Recht und Gesellschaft. Was ist Recht?


Seminararbeit, 2018

17 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Was ist Recht?
2.1 Recht als Regulierung
2.2 Funktionen des Rechts

3. Exkursion

4. Recht- Kriminalität
4.1. Kriminalität als normales Phänomen

5. Alltag der RichterInnen

6. Vernehmung bei Prozessen und deren Ablauf und Wichtigkeit

7. Verhaltensprotokolle im Asylverfahrensprozesse

8. Vertiefung der Arbeit über der RichterInnen

9. Fazit

10. Literatur

1. Einleitung

Zahlreiche wissenschaftliche Disziplinen haben sich mit Recht befasst. (Susanne Baer, 2011, S.82) Doch was sollte man unter Recht verstehen? Durch die Seminararbeit wird das Recht in der Soziologie, aber auch das Recht, dass die Gesellschaft versteht erläutert.

Ich habe in meiner Arbeit versucht das Recht aus der Sicht der Soziologie, zu erklären, dabei habe ich auch auf meine sämtlichen Literaturnotizen zurückgegriffen, die für mich als ein Anhaltspunkt aber auch als eine Erfrischung gedient haben.

Man kann aber sagen, dass das Rechtssystem in allen anderen Ländern sehr unterschiedlich geprägt sind und das die vorliegende Arbeit für andere Rechtssysteme keine Aufschlüsselung zeigt. Die Arbeit bezieht sich auf das Rechtsystem, die aber soziologisch geprägt ist.

2. Was ist Recht?

Zuerst sollte man definieren was eigentlich Recht bedeutet und welche Funktionen diese hat. Recht wird definiert als Gesamtheit der Rechtsnormen, die in der Rechtsgemeinschaft gelten, die Rechtsordnung. Eine weitere Definition wäre die vom Recht gewährte, in einem subjektiven Recht verkörperte Machtbefugnis oder Berechtigung, sozusagen auch der Anspruch. (vgl. Wirtschaftslexikon Springer).

In der Soziologie wird das Recht von vielen Theoretikern definiert und die Funktion des Rechts interpretiert. Von Durkheim bis hin zu Weber, Luhmann, Foucault verraten alle über die Funktion des Rechts (vgl. Baer, 2011, S.82)

Recht ist danach jedenfalls ein spezieller Typ von Normen, der in bestimmten Verfahren und Prozessen hergestellt und auch immer wieder verändert wird. (ebd.)

Man kann sagen, dass das Recht in der Gesellschaft vorhanden ist und dass der Begriff als ein positivistischer, legalistischer und sich auf formelle Eigenschaften konzentriert, ist nicht ausgeschlossen (vgl. ebd., s.85)

Man kann aber auch zwei Formen des Rechts unterscheiden.

- Offizielles Recht: darunter versteht man das regelmäßige staatliche Recht bzw. auch das anerkannte Recht sein. Mit diesem Begriff erkennt man, dass der offizielle Recht nicht entscheidend ist, was für ein Staat dieses Recht setzt oder legitimiert, sondern dass es durch bestimmte Regeln ausgestattet ist. (vgl. ebd., S.92)
- Inoffizielles Recht: das ist nicht staatlich gesetzt und auch nicht staatlich anerkannte Recht. Darunter würden Traditionen, Sitten und Kultur zu verstehen sein, die Regeln haben aber nicht staatlich sind. (ebd.)

2.1 Recht als Regulierung

Man unterscheidet aber auch verschiedene Rechtsformen, aber auch in allen anderen Rechtsformen, kann man die grundlegende Norm verstehen. Man kann auch in der jetzigen Zeit über Recht als Regulierung sprechen (vgl. ebd.) Man spricht von Regulierung, wenn eine Schuld beglichen wird. (vgl. ebd.)

Regulierung hat für jeden Soziologen eine andere Bedeutung gehabt. Für Weber bedeutet das: differenzierte arbeitsteilig, für Luhmann: vorher sehbar, Erwartungen steuernd, für Foucault: normalisiert (…) was genau die Regulierung bewirkt, ist eben eine kontrovers diskutierte Frage. (vgl. ebd.)

2.2 Funktionen des Rechts

Man kann sagen, dass das Recht vielfältig zu sehen und zu verstehen ist. Man sollte aber auch verstehen, welche Rolle das Recht hat und wie das Verhältnis zu andern Phänomenen aufgebaut ist. Das Recht sollte man nicht als eine Tatsache ansehen, sondern ist als Funktion für das Soziale da. Recht herrscht für die Gesellschaft selbst aber auch für jedes Individuum, dabei hat es in jeder Hinsicht, verschiedene Funktionen. Die kulturellen, ökonomischen, politischen Aspekte können die Funktionen und das Recht formieren, dennoch ist es wirklich nicht ein wichtiger Faktor, welche Funktion das Recht haben sollte. (ebd., S.103ff)

Funktionen des Rechts ist ein großes Spektrum. Macht zählt zu der Grundbildung des Rechts. Recht legitimiert und formt soziale Herrschaft über Menschen oder auch über Dinge. Macht definiert Max Weber, als ein Herrschaftsinstrument. Diese dient um Befugnisse des eigenen Interessens durchzusetzen, auch gegen den Willen anderer. Darunter fällt auch die Gewalt des Staates (zb.: Strafe) als eine geltende Handlung richtig erscheinen. (ebd., 105)

Recht soll aber auch bestimmte und klare Anforderungen und gesicherte Erwartungen steuern, sollte Orientierung bieten und durch Regeln strukturiert werden. Helmut Schelsky spielt dabei eine zentrale Rolle, da er besagt, dass das Recht auf Menschen bezogen ist um den Menschen auch die Orientierung zu verschaffen, aber auch die Stabilisierung des bewussten sozialen Wandelns. Es sollte weiterhin auch Konflikte lösen können. Das Recht dient auch für einen staatlichen Gewaltmonopol um die Lebensbedingungen aber auch ein friedlicher Weg, um sich miteinander zu arrangieren. Es dient auch für Informationsweitergabe, das erlaubte und verbotene beziehungsweise unerlaubte Verhaltensweise beibringt und kritisch erfasst. (ebd., S.106ff.)

3. Exkursion

Nach den Ganzen Texten und den ersten Informationen, die wir über das Recht bekommen haben, durften wir bei einer Exkursion teilnehmen, das sehr spannend und für mich sehr aufregend war, da ich bis jetzt nichts mit der Justiz zu tun hatte. Wir durften in verschiedenen Prozessen teilnehmen und es ganz offen und frei anschauen und anhören. Vor dem Prozess wurde uns mitgeteilt, dass wir uns auf etwas beziehen und uns auch Notizen dazu machen sollen. Der Prozessraum, die RichterIn und die Schöpfer, der Angeklagte oder Verklagte. Ich habe mich auf das Verhalten des Angeklagten konzentriert. Der erste Prozess fiel aus und wir mussten eine Stunde auf den anderen Prozess warten. Der nächste Prozess war über „Stalking“, wobei im Prozess aber klar wurde, dass der Angeklagte und der Kläger im selbem Viertel wohnen und das das Ganze aus reinem Zufall besteht. Die Mimik und die Körperbewegung des Angeklagten zeigten eine Abwehr gegen die Beschuldigung, dadurch dass er immer wieder mit den Händen auf sich und auf den Kläger zeigte und dass es alles nur ein Zufall ist. Die Richterin las das Urteil und der Angeklagte schüttelte mehrmals den Kopf, wobei schlussendlich der Angeklagte freigesprochen wurde und er sich nochmals seine letzten Worte sagte „Also das ist alles echt ein Blödsinn, ich hab nichts mit diesem Typen und will nichts von ihm… meine Tochter meine... wohnen in der Nebengasse, wo er arbeitet, da fahr ich eben hin…ist nichts Schlimmes was ich mache“. Er beendete seinen Teil mit diesem Satz und der Verfahren gegen dem Angeklagten wurde hiermit beendet.

Wir durften in anderen Verfahren auch teilnehmen, nur der nächste Verfahren wurde getagt und wir konnten leider nichts miterleben beziehungsweise verfolgen. Der dritte Prozess wurde ebenso zeitlich bisschen verschoben, aber fand statt.

4. Recht- Kriminalität

Emile Durkheim zählt zu den Klassikern der Soziologie. Soziale Ordnung war ein Thema den er auffasste in der Zeit der frühen Industrialisierung, wo soziale Probleme, wie Massenarmut, Abwanderung, Klassenkampf bedeutend wichtig war. Soziologie hat ein eigenen Gegenstandbereich, Methode und soziologische Tatbestände. Diese umfassen die Aart des Handelns. Soziale Tatbestände sind wie Dinge zu sehen, die auch mit Sozialen und nicht mit Motive erklärbar ist. Durkheim definiert Kriminalität erst viel später. (vgl. Emile Durkheim, 2016)

Anomie Theorie von K. Merton war die Basis Durkheims Gedanken.

Beide erkannten Bedingungen der modernen Wirtschaften die Anomie. Durkheim formuliert hierzu: „Endlich ist die Entfesselung der Begierden infolge der Entwicklung der Industrie selbst und die fast unendliche Ausdehnung des Absatzmarktes noch verschärft worden. […] Daher ist Krise und Anomie zum Dauerzustand und sozusagen normal geworden“ (ebd., S.291).

4.1. Kriminalität als normales Phänomen

Man geht davon aus, dass es keine Gesellschaft gibt, in der keine Kriminalität existiert. Die Form wechselt sich, aber die Handlung ist dieselbe. Man ist seit Beginn des vergangenen Jahrhunderts fähig, Kriminalität und deren Entwicklung zu folgen. In Frankreich ist der Zuwachs 300%. Verbrechen kann auch abnormale Formen annehmen, dennoch ist das Verbrechen normal, weil die Gesellschaft, frei davon wäre, unmöglich ist. Verbrechen ist eine notwendige Erscheinung, ist mit dem sozialen Leben verbunden und deswegen auch nützlich.

Moral und Recht wandeln und ändern sich auf den sozialen Typus, wen nein Wechsel eintritt. Kollektives Gefühl ist die Grundlage für Moral. Diese besitzen eine mäßige Energie. Wären alle stark, so würden sie die Wandlungsfähigkeit verlieren. Das Verbrechen spielt eine wichtige Rolle in dem sozialen Leben. Es wird nicht als asozial Art angesehen oder als assimilierter Fremdkörper, sondern trägt der Gesellschaft eine Wirkung da. (vgl. Lautmann, 2011)

Es gibt verschiedene Fakten die sehr wichtig sind.

Formalisierte Faktenermittlung ist die erste Strategie, die auf das Gericht einströmend zu bewältigen ist. Man sollte die Fakten formalisieren, das heißt einem geregelten Verfahren zu unterwerfen. (ebd., S.68)

Man unterscheidet aber auch die Informelle Faktenfindung. Das bedeutet, dass die Richter auch die Möglichkeit haben inoffizielle Hilfsmitteln benutzen können. (vgl. ebd., S.73) Ein Beispiel dafür wäre, dass die bei der oft geübten Geschäftsverteilung nach Buchstaben eingeteilt werden und wenn die Buchstaben häufiger vorkommen, summiert sich das Wissen über die Person(en). Man kann daraus eine Strategie bilden und ein Hintergedanken bilden (vgl. ebd., S.73)

Informelles gerichtsinternes Wissen ist es auch, wenn Informanten wie die Rechtsanwälte ein hohes oder niedriges Prestige erlangen und dieser Informanten Status die Faktenfindung beeinflusst. (ebd., S.73)

[...]

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Recht und Gesellschaft. Was ist Recht?
Hochschule
Universität Wien
Note
2,0
Autor
Jahr
2018
Seiten
17
Katalognummer
V513093
ISBN (eBook)
9783346102485
ISBN (Buch)
9783346102492
Sprache
Deutsch
Schlagworte
recht, gesellschaft
Arbeit zitieren
Burcu Özcan (Autor:in), 2018, Recht und Gesellschaft. Was ist Recht?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/513093

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