Sie sind auf Seite 1von 34

Wirtschaft im Nationalsozialismus

Als Wirtschaft im Nationalsozialismus wird die Entwicklung der Wirtschaft unter dem
NS-Regime von der „Machtergreifung“ Adolf Hitlers 1933 bis zum Ende des Zweiten
Weltkriegs beschrieben. Als Zeit des Nationalsozialismus (abgekürzt NS-Zeit) wird die
Regierungszeit der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) im Deutschen
Reich bezeichnet. Sie begann am 30. Januar 1933 mit der Ernennung Adolf Hitlers zum
Reichskanzler und endete am 8. Mai 1945 mit der bedingungslosen Kapitulation der
Wehrmacht vor den Alliierten und ihren Verbündeten (bzw. am 23. Mai 1945 mit der
Verhaftung der Flensburger Regierung). Die Nationalsozialisten errichteten in Deutschland
eine Diktatur nach dem Führerprinzip und entfesselten mit dem Überfall auf Polen am 1.
September 1939 den Zweiten Weltkrieg. Neben der Verfolgung und Ermordung politisch
Andersdenkender verübten sie zahlreiche weitere Verbrechen gegen die Menschlichkeit
gegenüber ethnischen, religiösen und anderen Minderheiten. Etwa sechs Millionen europäische
Juden wurden im historisch beispiellosen Holocaust, bis zu 500.000 Sinti und Roma im
Porajmos und etwa 100.000 Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen im
Rahmen der „Aktion T4“ und der „Aktion Brandt“ ermordet. Nach der Strategie des
sogenannten Hungerplans ließen die deutschen Besatzer in der Sowjetunion zwischen 1941
und 1944 geschätzt 4,2 Millionen Menschen bewusst verhungern und rund 3,1 Millionen
sowjetische Soldaten starben in deutscher Kriegsgefangenschaft. Die Ära der
nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland und über weite Teile Europas wird in einem
ethisch-moralischen Sinn als Zivilisationsbruch und als Tiefpunkt insbesondere der deutschen,
aber auch der europäischen Geschichte insgesamt angesehen.
Vorder- und Rückseite eines 5-Reichsmark-Scheines von 1942, abgebildet darauf der Braunschweiger Dom

Weltwirtschaftskrise und die Weimarer Republik


Der Vertrag von Versailles legte Gebietsabtrennungen fest, die die Möglichkeiten der
Eigenversorgung innerhalb der verengten Grenzen bei gleichzeitigem Bevölkerungswachstum
verschlechterten. Die Einbuße entsprach 75% der deutschen Eisenerzgewinnung, 26% der
Bleierzeugung und 7% der Industrieunternehmen. Weiterhin fehlten die
Agrarüberschussgebiete Westpreußen und Posen. Solange der Welthandel intakt war, konnte
der Bedarf an Agrar- und Produktionsgütern durch Import wettgemacht werden. Die im
Oktober 1929 ausbrechende Weltwirtschaftskrise zog neben dem Abzug von Auslandsanleihen
und -krediten einen Zusammenbruch des internationalen Handels nach sich.
Zwar sanken die Importe schneller als die Exporte und führten so kurzfristig zu einer
positiven Außenhandelsbilanz, welche zusätzlich zur Deflation beitrug. Doch das gesamte
Volumen des Welthandels schwand stark. Sinkendes Welthandelsvolumen und dadurch
schrumpfender Export bewirkten einen Anstieg der Arbeitslosigkeit. Der daraus resultierende
Kaufkraftschwund führte zu einem Rückgang der Inlandsnachfrage, ein sinkendes
Binnenhandelsvolumen führte zu mehr Arbeitslosigkeit. Dieser Kreislauf wurde von der
Deflation beschleunigt, da sie effektiv einer Reallohnerhöhung entsprach und zusätzliche
Arbeitslose schuf.
Ab August 1932 versuchte die Regierung unter Franz von Papen die Arbeitslosigkeit,
durch Motivation der Unternehmen zu Investitionen und Mehrbeschäftigung, einzudämmen.
Hierzu wurden die Unternehmer einerseits bei Begleichung ihrer Steuern mit der Vergabe von
Steuergutscheinen belohnt, andererseits und zusätzlich sofern sie ihr Personal aufstockten
(diese zweite Säule der Motivation der Unternehmer durch Steuergutscheine wurde kaum von
den Unternehmern genützt). Der Stimulus für die Wirtschaft war anfangs schwach und die
erhoffte Konjunkturbelebung konnte noch nicht erreicht werden. Erst die im Dezember 1932
nachfolgende Regierung Schleicher verordnete öffentliche Arbeitsbeschaffungsprogramme.
Die Arbeitslosigkeit stieg ab August 1932 (sechs Millionen gemeldete Arbeitslose) nicht weiter
an, begann ab der Ankündigung des „Papen-Plans“ (Verordnung zur Belebung der Wirtschaft
vom 4. September 1932) geringfügig zu sinken und hatte sich bis Ende 1934 (noch ohne
Rüstungsausgaben) halbiert.

Preisbereinigtes Bruttosozialprodukt 1926 bis 1939 sowie Veränderungen zum Vorjahr, nach WiSta 3/2009 (Dr. Norbert
Räth: Rezessionen in historischer Betrachtung – destatis.de)

Wirtschaftskonzepte der „Reformer“ und der NSDAP


Ein breit gefächerter Personenkreis aus Wirtschaft, Finanzwesen, Wissenschaft und
Presse reagierte auf die negativen Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise mit der Entwicklung
und Vorstellung von nationalen Konzepten. Die hier als Reformer bezeichneten
Persönlichkeiten sahen das selbstregulierende, liberale und nur auf Angebot und Nachfrage
basierende Konzept der Weltwirtschaft gescheitert.
Die Forderung nach Autarkie zur Loslösung von zukünftigen Krisenherden gewann
zusehends an Bedeutung. Dabei sollte aber der Rahmen des Handelns über die bestehenden
Grenzen des Reiches ausgedehnt werden. Weltweit kristallisierten sich abgegrenzte
Handelsblöcke heraus, wobei England und Frankreich mit ihren Kolonien eigene Blöcke
bildeten. Für das Konzept der „Reformer“ bot sich eine Verbindung mit den baltischen Staaten,
Österreich, Osteuropa und dem Balkan an. Dieses Gebiet wurde mit verschiedenen Variationen
als Zwischeneuropa bezeichnet. Innerhalb dieses Raumes sollten Agrarprodukte, Rohstoffe
und Industriegüter zollfrei getauscht, die Produktion staatlich gelenkt werden. Dabei sollte
Deutschland die Vormachtstellung zukommen. Die Weltwirtschaft sollte durch eine
Großraumwirtschaft abgelöst werden.
Diese Strömung spielte der NSDAP, die vor der Weltwirtschaftskrise keine
schlagkräftigen wirtschaftlichen Konzepte aufweisen konnte, in die Hände. Die zentrale
Vorstellung einer Lebensraumideologie Adolf Hitlers konnte in die Theorie der
Großraumwirtschaft eingepasst werden. Autarkie wurde zu einem Schlagwort für die
ökonomische Kompetenz der NSDAP, die bei den Reichstagswahlen im September 1930
zweitstärkste Partei wurde. Der Aufstieg der NSDAP ging direkt mit der Verschlechterung der
Wirtschaftslage in Deutschland einher.
In den 1930er Jahren waren die realen Wirtschaftsprobleme der Weltwirtschaftskrise
allgemein präsent. Die Nationalsozialisten sahen die Wirtschaftsordnung aber nicht nur als
reformbedürftig an. Sie negierten generell, dass eine funktionierende Wirtschaft über
internationale Arbeitsteilung und technischen und organisatorischen Fortschritt zu
Wohlstandsgewinnen für alle Nationen führt. Stattdessen sahen sie Wirtschaft als ein
malthusianisches Nullsummenspiel an, bei dem ein Volk nur reicher werden kann, indem es
anderen Völkern oder Volksgruppen entsprechend viel wegnimmt. Gepaart wurde diese
Weltanschauung mit einem extremen Rassismus, nach dem „minderwertige Rassen“ parasitär
von ihren „Wirtsvölkern“ leben würden. Nach dieser Weltanschauung lag die Lösung für alle
wirtschaftlichen Probleme in der Ermordung von Juden und „Zigeunern“ und in der Eroberung
von neuem Lebensraum im Osten.
Wehrwirtschaft
Unter dem Begriff ‚Wehrwirtschaft‘ versteht man „[…] die Gestaltung der
Volkswirtschaft im Frieden für den Krieg unter militärischen Gesichtspunkten“. Wenige Tage
nach dem Amtsantritt Adolf Hitlers wurde klargestellt, dass nicht nur
Arbeitsbeschaffungsprogramme, die bis Jahresende 1933 mit 3,1 Milliarden Reichsmark
budgetiert wurden, die Wirtschaftskrise überwinden sollten. Eine Ausdehnung der territorialen
Basis des Reiches nach rassischen und machtpolitischen Gesichtspunkten gehörte zum
ideologischen Konzept der NSDAP. Der Aufbau der Wehrmacht war für die gewaltsame
territoriale Ausdehnung notwendig. Die Verwirklichung der Lebensraumideologie (siehe Blut-
und-Boden-Ideologie) und des Autarkieprogrammes erforderten zielgerichteten und
effizienten Einsatz der staatlichen Mittel. Wehrwirtschaftler aus verschiedenen Disziplinen,
wie Militär, Publizistik und Wirtschaftswissenschaft, waren sich über die Erfordernisse der
Wirtschaft in Friedenszeiten einig. Das waren unter anderen:
• Feststellung des Rohstoffbedarfes für die aus Rüstungsindustrie und Zivilindustrie
bestehende Gesamtwirtschaft
• Bereitstellung von Treibstoffen
• Anpassung des Verkehrswesens an zukünftige militärische Verhältnisse
• Regelung der Finanzierung der indirekten und direkten Rüstung
Wesentliche Beiträge dazu waren eine Intensivierung eines bereits 1929 begonnenen
Straßen- und Brückenbauprogrammes und die Förderung der Fahrzeugindustrie. Organisator
und Chefplaner des Reichsautobahnbaus wurde der technische Geschäftsführer des
Unternehmens Sager & Woerner, Fritz Todt. Die militär-strategische Bedeutung der
Reichsautobahnen muss dabei allerdings relativiert werden. Obwohl eine breite Motorisierung
Deutschlands damit einher ging, was in Folge vielen Personen eine Ausbildung als Kraftfahrer
in Friedenszeiten ermöglichte, hatten die Reichsautobahnen wenig Bedeutung für den
Transport von schweren Waffen und Truppen in die künftigen Kriegsgebiete. Hierfür wurden
hauptsächlich Eisenbahn und Pferde eingesetzt. Als Arbeitsbeschaffung für die schwer
vermittelbare Gruppe der unausgebildeten Arbeitskräfte war das Straßenbauprogramm jedoch
äußerst wirksam. Deutlich mehr Bedarf an Arbeitskräften entstand in den hauptsächlich für die
Rüstung produzierenden Bereichen Schiffs- und Flugzeugbau. Die Einführung der allgemeinen
Wehrpflicht am 16. März 1935 führte zu einem Anwachsen der Truppenstärke von rund
100.000 auf rund eine Million Soldaten bei Kriegsbeginn und trug ebenfalls zum Abbau der
Arbeitslosigkeit bei.
Der im Juni 1935 gegründete Reichsarbeitsdienst (RAD) verteilte bis 1941
Arbeitskräfte an überwiegend zivile Projekte und die Landwirtschaft. Diese Methode der
Arbeitsbeschaffung wurde daher von der Bevölkerung und von der ausländischen Presse im
Vergleich zur Aufrüstung als harmlos angesehen. Er war für männliche Jugendliche zwischen
19 und 24 Jahren verpflichtend, ab 1. September 1939 auch für weibliche Jugendliche. Bis
1938 waren 350.000 Jugendliche in dieser in 30 Arbeitsgaue aufgegliederten Organisation
erfasst. Im Verlauf des Krieges wurden vom RAD mehr und mehr militärische Projekte
bedient, wie zum Beispiel der Ausbau von Bunkeranlagen.
Mit der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und damit der zahlenmäßigen Vergrößerung
der Arbeitnehmerschaft ging eine Demontage der Arbeitnehmerrechte einher. Am 2. Mai 1933,
einen Tag nach dem „Tag der nationalen Arbeit“, wurden die Gewerkschaftsgebäude besetzt,
Vermögen beschlagnahmt und führende Funktionäre verhaftet. Das Gesetz zur Ordnung der
nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934 führte zu einer Umdeutung der Arbeitgeber in
„Betriebsführer“ und der Arbeitnehmer in „Gefolgschaft“. Ab 1936 vollzog sich ein Wandel
von der Arbeitsbeschaffung zur Arbeitszuteilung bis hin zur Zwangsarbeit. Durch die
Einführung des Arbeitsbuches, das jeder Arbeiter zu führen hatte, wurden die individuellen
Karrieremöglichkeiten durch Unternehmenswechsel stark eingeschränkt. Die Organisation der
Deutschen Arbeitsfront (DAF) unter der Leitung von Robert Ley übernahm in Zukunft die
formale Vermittlung zwischen Arbeiterschaft und Unternehmen. Die DAF war streng auf die
Möglichkeiten der Leistungssteigerung und der ideologischen Gleichschaltung der
„Gefolgschaft“ ausgerichtet. Ein von der Propaganda häufig genutztes Instrument war das Amt
Kraft durch Freude (KdF), das für die staatlich gelenkte Erholung zuständig war. 1938
veröffentlichte das Hamburgische Welt-Wirtschafts-Archiv einen Artikel des australischen
Ökonomen Colin Clark, der einen internationalen Einkommensvergleich vorlegte. Demnach
lag der Lebensstandard in Deutschland bei der Hälfte von dem der Vereinigten Staaten und bei
zwei Dritteln desjenigen Großbritanniens.
Der konservative Präsident der Reichsbank Hjalmar Schacht, ab Oktober 1934
Reichswirtschaftsminister, fasste die Maßnahmen der Wehrwirtschaft als Neuen Plan
zusammen. Bis heute ist umstritten, inwiefern die Führungskräfte der Wirtschaft Hitler für ihre
Zwecke benutzen wollten, oder sie von Hitler selbst benutzt wurden. Nicht jede Industrie – und
innerhalb eines Industriezweigs nicht jeder Betrieb – hatte zu den Ideen der Autarkie und der
Militarisierung dieselbe Haltung.
Bis 1935 waren die direkten Militärausgaben mit 18% des gesamten Haushaltes
vergleichsweise gering, die zunehmende Motorisierung war ein Gradmesser des
Bevölkerungswohlstandes und die Deutschen Reichsautobahnen waren ein Prestigeobjekt zur
Demonstration der nationalsozialistischen Leistungsfähigkeit.
Bis 1936 schien der versprochene Wiederaufschwung geschafft und die Rückkehr in
die Weltwirtschaft noch möglich. Doch mit dem Aufschwung erhielten Hitler und die NSDAP
die Bestätigung, die angeblichen „Machenschaften des Weltjudentums“ als Ursache der
Weltwirtschaftskrise durch nationale politische Maßnahmen überwunden zu haben. Für die
innenpolitische gestärkte Riege der Autarkie- und Lebensraumideologen war es an der Zeit,
den nächsten Schritt zu gehen: die Intensivierung der direkten Rüstung als Vorbereitung für
einen Eroberungskrieg.
Alle wirtschaftlichen Maßnahmen der Nationalsozialisten reichten aber nicht aus, die
Produktionsanlagen voll auszulasten, wie nebenstehende Tabelle zeigt.

Entwicklung der Arbeitslosigkeit von 1932 bis 1939

Finanzierung und Währung


Arbeitsbeschaffung und Rüstung bedurften bereits ab 1933 des Einsatzes der
Notenpresse zu ihrer Realisierung. Der damals von vielen Finanztheoretikern als Sicherheit
gegen Inflation angestrebte Golddevisenstandard war bereits im Jahre 1931
zusammengebrochen. Hjalmar Schacht als Reichsbankpräsident ermöglichte den Umlauf von
„Sonderwechseln“, die von der Reichsbank gedeckt und vom Staat garantiert wurden. Die
Zusammenhänge um diese Wechsel blieben der Öffentlichkeit zunächst verborgen. Einerseits
sollte keine Klarheit über das Ausmaß der künftigen Rüstungsinvestitionen und damit über den
Bruch des Versailler Vertrages bestehen. Andererseits sollte am Geldmarkt keine Unsicherheit
über die Stellung der Reichsmark aufkommen und damit eine ungewünschte Entwertung
(Inflation) erfolgen.
Für diesen Zweck wurde ein Scheinunternehmen gegründet, die Metallurgische
Forschungsgesellschaft m.b.H., hinter der vier namhafte deutsche Unternehmen standen,
nämlich Siemens, Gutehoffnungshütte, Krupp und Rheinmetall. Außer als
Finanzierungsinstrument, um durch eine zweite Unterschrift die Diskontierung ihrer Wechsel
durch die Reichsbank rechtlich zu ermöglichen, hatte die Mefo mbH keinen weiteren
Geschäftszweck. Für Rüstungsausgaben wurden 11,9 Milliarden Reichsmark von 1934 bis zum
von Schacht verhängten Ausgabestopp der Mefo-Wechsel 1938 durch diese gedeckt. Das
entsprach 30 % der bis dahin getätigten Ausgaben der Wehrmacht und damit mehr als dem
Tausendfachen der Eigenkapitaleinlage der MeFo von nur einer Million Reichsmark.
Daneben wurden unverzinsliche Reichsanweisungen (U-Schätze) und ab Mai 1939 so
genannte NF-Steuergutscheine („Neuer Finanzplan“) ausgestellt. Damit wurden Rechnungen,
die an das Deutsche Reich ausgestellt wurden, zu 40% sofort bezahlt und der Rest als
Steuernachlass gutgeschrieben.
Schon am Tag nach dem Anschluss am 12. März 1938 wurden die Goldreserven der
Österreichischen Nationalbank der Deutschen Reichsbank übertragen. Das Gold aus Österreich
überstieg die deutschen Reserven zu jenem Zeitpunkt um das Dreifache. Insgesamt wurden
78,3 Tonnen Feingold im Wert von 467,7 Millionen Schilling sowie Devisen und Valuten im
Wert von 60,2 Millionen Schilling (=4,4 Millionen Euro; 1,1 Millionen Reichsmark) (auf der
Basis der niedrigeren Berliner Kurse) zur Reichsbank nach Berlin transferiert. Von da an wird
der Begriff Nazigold/Raubgold (engl. looted gold) verwendet, um den Zugriff auf
Goldreserven eroberter Länder und der Bürger durch SS- und Regierungsstellen bis 1945 zu
kennzeichnen.
Der finanzielle Bedarf für Rüstung wurde als mittelfristiges Problem gesehen, eine hohe
Verschuldung insbesondere durch kurzfristige Kredite wurde dafür in Kauf genommen. Es
sollte eine durch begrenzte militärische Aktionen erzwungene territoriale Expansion folgen.
Die von vielen Wirtschaftswissenschaftlern befürchtete Inflation, die man aufgrund der
Abkehr vom Goldstandard und der Mehrverschuldung erwarten konnte, trat zunächst nicht ein.
Die staatliche Festlegung der Marktordnung und die Kontrolle über die Preisgestaltung und
Gewinnmargen durch den Reichskommissar für die Preisbildung setzten marktwirtschaftliche
Prinzipien außer Kraft. Der Verbraucherpreisindex stieg lediglich mit durchschnittlich einem
Prozent pro Jahr. Da die so erzwungene Stabilität der Reichsmark rein politisch und nicht
wirtschaftlich begründet war, konnte die Währung am internationalen Geldmarkt kein
Vertrauen schaffen. Große internationale Investitionen in die deutsche Wirtschaft blieben aus,
was eine chronische Devisenknappheit zur Folge hatte. Die aufgestaute Inflation führte mit
dem Kriegsende zur Währungsreform.
Götz Alys Buch über Raub und Rassenkrieg (2005) und andere Autoren versuchen
nachzuweisen, dass die Eroberungskriege des nationalsozialistischen Deutschland auch immer
zugleich der Versuch waren, Devisen zu erobern bzw. ihre Verwendung zu kontrollieren. Dazu
wurde die nationalsozialistische Regierung durch ihre eigene unsolide Finanz- und
Währungspolitik gezwungen. Aly meint, dass die nationalsozialistische Regierung „zunächst
mit unseriösen, bald mit kriminellen Techniken der Haushaltspolitik arbeitete“. Der deutsche
Staatshaushalt durfte ab 1935 nicht mehr veröffentlicht werden, was vor allem der
Verschleierung der kritischen Haushaltslage diente. „In ihrer Propaganda prahlten die NS-
Führer, sie würden das Fundament für das Tausendjährige Reich legen, im Alltag wussten sie
nicht, wie sie am nächsten Morgen ihre Rechnungen begleichen sollten“. Der
Wirtschaftshistoriker Dieter Stiefel spricht in Bezug auf die Mefo-Wechsel von einer
„abenteuerlichen Finanzpolitik“; das Deutsche Reich habe sich „spätestens seit 1934 von einer
seriösen Währungspolitik verabschiedet und staatliche Geldschöpfung betrieben“. Nach
Ermittlungen im Jahr 1946 erbeutete das nationalsozialistische Deutschland in den besetzten
Gebieten Gold im Wert von 700 Millionen Dollar, den größten Teil davon in Belgien und den
Niederlanden.
Polen dagegen war es gelungen, den größten Teil des Zentralbankgoldes (Wert ca. 87
Millionen US-Dollar) zu Kriegsbeginn in Sicherheit zu bringen. Wesentlich für die
Finanzierung im nationalsozialistischen Deutschland war die Kontrolle der Kreditinstitute
durch das Regime. Der Wirtschaftsminister Walther Funk wurde Februar 1938
Reichsbankpräsident. Neben der Kontrolle der in Deutschland traditionell starken öffentlichen
Banken sicherte sich die NSDAP im Rahmen der „Arisierung“ den Zugriff auf
Führungsfunktionen bei einer Reihe von Privatbanken. Die Großbanken versuchten, Teile ihrer
Unabhängigkeit zu bewahren, mussten sich aber ab 1942/1943 mit dem Bormann-Ausschuss
arrangieren. Bei Kriegsende bestanden die Aktiva der Banken als Ergebnis dieser Politik zum
überwiegenden Teil aus (nun wertlosen) Anleihen des und Forderungen an das Reich.
Die Ablehnung freier Märkte durch die Nationalsozialisten bei gleichzeitiger Nutzung
für ihre Zwecke wurde auch in ihrer Politik in Bezug auf die Wertpapierbörsen deutlich. Das
Börsengeschäft war den Nationalsozialisten suspekt. Zum einen lehnten sie aus ideologischen
Gründen Finanzmärkte ab. Zum anderen waren viele der Börsenteilnehmer Juden. Auf der
anderen Seite waren die Börsen zur Finanzierung von Staat und Wirtschaft unerlässlich. Wie
alle anderen Einrichtungen im Reich wurden auch die Börsenvorstände 1933 gleichgeschaltet.
Börsenvorstände jüdischer Herkunft wurden aus ihren Funktionen entfernt, die Börsen nach
dem Führerprinzip organisiert.
Um den Wettbewerb der Börsenplätze auszuschalten wurde 1934 eine Verpflichtung
eingeführt, Wertpapiere ausschließlich an der Heimatbörse zu handeln. Im Sinne einer weiteren
Zentralisierung wurde die Zahl der Börsen deutlich verringert. 1934 wurden die bisher 21
deutschen Börsen zu neun Börsen zusammengefasst.
Um die Binnenfinanzierung der Unternehmen zu stärken wurden mit dem
Anleihestockgesetz vom 4. Dezember 1934 die Dividenden-Ausschüttungsmöglichkeiten
begrenzt. Dies reduzierte die Attraktivität der Aktien der börsennotierten Unternehmen
empfindlich. Neuemissionen fanden nahezu nicht mehr statt. Auch wenn die Wirtschaft 1933
bis 1938 um 50 % wuchs, stagnierte das Kapital der notierten Aktiengesellschaften. Auch die
Zahl der notierten Gesellschaften sank stark. Waren es im Jahr 1933 noch etwa 10.000
börsennotierte Aktiengesellschaften gewesen, so waren es 1941 nur noch 5.000 (im Altreich,
also ohne Österreich und den hinzugekommenen Gebieten). Auch die Emissionen von
Industrieobligationen sanken von 1933 auf 1938 von 3,4 auf 2,9 Mrd. Reichsmark.
Im Gegenzug nutzten die Nationalsozialisten die Börsen, um das massiv gewachsene
Staatsdefizit zu finanzieren. Der Umfang der notierten öffentlichen Anleihen stieg von 10,8
(1933) auf 24,1 Mrd. RM (1938). Dieser „starken Ausweitung des Krediteinsatzes für
öffentliche Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen“ stand eine „Verringerung der von der privaten
Wirtschaft angenommenen Kredite“ gegenüber.

Währungsreform
In Österreich wurde der Umstieg von der Reichsmark auf den österreichischen
Schilling, und damit zum Goldstandard, noch im Dezember 1945 vollzogen. Die bis dahin
gemeinsam mit der Reichsmark verwendeten alliierten Militärschilling (AMS) konnten im
Wechselkurs 1:1 gegen den Schilling eingetauscht werden. 1947 kam es zu einer Entwertung
um ein Drittel als Bedingung, am Marshallplan teilnehmen zu können.
In den als Bizone zusammengefassten Besatzungszonen der USA und Großbritanniens
einigte man sich unter Protest der UdSSR erst 1947 auf eine Währungsreform, die im Juni 1948
eine für die drei westalliierten Besatzungszonen gültige neue deutsche Mark („D-Mark“) zur
Gültigkeit brachte. Die UdSSR reagierte mit der Blockade Westberlins vom 24. Juni 1948 bis
zum 12. Mai 1949, da sie in der Währungsreform eine Abkehr vom vereinbarten einheitlichen
Wirtschaftsgebiet Deutschlands sah. In der sowjetischen Besatzungszone wurde noch im
selben Monat die „Deutsche Mark (Ost) (DM), später Mark der Deutschen Notenbank“ (MDN)
eingeführt.

Produktion von Geschützen in Deutschland 1941–1944 Produktion von Infanteriewaffen in Deutschland 1941–1944
Produktion von Munition in Deutschland 1941–1944 Produktion von Panzerwagen in Deutschland 1941–1944

Produktion von Jagdflugzeugen in Deutschland 1941–1944


Reichsmark
Die Reichsmark war von 1924 bis 1948 offizielles Zahlungsmittel im Deutschen Reich.
Dieser Zeitraum umfasst einen Teil der Weimarer Republik und die Zeit des
Nationalsozialismus. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 war die Reichsmark in den
Besatzungszonen noch bis zur Einführung neuer Währungen im Juni 1948 gültig. Der Begriff
„Mark“ ist ein altes germanisches Wort und wird seit dem 11. Jahrhundert als
Gewichtsbezeichnung (siehe Mark), seit dem 15. Jahrhundert daraus abgeleitet auch als
Münzbezeichnung (Courantmark, Staatsmark, Marck Danske) verwendet.

1 Reichspfennig von 1924

2 Reichspfennig von 1924

10 Reichspfennig von 1931

Die Reichsmark wurde durch das Münzgesetz vom 30. August 1924 als Ersatz für die
durch die vorangegangene Hyperinflation in den Jahren 1922 und 1923 völlig entwertete
"Papiermark" eingeführt, nachdem die deutsche Währung bereits ab 15. November 1923 durch
die Einführung der Rentenmark stabilisiert worden war. Rechtlich handelte es sich bei der
Papiermark um die inflationär entwertete, und ihrer Gold- und Devisendeckung entkleidete
Mark deutscher Währung, die 1871 eingeführt worden war. Der Wechselkurs von alter
Papiermark zu neuer Reichsmark betrug 1.000.000.000.000:1 (eine Billion zu eins). Die
Reichsmark war damit im täglichen Leben wertgleich mit der Rentenmark.
Einer Reichsmark wurde eine fiktive Golddeckung von 1/2790 kg Feingold gesetzlich
zugeordnet. Das entsprach der formalen Golddeckung, wie sie bis zum Beginn des Ersten
Weltkrieges 1914 bestanden hatte. Die Reichsmark war aber im Gegensatz zur Goldmark keine
reine Goldstandardwährung und damit auch nicht bei der Reichsbank durch die Bürger
zumindest teilweise in Währungsgoldmünzen einlösbar. Gesetzlich war die Einlösepflicht der
Reichsbanknoten in Gold zwar nach § 31 Reichsbankgesetz festgelegt worden − praktisch
wurde sie aber nie in Kraft gesetzt.
Die Reichsmark war eine sogenannte Goldkernwährung ohne sichtbare
Goldmünzen-zirkulation und damit praktisch eine Papierwährung wie heute. Formal waren
jedoch noch die vormaligen 10- und 20-Mark-Goldmünzen der Kaiserzeit bis 1938 gesetzliche
Zahlungsmittel. Praktisch tauchten diese aber nicht im Zahlungsverkehr zu ihrem Nennwert
auf, da eine Reichsmark schon eine geringere Kaufkraft als die Mark von 1914 hatte. Der
sogenannte „Goldkern“ hatte im Wesentlichen nur eine symbolische Bedeutung im
Zusammenhang mit Zahlungsausgleich-vorgängen mit dem Ausland.
Die emittierten Silbermünzen von 1 bis 5 RM waren sämtlich Scheidemünzen und
hatten den halben Silbergehalt der bis Beginn des Ersten Weltkriegs geprägten Münzen von 1
bis 5 Mark. 1 Reichs- bzw. Rentenmark (RM) = 100 Reichspfennig bzw. Rentenpfennig (Rpf.)

10 RM, 1929, Reichsbank-direktorium


20 RM, 1929, Reichsbank-direktorium
50 RM, 1933, Reichsbank-direktorium
100 RM, 1935, Reichsbank-direktorium

Seit Mitte der 1930er Jahre („Mefo-Wechsel“) und während der Kriegsjahre von 1939
bis 1945 kam es vorwiegend zur Finanzierung der deutschen Rüstungsproduktion zu einer
massiven Ausweitung des Geldvolumens. Ab dem Beginn des Zweiten Weltkriegs wurden
deshalb auch die Silbermünzen zu 2 und 5 Reichsmark in großen Mengen von der Bevölkerung
trotz Verbotes gehortet (Greshamsches Gesetz: schlechtes Geld verdrängt das gute Geld aus
dem Umlauf). Im Zweiten Weltkrieg wurden zudem in den von der Wehrmacht besetzten
Ländern Reichskreditkassenscheine und -münzen ausgegeben, die von den Notenbanken der
besetzten Länder – zu deren Nachteil – gegen Landeswährung getauscht werden mussten. Ende
1933 betrug der Banknotenumlauf 4,2 Mrd. RM; im Juli 1939 waren es 9,0 Mrd. RM. Ende
1939 waren es 11,8 Mrd. RM; Anfang 1945 73 Mrd. RM.
Reichskreditkassen-münze zu 5 Reichspfennig (1940)

50 Rpf, 1938–1945, Reichskredit-kassenschein


1 RM, 1938–1945, Reichskredit-kassenschein
2 RM, 1938–1945, Reichskredit-kassenschein
5 RM, 1938–1945, Reichskredit-kassenschein
20 RM, 1938–1945, Reichskredit-kassenschein
50 RM, 1938–1945, Reichskredit-kassenschein
Umtauschanordnung aus Italien 1943

Zum Ersatz von Münzgeld durch Papiergeld wurden innerhalb des Reichs kurz vor
Kriegsbeginn noch neue Rentenmark-Scheine in Umlauf gesetzt. Die deutsche Inflation 1914
bis 1923 hatte sukzessiv alle nicht in Kurantmünzen gehaltenen, auf Mark lautenden
Geldrücklagen fast vollständig wertlos werden lassen. Zwar war die Mark 1871 als
goldgedeckte Währung des Deutschen Reichs eingeführt worden, 1914 war die Golddeckung
jedoch aufgehoben worden; aus der „Goldmark“ wurde die Papiermark. Die Geldentwertung
der Mark ging in ihrer Endphase in eine Hyperinflation über und lähmte zunehmend das
wirtschaftliche Leben. Ab Herbst 1923 weigerten sich landwirtschaftliche und industrielle
Produzenten zunehmend, Waren gegen die immer schneller wertlos werdende Papiermark
abzugeben. In einigen Teilen Deutschlands kam es zu Aufruhr und Plünderungen. Im Sommer
1923 wurde mit sogenanntem „wertstabilem Papiernotgeld“ – auch Schatzanweisung genannt
– mit aufgedrucktem „Goldmark“- und „Golddollar“-Bezug versucht, die Inflation
einzudämmen. Dieser Versuch scheiterte jedoch.
Auf Grundlage der Verordnung über die Errichtung der Deutschen Rentenbank vom
15. Oktober 1923 (RGBl. I. S. 963–966) wurde im Oktober 1923 die Deutsche Rentenbank
gegründet. Zu Gunsten der Deutschen Rentenbank wurden Immobilien von Landwirtschaft,
Industrie und Gewerbe zwangsweise mit Hypotheken und Grundschulden belegt. Diese
Sachwerte hatten unter der Hyperinflation nicht gelitten. Die Gesamtsumme der Hypotheken
und Grundschulden belief sich auf über 3,2 Milliarden Mark in Gold („Goldmark“). Im
Gegenwert der Immobilien gab die Deutsche Rentenbank zu verzinsende Rentenbankbriefe
über 500 Goldmark oder ein Vielfaches davon aus.
Die Deutsche Rentenbank gab erste neue Banknoten mit dem Datum 1. November 1923
um den 20. November sowie neue Rentenpfennig-Münzen mit der Jahreszahl 1923 an die
Bevölkerung parallel zu den umlaufenden hohen Milliarden- und Billionen-Papiermark-
Nominalen sowie den in geringerer Anzahl kursierenden wertbeständigen Notgeldbanknoten
aus. Die Abkürzung der neuen Währung war „Rent.M“. Maßgeblichen Einfluss auf die
Einführung hatten Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht und Reichskanzler Gustav
Stresemann. Die Rentenmark war „kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern
Inhaberschuldverschreibung der Rentenbank“ (laut Büsch). Der Wechselkurs zur Papiermark
wurde mit 1:1 Billion festgesetzt, und zwar genau am 20. November 1923 per Festlegung durch
die Reichsbank, als der Devisenkurs 4,2 Billionen Papiermark = 1 US-Dollar war, was der
Vorkriegs-Goldmarkparität zum Golddollar entsprach. Da die Rentenmark kein gesetzliches
Zahlungsmittel war, bestand kein rechtlicher Zwang, sie als Zahlungsmittel anzunehmen (wohl
aber mussten alle öffentlichen Kassen sie annehmen). Trotzdem wurde sie von der
Bevölkerung sofort akzeptiert. Die Inflation stoppte deshalb schlagartig; man sprach vom
Wunder der Rentenmark. Zur Akzeptanz trug stark die „Deckung“ der Rentenmark durch
Grund und Boden bei. Dies war aber eine reine Fiktion; die Rentenmark blieb ausschließlich
deshalb wertstabil, weil sie knapp gehalten wurde.
Am 30. August 1924 wurde die Reichsmark zusätzlich zur Rentenmark eingeführt. Sie
galt zur Rentenmark im Verhältnis 1:1. Die Reichsmark hat nicht, wie fälschlich in vielen
Fachwerken und Dokumenten angegeben, die Rentenmark ersetzt. Vielmehr konnte weiterhin
mit beiden Währungen bezahlt werden. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden
Währungen bestand in ihrer unterschiedlich ausgestalteten Deckung. Mit Einführung der
Reichsmark wurde die Verwendung der Bezeichnung „Rentenmark“ – trotz des Umlaufs beider
– in allen amtlichen Dokumenten gesetzlich verboten. Auf keinem Rentenbankschein sind
deutsche Hoheitssymbole abgebildet.
Die Rentenbank bestand über das Jahr 1924 hinaus fort und die ausgegebenen
Rentenmark-Nominale blieben im Umlauf. Die letzten Rentenmarkscheine zu 1 und 2
Rentenmark, die auf den 30. Januar 1937 datieren, wurden am 5. September 1939 ausgegeben
und waren bis zu den Währungsreformen 1948 in allen alliierten Besatzungszonen gültig.
Ursprünglich sollte die Rentenmark bis spätestens 1934 vollständig durch die Reichsmark
ersetzt werden.
Da Rentenmark und Reichsmark vom Namen her praktisch dieselbe Abkürzung „RM“
zur Folge hatten, bestand auch kein Anlass, die Rentenmark zugunsten der Reichsmark
abzuschaffen und die umlaufenden Rentenmark-Banknoten konsequent einzuziehen. Man
scheute sich offenbar auch davor, erneute Unruhe in der Bevölkerung zu erzeugen, die die
Hyperinflation von 1922–1923 noch in Erinnerung hatte.

1 RM, 1937
2 RM, 1937

Im Ergebnis der Ausweitung des Geldvolumens und aufgrund der enormen


Kriegszerstörungen, wodurch die dem Geldvolumen gegenüberstehenden Sachwerte drastisch
reduziert waren, hatte die Reichsmark nach dem Krieg nur noch eine geringe Kaufkraft. Dass
viele Warenbereiche der Bewirtschaftung mit Bezugsscheinen unterworfen und zusätzlich die
Preise festgesetzt waren, minderte außerdem die Bedeutung der Reichsmark als Währung, eine
freie Konvertibilität bestand ohnehin nicht. In den Jahren 1945 bis 1948 wurden Kleinmünzen
zu 1, 5 und 10 Pfennig neu herausgegeben, die einen Adler ohne Hakenkreuz, ansonsten aber
weiterhin die Bezeichnungen Reichspfennig und Deutsches Reich trugen.
1 RPf, 1945

5 RPf, 1948

10 RPf, 1946

Mit den Währungsreformen vom 21. Juni 1948 (West) bzw. 23. Juni / 24. Juli 1948
(Ost) wurde die Reichsmark gleichzeitig mit den letzten Rentenmarkbanknoten ungültig und
in den drei Westzonen Deutschlands die Deutsche Mark, in der sowjetischen Zone die
Deutsche Mark der Deutschen Notenbank (dann MDN = Mark der deutschen Notenbank und
zuletzt M = Mark der DDR) eingeführt.
Auch im Gebiet des nationalsozialistischen Österreichs nach dem „Anschluss“ im Jahr
1938 war die Reichsmark durch eine Währungsreform zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt
worden und hatte den österreichischen Schilling im Verhältnis 1,5:1 ersetzt. Hier wurde am 30.
November 1945 der Schilling im Umtauschverhältnis 1:1 wieder eingeführt und die
Reichsmark für ungültig erklärt. Dabei wurden allerdings die Scheidemünzen und die
Rentenbankscheine der Reichsmarkwährung für eine Übergangszeit weiter benutzt. Der 1945
parallel zur Reichsmark eingeführte „Alliierte Militärschilling“ wurde in Österreich teilweise
erst Ende 1947 aus dem Verkehr genommen.

50 Rpf, 1924 (Kupfer-Aluminium-Legierung)

1 Rpf, 1936 (Bronze-Legierung)

2 Rpf, 1937 (Bronze-Legierung)


5 Rpf, 1941 (Zink)

10 Rpf, 1938 (Aluminium-Bronze-Legierung)

50 Rpf, 1941
1 RM, 1937 (Nickel)

2 RM, 1938 (Silber)

5 RM, 1936 (Silber)

Ab 1925 wurden Münzen mit Nominalen von 3 und 5 RM in 500er Silber (einer
Silberlegierung mit einem Feingehalt von 500 Anteilen) geprägt. Die erste Ausgabe war der
Jahrtausendfeier der Rheinlande 1925 gewidmet (3 und 5 RM); die letzten Gedenkprägungen
in der Weimarer Republik wurden 1932 zum 100. Todestag von Johann Wolfgang von Goethe
ausgegeben, wiederum mit Prägungen zu 3 und 5 RM. Im Dritten Reich gab es zwei weitere
Gedenkemissionen – zu 2 (625er Silber) und 5 RM (900er Silber) – in den Jahren 1933 (450.
Geburtstag Martin Luthers) und 1934 (175. Geburtstag von Friedrich Schiller) geben. Danach
endete die Reihe der Gedenkprägungen in Reichsmark-Währung.

Martin Luther 1483–1933

Friedrich Schiller 1759–1934

Martin Luther 1483–1933


Friedrich Schiller 1759–1934

10 RM, 1924
1000 RM, 1924

Literatur
C. Schaeffer, Dr. H. Brode: Allgemeine Volkswirtschaftslehre. Verlag C. L. Hirschfeld,
Leipzig 1927.
K. Jaeger, H. Kahnt: Die deutschen Münzen seit 1871. 21. Auflage, Gietl, Regenstauf 2009,
ISBN 978-3-86646-521-3.
H. Caspar: Einigkeit und Recht und Freiheit: Ein Streifzug durch die Münz- und
Geldgeschichte der Weimarer Republik. money trend Verlag, Wien 2006, ISBN 978-3-
9502268-0-5.
P. Arnold, H. Küthmann, D. Steinhilber, D. Faßbender: Großer Deutscher Münzkatalog von
1800 bis heute. 27. Auflage, Gietl, Regenstauf 2012, ISBN 978-3-86646-075-1.
Georg Thomas: Geschichte der deutschen Wehr- und Rüstungswirtschaft (1918–1943/45).
Boldt 1966, ISBN 3-7646-1067-0.
Dietmar Petzina: Autarkiepolitik im Dritten Reich. Der nationalsozialistische Vierjahresplan
(Schriftenreihe der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 16), Deutsche Verlags-Anstalt,
Stuttgart 1968.
Avraham Barkai: Das Wirtschaftssystem des Nationalsozialismus. Ideologie, Theorie, Politik.
1933–1945. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt 1988, ISBN 3-596-24401-3.
Helmut Woll: Die Wirtschaftslehre des deutschen Faschismus, R. Oldenbourg Verlag,
München/Wien 1988 ISBN 3-486-20836-5.
Wilhelm Deist, Manfred Messerschmidt, Hans-Erich Volkmann: Ursachen und
Voraussetzungen des Zweiten Weltkrieges. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt 1989,
ISBN 3-596-24432-3.
Richard Overy: War and Economy in the Third Reich. Clarendon, Oxford 1994, ISBN 0-19-
820599-6.
Werner Bührer, Edgar Grande (Hrsg.): Unternehmerverbände und Staat in Deutschland.
Nomos Verlag, Baden-Baden 2000, ISBN 3-7890-6592-7.
Dietrich Eichholtz: Geschichte der deutschen Kriegswirtschaft 1939–1945. 3 Bände (5
Teilbände). Neuausgabe (= Nachdr. der Ausg. Berlin, Akademie-Verlag, 1969–1996, erg.
durch ein Vorwort und Gesamtregister) K.G. Saur Verlag, München 1999, ISBN 3-598-11428-
1.
Frank Bajohr: Parvenüs und Profiteure. Korruption in der NS-Zeit. Fischer, Frankfurt 2001,
ISBN 3-10-004812-1.
Michael von Prollius: Das Wirtschaftssystem der Nationalsozialisten 1933-1939. Steuerung
durch emergente Organisation und politische Prozesse. Paderborn 2003. ISBN 3-506-76948-
0.
Götz Aly: Hitlers Volksstaat. Raub, Rassenkrieg und nationaler Sozialismus. Fischer, Frankfurt
2005, ISBN 3-10-000420-5.
Daniela Kahn: Die Steuerung der Wirtschaft durch Recht im nationalsozialistischen
Deutschland. Das Beispiel der Reichsgruppe Industrie. Frankfurt 2006, ISBN 978-3-465-
04012-5.
Adam Tooze & Yvonne Badal (Übers.): Ökonomie der Zerstörung. Die Geschichte der
Wirtschaft im Nationalsozialismus Siedler, München 2007 (zuerst engl. 2006) ISBN 978-3-
88680-857-1, Neuauflage Bundeszentrale für politische Bildung BpB (Schriftenreihe der
Bundeszentrale für politische Bildung Bd. 663) ISBN 978-3-89331-822-3. Weitere Neuauflage
Pantheon, München 2008 ISBN 3-570-55056-7. Leseprobe
Martin Dean: Robbing the Jews – The Confiscation of Jewish Property in the Holocaust, 1935–
1945, Cambridge University Press, Cambridge 2008, ISBN 978-0-521-88825-7.
Holm A. Leonhardt: Kartelltheorie und Internationale Beziehungen. Theoriegeschichtliche
Studien, Hildesheim 2013, S. 210–250, 372–392 (= Kartellwesen und Lenkungswirtschaft des
Dritten Reiches).

Das könnte Ihnen auch gefallen