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100 Jahre Landesverfassung von Elsass-Lothringen (1911/2011)

  • Im Jahre 1911, das die Verfassung für Elsass-Lothringen mit sich brachte, jährte sich zum 40. Mal die Kaiserproklamation von Versailles, die am preußischen Krönungstag, dem 18. Januar stattfand und den preußischen König Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser erklärte. Um die Bedeutung der Landesverfassung vom 31. Mai 1911 für das damalige Reichsland Elsass-Lothringen hinreichend zu erfassen, bedarf es eines geschichtlichen Rückblicks, zunächst auf die Entscheidung nach dem Deutsch-Französischen Krieg die damaligen französischen Departements Bas-Rhin und Haut-Rhin einschließlich der Großregion Metz (heutiges Departement Moselle) in das neugeschaffene Deutsche Reich einzugliedern, aber auch auf die Zeit davor.

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Metadaten
Verfasserangaben:Detlev FischerGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-9658
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins (ZGO)
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2015
GND-Schlagwort:Elsass-Lothringen; Verfassung
Jahrgang:163
Erste Seite:205
Letzte Seite:226
DDC-Sachgruppen:300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 340 Recht
900 Geschichte und Geografie / 940 Geschichte Europas / 940 Geschichte Europas
Zeitschriften:Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins / 163.2015
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY-NC-ND - Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International