Zusammenfassung
Überwachungsmaßnahmen der NSA und anderer ausländischer Geheimdienste greifen auf vielfache Weise in jedermanns Grundrechte ein. Die Bundesrepublik Deutschland treffen Schutz- und Fürsorgepflichten, solche Grundrechtsverletzungen zu beenden und zu verhindern. Dieser Beitrag erläutert, welche Techniken gegen die allumfassende Internetüberwachung einsetzbar sind und fragt, wie diese in den Rahmen ordnungspolitischer Vorgaben eingebunden werden könnten und welche Forschungsaufgaben sich daraus ergeben.
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Dieser Beitrag entstand im Explorationsprojekt Pro Privacy unter Leitung von Prof. Dr. M. Waidner (Fraunhofer SIT) und Prof. Dr. A. Roßnagel (Universität Kassel) im Forum Privatheit (s. http://www.forum-privatheit.de); die Autoren danken den Projektleitern für die Hilfe bei Erstellung des Beitrags und dem Bundesministerium für Forschung und Bildung (BMBF) für die Förderung des Projektes Pro Privacy (FKZ 16KIS0092K).
Tobias Hahn Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fraunhofer Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) im Bereich Cloud Computing and Identity & Privacy.
Paul C. Johannes Mitarbeiter in der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) im Forschungszentrum für Informationstechnikgestaltung (ITeG) an der Universität Kassel; Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt IT-Recht.
Dr. Benjamin Lange Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fraunhofer Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) im Bereich Cloud Computing and Identity & Privacy.
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Hahn, T., Johannes, P.C. & Lange, B. Schutzschilde gegen die NSA. Datenschutz Datensich 39, 71–77 (2015). https://doi.org/10.1007/s11623-015-0368-x
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