Erschienen in:
14.02.2017 | Kurz gemeldet
Bundesteilhabegesetz seit dem 1. Januar 2017 in Kraft
verfasst von:
Friederike Klein
Erschienen in:
gynäkologie + geburtshilfe
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Ausgabe 1/2017
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Auszug
Am 2. Dezember 2016 verabschiedete der Deutsche Bundestag nach zweiter und dritter Lesung das neue Bundesteilhabegesetz, am 16. Dezember 2016 der Bundesrat. Zum 1. Januar 2017 trat das Gesetz in Kraft. In drei Stufen sollen die Neuerungen umgesetzt werden und durch regelmäßigen Erfahrungsaustausch und begleitende Beobachtungen laufend verbessert werden. Außerdem sind in der Folge noch weitere Änderungen notwendig, beispielsweise im Behindertengleichstellungsgesetz oder im Nationalen Aktionsplan Behinderung. „Für die Liebhaber von Beteiligungsprozessen: Wir haben da noch was“, meinte Dr. Rolf Schmachtenberg (Bild), Leiter der Abteilung V — Teilhabe, Belange behinderter Menschen, soziale Entschädigung, Sozialhilfe im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, anlässlich des DGPPN-Kongresses im November 2016. …