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Deutschlandweite Analyse zum Sachkundestatus der Mitarbeiter in Zoofachhandlungen und Bau-/Gartenmärkten mit Lebendtierverkauf für die Bereiche Säugetiere und Zierfische
Deutschlandweite Analyse zum Sachkundestatus der Mitarbeiter in Zoofachhandlungen und Bau-/Gartenmärkten mit Lebendtierverkauf für die Bereiche Säugetiere und Zierfische
Die Zoofachhandlungen und Bau-/Gartenmärkte mit Lebendtierverkauf sind bei der Anschaffung eines Heimtiers oder dem Kauf von Heimtierzubehör eine Hauptanlaufstelle für den privaten Tierhalter. Viele noch unerfahrene Tierhalter nutzen den Handel als Quelle der Information. Dementsprechend ist eine hohe Kompetenz der Mitarbeiter bezüglich der Beratung und auch hinsichtlich einer tiergerechten, vorbildhaften Tierhaltung im Geschäft gefragt. Diese Kompetenz wurde im Verlauf der EXOPET-I-Studie jedoch auf verschiedenen Wegen über private Tierhalter, Internetforen, Tierärzte oder Veterinärämter in Frage gestellt. Besonders Bau-/Gartenmärkten wurde ein schlechtes Image zugeschrieben. Auf Grund fehlender Daten bezüglich der Sachkunde der Mitarbeiter in Zoofachhandlungen und Bau-/Gartenmärkten wurde eine Analyse der Sachkunde von 149 Mitarbeitern aller 16 Bundesländer durchgeführt. Die im Rahmen der EXOPET-II-Studie laufende Untersuchung wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gefördert (Förderkennzeichen: 2815HS001). Ziel der Studie sollte ein Vergleich des Wissens zwischen Mitarbeitern mit, vor der zuständigen Behörde, erbrachtem Nachweis der Sachkunde gemäß § 11 Tierschutzgesetz (2006) und denjenigen Personen „ohne” behördlich überprüften Sachkundenachweis sein. Rechtliche Grundlage für den gewerbsmäßigen Handel mit Wirbeltieren ist das Vorhandensein einer verantwortlichen Person, die ihre Sachkunde der Behörde gegenüber belegen muss, um eine Erlaubnis von dieser zu erhalten. Weiterhin sollte eine Gegenüberstellung der Ergebnisse der Mitarbeiter der Zoofachhandlungen mit jenen der Bau-/Gartenmärkte erfolgen, um das zu Beginn der Arbeit erwähnte schlechte Bild der Bau-/Gartenmärkte objektiv bewerten zu können. Zur Erhebung der Sachkunde wurde ein eigens für den Handel entwickelter Online-Fragebogen als Wissenstest generiert, welcher über ein Notebook von den Mitarbeitern unter Aufsicht bearbeitet wurde. Anschließend an die gemeinsame Erhebung soziodemografischer Daten wurden die Teilnehmer rechtlich und auch tiergruppenspezifisch auf den Gebieten Säugetiere, Süßwasser- und Meerwasseraquaristik geprüft. Es lässt sich festhalten, dass das Ergebnis im Fragebogen insgesamt befriedigend bis ausreichend war. Der signifikant positive Effekt des Vorhandenseins eines Sachkundenachweises gemäß § 11 TierSchG (2006) blieb, ausgenommen im Bereich der Säugetiere und teilweise im Bereich der Süßwasseraquaristik, widererwartend aus. Die Personen mit „§ 11-Erlaubnis” erreichten zwar im rechtlichen Teil, im tiergruppenspezifischen Teil und im Gesamtergebnis (exklusive Meerwasseraquaristik) bessere Ergebnisse, jedoch handelte es sich lediglich um kleine, nicht signifikante Differenzen in der Leistung. Die Mitarbeiter der Bau-/Gartenmärkte konnten sich in allen Teilen des Fragebogens gegenüber den Mitarbeitern der Zoofachhandlungen behaupten oder waren mit diesen gleichauf. Mögliche Gründe für das vorliegende, unzufriedenstellende Resultat könnten in einer fehlenden Fortbildungspflicht für die Mitarbeiter oder am eigentlichen Fehlen eines auf den Handel mit Lebendtieren angepassten Berufszweigs liegen sowie Defizite bezüglich des Sachkundenachweises betreffen. Beispielsweise durch eine angepasste Berufsausbildung, die Errichtung einer zentralen Stelle für die Sachkunde-Schulungen mit einheitlichen Richtlinien und Anforderungen sowie der Verpflichtung eines Nachweises der Sachkunde gemäß § 11 TierSchG (2006) für alle im Handel tätigen Personen in Verbindung mit regelmäßigen Fortbildungen könnten die bestehenden Defizite minimiert oder sogar abgeschafft werden.
Sachkundenachweis, EXOPET-II-Studie, Lebendtierverkauf, Wissensstand Mitarbeiter im Handel
Gerbig, Hendrikje
2021
Deutsch
Universitätsbibliothek der Ludwig-Maximilians-Universität München
Gerbig, Hendrikje (2021): Deutschlandweite Analyse zum Sachkundestatus der Mitarbeiter in Zoofachhandlungen und Bau-/Gartenmärkten mit Lebendtierverkauf für die Bereiche Säugetiere und Zierfische. Dissertation, LMU München: Tierärztliche Fakultät
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Abstract

Die Zoofachhandlungen und Bau-/Gartenmärkte mit Lebendtierverkauf sind bei der Anschaffung eines Heimtiers oder dem Kauf von Heimtierzubehör eine Hauptanlaufstelle für den privaten Tierhalter. Viele noch unerfahrene Tierhalter nutzen den Handel als Quelle der Information. Dementsprechend ist eine hohe Kompetenz der Mitarbeiter bezüglich der Beratung und auch hinsichtlich einer tiergerechten, vorbildhaften Tierhaltung im Geschäft gefragt. Diese Kompetenz wurde im Verlauf der EXOPET-I-Studie jedoch auf verschiedenen Wegen über private Tierhalter, Internetforen, Tierärzte oder Veterinärämter in Frage gestellt. Besonders Bau-/Gartenmärkten wurde ein schlechtes Image zugeschrieben. Auf Grund fehlender Daten bezüglich der Sachkunde der Mitarbeiter in Zoofachhandlungen und Bau-/Gartenmärkten wurde eine Analyse der Sachkunde von 149 Mitarbeitern aller 16 Bundesländer durchgeführt. Die im Rahmen der EXOPET-II-Studie laufende Untersuchung wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gefördert (Förderkennzeichen: 2815HS001). Ziel der Studie sollte ein Vergleich des Wissens zwischen Mitarbeitern mit, vor der zuständigen Behörde, erbrachtem Nachweis der Sachkunde gemäß § 11 Tierschutzgesetz (2006) und denjenigen Personen „ohne” behördlich überprüften Sachkundenachweis sein. Rechtliche Grundlage für den gewerbsmäßigen Handel mit Wirbeltieren ist das Vorhandensein einer verantwortlichen Person, die ihre Sachkunde der Behörde gegenüber belegen muss, um eine Erlaubnis von dieser zu erhalten. Weiterhin sollte eine Gegenüberstellung der Ergebnisse der Mitarbeiter der Zoofachhandlungen mit jenen der Bau-/Gartenmärkte erfolgen, um das zu Beginn der Arbeit erwähnte schlechte Bild der Bau-/Gartenmärkte objektiv bewerten zu können. Zur Erhebung der Sachkunde wurde ein eigens für den Handel entwickelter Online-Fragebogen als Wissenstest generiert, welcher über ein Notebook von den Mitarbeitern unter Aufsicht bearbeitet wurde. Anschließend an die gemeinsame Erhebung soziodemografischer Daten wurden die Teilnehmer rechtlich und auch tiergruppenspezifisch auf den Gebieten Säugetiere, Süßwasser- und Meerwasseraquaristik geprüft. Es lässt sich festhalten, dass das Ergebnis im Fragebogen insgesamt befriedigend bis ausreichend war. Der signifikant positive Effekt des Vorhandenseins eines Sachkundenachweises gemäß § 11 TierSchG (2006) blieb, ausgenommen im Bereich der Säugetiere und teilweise im Bereich der Süßwasseraquaristik, widererwartend aus. Die Personen mit „§ 11-Erlaubnis” erreichten zwar im rechtlichen Teil, im tiergruppenspezifischen Teil und im Gesamtergebnis (exklusive Meerwasseraquaristik) bessere Ergebnisse, jedoch handelte es sich lediglich um kleine, nicht signifikante Differenzen in der Leistung. Die Mitarbeiter der Bau-/Gartenmärkte konnten sich in allen Teilen des Fragebogens gegenüber den Mitarbeitern der Zoofachhandlungen behaupten oder waren mit diesen gleichauf. Mögliche Gründe für das vorliegende, unzufriedenstellende Resultat könnten in einer fehlenden Fortbildungspflicht für die Mitarbeiter oder am eigentlichen Fehlen eines auf den Handel mit Lebendtieren angepassten Berufszweigs liegen sowie Defizite bezüglich des Sachkundenachweises betreffen. Beispielsweise durch eine angepasste Berufsausbildung, die Errichtung einer zentralen Stelle für die Sachkunde-Schulungen mit einheitlichen Richtlinien und Anforderungen sowie der Verpflichtung eines Nachweises der Sachkunde gemäß § 11 TierSchG (2006) für alle im Handel tätigen Personen in Verbindung mit regelmäßigen Fortbildungen könnten die bestehenden Defizite minimiert oder sogar abgeschafft werden.