondere bei klinisch weiterhin suspekter und malignitätsverdächtiger Vorgabe nach Diagnoseüberprüfung. Letzteres gilt auch dann, wenn die Histologie in den Gewebestanzen zweifelsfrei benigne ist. Die hohe qualitative diagnostische Sicherheit widerspricht der Notwendigkeit einer obligaten dezentralen Zweitbegutachtung des Histologieergebnisses, die mit Verzögerungen, nicht uner-heblichen zusätzlichen Arztleistungen und damit höheren Kosten verbunden ist, weil lediglich in weniger als vier Prozent keine eindeutigen Aussagen zur Dignität gegeben werden können und weil darüber hinaus zumindest im vorliegenden Untersuchungsgut keine falsch positiven Histologiediagnosen aufgetreten sind. Letztendlich hat der Kliniker nicht nur bei übereinstimmenden sondern auch bei diskrepanten Befunden in Eigenverantwortung die Weichen für das weitere Prozedere zu stellen. Dennoch ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit, speziell mit dem die Patientin untersuchenden Arzt und dem Histologen bei unsicherem oder zweifel-haftem Ergebnis für eine eventuelle weitere Diagnose- und Therapieplanung anzustreben.