Zusammenfassung
Mit der am 1. März 2010 in Kraft getretenen Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) werden in § 12 die Voraussetzungen einer wasserrechtlichen Gestattung sowie das Bewirtschaftungsermessen einer neuen, gemeinsamen Regelung zugeführt. Zudem hat das Thema Klimawandel in dem in § 6 Abs. 1 Nr. 5 WHG neu geschaff enen allgemeinen Grundsatz der Gewässerbewirtschaftung ausdrückliche Erwähnung gefunden. Mit dem vorliegenden Beitrag wird vor allem der Versagungsgrund des § 12 Abs. 1 Nr. 2 WHG einer näheren Betrachtung unterzogen und zudem untersucht, ob sich aus § 6 Abs. 1 Nr. 5 WHG ein Bedeutungszuwachs des Themas Klimawandel für das wasserrechtliche Gestattungsregime ergibt.
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Appel, M. Wasserrechtliches Gestattungsregime und Klimawandel . NuR 33, 677–680 (2011). https://doi.org/10.1007/s10357-011-2143-6
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-011-2143-6