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Die meiste Zeit eine Schwachstelle

  • So wie die Benutzungsordnung der Karlsruher Hofbibliothek Gründungsurkunde ist für ihren Auftrag als Öffentliche Einrichtung, so ist sie zugleich auch der Ursprung des Pflichtexemplarrechts in Baden. Anders als im benachbarten Württemberg, wo die 1756 gegründete Öffentliche Bibliothek – die spätere Württembergische Landesbibliothek – das bereits seit 1710 bestehende Pflichtexemplarrecht mit ihrer Gründung übertragen bekam und seither ununterbrochen wahrnimmt, hat das Pflichtexemplarrecht in Baden eine wechselvolle Geschichte. Sie ist von den Interessenkämpfen und Machtverhältnissen zwischen den Bibliotheken einerseits und den Verlegern andererseits geprägt, bei denen sich mal die eine, mal die andere Seite durchsetzen konnte. Alle Argumente, die zur Begründung oder Ablehnung des Pflichtexemplarrechts auch in anderen deutschen Staaten ausgetauscht wurden, kommen vor. Im Folgenden wird die Geschichte des badischen Pflichtexemplarrechts von 1771 an nacherzählt. Glücken soll das trotz eines Totalverlusts. Das Aktenmaterial der Badischen Landesbibliothek aus den ersten 170 Jahren der badischen Pflichtablieferung ist vollständig vernichtet; alle aufgrund dieser Regelung in die Badische Landesbibliothek gelangten Pflichtexemplare sind verbrannt. Gebäude, Buchbestände, Akzessionsbücher, Verwaltungsakten, Inventar – der gesamte Besitz der Landesbibliothek wurde am 2./3. September 1942 in einer einzigen Bombennacht zerstört. Und auch im Generallandesarchiv Karlsruhe gibt es nur noch eine Streuüberlieferung in den Akten des Badischen Staats- und des Badischen Innenministeriums.

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Verfasserangaben:Julia Hiller von GaertringenORCiDGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-17880
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):250 Jahre öffentlich
Untertitel (Deutsch):seit 250 Jahren gibt es ein badisches Pflichtexemplarrecht
Verlag:Lindemanns GmbH
Verlagsort:Bretten
Dokumentart:Teil eines Buches (Kapitel)
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2021
GND-Schlagwort:Badische Landesbibliothek; Pflichtexemplarrecht
Erste Seite:148
Letzte Seite:191
DDC-Sachgruppen:000 Allgemeines, Informatik, Informationswissenschaft / 020 Bibliotheks- und Informationswissenschaft / 020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 340 Recht
Systematik der Landesbibliographie:Geistesgeschichte, Bildung, Wissenschaft und Kommunikation / Buch- und Bibliothekswesen / Wissenschaftliches Bibliothekswesen
Publikationen der BLB:Publikationen der BLB
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