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Als Wirtschaft im Nationalsozialismus wird die Entwicklung der Wirtschaft unter dem
NS-Regime von der „Machtergreifung“ Adolf Hitlers 1933 bis zum Ende des Zweiten
Weltkriegs beschrieben. Als Zeit des Nationalsozialismus (abgekürzt NS-Zeit) wird die
Regierungszeit der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) im Deutschen
Reich bezeichnet. Sie begann am 30. Januar 1933 mit der Ernennung Adolf Hitlers zum
Reichskanzler und endete am 8. Mai 1945 mit der bedingungslosen Kapitulation der
Wehrmacht vor den Alliierten und ihren Verbündeten (bzw. am 23. Mai 1945 mit der
Verhaftung der Flensburger Regierung). Die Nationalsozialisten errichteten in Deutschland
eine Diktatur nach dem Führerprinzip und entfesselten mit dem Überfall auf Polen am 1.
September 1939 den Zweiten Weltkrieg. Neben der Verfolgung und Ermordung politisch
Andersdenkender verübten sie zahlreiche weitere Verbrechen gegen die Menschlichkeit
gegenüber ethnischen, religiösen und anderen Minderheiten. Etwa sechs Millionen europäische
Juden wurden im historisch beispiellosen Holocaust, bis zu 500.000 Sinti und Roma im
Porajmos und etwa 100.000 Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen im
Rahmen der „Aktion T4“ und der „Aktion Brandt“ ermordet. Nach der Strategie des
sogenannten Hungerplans ließen die deutschen Besatzer in der Sowjetunion zwischen 1941
und 1944 geschätzt 4,2 Millionen Menschen bewusst verhungern und rund 3,1 Millionen
sowjetische Soldaten starben in deutscher Kriegsgefangenschaft. Die Ära der
nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland und über weite Teile Europas wird in einem
ethisch-moralischen Sinn als Zivilisationsbruch und als Tiefpunkt insbesondere der deutschen,
aber auch der europäischen Geschichte insgesamt angesehen.
Vorder- und Rückseite eines 5-Reichsmark-Scheines von 1942, abgebildet darauf der Braunschweiger Dom
Preisbereinigtes Bruttosozialprodukt 1926 bis 1939 sowie Veränderungen zum Vorjahr, nach WiSta 3/2009 (Dr. Norbert
Räth: Rezessionen in historischer Betrachtung – destatis.de)
Währungsreform
In Österreich wurde der Umstieg von der Reichsmark auf den österreichischen
Schilling, und damit zum Goldstandard, noch im Dezember 1945 vollzogen. Die bis dahin
gemeinsam mit der Reichsmark verwendeten alliierten Militärschilling (AMS) konnten im
Wechselkurs 1:1 gegen den Schilling eingetauscht werden. 1947 kam es zu einer Entwertung
um ein Drittel als Bedingung, am Marshallplan teilnehmen zu können.
In den als Bizone zusammengefassten Besatzungszonen der USA und Großbritanniens
einigte man sich unter Protest der UdSSR erst 1947 auf eine Währungsreform, die im Juni 1948
eine für die drei westalliierten Besatzungszonen gültige neue deutsche Mark („D-Mark“) zur
Gültigkeit brachte. Die UdSSR reagierte mit der Blockade Westberlins vom 24. Juni 1948 bis
zum 12. Mai 1949, da sie in der Währungsreform eine Abkehr vom vereinbarten einheitlichen
Wirtschaftsgebiet Deutschlands sah. In der sowjetischen Besatzungszone wurde noch im
selben Monat die „Deutsche Mark (Ost) (DM), später Mark der Deutschen Notenbank“ (MDN)
eingeführt.
Produktion von Geschützen in Deutschland 1941–1944 Produktion von Infanteriewaffen in Deutschland 1941–1944
Produktion von Munition in Deutschland 1941–1944 Produktion von Panzerwagen in Deutschland 1941–1944
Die Reichsmark wurde durch das Münzgesetz vom 30. August 1924 als Ersatz für die
durch die vorangegangene Hyperinflation in den Jahren 1922 und 1923 völlig entwertete
"Papiermark" eingeführt, nachdem die deutsche Währung bereits ab 15. November 1923 durch
die Einführung der Rentenmark stabilisiert worden war. Rechtlich handelte es sich bei der
Papiermark um die inflationär entwertete, und ihrer Gold- und Devisendeckung entkleidete
Mark deutscher Währung, die 1871 eingeführt worden war. Der Wechselkurs von alter
Papiermark zu neuer Reichsmark betrug 1.000.000.000.000:1 (eine Billion zu eins). Die
Reichsmark war damit im täglichen Leben wertgleich mit der Rentenmark.
Einer Reichsmark wurde eine fiktive Golddeckung von 1/2790 kg Feingold gesetzlich
zugeordnet. Das entsprach der formalen Golddeckung, wie sie bis zum Beginn des Ersten
Weltkrieges 1914 bestanden hatte. Die Reichsmark war aber im Gegensatz zur Goldmark keine
reine Goldstandardwährung und damit auch nicht bei der Reichsbank durch die Bürger
zumindest teilweise in Währungsgoldmünzen einlösbar. Gesetzlich war die Einlösepflicht der
Reichsbanknoten in Gold zwar nach § 31 Reichsbankgesetz festgelegt worden − praktisch
wurde sie aber nie in Kraft gesetzt.
Die Reichsmark war eine sogenannte Goldkernwährung ohne sichtbare
Goldmünzen-zirkulation und damit praktisch eine Papierwährung wie heute. Formal waren
jedoch noch die vormaligen 10- und 20-Mark-Goldmünzen der Kaiserzeit bis 1938 gesetzliche
Zahlungsmittel. Praktisch tauchten diese aber nicht im Zahlungsverkehr zu ihrem Nennwert
auf, da eine Reichsmark schon eine geringere Kaufkraft als die Mark von 1914 hatte. Der
sogenannte „Goldkern“ hatte im Wesentlichen nur eine symbolische Bedeutung im
Zusammenhang mit Zahlungsausgleich-vorgängen mit dem Ausland.
Die emittierten Silbermünzen von 1 bis 5 RM waren sämtlich Scheidemünzen und
hatten den halben Silbergehalt der bis Beginn des Ersten Weltkriegs geprägten Münzen von 1
bis 5 Mark. 1 Reichs- bzw. Rentenmark (RM) = 100 Reichspfennig bzw. Rentenpfennig (Rpf.)
Seit Mitte der 1930er Jahre („Mefo-Wechsel“) und während der Kriegsjahre von 1939
bis 1945 kam es vorwiegend zur Finanzierung der deutschen Rüstungsproduktion zu einer
massiven Ausweitung des Geldvolumens. Ab dem Beginn des Zweiten Weltkriegs wurden
deshalb auch die Silbermünzen zu 2 und 5 Reichsmark in großen Mengen von der Bevölkerung
trotz Verbotes gehortet (Greshamsches Gesetz: schlechtes Geld verdrängt das gute Geld aus
dem Umlauf). Im Zweiten Weltkrieg wurden zudem in den von der Wehrmacht besetzten
Ländern Reichskreditkassenscheine und -münzen ausgegeben, die von den Notenbanken der
besetzten Länder – zu deren Nachteil – gegen Landeswährung getauscht werden mussten. Ende
1933 betrug der Banknotenumlauf 4,2 Mrd. RM; im Juli 1939 waren es 9,0 Mrd. RM. Ende
1939 waren es 11,8 Mrd. RM; Anfang 1945 73 Mrd. RM.
Reichskreditkassen-münze zu 5 Reichspfennig (1940)
Zum Ersatz von Münzgeld durch Papiergeld wurden innerhalb des Reichs kurz vor
Kriegsbeginn noch neue Rentenmark-Scheine in Umlauf gesetzt. Die deutsche Inflation 1914
bis 1923 hatte sukzessiv alle nicht in Kurantmünzen gehaltenen, auf Mark lautenden
Geldrücklagen fast vollständig wertlos werden lassen. Zwar war die Mark 1871 als
goldgedeckte Währung des Deutschen Reichs eingeführt worden, 1914 war die Golddeckung
jedoch aufgehoben worden; aus der „Goldmark“ wurde die Papiermark. Die Geldentwertung
der Mark ging in ihrer Endphase in eine Hyperinflation über und lähmte zunehmend das
wirtschaftliche Leben. Ab Herbst 1923 weigerten sich landwirtschaftliche und industrielle
Produzenten zunehmend, Waren gegen die immer schneller wertlos werdende Papiermark
abzugeben. In einigen Teilen Deutschlands kam es zu Aufruhr und Plünderungen. Im Sommer
1923 wurde mit sogenanntem „wertstabilem Papiernotgeld“ – auch Schatzanweisung genannt
– mit aufgedrucktem „Goldmark“- und „Golddollar“-Bezug versucht, die Inflation
einzudämmen. Dieser Versuch scheiterte jedoch.
Auf Grundlage der Verordnung über die Errichtung der Deutschen Rentenbank vom
15. Oktober 1923 (RGBl. I. S. 963–966) wurde im Oktober 1923 die Deutsche Rentenbank
gegründet. Zu Gunsten der Deutschen Rentenbank wurden Immobilien von Landwirtschaft,
Industrie und Gewerbe zwangsweise mit Hypotheken und Grundschulden belegt. Diese
Sachwerte hatten unter der Hyperinflation nicht gelitten. Die Gesamtsumme der Hypotheken
und Grundschulden belief sich auf über 3,2 Milliarden Mark in Gold („Goldmark“). Im
Gegenwert der Immobilien gab die Deutsche Rentenbank zu verzinsende Rentenbankbriefe
über 500 Goldmark oder ein Vielfaches davon aus.
Die Deutsche Rentenbank gab erste neue Banknoten mit dem Datum 1. November 1923
um den 20. November sowie neue Rentenpfennig-Münzen mit der Jahreszahl 1923 an die
Bevölkerung parallel zu den umlaufenden hohen Milliarden- und Billionen-Papiermark-
Nominalen sowie den in geringerer Anzahl kursierenden wertbeständigen Notgeldbanknoten
aus. Die Abkürzung der neuen Währung war „Rent.M“. Maßgeblichen Einfluss auf die
Einführung hatten Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht und Reichskanzler Gustav
Stresemann. Die Rentenmark war „kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern
Inhaberschuldverschreibung der Rentenbank“ (laut Büsch). Der Wechselkurs zur Papiermark
wurde mit 1:1 Billion festgesetzt, und zwar genau am 20. November 1923 per Festlegung durch
die Reichsbank, als der Devisenkurs 4,2 Billionen Papiermark = 1 US-Dollar war, was der
Vorkriegs-Goldmarkparität zum Golddollar entsprach. Da die Rentenmark kein gesetzliches
Zahlungsmittel war, bestand kein rechtlicher Zwang, sie als Zahlungsmittel anzunehmen (wohl
aber mussten alle öffentlichen Kassen sie annehmen). Trotzdem wurde sie von der
Bevölkerung sofort akzeptiert. Die Inflation stoppte deshalb schlagartig; man sprach vom
Wunder der Rentenmark. Zur Akzeptanz trug stark die „Deckung“ der Rentenmark durch
Grund und Boden bei. Dies war aber eine reine Fiktion; die Rentenmark blieb ausschließlich
deshalb wertstabil, weil sie knapp gehalten wurde.
Am 30. August 1924 wurde die Reichsmark zusätzlich zur Rentenmark eingeführt. Sie
galt zur Rentenmark im Verhältnis 1:1. Die Reichsmark hat nicht, wie fälschlich in vielen
Fachwerken und Dokumenten angegeben, die Rentenmark ersetzt. Vielmehr konnte weiterhin
mit beiden Währungen bezahlt werden. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden
Währungen bestand in ihrer unterschiedlich ausgestalteten Deckung. Mit Einführung der
Reichsmark wurde die Verwendung der Bezeichnung „Rentenmark“ – trotz des Umlaufs beider
– in allen amtlichen Dokumenten gesetzlich verboten. Auf keinem Rentenbankschein sind
deutsche Hoheitssymbole abgebildet.
Die Rentenbank bestand über das Jahr 1924 hinaus fort und die ausgegebenen
Rentenmark-Nominale blieben im Umlauf. Die letzten Rentenmarkscheine zu 1 und 2
Rentenmark, die auf den 30. Januar 1937 datieren, wurden am 5. September 1939 ausgegeben
und waren bis zu den Währungsreformen 1948 in allen alliierten Besatzungszonen gültig.
Ursprünglich sollte die Rentenmark bis spätestens 1934 vollständig durch die Reichsmark
ersetzt werden.
Da Rentenmark und Reichsmark vom Namen her praktisch dieselbe Abkürzung „RM“
zur Folge hatten, bestand auch kein Anlass, die Rentenmark zugunsten der Reichsmark
abzuschaffen und die umlaufenden Rentenmark-Banknoten konsequent einzuziehen. Man
scheute sich offenbar auch davor, erneute Unruhe in der Bevölkerung zu erzeugen, die die
Hyperinflation von 1922–1923 noch in Erinnerung hatte.
1 RM, 1937
2 RM, 1937
5 RPf, 1948
10 RPf, 1946
Mit den Währungsreformen vom 21. Juni 1948 (West) bzw. 23. Juni / 24. Juli 1948
(Ost) wurde die Reichsmark gleichzeitig mit den letzten Rentenmarkbanknoten ungültig und
in den drei Westzonen Deutschlands die Deutsche Mark, in der sowjetischen Zone die
Deutsche Mark der Deutschen Notenbank (dann MDN = Mark der deutschen Notenbank und
zuletzt M = Mark der DDR) eingeführt.
Auch im Gebiet des nationalsozialistischen Österreichs nach dem „Anschluss“ im Jahr
1938 war die Reichsmark durch eine Währungsreform zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt
worden und hatte den österreichischen Schilling im Verhältnis 1,5:1 ersetzt. Hier wurde am 30.
November 1945 der Schilling im Umtauschverhältnis 1:1 wieder eingeführt und die
Reichsmark für ungültig erklärt. Dabei wurden allerdings die Scheidemünzen und die
Rentenbankscheine der Reichsmarkwährung für eine Übergangszeit weiter benutzt. Der 1945
parallel zur Reichsmark eingeführte „Alliierte Militärschilling“ wurde in Österreich teilweise
erst Ende 1947 aus dem Verkehr genommen.
50 Rpf, 1941
1 RM, 1937 (Nickel)
Ab 1925 wurden Münzen mit Nominalen von 3 und 5 RM in 500er Silber (einer
Silberlegierung mit einem Feingehalt von 500 Anteilen) geprägt. Die erste Ausgabe war der
Jahrtausendfeier der Rheinlande 1925 gewidmet (3 und 5 RM); die letzten Gedenkprägungen
in der Weimarer Republik wurden 1932 zum 100. Todestag von Johann Wolfgang von Goethe
ausgegeben, wiederum mit Prägungen zu 3 und 5 RM. Im Dritten Reich gab es zwei weitere
Gedenkemissionen – zu 2 (625er Silber) und 5 RM (900er Silber) – in den Jahren 1933 (450.
Geburtstag Martin Luthers) und 1934 (175. Geburtstag von Friedrich Schiller) geben. Danach
endete die Reihe der Gedenkprägungen in Reichsmark-Währung.
10 RM, 1924
1000 RM, 1924
Literatur
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Bundeszentrale für politische Bildung Bd. 663) ISBN 978-3-89331-822-3. Weitere Neuauflage
Pantheon, München 2008 ISBN 3-570-55056-7. Leseprobe
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