Sonderziehungsrechte und ihre zukünftige Bedeutung


Studienarbeit, 2008

23 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definition von Sonderziehungsrechten
2.1. Bewertung von Sonderziehungsrechten
2.2. Zuteilung von Sonderziehungsrechten
2.2.1. Allgemeine Zuteilungen
2.2.2. Einmalige Sonderzuteilung

3. Die Funktionsweise von Sonderziehungsrechten
3.1. Die Verzinsung von Sonderziehungsrechten
3.2. Transaktionen zwischen den Mitgliedsstaaten

4. Geschichte der Sonderziehungsrechte
4.1. Die Entstehung
4.2. Entwicklung und Veränderung der Bedeutung von Sonderziehungsrechten

5. Die Zukunft der Sonderziehungsrechte
5.1. Die heutige Situation und warum Sonderziehungsrechte weiter existieren sollten
5.2. Der Ansatz Soros' nach dem „IWF-Transaktionsplan"
5.3. Der Zedillo Report und die Meinung des IWF
5.4. Der Vorschlag von Stiglitz
5.5. Der Vorschlag von Clunies-Ross
5.6. Kritische Betrachtung neuer Allokationen
5.7. Kritische Betrachtung der Sonderziehungsrechte

6. Bewertung

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Zinsverteilung nach der Verwendung von Sonderziehungsrechten (Quelle: Rübel (2005), S. 145)

Abbildung 2: Anteil der SZR an den Weltreserven zwischen 1970 und 2000 (Quelle:

Brau (2001), S. 8)

1. Einleitung

Als Sonderziehungsrechte (SZR) 1969 eingeführt wurden, um das Bretton Woods System mit festen Wechselkursen zu unterstützen, konnten sich viele noch nicht vorstellen, dass diese später einmal eine andere Bedeutung bekommen sollten. Damals waren sie ein Ergebnis langwieriger Diskussionen und Verhandlungen und ein Kompromiss einer Vielzahl von unterschiedlichen Interessen. Dabei stand die Angst im Vordergrund, dass es einmal zu einer weltweiten Rezession kommen würde, da im Verhältnis zur Expansion der Länder viel zu geringe Währungs-reserven zur Verfügung standen.1

In den letzen Jahren wurden darüber hinaus viele Stimmen des Verlangens laut, dass SZR in Zukunft für die Entwicklungshilfe oder auch für das Erreichen der „Millennium Development Goals"2 zur Verfügung gestellt werden sollten.

Diese Arbeit soll zum einen die aktuelle Funktionsweise als auch die zukünftige Bedeutung sowie verschiedene Ansätze der zukünftigen Verwendung von Sonderziehungsrechten vorstellen. Dabei soll zunächst geklärt werden, was man unter SZR versteht, wie sie zugeteilt werden und welche Funktionsweise sie besitzen. Danach werden in einem kurzen Überblick die Geschichte und die heutige Bedeutung der SZR beschrieben bevor auf ihre zukünftige Bedeutung eingegangen wird. Dabei sollen verschiedene Vorschläge bezüglich ihrer zukünftigen Einsatzmöglichkeit diskutiert werden.

2. Definition von Sonderziehungsrechten

Sonderziehungsrechte sind ein vom Internationalen Währungsfonds (IWF) zugeteiltes Reservemedium, das bei Bedarf und in gewissen Grenzen gegen Währungen eingetauscht werden kann.3 Dabei können diese nur für Transaktionen genutzt werden, die zwischen den Mitgliedsländern, zwischen dem Internationalen Währungsfond und dem jeweiligen Mitgliedsland oder zwischen diesem und einer der wenigen Organisationen, die ebenso dazu berechtigt sind, SZR zu tauschen, stattfinden.4

Der IWF verfolgte mit der Einführung der SZR unter anderem folgende Ziele: die Ausdehnung des internationalen Handels, ein zunehmendes Wirtschaftswachstum, sowie die Verbesserung des internationalen Zahlungsverkehrs, um vor weltweiter Rezession zu schützen.5

2.1. Bewertung von Sonderziehungsrechten

Die SZR wurden bei ihrer Entstehung so angelegt, dass diese in ihrem Wert sowie in der Wertentwicklung an den US-Dollar gekoppelt waren. Darüberhinaus existierte eine fixe Dollar-Gold-Relation (bis 1961), sodass eine Feinunze Gold den Wert von 35 $ hatte, ebenso wie ein SZR. Nachdem die Vereinigten Staaten ihre Goldeinlöse-verpflichtung aufgehoben hatten, wurden die SZR direkt an Gold gebunden. Nach 1973 wurde diese Verbindung jedoch wertlos, da mit dem Zusammenbruch des Bretton Woods Systems Sonderziehungsrechte und andere Währungen nicht mehr in Gold umgetauscht werden konnten. 1974 wurde daher entschieden, SZR nicht mehr an die Wertentwicklung von Gold, sondern an einen Währungskorb zu binden.6

Im selben Jahr entschied sich der IWF für einen Währungskorb der aus 16 Währungen bestand. Länder und deren Währungen die zwischen 1968 und 1972 mindestens 1% des durchschnittlichen Weltexportes ausmachten, bildeten hierbei die Basis.7 Problematisch war, dass ein so vielfältiger Währungskorb weniger Akzeptanz auf den Finanzmärkten der Welt fand, als beispielsweise die Bindung an den Goldwert. Insbesondere bei Veränderung der ökonomischen Lage und der sich daraus ergebenden Anpassung in der Zusammensetzung des Währungskorbes. Der IWF erkannte dieses Problem und entschied, die Währungskörbe für die Berechnung der SZR und die für die Berechnung der Zinsen zu vereinheitlichen. Man einigte sich letzten Endes auf einen Währungskorb der aus fünf Währungen bestand.8 Diese Währungen waren der Dollar, der Yen, die Deutschen Mark, der Franc, sowie das Pfund Sterling. Nach der Einführung des Euro wurde er auf vier Währungen reduziert. Der aktuelle Währungskorb berechnet sich aus den jeweiligen Wechselkursen der Währungen zum Dollar. Die Gewichtung der einzelnen Währungen ergibt sich aus der Rolle, welche die jeweilige Währung im internationalen Handel und Finanzsystemen spielt. Zurzeit ist die Gewichtung des Dollars mit 44% am größten. Gefolgt vom Euro mit 34% und dem Yen sowie Pfund Sterling mit jeweils 11% Gewichtung.9 Die Berechnung der SZR erfolgt täglich und kann auf der Internetseite des IWF eingesehen werden.

2.2. Zuteilung von Sonderziehungsrechten

Die Zuteilung ist die Bereitstellung der SZR nach den jeweiligen Quoten, die ein Land beim IWF hat. Dabei erfolgen die Zuteilungen nicht automatisch, sondern werden von den Mitgliedern des IWF beschlossen. Für einen Beschluss benötigt der IWF die Stimmen von mindestens drei Fünfteln der Mitglieder, mindestens 111 Mitglieds-ländern, welche 85% der Stimmen besitzen.10

Im Allgemeinen kann zwischen zwei unterschiedlichen Arten der Allokation unterschieden werden: die allgemeinen Zuteilungen und die einmaligen Sonderzuteilungen. Diese beiden Möglichkeiten werden in den folgenden Abschnitten erläutert.

2.2.1. Allgemeine Zuteilungen

Unter der allgemeinen Zuteilung versteht man die Bereitstellung von SZR basierend auf den globalen Langzeitbedürfnissen der Länder, um die bestehenden Währungsreserven zu unterstützen. Ursprünglich sah der IWF eine Allokation alle fünf Jahre vor. Bisher kam eine Zuteilung jedoch erst zweimal in der Geschichte der SZR vor. Die erste Allokation erfolgte zwischen 1970 und 1972, kurz nachdem die SZR eingeführt wurden. Damals wurden 9,3 Milliarden SZR ausgegeben. Die zweite Allokation erfolgte dann zwischen 1979 und 1981, dabei wurden in drei gleichen Raten nochmals 12,1 Milliarden SZR zugeteilt.11

Die zweite Zuteilungswelle wurde auf Grund großer Änderungen im IWF vorgenommen. Dabei wurden in der Art der neuen Zuordnung sowohl die neu entstandenen und weit verbreiteten flexiblen Wechselkurse, als auch die vielen entstandenen internationalen Kapitalmärkte mit berücksichtigt.12

Da es eine Allokationen der SZR den Mitgliedsländern erleichtert an externe Ressourcen zu gelangen, wird immer wieder diskutiert und darüber abgestimmt, ob eine dritte Zuteilungsrunde stattfinden sollte. Bis heute wurde jedoch in keiner Abstimmung die notwendige Stimmenmehrheit erreicht, um einer erneuten Allokation den Weg zu ebnen. Insbesondere die Industrieländer, allen voran die Vereinigten Staaten von Amerika, sehen keinen Grund für eine neue Allokation. Da diese die Möglichkeit haben, auf freien Kapitalmärkten zu ähnlichen Konditionen Geld zu leihen, wie es ihnen die SZR ermöglichen würden.13 Die Vereinigten Staaten befürchten des Weiteren, dass es bei einer erneuten Allokation die kleineren Länder ihre gehaltenen US-Rentenwerte ablösen könnten und die USA somit die Möglichkeit verlieren würden, günstig an Kredite zu gelangen.

[...]


1 Vgl. Bargelame (1981), S.50-51.

2 Unter Millennium Development Goals versteht man einen Plan zur Erreichung bestimmter Entwicklungsziele bis zum Jahr 2015, als großes Ziel für die Halbierung der Armut genannt.

3 Vgl. IWF, Special Drawing Rights (2008).

4 Vgl. Boughton (2001), S.925.

5 Vgl. Bargelame (1981), S.52.

6 Vgl. Boughton (2001), S.950.

7 Vgl. Bargelame (1981), S.57.

8 Vgl. Boughton (2001), S.951ff.

9 Vgl. IWF, Completes Review of SDR Valuation (2008).

10 Vgl. IWF, Special Drawing Rights (2008).

11 Vgl. Brau (2001), S.9.

12 Vgl. ebd., S.11.

13 Vgl. Aryeetey (2004), S.4.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Sonderziehungsrechte und ihre zukünftige Bedeutung
Hochschule
Georg-August-Universität Göttingen
Note
2,0
Autor
Jahr
2008
Seiten
23
Katalognummer
V126687
ISBN (eBook)
9783640324088
ISBN (Buch)
9783640321988
Dateigröße
620 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sonderziehungsrechte, Bedeutung
Arbeit zitieren
Diana Jasiczek (Autor:in), 2008, Sonderziehungsrechte und ihre zukünftige Bedeutung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/126687

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