Die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Eine Zwischenbilanz


Fachbuch, 2019

46 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Danksagung

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen Mindestlohn
2.1 Definition und Begriffsabklärung Mindestlohn
2.2 Arten des Mindestlohns
2.3 Ziele des Mindestlohns
2.4 Mindestlohn im europäischen und internationalen Kontext

3 Ausgangslage und Rahmenbedingungen in Deutschland
3.1 Einführung des Mindestlohns und Mindestlohnkommission
3.1.1 Branchenspezifische Mindestlöhne
3.2 Geltungsbereich des gesetzlichen Mindestlohns
3.3 Mindestlohnkontrolle
3.4 Wirtschaftliche Bedingungen
3.5 Hoch betroffene Branchen vom Mindestlohn

4 Auswirkungen des Mindestlohns
4.1 Auswirkungen auf die Beschäftigung
4.1.1 Gesamtbeschäftigung
4.1.2 Sozialversicherungspflichtige
4.1.3 Ausschließlich geringfügige Beschäftigung
4.1.4 Arbeitslosigkeit und offene Stellen
4.1.5 Aufstocker und Armutsgefährdung
4.2 Auswirkungen auf Lohnentwicklung und Lohnverteilung
4.2.1 Lohnentwicklung
4.2.2 Lohnverteilung
4.3 Nichteinhaltung des Mindestlohns und Dokumentationspflichten
4.4 Maßnahmen der Betriebe als Reaktion auf den Mindestlohn
4.4.1 Arbeitszeit
4.4.2 Verbraucherpreise
4.4.3 Einstellungen und Entlassungen

5 Fazit

Literaturverzeichnis

Danksagung

Zunächst möchte ich mich an dieser Stelle bei all denjenigen bedanken, die mich während der Anfertigung dieser Bachelorarbeit unterstützt und motiviert haben. Danken möchte ich in erster Linie meinem Betreuer, Herrn Prof. Dr. Marcus Dittrich, für seine ausgiebige Unterstützung. Des Weiteren möchte ich mich besonders bei meinen Eltern bedanken, die mir stets während meines Studiums helfend mit Rat und Tat zur Seite standen. Ebenso bedanke ich mich bei denjenigen, die viel Zeit in die Korrektur meiner Arbeit investiert haben

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Gesetzliche Mindestlöhne in Europa [Euro pro Stunde]

Abbildung 2: Mindestlöhne weltweit [Euro pro Stunde]

Abbildung 3: Gesamtbeschäftigung - IAB-Betriebspanel

Abbildung 4: Gesamtbeschäftigung Deutschland [in Tausend] - SOEP

Abbildung 5: Sozialversicherungspflichtige - IAB-Betriebspanel

Abbildung 6: Ausschließlich geringfügige Beschäftigung Entwicklung – IAB-Betriebspanel

Abbildung 7: Ausschließlich geringfügige Beschäftigung – IAB Betriebspanel

Abbildung 8: Vollzeitbeschäftigte Aufstocker mit SGB-II-Leistungen [in Tausend]

Abbildung 9: Entwicklung der Stundenlöhne für Beschäftigte insgesamt und in Branchen mit hoher Mindestlohnbetroffenheit

Abbildung 10: Lohnentwicklung Frauen und Männer in Ostdeutschland [in Prozent]

Abbildung 11: Lohnentwicklung Frauen und Männer in Westdeutschland [in Prozent]

Abbildung 12: Veränderung der Monatslöhne nach Beschäftigungsform

Abbildung 13: Verteilung nominaler Stundenlöhne

Abbildung 14: Stundenlöhne beim 5 %-Quantil, 10 %-Quantil und Median [in Euro]

Abbildung 15: Nichteinhaltung des Mindestlohns in verschiedenen Branchen der anspruchsberechtigten Beschäftigten mit einem Stundenlohn unterhalb des Mindestlohns [in Prozent] -

Abbildung 16: Maßnahmen der Betriebe als Reaktion auf den Mindestlohn [in Prozent]

Abbildung 17: Durchschnittlich bezahlte Arbeitszeit in Beschäftigungsverhältnissen im Mindestlohnbereich [Stunde pro Woche]

Abbildung 18: Vertraglich vereinbarte und tatsächliche Wochenarbeitszeit (einschließlich Überstunden) [Stunden pro Woche]

Abbildung 19: Zurückhaltung bei Neueinstellungen und Entlassungen [in Prozent]

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Allgemeinverbindliche tarifvertragliche Branchenmindestlöhne [Euro pro Stunde]

Tabelle 2: Hoch betroffene Branchen vom Mindestlohn [in Prozent]

Tabelle 3: Ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigte

Tabelle 4: Gesamtbeschäftigung: Hoch betroffene und restliche Branchen

Tabelle 5: Gesamtbeschäftigung, Sozialversicherungspflichtige und ausschließlich geringfügige Beschäftigte - SOEP

Tabelle 6: Sozialversicherungspflichtige - IAB-Betriebspanel

Tabelle 7: Sozialversicherungspflichtige getrennt in Hoch betroffene und restliche Branchen - SOEP

Tabelle 8: Ausschließlich geringfügige Beschäftigte im Ost-West-Vergleich - IAB-Betriebspanel

Tabelle 9: Ausschließlich geringfügige Beschäftigte - Hoch betroffene und restliche Branchen

Tabelle 10: Preisentwicklung hoch betroffenen Branchen vom Mindestlohn [in Prozent]

Tabelle 11: Preisentwicklung von bestimmten hoch betroffenen Branchen im Ost-West-Vergleich [in Prozent]

1 Einleitung

Kaum eine andere arbeitsmarktpolitische Maßnahme wurde ausgiebiger diskutiert, als die Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro brutto pro Stunde zum 1. Januar 2015 in Deutschland. Für die Befürworter war es ein längst überfälliger Schritt, um Geringverdienern einen höheren Lohn und somit einen besseren Lebensstandard zu bieten.

Ökonomen warnten jedoch bereits im Vorfeld, dass die Mindestlohneinführung ausschließlich negative Konsequenzen mit sich bringt, allen voran, wenn es um die Beschäftigung geht. Verschiedensten Studien sagten vorher, dass es zum Verlust von Tausenden Arbeitsplätzen führen könnte. (Krüsemann, 2014) Beispielsweise prognostizierte das ifo-Institut München eine Gefährdung von bis zu 900 Tausend Arbeitsplätzen. (Schöb, et al., 2014) Gegner des Mindestlohns verwiesen zudem, dass es Geringqualifizierten die Einführung in ein Arbeitsverhältnis erschweren und zur Armutsbekämpfung nur wenig beitragen würde. (Bosch & Weinkopf, 2006)

Im Rahmen dieser Bachelorarbeit sollen die bisherigen Auswirkungen des Mindestlohns in Deutschland wiedergegeben werden.

Zunächst wird ein Überblick über die Grundlagen des Mindestlohns, hinsichtlich der Arten, Ziele und dem internationalen Vergleich vermittelt. Im Anschluss werden die Ausgangslage und Rahmenbedingungen in Deutschland erläutert.

Den Hauptteil bilden die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns, in dem besonders auf die Gesamtbeschäftigung, Lohnentwicklung und Lohnverteilung eingegangen wird. Im vorletzten Kapitel wird aufgezeigt, ob sich alle Betriebe und Unternehmen an den Mindestlohn halten und welche Maßnahmen sie ergreifen, um der Einführung des Mindestlohns entgegenzuwirken.

Abschließend wird ein Fazit über die Auswirkungen der Mindestlohneinführung gezogen.

2 Grundlagen Mindestlohn

2.1 Definition und Begriffsabklärung Mindestlohn

Der Mindestlohn wird vom Staat gesetzlich oder von Tarifparteien als ein festgelegtes Arbeitsentgelt definiert, welches den Beschäftigten als Minimum zur Existenzsicherung zusteht, eine sogenannte Lohnuntergrenze. Er kann sich entweder auf einen Stundenlohnsatz oder auf das monatliche Einkommen bei Vollbeschäftigung beziehen. (Henneberger & Keller, 2004)

2.2 Arten des Mindestlohns

Insgesamt gibt es drei verschiedene Arten des Mindestlohns: den nationalen, den regionalen und den branchenspezifischen Mindestlohn. Hierbei wird wiederum auf rechtlicher Grundlage nach gesetzlichem, tariflich geregeltem oder allgemeinverbindlichem Mindestlohn unterschieden. Nationale Mindestlöhne sind meist gesetzlich geregelt und gelten für das gesamte Land. Regionale Mindestlöhne sind nicht stark verbreitet. In den USA existiert zwar ein nationaler Mindestlohn, jedoch können die einzelnen Bundesstaaten zusätzlich einen regionalen Mindestlohn festlegen, welcher über- aber nicht unterschritten werden darf. Branchenspezifische Mindestlöhne sind Ergebnisse aus Tarifverhandlungen. Dieser Mindestlohn ist tariflich vereinbart und gibt den Mindestlohn der jeweiligen Branche wieder und darf ebenfalls den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten. (Schuster, 2013)

2.3 Ziele des Mindestlohns

Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns verfolgt im Allgemeinen zwei Hauptziele:

1. Schutz der Arbeitnehmer vor der Ausbeutung durch Arbeitgeber
2. Bekämpfung der Armut trotz entgeltlicher Arbeit (Working Poor) und Gewährleistung eines angemessenen Lebensstandards sowie derExistenzsicherung (Henneberger & Keller, 2004)

Im Koalitionsvertrag wurden die Ziele für Deutschland eindeutiger bestimmt. Zum einen möchte man, dass Vollzeitbeschäftigte ein ausreichendes Arbeitseinkommen verfügen um ihre Existenz zu sichern. Des Weiteren soll die Beschäftigung nicht gefährdet werden. (Knabe, et al., 2014)

2.4 Mindestlohn im europäischen und internationalen Kontext

Insgesamt haben bisher 22 von den 28 Mitgliedstaaten in der Europäischen Union (EU) einen nationalen Mindestlohn eingeführt. Nur in den Ländern Österreich, Italien, Zypern, Dänemark und in den skandinavischen Ländern, Schweden und Finnland gibt es keinen nationalen Mindestlohn, sondern ausschließlich Mindestlöhne, welche durch Tarifverträge festgelegt werden. (Schulten, 2017)

Die Höhe der Mindestlöhne unterscheidet sich innerhalb der EU erheblich zwischen den Ländern. Der niedrigste Mindestlohn in der EU liegt in Bulgarien bei 1,72 Euro pro Stunde, in Luxemburg der höchste mit 11,97 Euro pro Stunde. (WSI, 2019)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Gesetzliche Mindestlöhne in Europa [Euro pro Stunde]

Stand 1. Januar 2019

Eigene Darstellung: Quelle: (Schulten & Lübker, 2019)

Unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten in den europäischen Ländern, stellt man bei der Umrechnung der Mindestlöhne in Kaufkraftstandard (KKS) ebenfalls große Differenzen fest.

Umgerechnet in KKS liegt der europäische Mindestlohn zwischen 3,42 KKS in Lettland bis 9,18 KKS in Luxemburg. Deutschland befindet sich mit 8,52 KKS auf Rang 4.

Auch international bestehen starke Unterschiede.

International wird mit dem sogenannten Kaitz-Index der Mindestlohn berechnet. Dieser bringt den relativen Wert des gesetzlichen Mindestlohns zum Ausdruck, indem er statistisch die nationalen Medianlöhne prozentual wiedergibt. (Schulten, 2016)

International befindet sich der höchste Mindestlohn in Australien mit 11,98 Euro bzw. 9,16 nach KKS. Schlusslicht ist Moldawien mit 0,78 Euro bzw. 1,74 nach KKS. (WSI, 2019)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Mindestlöhne weltweit [Euro pro Stunde]

Stand 1. Januar 2019

Eigene Darstellung: Quelle: (Schulten & Lübker, 2019)

3 Ausgangslage und Rahmenbedingungen in Deutschland

3.1 Einführung des Mindestlohns und Mindestlohnkommission

Mit dem Mindestlohngesetz, welches am 16. August 2014 in Kraft trat, wurde in Deutschland zum 1. Januar 2015 erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Stunde eingeführt.

Die Mindestlohnkommission hat nach § 9 Abs. 2 Mindestlohngesetz (MiLoG) den Auftrag unter Berücksichtigung der Gesamtsituation, die Höhe des Mindestlohns zu begutachten und falls nötig anzupassen, um für alle Arbeitnehmer einen angemessenen Mindestschutz zu gewährleisten, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingung zu gestalten und die Beschäftigung nicht zu gefährden. (BfJ, 2019)

Der gesetzliche Mindestlohn wurde nach Beschluss der Mindestlohnkommission bzw. dem Erlass einer Rechtsverordnung durch die Bundesregierung mit Wirkung zum 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro brutto pro Stunde und zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro brutto erhöht. (Bruttel, et al., 2018) Bei Berücksichtigung der bereits festgelegten Erhöhung auf 9,35 Euro brutto zum 1. Januar 2020 wurde der Mindestlohn seit der Einführung um 10 Prozent erhöht, was einem jährlichen Zuwachs von 2 Prozent entspricht. (Schulten, 2019)

3.1.1 Branchenspezifische Mindestlöhne

Seit 1. Januar 2019 gibt es neben dem gesetzlichen Mindestlohn insgesamt zwölf Branchen, die ausgehandelte branchenspezifische Mindestlöhne haben, welche neben dem gesetzlichen Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklärt und somit bindend sind

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Allgemeinverbindliche tarifvertragliche Branchenmindestlöhne [Euro pro Stunde]

Stand 2019

Eigene Darstellung: Quelle: (Schulten, 2019)

Bei Betrachtung von Ost und West in Tabelle 1 befindet sich der größte Unterschied in der Branche Maler- und Lackiererhandwerk (Geselle). In diesem Wirtschaftszweig verdient ein Beschäftigter im Westen 90 Cent pro Stunde mehr als im Osten. (Schulten, 2019)

Im weiteren Sinne gehören auch die Branchen Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen, pädagogische Mitarbeiter, Geld- und Wertdienste (Geldbearbeitung oder Geld- und Werttransport) sowie das Schornsteinfegerhandwerk dazu, bei denen der Tarifvertrag für die Allgemeinverbindlichkeit noch aussteht.

3.2 Geltungsbereich des gesetzlichen Mindestlohns

Die Regierungsparteien haben sich darauf geeinigt, dass das Mindestlohngesetz grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in Deutschland gilt. Allerdings mit Ausnahme von einigen Personengruppen:

Auszubildende und ehrenamtlich tätige Personen sind ausgeschlossen, da es sich per Definition nicht um Arbeitnehmer handelt. Weiterhin ausgeschlossen sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keine abgeschlossene Berufsausbildunghaben bzw. sich in einer Ausbildung befinden und Langzeitarbeitslose, die sich in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung befinden. Falls der Langzeitarbeitslose nach Ablauf der sechs Monate weiterhin beim jeweiligen Unternehmen beschäftigt ist, hat er einen Anspruch auf den Mindestlohn, da er schließlich unter das Mindestlohngesetz fällt. (BfJ, 2014)

Praktikanten gelten generell ebenfalls als Arbeitnehmer mit Anspruch auf Mindestlohnzahlungen. Ausnahmen von dieser Regelung sind allerdings gegeben, sofern es sich um ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum im Rahmen einer Schul- bzw. Berufsausbildung oder eines Studiums handelt. Ebenso ausgeschlossen sind freiwillige Praktika zur Berufsorientierung deren Dauer kürzer als 3 Monate beträgt oder wenn es sich um ein Praktikum im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung handelt. (Ennemoser, 2014)

3.3 Mindestlohnkontrolle

Für die Einhaltung des Mindestlohns ist die Zollverwaltung zuständig. Die Zollverwaltung ist nach § 15 MiLoG für die Prüfung und Einhaltungen der Pflichten des Arbeitgebers verpflichtet. Sie ist nach dem Mindestlohngesetz befugt, Arbeitsverträge, Niederschriften und andere Geschäftsunterlagen einzusehen. Des Weiteren wird auf das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verwiesen, welches Arbeitgeber zur Mitwirkung verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht spiegelt sich vor allem in der Dokumentationspflicht wieder. Hierbei muss der Arbeitgeber den Beginn, das Ende und die genaue Anzahl an Arbeitsstunden angeben. (BfJ, 2014)

3.4 Wirtschaftliche Bedingungen

Um sich den Auswirkungen vom Mindestlohn bewusst zu werden, ist es essentiell, die wirtschaftliche Lage in Deutschland zu berücksichtigen.

Da sich Deutschland in einer stabilen Wachstumsphase, mit nahezu Vollbeschäftigung und niedriger Inflation befindet, war die Einführung, sowie die Erhöhung(en) des Mindestlohns in einer sehr günstigen wirtschaftlichen Phase. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) hat im Jahr 2015, zum Zeitpunkt der Einführung des Mindestlohns, verglichen zum Vorjahr, um real 1,7 Prozent zugenommen. 2016 waren es 1,9 Prozent, 2017 2,2 Prozent, Tendenz steigend. (Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose, et al., 2018)

3.5 Hoch betroffene Branchen vom Mindestlohn

Es gibt bestimmte Wirtschaftszweige, die stärker oder schwächer vom Mindestlohn betroffen sind.

Unter Berücksichtigung von den ausgenommenen Personengruppen des Mindestlohns, wurden auf Basis der Verdienststrukturerhebung (VSE) 2014 die vom Mindestlohn hoch betroffenen Branchen definiert, die im Jahr 2014 den höchsten prozentualen Anteil an Beschäftigten mit einem Stundenlohn unter 8,50 Euro brutto hatten. Besonders betroffen ist das Taxigewerbe, Spiel-, Wett- und Lotteriewesen und das Gastronomiegewerbe, in denen der prozentuale Anteil über 50 Prozent liegt. Aber auch Hausmeisterdienste, Call Center sowie der Einzelhandel sind überdurchschnittlich im Gegensatz zu den restlichen Branchen betroffen. (siehe Tabelle 2)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: Hoch betroffene Branchen vom Mindestlohn [in Prozent]

Eigene Darstellung: Quelle: (Bruttel, et al., 2018)

4 Auswirkungen des Mindestlohns

4.1 Auswirkungen auf die Beschäftigung

Wie bereits erwähnt, gingen Ökonomen davon aus, dass die Einführung des Mindestlohns ausschließlich negative Konsequenzen mit sich bringt. Die Ermittlung über die ökonomischen Auswirkungen des Mindestlohns differieren von Studie zu Studie aufgrund unterschiedlicher Annahmen. Ob es zu einem Beschäftigungsverlust aufgrund der Mindestlohneinführung bzw. -anpassung geführt hat, soll mit Betrachtung der Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Betriebspanels (IAB-Betriebspanel) und des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) erörtert werden. Neben der Veranschaulichung von verschiedenen Beschäftigungsformen, wird auch stets auf den Ost-West-Vergleich sowie auf die hoch betroffenen und restlichen Branchen eingegangen. Untersucht werden jeweils die Bestandszahlen sowie die monatlichen Veränderungen.

4.1.1 Gesamtbeschäftigung

Anhand von Abbildung 3 ist deutlich zu erkennen, dass seit 2012 eine stetige Zunahme der Gesamtbeschäftigung festzustellen ist. Dieser Trend setzt sich auch nach der Einführung, zum 1. Januar 2015, sowie Erhöhung zum 1. Januar 2017 weiter fort.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Gesamtbeschäftigung - IAB-Betriebspanel

Eigene Darstellung: Quelle: (vom Berge, et al., 2017)

Kurz nach der Mindestlohneinführung blieb die Gesamtbeschäftigung unverändert und stieg sogar um rund 500 Tausend bis Ende 2015. Auch zur Erhöhung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns verzeichnet die Beschäftigung keinen Einbruch, sie wuchs kontinuierlich um über 600 Tausend. Insgesamt nahm die Beschäftigung von rund 34,5 Millionen im Jahr 2012 auf rund 37,2 Millionen im Jahr 2017 zu. Das bedeutet einen jährlichen Durchschnittsanstieg von 524 Tausend bzw. 1,47 Prozent. Ein Grund für die Zunahme könnte die gute wirtschaftliche Lage bei den Betrieben sein. (vom Berge, et al., 2017)

Die Berechnungen des Sozialökonomischen Panels (SOEP) kommen auf identische prozentuale Werte.

Abbildung 4 und Tabelle 5 veranschaulichen, dass es seit der Einführung, zum 1. Januar 2015, sowie Erhöhung zum 1. Januar 2017 des gesetzlichen Mindestlohns, einen andauernden Zuwachs der Gesamtbeschäftigung gibt.

Insgesamt legte die Gesamtbeschäftigung von rund 33,5 Millionen im Jahr 2014 auf rund 35,2 Millionen im Jahr 2017 zu. Das bedeutet eine Gesamtzunahme von rund 1,7 Millionen Beschäftigten beziehungsweise (bzw.) einen jährlichen prozentualen Anstieg zwischen 1,4 und 1,9 Prozent. (Bruttel, et al., 2018)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Gesamtbeschäftigung Deutschland [in Tausend] - SOEP

Eigene Darstellung: Quelle: (Bruttel, et al., 2018)

4.1.1.1 Ost-West-Vergleich

Im Vergleich von Ost und West, ergeben sich klare Unterschiede (siehe Tabelle 3). Die Wachstumsraten bzw. -veränderungen gegenüber dem Vorjahr sind im Osten stets niedriger als im Westen. Im Jahr 2014 war im Westen ein 0,33 Prozent größeres Wachstum zu erkennen. Der größte Unterschied ist im Jahr 2015. Mit lediglich 0,72 Prozent wuchs die Beschäftigung im Osten nur halb so schnell wie im Westen mit 1,42 Prozent. Dieser prozentuale Unterschied gleicht sich in den Jahren 2016 und 2017 an. (vom Berge, et al., 2017)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3: Ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigte

Eigene Darstellung: Quelle: (vom Berge, et al., 2017)

4.1.1.2 Hoch betroffene und restliche Branchen

Bei der Unterscheidung zwischen den hoch betroffenen und restlichen Branchen sieht man ein größeres Beschäftigungswachstum bei den hoch betroffenen Branchen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 4: Gesamtbeschäftigung: Hoch betroffene und restliche Branchen

Eigene Darstellung: Quelle: (Bruttel, et al., 2018)

Dieser Zuwachs (siehe Tabelle 4) war bereits vor der Mindestlohneinführung im prozentualen ersichtlich und die starke Wachstumszunahme verglichen mit den restlichen Branchen hielt bis Ende 2016 an. In den Jahren 2015 und 2016 sind die hoch betroffenen jährlich um 0,5 Prozent stärker angewachsen als die restlichen Branchen. Anfang 2017 änderte sich erstmal die Wachstumsdynamik zugute der restlichen Branchen. In diesem Jahr wuchsen diese um 0,4 Prozent mehr als die hoch betroffenen. (Bruttel, et al., 2018)

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Ende der Leseprobe aus 46 Seiten

Details

Titel
Die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Eine Zwischenbilanz
Autor
Jahr
2019
Seiten
46
Katalognummer
V470693
ISBN (eBook)
9783960956846
ISBN (Buch)
9783960956853
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Mindestlohnkommision, Mindestlohnkontrolle, geringfügige Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, Armut
Arbeit zitieren
Jonas Wirth (Autor:in), 2019, Die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Eine Zwischenbilanz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/470693

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