Die OECD-Vorschläge für eine weltweite Reform der Unternehmensbesteuerung – eine Wende zum Schlechten?


Fischer, Leonie ; Klein, Daniel ; Ludwig, Christopher A. ; Müller, Raphael ; Spengel, Christoph


[img]
Vorschau
PDF
pb01-20.pdf - Veröffentlichte Version

Download (104kB)

URL: https://madoc.bib.uni-mannheim.de/54622
URN: urn:nbn:de:bsz:180-madoc-546222
Dokumenttyp: Arbeitspapier
Erscheinungsjahr: 2020
Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe: ZEW policy brief
Band/Volume: 2020-01
Ort der Veröffentlichung: Mannheim
Sprache der Veröffentlichung: Deutsch
Einrichtung: Sonstige Einrichtungen > ZEW - Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung
Fakultät für Betriebswirtschaftslehre > ABWL u. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II (Spengel 2006-)
MADOC-Schriftenreihe: Veröffentlichungen des ZEW (Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung) > ZEW policy brief
Fachgebiet: 330 Wirtschaft
Abstract: Die fortschreitende Digitalisierung führt zu neuen Formen der Wertschöpfung. Dies stellt das bestehende System der globalen Unternehmensbesteuerung vor große Herausforderungen. Die OECD diskutiert jedoch derzeit nicht über eine gezielte Anpassung dieses Systems, sondern schlägt eine tiefgreifende und potenziell zu weit gehende Reform der weltweiten Besteuerung von Unternehmen vor, die auf zwei Säulen basiert. Die erste Säule sieht einen sogenannten „Unified Approach“ vor mit dem Ziel, die Besteuerungsrechte zwischen Ländern neu zu verteilen. So sollen die Marktstaaten, in denen vor allem die Nutzer von Produkten und Leistungen sitzen, stärker als bisher am Steueraufkommen beteiligt werden. Dafür sollen die weltweiten, konsolidierten Unternehmensgewinne in Routine- und Residualgewinne aufgeteilt werden. Routinegewinne entsprechen den unternehmensspezifischen Kapitalkosten, Residualgewinne der Differenz zwischen konsolidierten Unternehmensgewinnen und den Routinegewinnen. Routinegewinne sollen entsprechend dem geltenden Verrechnungspreissystem auf die einzelnen Länder verteilt werden (Amount B). Ein Teil des Residualgewinns wird, proportional zur Höhe der entsprechenden Umsätze, auf alle Länder verteilt, in denen das Unternehmen Einnahmen erzielt (Amount A). Der verbleibende Rest des Residualgewinns wird nach der bestehenden Transferpreissystematik aufgeteilt (Amount C). Marktstaaten Besteuerungsrechte auf einen willkürlich gewählten Anteil an den Unternehmengewinnen einzuräumen – auch ohne eine Niederlassung oder Betriebsstätte in den entsprechenden Ländern – ist überzogen und erhöht sowohl die Steuerkomplexität als auch den Verwaltungsaufwand. Die zweite Säule zielt auf die globale Bekämpfung der Gewinnreduzierung durch Aushöhlung der Besteuerungsgrundlagen („Global Anti-Base Erosion“, kurz GloBE). Mit ihr soll den verbleibenden Risiken einer Gewinnverlagerung durch die Unternehmen entgegengewirkt werden, indem eine koordinierte globale Mindeststeuer und ein weitreichendes Abzugsverbot für grenzüberschreitende Transaktionen eingeführt werden. Die bestehenden Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung gewährleisten jedoch bereits das Besteuerungsrecht von Sitzländern. Zudem gibt es in vielen Ländern bereits Abzugsbeschränkungen beispielsweise für die steuerliche Absetzbarkeit von Zins- und Lizenzgebühren. Die jetzt ins Auge gefasste Ausweitung der Besteuerung erhöht das Risiko einer Doppelbesteuerung erheblich.




Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.

Das Dokument wird vom Publikationsserver der Universitätsbibliothek Mannheim bereitgestellt.




Metadaten-Export


Zitation


+ Suche Autoren in

+ Download-Statistik

Downloads im letzten Jahr

Detaillierte Angaben



Sie haben einen Fehler gefunden? Teilen Sie uns Ihren Korrekturwunsch bitte hier mit: E-Mail


Actions (login required)

Eintrag anzeigen Eintrag anzeigen