Stadtwerke. Verlierer der Energiemarktliberalisierung?

Die Stadtwerke Schwäbisch-Hall GmbH und der Stadt Stuttgart


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

22 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Gliederung

1 Einleitung

2 Begriffsklärung

3 Hintergrund zur Liberalisierung der Energiewirtschaft

4 Änderungen und Konsequenzen durch die Liberalisierung

5 Mögliche Strategien zur wettbewerblichen Neuausrichtung
5.1 Optimierung bei Erzeugung, Beschaffung, Verwaltung
5.2 Kundenbindung durch attraktive Preise und Dienstleistungen
5.2.1 Preis
5.2.2 Dienstleistungen
5.3 Konzentration auf das Kerngeschäft vs. Diversifikation
5.3.1 Konzentration auf das Kerngeschäft
5.3.2 Diversifizierung
5.4 Nutzung von Größenvorteilen: Kooperationen vs. Alleingang
5.4.1 Vertikale Kooperation bzw. Integration
5.4.2 Horizontale Kooperation
5.4.3 Stand-alone
5.4.4 Kommunale Kooperation

6 Fusion

7 Beispiel
7.1 Schwäbisch-Hall GmbH
7.2 Stadtwerk Stuttgart

8 Fazit

9 Literatur

10 Anhang

1 Einleitung

Stadtwerke spielen in der deutschen Versorgungswirtschaft eine bedeutende Rolle und sind in dieser Form einmalig in Europa. Sie spiegeln die föderative Struktur der Bundesrepublik Deutschland wieder und entsprechen dabei insbesondere dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung.

Ab 1998 kam es mit der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und der Liberalisierung des deutschen Strommarktes zu massiven Veränderungen im Energiesektor. Die vorliegende Ausarbeitung soll die Möglichkeiten aufzeigen, die Stadtwerke (im Energie- und speziell im Strombereich) haben, um auf den Druck des Marktes durch die Liberalisierung zu reagieren. Die Veränderungen verlangen von den kommunalen Unternehmen eine Neuausrichtung ihrer Unternehmensstrategien, welche Schritt für Schritt entwickelt und umgesetzt werden.

An Hand zweier Beispiele, der Stadtwerke Schwäbisch-Hall GmbH und der ehemaligen Stadtwerke der Stadt Stuttgart, soll die praktische Umsetzung der Strategien und deren Folgen dargestellt werden.

2 Begriffsklärung

Stadtwerke

Stadtwerke sind kommunale Unternehmen, die sich mit Energie (Strom, Gas, Wärme) beschäftigen. Sie sind meist im Querverbund mit Wasserver- und -entsorgung, manchmal mit Abfallentsorgung, öffentlicher Personennahverkehr oder Stadtbädern kombiniert.

kommunale Unternehmen

Unter kommunalen Unternehmen versteht man Unternehmen an denen die öffentliche Hand zu mehr als 50 % am Grundkapital beteiligt ist.

3 Hintergrund zur Liberalisierung der Energiewirtschaft

Energiewirtschaft ist von einem hohen Grad an Konzentration und Monopolisierung privatwirtschaftlicher und gemischtwirtschaftlicher Unternehmen gekennzeichnet. Heute arbeiten in der öffentlichen Energieversorgung rund 900 Unternehmen. Dazu gehören rund 80 regionale und rund 800 lokale Versorgungsunternehmen. Weiterhin sind die vier überregionalen privatwirtschaftlichen Energieversorgungsunternehmen (EVU) RWE, E.ON, Vattenfall Europe und EnBW für die deutschen Energiewirtschaft von zentraler Bedeutung.[1]

Die Europäische Kommission ergriff 1992 die Initiative zur Liberalisierung der europäischen Energiemärkte. Ende 1996 konnte nach mehrjähriger Debatte die EU-Binnenmarktrichtlinie[2] zur Öffnung der Strommärkte verabschiedet werden. Ihr Ziel ist, eine Harmonisierung der heterogenen energiewirtschaftlichen Systeme innerhalb der EU herbeizuführen und die Voraussetzungen eines freien Verkehrs von Elektrizität innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern. Der Kern der Reform bildet der freie Netzzugang, welcher den privaten und gewerblichen Verbrauchern die freie Wahl des Stromerzeugers ermöglicht. Die Netzbetreiber müssen ihre Netze Dritten gegen Entgelt zur Verfügung stellen. Mit der Liberalisierung des Strommarktes verfolgte Deutschland im Gegensatz zu allen anderen europäischen Ländern das Regulierungsmodell des „verhandelten Netzzuganges“[3]. Dies bedeutet, dass die Entgelte für die Durchleitung von Strom durch die Netze Dritter anders als im Telekommunikationsmarkt nicht von einer staatlichen Regulierungsbehörde beschlossen, sondern von den beteiligten Unternehmen im Rahmen einer freiwilligen Verbändevereinbarung festgelegt werden.

4 Änderungen und Konsequenzen durch die Liberalisierung

Die Liberalisierung des Strommarktes stellt einen tiefen Einschnitt in die Geschäftstätigkeit der Stadtwerke dar. Der Wegfall der Gebietsmonopole stellt nicht nur die überregionalen sondern auch die kommunalen EVU vor neue Herausforderungen.

Zahlreiche kommunale Untenehmen hatten sich innerbetrieblich kaum auf die veränderten Marktbedingungen vorbereitet. Mit dem einsetzenden Wettbewerb hatten sie in der Vergangenheit nur eingeschränkt Erfahrungen sammeln können. Nun sahen sie sich einer Vielzahl von Konkurrenten ausgesetzt, welche in ihrem ehemals monopolartigen Versorgungsgebiet auf Kundenakquiesitation gingen.

Unmittelbar nach der Marktöffnung im April 1998 setzte der Wettbewerb der Stromerzeuger und Versorger um Großkunden ein, was zu einem starken Preisrückgang im Sondervertragskundenbereich führte. Ab August 1999 setzte auch der Wettbewerb um Kleinkunden ein. Auch für diese sanken die Strompreise bis Mitte 2000 deutlich. Das neue Energiewirtschaftsgesetz vom April 1998 hob die alten Versorgungsgebiete auf, so dass auf zwei Ebenen Konkurrenz möglich ist:

- die regionalen und lokalen EVU sind nicht mehr gezwungen, den Strom von ihrem jeweiligen Vorlieferanten zu beziehen und
- freie Versorgerwahl der gewerblichen und privaten Endverbraucher

Ein zentraler Bestandteil des Wettbewerbskonzeptes besteht in der Entflechtung, dem sog. Unbundling der Unternehmensbereiche Erzeugung, Übertragung und Verteilung. Quersubventionierungen der Produktion und des Vertriebes durch die Einnahmen aus den Leitungsnetzen sollen auf diese Weise verhindert und Kostentransparenz hergestellt werden.[4]

Bei der Umstrukturierung der Elektrizitätsbranche waren die Hauptakteure die Verbundunternehmen. Sie sicherten sich durch teilweise sehr hohe Kaufangebote und massives Auftreten Anteile an Stadtwerken, bis sie Ende 2003 durch eine Kartellamtsentscheidung gestoppt wurden.[5] Am Ende dieser Übernahmewelle hielten gerade die Verbundunternehmen E.ON und RWE Anteile an etwa 290 der rund 900 Stadtwerken, von welchen etwa 590 über eine Stromsparte verfügen. Die restlichen Stadtwerke sind Gas- oder Fernwärmeversorger. Dadurch dominieren die beiden größten Verbundunternehmen mit über 80 % der Kapazitäten und 65 % der Endkunden sowohl in der Erzeugung als auch der Verteilung von Strom.[6]

Der Grund, Anteile an ihren Stadtwerken zu verkaufen, war für die meisten Gemeinden häufig auf die Zwänge leerer öffentlicher Kassen ab Mitte der 1990er Jahre zurückzuführen.[7] Der Anteil des kommunalen Eigentums an der Strom- und Gassparte verringerte sich auf Grund der Verkäufe erheblich. Auch der öffentliche Einfluss auf die zuvor mehrheitlich in kommunalem Besitzt befindlichen Verbundunternehmen reduzierte sich deutlich. Mit der Reform des Energiemarktes ist demnach ein Rückzug des Staates aus dem Energiesektor festzustellen.

Durch die Liberalisierung des Energiemarktes haben sich auch die Handlungsmöglichkeiten der einzelnen Akteure verändert. Bei vielen nimmt der Kostendruck eine exponierte Stellung ein. Waren vorher die Versorgungsgebiete und Abnahmebedingungen festgelegt, hat sich dies mit der Liberalisierung des Energiemarktes verändert. Die Notwendigkeit zur Optimierung und Kosteneinsparung steht nun bei vielen Unternehmen im Vordergrund. Da die Liberalisierung eine freie Versorgerwahl vorsieht, laufen die Konzessionsverträge zwischen den kommunalen Energieversorgern und den großen EVU (den Vorlieferanten der kommunalen EVU) aus. Auch ein ausschließliches Wegerecht in einer Gemeinde wird nicht mehr vergeben. Die Gemeinden verlieren damit die meist außerordentlich hohen Einnahmen durch die Konzessionen. Stattdessen werden zwischen den Stadtwerken und den Vorlieferanten, welche nun nicht mehr in einem Versorgungsgebiet liegen müssen, Lieferverträge mit frei verhandelbaren Tarifen abgeschlossen. Mit den Besitzern der Stromnetze müssen für deren Nutzung sog. Netznutzungsentgelte ausgehandelt werden. Durch den Wettbewerb und die fehlende Ausschließlichkeit bei der Versorgung einer Gemeinde durch einen z.B. regionalen Versorger, fallen die Einnahmen durch die Netznutzungsverträge für die Gemeinden nicht mehr so hoch aus wie die ehemals gezahlten Konzessionen.

Nach der Öffnung des Strommarktes hat ein regelrechter Ansturm der überregionalen EVU auf die kommunalen Energieversorger eingesetzt. Da sich der Energiemarkt in Deutschland und Europa neu ordnet, versuchen die EVU sich die „besten Stücke des Kuchens“ zu sichern und ihren Einflussbereich dadurch auszuweiten. Auf Grund fehlender Erfahrungen und finanzieller Möglichkeiten haben nur wenige Stadtwerke diese Möglichkeiten zur Expansion. Viele Kommunen verkaufen daher Anteile ihrer Stadtwerke, um kurzfristig ihre finanzielle Situation zu verbessern.

Die Energieversorgung fällt als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge in den verfassungsrechtlich gewährleisteten Kernbestand des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes, den das Grundgesetz festschreibt. In § 28 Abs.2 GG heißt es: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“ Dies schreibt jedoch die Energieversorgung nicht im Sinn einer Pflicht vor, sondern versteht es als eine kommunale Aufgabe, für die Energieversorgung der Bürger zu sorgen. Dies kann im Rahmen eines eigenen Stadtwerkes sein, oder durch die Übertragung dieser Aufgabe an einen Fremdversorger (in der Regel das örtliche Regional- oder Verbundunternehmen). Die Kommune besitzt daher die Möglichkeit, ganz gezielt Einfluss auf die kommunale Energiepolitik zu nehmen. Dieser öffentliche Anschluss- und Versorgungsauftrag bleibt auch nach der Liberalisierung für alle kommunalen EVU erhalten. Sie sind damit durch das sog. Örtlichkeitsprinzip auf ihr Gemeindegebiet festgelegt. Ihnen ist demnach nicht erlaubt, Kundenakquisition außerhalb ihres Versorgungsgebietes zu betreiben. In den Gemeindeordnungen ist festgeschrieben, ob kommunale Unternehmen auch über die Grenzen ihres Gemeindegebietes hinweg Kunden beliefern dürfen. Noch ist diese Art der Belieferung von Kunden eine Ausnahme. U.a. ist in Bayern und Nordrhein-Westfalen das Örtlichkeitsprinzip gelockert worden. Damit ist eine bundesweite wirtschaftliche Betätigung der Stadtwerke aus den betreffenden Bundesländern möglich. Diese Regelung scheint gerechtfertigt, wenn man die kommunalen Unternehmen dem nationalen und internationalen Wettbewerb aussetzt. Privat- und Geschäftskunden können jedoch sehr wohl ihren Energieversorger bundesweit wählen und überregionale EVU werben innerhalb der Gemeindegebiete Neukunden mit ihren Angeboten an. Dies stellt die Stadtwerke vor große Probleme.[8]

Im Zuge der Liberalisierung müssen alle EVU mit über 100.000 Kunden die buchhalterische Trennung von Energieproduktion, -transport und –handel, ein Unbundling, vornehmen. Dies gilt auch für kommunale Unternehmen.

Prinzipiell ist für die kommunalen Unternehmen eine konsequente wettbewerbliche Neuausrichtung auf dem Markt notwendig, da die ökonomischen Vorteile von großem öffentlichem Interesse sind.

[...]


[1] vgl. Graichen, 2003, S.52f.

[2] vgl. Abb.1.

[3] vgl. Abb.4.

[4] vgl. Monstadt, 2003, S.18.

[5] vgl. Piening; Omland, 2004, S.6.

[6] vgl. Monstadt, 2003, S.39.

[7] vgl. Holst, 1999, S.198.

[8] Allerdings ist festzustellen, dass bis 2004 nur ein kleiner Teil der Privat- und Geschäftskunden die Möglichkeit eines Versorgerwechsels genutzt haben – rund 4 % der deutschen Privatkunden.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Stadtwerke. Verlierer der Energiemarktliberalisierung?
Untertitel
Die Stadtwerke Schwäbisch-Hall GmbH und der Stadt Stuttgart
Hochschule
Freie Universität Berlin  (Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
HS Liberalisierung, Deregulierung und Reregulierung in der Energiepolitik
Note
2,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
22
Katalognummer
V61466
ISBN (eBook)
9783638549219
ISBN (Buch)
9783640305643
Dateigröße
535 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Das Paper zeigt die Möglichkeiten auf, die Stadtwerke (im Energie- und speziell im Strombereich) haben, um auf den Druck des Marktes durch die Liberalisierung zu reagieren. Die Veränderungen verlangen von den kommunalen Unternehmen eine Neuausrichtung ihrer Unternehmensstrategien. An Hand zweier Beispiele, der Stadtwerke Schwäbisch-Hall GmbH und der ehemaligen Stadtwerke der Stadt Stuttgart, soll die praktische Umsetzung der Strategien und deren Folgen dargestellt werden.
Schlagworte
Stadtwerke, Verlierer, Energiemarktliberalisierung, Liberalisierung, Deregulierung, Reregulierung, Energiepolitik, Energie, Versorgungswirtschaft, Europa, Deutschland, kommunal, Selbstversorgung, Energiewirtschaftsgesetz, Energiesektor, Strom, Wärme
Arbeit zitieren
M.A. Geograph Felix Weickmann (Autor:in), 2005, Stadtwerke. Verlierer der Energiemarktliberalisierung?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/61466

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