Der Upstream-Merger vor aktuellem deutschen Steuerrecht


Diplomarbeit, 2009

102 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


II
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ... II
Abkürzungsverzeichnis ...IV
Symbolverzeichnis ... VII
Abbildungsverzeichnis ...IX
1. EINLEITUNG... 1
2. GRUNDLAGEN DER UMWANDLUNG ... 3
2.1. Der Begriff der Umwandlung...3
2.2. Einzelrechtsnachfolge vs. Gesamtrechtsnachfolge ...3
2.3. Der gesetzliche Rahmen einer Umwandlung...4
2.3.1. Die handelsrechtliche Gesetzgebung nach dem UmwG ... 4
2.3.1.1. Die Entwicklung des UmwG ... 4
2.3.1.2. Die Systematik des UmwG... 5
2.3.2. Die steuerrechtliche Gesetzgebung nach dem UmwStG... 6
2.3.2.1. Die Entwicklung des UmwStG... 6
2.3.2.2. Die Systematik des UmwStG ... 7
2.3.3. Die Beziehung zwischen dem UmwG und dem UmwStG... 8
2.4. Arten der Umwandlung ...9
2.4.1. Die Verschmelzung (2. Buch § 2-§ 122l UmwG)... 9
2.4.2. Die Spaltung (3. Buch § 123-§173 UmwG)... 10
2.4.3. Die Vermögensübertragung (4. Buch § 174-§ 189 UmwG) ... 11
2.4.4. Der Formwechsel (5. Buch § 190-§ 304 UmwG) ... 11
2.5. Motive für eine Umwandlung...12
2.6. Die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften als spezielle Umwandlungsart ...13
2.6.1. Verschmelzungsfähige Rechtsträger... 13
2.6.2. Motive für Verschmelzungen zwischen Kapitalgesellschaften... 13
2.6.3. Verschmelzungsformen ... 15
2.6.3.1. Einfache Verschmelzung ohne Beteiligungsverhältnis... 15
2.6.3.2. Der Side-Stream-Merger... 16
2.6.3.3. Der Up-Stream-Merger... 16
2.6.3.4. Der Down-Stream-Merger... 17
2.6.3.5. Der kombinierte Up-Stream-/ Down-Stream-Merger ... 18
3. DER UP-STREAM-MERGER AUS HANDELSRECHTLICHER SICHT... 19
3.1. Der Ablauf des Up-Stream-Merger nach dem UmwG...19
3.1.1. Vorbereitungsphase ... 19
3.1.1.1. Der Verschmelzungsvertrag ... 19
3.1.1.2. Das Umtauschverhältnis und bare Zuzahlungen... 20
3.1.1.3. Die Kapitalerhöhung... 22
3.1.1.4. Der Verschmelzungsbericht und die Verschmelzungsprüfung... 24
3.1.2. Die Beschlussphase... 26
3.1.3. Die Vollzugsphase ... 26
3.1.4. Rechtsfolgen der Verschmelzung ... 27
3.2. Die handelsbilanzielle Behandlung eines Up-Stream-Merger ...28
3.2.1. Bei der übertragenden Tochtergesellschaft... 28
3.2.2. Bei der übernehmenden Muttergesellschaft... 29

III
3.3. Anwendung der handelsrechtlichen Regelungen des UmwG am Fallbeispiel ...35
3.3.1. Ausgangslage ... 35
3.3.2. Fall 1: Up-Stream-Merger mit 100%iger Beteiligung der Mutter-GmbH an der Tochter-
GmbH ... 36
3.3.3. Fall 2: Up-Stream-Merger mit 80%iger Beteiligung der Mutter-GmbH und 20%iger
Beteiligung des Anteilseigners X an der Tochter-GmbH ... 38
3.3.4. Fall 3: kombinierter Up-Stream-/ Down-Stream-Merger mit 80%iger Beteiligung der
Mutter-GmbH an der Tochter-GmbH und 10%iger Beteiligung der Tochter-GmbH an der Mutter-
GmbH ... 43
4. DER UP-STREAM-MERGER AUS STEUERRECHTLICHER SICHT ... 49
4.1. Grundsätzliche Einordnung ...49
4.2. Die steuerliche Rückwirkung...49
4.2.1. Handelsrechtlicher Umwandlungsstichtag vs. Steuerrechtlicher Übertragungsstichtag ... 49
4.2.2. Der steuerliche Rückwirkungszeitraum ... 50
4.2.3. Besondere Sachverhalte im Rückwirkungszeitraum... 50
4.3. Der Maßgeblichkeitsgrundsatz der Handels- für die Steuerbilanz...51
4.4. Auswirkungen bei der übertragenden Tochtergesellschaft ...52
4.4.1. Das Bewertungswahlrecht des §11 UmwStG ... 52
4.4.2. Gesonderte Bewertung bei Anteilen an der übernehmenden Kapitalgesellschaft ­ Das
Wertaufholungsgebot des § 11 Abs. 2 S. 2, 3 UmwStG ... 54
4.4.3. Der Übertragungsgewinn ... 55
4.4.4. Die Behandlung eines Verlustvortrags... 56
4.4.5. Der steuerliche Eigenkapitalausweis ... 57
4.5. Auswirkungen bei der übernehmenden Muttergesellschaft...58
4.5.1. Die Wertverknüpfung des § 12 Abs. 1 UmwStG... 58
4.5.2. Gesonderte Bewertung bei Anteilen an der übertragenden Kapitalge-sellschaft ­ Das
Wertaufholungsgebot des § 12 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 4 Abs. 1 S. 2 UmwStG... 59
4.5.3. Das Übernahmeergebnis ... 60
4.5.4. Der Übernahmefolgegewinn... 62
4.5.5. Die Behandlung eines Verlustvortrags... 62
4.5.6. Eintritt in die Rechtsstellung der übertragenden Kapitalgesellschaft ­ Die Fußstapfentheorie ... 64
4.5.7. Der steuerliche Eigenkapitalausweis ... 64
4.6. Auswirkungen auf die Anteilseigner der übertragenden Tochtergesellschaft...66
4.6.1. Grundsätzliche Einordnung ... 66
4.6.2. Ansatz der Anteile zum gemeinen Wert ... 67
4.6.3. Ansatz der Anteile zum Buchwert ... 68
4.6.4. Gegenleistung in Form der baren Zuzahlung... 69
4.7. Gewerbesteuer beim Up-Stream-Merger ...70
4.8. Anwendung der steuerrechtlichen Regelungen des UmwStG am Fallbeispiel ...71
4.8.1. Ausgangslage ... 71
4.8.2. Fall 1: Up-Stream-Merger mit 100%iger Beteiligung der Mutter-GmbH an der Tochter-
GmbH ... 71
4.8.3. Fall 2: Up-Stream-Merger mit 80%iger Beteiligung der Mutter-GmbH und 20%iger
Beteiligung des Anteilseigners X an der Tochter-GmbH ... 75
4.8.4. Fall 3: kombinierter Up-Stream-/ Down-Stream-Merger mit 80%iger Beteiligung der
Mutter-GmbH an der Tochter-GmbH und 10%iger Beteiligung der Tochter-GmbH an der Mutter-
GmbH ... 79
5. SCHLUSSBETRACHTUNG... 83
Literaturverzeichnis ... 87
Verzeichnis der Rechtsquellen ... 92

IV
Abkürzungsverzeichnis
ABl.
­
Amtsblatt
abzgl.
­
abzüglich
a.F.
­
alte Fassung
Art.
­
Artikel
AfA
­
Abschreibungen für Abnutzungen
AG
­
Aktiengesellschaft
AktG
­
Aktiengesetz
Abs.
­
Absatz
bzw.
­
beziehungsweise
BT
­
Bundestag
BGBl.
­
Bundesgesetzblatt
BW
­
Buchwert
BMF
­
Bundesministerium der Finanzen
BV
­
Betriebsvermögen
Bst.
­
Buchstabe
bzgl.
­
bezüglich
BB
­
Betriebs-Berater
BWNotZ
­
Zeitschrift für das Notariat in Baden-Württemberg
Drucks.
­
Drucksache
DB
­
Der Betrieb
DStR
­
Deutsches Steuerrecht
EU
­
Europäische Union
EuGH
­
Europäischer Gerichtshof
EG
­
Europäische Gemeinschaft
e.G
­
eingetragene Genossenschaft
e.V.
­
eingetragener Verein
EWR
­
Europäischer Wirtschaftsraum
ebd.
­
ebenda/ ebendort
evtl.
­
eventuell(en)
EStG
­
Einkommenssteuergesetz
etc.
­
et cetera

V
EK
­
Eigenkapital
EGHGB
­
Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
f.
­
folgende Seite
ff.
­
fortfolgende Seiten
F.
­
Formel
FR
­
Finanz Rundschau
GenG
­
Genossenschaftsgesetz
gem.
­
gemäß
GmbH & Co. KG
­
Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Compagnie
Kommanditgesellschaft
GmbH
­
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
gW
­
gemeiner Wert
ggü.
­
gegenüber
GmbHR ­
GmbH
Rundschau
HGB
­
Handelsgesetzbuch
i. V. m.
­
in Verbindung mit
i. S. d.
­
im Sinne des/ der
i. R. d
­
im Rahmen der/ des
i. H. v.
­
in Höhe von
KapErhG
­
Kapitalerhöhungsgesetz
KG
­
Kommanditgesellschaft
KGaA
­
Kommanditgesellschaft auf Aktien
KapG
­
Kapitalgesellschaft
Kap.
­
Kapitel
KStG
­
Körperschaftssteuergesetz
MG ­
Muttergesellschaft
MittRhNotK
­
Mitteilungen der Rheinischen Notarkammer
Nr.
­
Nummer
NWB
­
Neue Wirtschafts-Briefe

VI
NJW
­
Neue Juristische Wochenschrift
OHG
­
Offene Handelsgesellschaft
PV
­
Privatvermögen
PersG
­
Personengesellschaft
Rs.
­
Rechtssache
Rz.
­
Randziffer
RT
­
Rechtsträger(n),(s)
S. ­
Seite,
Satz
s.
­
siehe
SE
­
Societa Europaea
SEStEG
­
Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung
der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer
steuerrechtlicher Vorschriften
st. R
­
stille Reserven
SolZ
­
Solidaritätszuschlag
sog.
­
sogenannte
sonst.
­
sonstige(r)
TG
­
Tochtergesellschaft
u.
­
und
UmwG
­
Umwandlungsgesetz
UmwStG
­
Umwandlungssteuergesetz
UmwBerG
­
Gesetz zur Bereinigung des Umwandlungsrechts
vgl.
­
vergleiche
VAG
­
Versicherungsaufsichtsgesetz
VVaG
­
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
v.
­
vom
VZ
­
Veranlagungszeitraum
z. B.
­
zum Beispiel

VII
Symbolverzeichnis
AB
Aufstockungsbetrag
KE
AB
Aufstockungsbetrag der durch Kapitalerhöhung entstanden ist
BT
AB
Aufstockungsbetrag der durch Untergang der Beteiligung entstanden ist
MG
BT
AfA
Betrag der steuerwirksamen Teilwertabschreibung der Muttergesellschaft auf
die Beteiligung an der Tochtergesellschaft
MG
A
n
AGB
:
.
Ausgabebetrag der neu geschaffenen Anteile
MG
AGIO
Unterschiedsbetrag zwischen Zeitwert des anteilig übernommenen Ver
mögens
MG
AK
Anschaffungskosten der Muttergesellschaft
MG
KE
AK
Anschaffungskosten der Muttergesellschaft in Form der Kapitalerhöhung
MG
BT
AK
Anschaffungskosten der Muttergesellschaft in Form der untergehenden
Beteiligung und dem Nennbetrag der Kapitalerhöhung
TG
BW
Aktiva
Aktiva der Tochtergesellschaft zum Buchwert
TG
gW
Aktiva
Aktiva der Tochtergesellschaft zum gemeinen Wert
TG
Aktiva
Aktiva der Tochtergesellschaft zum Wert aus der Steuerbilanz der Tochter
gesellschaft
MG
gW
BT
gemeiner Wert der Beteiligung der Mutter- an der Tochtergesellschaft
TG
gW
BT
gemeiner Wert der Beteiligung der Tochter- an der Muttergesellschaft
MG
BW
BT
Buchwert der Beteiligung der Mutter- an der Tochtergesellschaft
MG
aufg
BT
.
aufgestockter Wert der Beteiligung der Mutter- an der Tochtergesellschaft
AE
V
v
BT
.
.
gemeiner Wert der Beteiligung des Anteilseigners an der Tochtergesellschaft
vor Verschmelzung
AE
V
n
BT
.
.
gemeiner Wert der Beteiligung des Anteilseigners an der Muttergesellschaft
nach Verschmelzung
AE
V
v
BTquote
.
.
Beteiligungsquote des Anteilseigners vor Verschmelzung an der Tochter-
gesellschaft
AE
V
n
BTquote
.
.
Beteiligungsquote des Anteilseigners nach Verschmelzung an der Mutter-
gesellschaft
MG
V
v
BTquote
.
.
Beteiligungsquote der Muttergesellschaft an der Tochtergesellschaft vor
Verschmelzung

VIII
TG
BW
FK
Schulden der Tochtergesellschaft zum Buchwert
ÜN
KE
Wert der Kapitalerhöhung bei der Übernehmerin
MG
KE
Wert der Kapitalerhöhung bei der Muttergesellschaft
MG
begr
KE
.
Wert der begrenzten Kapitalerhöhung bei der Muttergesellschaft
ÜN
V
v
NK
.
.
Nennkapital der Übernehmerin vor Verschmelzung
MG
V
v
NK
.
.
Nennkapital der Muttergesellschaft vor Verschmelzung
TG
BW
Passiva
Passiva der Tochtergesellschaft zum Buchwert
TG
gW
Passiva
Passiva der Tochtergesellschaft zum gemeinen Wert
TG
Passiva
Passiva der Tochtergesellschaft zum Wert aus der Steuerbilanz der Tochter
gesellschaft
MG
ÜE
Übernahmeergebnis der Muttergesellschaft
TG
ÜG
Übertragungsgewinn der Tochtergesellschaft
UV
Umtauschverhältnis
ÜT
v.V.
UW
Unternehmenswert der Überträgerin vor Verschmelzung
ÜN
V
n
UW
.
.
Unternehmenswert der Übernehmerin nach Verschmelzung
ÜN
V
v
UW
.
.
Unternehmenswert der Übernehmerin vor Verschmelzung
MG
V
n
UW
.
.
Unternehmenswert der Muttergesellschaft nach Verschmelzung
TG
V
v
UW
.
.
Unternehmenswert der Tochtergesellschaft vor Verschmelzung
MG
V
v
UW
.
.
Unternehmenswert der Muttergesellschaft vor Verschmelzung
TG
BW
V
Vermögensgegenstände der Tochtergesellschaft zum Buchwert
MG
VE
Verschmelzungsergebnis bei der Muttergesellschaft
TG
VV
Verlustvortrag der Tochtergesellschaft
TG
ZW
WG
Wirtschaftsgüter der Tochtergesellschaft zum Zwischenwert
TG
BW
WG
Wirtschaftsgüter der Tochtergesellschaft zum Buchwert
TG
gW
WG
Wirtschaftsgüter der Tochtergesellschaft zum gemeinen Wert
TG
WG
Wirtschaftsgüter der Tochtergesellschaft zum Wert aus der Steuerbilanz der
Tochtergesellschaft
TG
ZW
WG
Wirtschaftsgüter der Tochtergesellschaft zum Zwischenwert

IX
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:
Systematischer Aufbau des Umwandlungsgesetzes... 6
Abbildung 2:
Systematischer Aufbau des Umwandlungssteuergesetzes... 8
Abbildung 3: Verschmelzung nach dem UmwG... 9
Abbildung 4: Aufspaltung nach dem UmwG ... 10
Abbildung 5: Abspaltung nach dem UmwG ... 10
Abbildung 6: Ausgliederung nach dem UmwG ... 11

1
1. Einleitung
Ein Unternehmen sieht sich im Laufe seines Bestehens mit sich ständig ändernden
wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen konfrontiert. Jede einzelne dieser
Veränderungen kann dazu führen, dass die bis zu diesem Zeitpunkt vorherrschende
Unternehmensform und -struktur, nicht mehr dem vom Unternehmen angestrebten Optimum
entspricht. Aus diesen Überlegungen heraus resultiert die Erkenntnis, dass einem
Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden muss, sich schnell, günstig und mit
minimalem administrativem Aufwand durch Umstrukturierung bzw. Umwandlung der
Unternehmensform und -struktur an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen.
Beruhend auf der Tatsache, dass der Umwandlungsvorgang eines Unternehmens einen
sowohl gesellschafts- als auch steuerrechtlich hoch komplexen Sachverhalt darstellt, hat der
Gesetzgeber im Umwandlungsgesetz (UmwG) und im Umwandlungssteuergesetz
(UmwStG) Sonderregelungen festgelegt, die den Umwandlungsakt eines Unternehmens in
Bezug auf die angeführten Erfordernisse erleichtern sollen.
Gerade vor dem Hintergrund, dass sich in Folge der Finanzkrise, viele Unternehmen mit
wirtschaftlichen Problemen konfrontiert sehen, erscheint die Überlegung eine
Unternehmensumstrukturierung vorzunehmen aktueller denn je. Als ein Beispiel sei hier der
Bankensektor angeführt, in welchem einzelne Finanzinstitute, ohne den ,,Rettungsschirm" der
Bundesregierung, die Finanzkrise nur ,,überlebt" hätten, indem sie sich mit einer anderen
Bank bzw. anderen Banken zusammengeschlossen hätten.
Diese Umstrukturierung in Form eines Zusammenschlusses von Rechtsträgern (RT) wird als
Verschmelzung bezeichnet. Die Umwandlungsart der Verschmelzung als strategische Option
soll im Folgenden Gegenstand dieser Arbeit sein. Dabei wird das Hauptaugenmerk auf
Verschmelzungen zwischen RT gelegt, die aufgrund von Beteiligungsverhältnissen in einem
Mutter-Tochter-Verhältnis zueinander stehen. Der so genannte Up-Stream-Merger, in dessen
Rahmen die Tochtergesellschaft (TG) auf die beherrschende Muttergesellschaft (MG)
verschmolzen wird, stellt damit eine spezielle Ausprägung der Umwandlungsart der
Verschmelzung dar, die sowohl auf ihre zivil- als auch steuerrechtliche Behandlung zu
untersuchen ist.
Zum Grundverständnis eines Up-Stream-Mergers, werden zunächst in Kapitel 2
Definitionen, gesetzliche Grundlagen und Umwandlungsarten erläutert, um die Annäherung
an den Themenkomplex der Umwandlungen zu erleichtern. Im darauffolgenden Abschnitt
wird der Fokus auf die Umwandlungsart der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
gelegt, indem die verschmelzungsfähigen RT und die ihre Entscheidung zur Verschmelzung

2
auslösenden Motive referiert werden, bevor eine präzisere Abgrenzung der einzelnen
Verschmelzungsformen vorgenommen wird.
Das Kapitel 3 charakterisiert die handelsrechtliche Behandlung eines Up-Stream-Mergers
nach dem UmwG. Dabei werden zunächst die handelsrechtlichen Ablaufmechanismen eines
Verschmelzungsvorgangs erörtert und in diesem Zusammenhang die wesentlichen Aspekte
des Umtauschverhältnisses und der Kapitalerhöhung einer näheren Betrachtung unterzogen.
In einem zweiten Schritt werden die handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften des
UmwG und deren Auswirkungen auf die handelsbilanzielle Darstellung der beteiligten TG
und MG untersucht.
Um die bis hierher theoretisch dargelegten Inhalte zu veranschaulichen, beinhaltet das
Schlusskapitel drei Fallbeispiele, welche darauf abzielen, die Vorgehensweisen und
Unterschiede der handelsrechtlichen Behandlung von Up-Stream-Merger-Konstellationen
aufzuzeigen. Das bis dahin gelegte gesellschaftsrechtliche Fundament ermöglicht den
Brückenschlag zur steuerrechtlichen Umwandlungspraxis.
Im Regelfall sollten Umwandlungen im Rahmen von Up-Stream-Mergern sowohl auf
Gesellschafts- als auch auf Gesellschafterebene steuerneutral erfolgen. Diese Steuerneutralität
kann indes nur unter bestimmten Vorraussetzungen, welcher es in Kapitel 4 näher zu erörtern
gilt, erfüllt sein. Nachdem zu Beginn wesentliche steuerrechtliche Grundprinzipien in Form
des steuerlichen Rückwirkungszeitraum und des Maßgeblichkeitsprinzips konkretisiert
werden, wird im Anschluss auf die steuerlichen Auswirkungen der Regelungen des UmwStG
auf die am Up-Stream-Merger beteiligten Gesellschaften und Gesellschafter eingegangen
werden. In einer ersten Abhandlung werden dabei die Regelungen des UmwStG und die
daraus resultierenden steuerrechtlichen Folgen bei der übertragenden TG dargestellt, bevor in
dem darauf folgenden Abschnitt das Interesse auf die Auswirkungen bei der übernehmenden
MG übergeht. Im darauffolgenden, dritten Teil wird abschließend die steuerrechtliche
Behandlung auf Ebene der, an der TG beteiligten Gesellschafter analysiert.
Korrespondierend zur Veranschaulichung der theoretischen Inhalte in Kapitel 3, sollen zum
Abschluss die drei konstruierten Fallbeispiele weiter geführt werden und dazu dienen,
Vorgehensweisen und Unterschiede der steuerrechtlichen Behandlung von Up-Stream-
Merger-Konstellationen aufzuzeigen.
In einer abschließenden Betrachtung werden die wichtigsten handels- und steuerrechtlichen
Elemente und deren Anwendbarkeit zusammengefasst und einer kritischen Prüfung
unterworfen.

3
2. Grundlagen der Umwandlung
2.1. Der Begriff der Umwandlung
Der Begriff der Umwandlung lässt sich am einfachsten als Fortführung einer wirtschaftlichen
Einheit eines Unternehmens in einer anderen Rechtsform oder einem anderen Unternehmen
definieren. Dabei findet die Umwandlung zivilrechtlich i. R. d. Einzelrechtsnachfolge
(Singularsukzession) oder der Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession).
1
2.2. Einzelrechtsnachfolge vs. Gesamtrechtsnachfolge
Im Fall der Umwandlung im Sinne der Einzelrechtsnachfolge tritt eine Person bzw. ein RT in
einzelne Rechte und Pflichten einer anderen Person bzw. eines anderen RT ein.
Bei der Umwandlung im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge tritt, im Unterschied zur
Einzelrechtsnachfolge, eine Person bzw. ein RT in einem einheitlichen Rechtsakt gleichzeitig
in alle Rechte und Pflichten einer anderen Person bzw. eines RT ein.
Weiterhin ist zwischen der totalen Gesamtrechtsnachfolge (totale Universalsukzession), im
Rahmen derer das gesamte Vermögen des übertragenden RT auf den bzw. die RT übergeht
und der partiellen Gesamtrechtsnachfolge (partielle Universalsukzession oder auch
Sonderrechtsnachfolge), bei der nur ein Vermögensteil vom übertragenden RT auf den bzw.
die übernehmenden RT übergeht und das restliche Vermögen beim übertragenden RT
verbleibt, zu differenzieren. Der wesentliche Vorteil den die Gesamtrechtsnachfolge
gegenüber der Einzelrechtsnachfolge bietet, ist die Übertragung des Gesamt- bzw.
Teilvermögens in einem einheitlichen Rechtsakt (uno actu). Ferner wird auf der Grundlage
der totalen Gesamtrechtsnachfolge der übertragende Rechträger voll beendigt, so dass eine
aufwendige und kostenintensive Abwicklung entfällt.
2
1
Vgl. Brähler (2008), S. 1.
2
Vgl. Brähler (2008), S. 2 f.

4
2.3. Der gesetzliche Rahmen einer Umwandlung
2.3.1. Die handelsrechtliche Gesetzgebung nach dem UmwG
2.3.1.1. Die Entwicklung des UmwG
Das am 01.01.1995 eingeführte UmwG (UmwG) bildet die zivilrechtliche Grundlage bei der
Durchführung von Umwandlungen. Das bis zu diesem Zeitpunkt geltende Recht der
Umstrukturierung von Unternehmen war im Wesentlichen in fünf unterschiedlichen
Gesetzen
3
geregelt, wodurch sich die Unternehmenspraxis mit einem unübersichtlichen
Rechtzustand konfrontiert sah.
4
Die Zielsetzung des Gesetzesentwurfes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts
(UmwBerG)
5
bestand darin, dieses in einem einheitlichen Gesetz zu konzentrieren und zu
harmonisieren, um somit die Umstrukturierungsvorgänge von Unternehmen im Wege der
Gesamtrechtsnachfolge bzw. den Wechsel der Rechtsform zu rationalisieren. Neben der
Zusammenfassung der bereits bestehenden Regelungen war es dem Gesetzgeber wichtig,
überdies die bis dato vorhandenen Lücken im Hinblick auf die bestehenden
Umwandlungsmöglichkeiten zu schließen.
6
So wurde neben den Erweiterungen zu den
Umwandlungsarten der Verschmelzung, der Vermögensübertragung und des Formwechsels,
die vierte Umwandlungsart der Spaltung mit in das UmwG aufgenommen.
Mit einer erneuten Anpassung
7
des Umwandlungsrechts sah sich der Gesetzgeber in Folge
der fortschreitenden Europäisierung und als Reaktion auf die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofes (EuGH) konfrontiert.
8
Die bis hierher im Gesetz verankerten
Umwandlungsarten des § 1 Abs. 1 UmwG fanden lediglich Anwendung auf Inlands-
sachverhalte. Da der Europäische Gerichtshof dies als europarechtswidrig
9
erachtete, musste
das UmwG auch für grenzüberschreitende Umwandlungsfälle geöffnet werden, an denen
sowohl inländische als auch ausländische RT beteiligt sind. Die daraus folgende, vom Rat der
europäischen Union und dem europäischen Parlament am 25.10.2005 erlassene Richtlinie Nr.
2005/56/EG über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen
Mitgliedsstaaten der EU, musste bis zum Dezember 2007 in nationales Recht umgesetzt
3
Umwandlungsgesetz von 1969, Aktiengesetz (AktG), Kapitalerhöhungsgesetz (KapErhG),
Genossenschaftsgesetz (GenG), Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
4
Vgl. Böhringer (1995), S. 97.
5
BT Drucks. 12/6699 v. 01.02.1994.
6
Vgl. Impelmann (1995), S. 769 u. BT Drucks. 12/6699, S. 71.
7
Das UmwG von 1995 wurde in den folgenden Jahren mehrfach geändert vgl. dazu Dötsch/
Patt/ Pung/ Möhlenbrock (2007), S. 19, Rz. 4.
8
Vgl. EuGH-Urteil vom 13.12.2005 in der Rs. C-411/03.
9
Einschränkung von Grundfreiheiten des EU-Vertrags, wie Niederlassungsfreiheit oder
Kapitalverkehrsfreiheit.

5
werden.
10
Mit der Verabschiedung am 19. April 2007 hat der deutsche Gesetzgeber das den
europäischen Anforderungen angepasste UmwG verabschiedet und mit der Veröffentlichung
am 24. April 2007 im Bundesgesetzblatt in Kraft treten lassen.
11
2.3.1.2. Die Systematik des UmwG
Im Rahmen der Durchführung von Unternehmensumwandlungen, sieht § 1 Abs. 1 UmwG
folgende vier zivilrechtlich zulässigen Umwandlungsinstrumente vor:
Die Verschmelzung §§ 2-122l
Die Spaltung §§ 123-173
Die Vermögensübertragung §§ 174-189
Der Formwechsel §§ 190-304
Diese Aufzählung der verschiedenen Umwandlungsarten des § 1 Abs. 1 UmwG ist
abschließend und unterliegt dem Analogieverbot des § 1 Abs. 2 UmwG. Mithin ist der
entsprechende Gebrauch der Regelungen des UmwG auf die im Gesetz nicht ausdrücklich
geregelten Tatbestände nicht möglich.
12
Das UmwG gliedert sich insgesamt in sieben Bücher auf. Das erste Buch umfasst den § 1, der
den Anwendungsbereich des UmwG regelt. Die folgenden Bücher zwei bis fünf
systematisieren die Vorschriften der vier Umwandlungsarten, deren Aufbausystematik einer
Art ,,Baukasten-Technik"
13
unterliegt. Danach sind die vier, die unterschiedlichen
Umwandlungsarten regelnden Bücher unterteilt in einen allgemeinen und einen speziellen
Teil. Im allgemeinen Teil werden Regelungen zur jeweiligen Umwandlungsart, ungeachtet
der Rechtsform, der an ihr beteiligten RT beschrieben, während sich der spezielle Teil mit
Vorschriften befasst, die vom allgemeinen Teil abweichen bzw. ihn ergänzen und nur für
bestimmte RT gelten. Eine gute Veranschaulichung der von Sagasser beschriebenen
,,Baukasten-Technik" bieten die Bücher drei bis fünf, die oftmals auf die Regelungen des
zweiten Buches zur Verschmelzung verweisen. Hervorzuheben ist hier das dritte Buch zur
Spaltung, welches frequent auf die Regelungen im zweiten Buch zur Verschmelzung
verweist. Dies rührt daher, dass eine Spaltung den Umkehrfall einer Verschmelzung darstellt
und daher grundsätzlich die gleichen Merkmale wie diese aufweist. Die Bücher sechs und
sieben befassen sich mit abschließenden Verfahrensregeln, wobei Strafvorschriften und
10
Vgl. ABl. EU (2005), Nr. L 310, S. 1-9.
11
Vgl. BGBl. I 2007, S. 542-548.
12
Vgl. Dötsch/ Patt/ Pung/ Möhlenbrock (2007), S. 20, Rz. 6 i. V. m. Kallmeyer (2006), S. 16
Rz. 24.
13
Sagasser/ Bula/ Brünger (2002), S. 6. Rz. 10.

6
Zwangsgelder §§ 313-316 auf das sechste Buch entfallen und Übergangs- und
Schlussvorschriften §§ 317-325 im siebten Buch geregelt werden.
14
Verschmelzung oder Vollübertragung auf eine andere Körperschaft
§ 11-§ 13 UmwStG
3.
T
e
il
Gewerbesteuer
§ 17- § 19 UmwStG
5.
Tei
l
4.
Te
il
Vermögensübergang (Verschmelzung) auf eine PersG oder natürliche Person
§ 3-§ 10 UmwStG
2.
Tei
l
-weggefallen-
9
. T
eil
Anwendungsvorschriften und Ermächtigung
§ 27-§ 28 UmwStG
1
0. Te
il
Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft
§ 25 UmwStG
8.
Tei
l
Einbringung in eine Personengesellschaft
§ 24 UmwStG
7.
Te
il
Einbringung in eine Kapitalgesellschaft
§ 20-§ 23 UmwStG
6
. T
eil
1.
Te
il
Ka
p
G
Allgemeine Vorschriften
§ 1-§ 2 UmwStG
Aufspaltung, Abspaltung und Vermögensübertragung
§ 15-§ 16 UmwStG
Pe
rs
G
Verschmelzung oder Vollübertragung auf eine andere Körperschaft
§ 11-§ 13 UmwStG
3.
T
e
il
Gewerbesteuer
§ 17- § 19 UmwStG
5.
Tei
l
4.
Te
il
Vermögensübergang (Verschmelzung) auf eine PersG oder natürliche Person
§ 3-§ 10 UmwStG
2.
Tei
l
-weggefallen-
9
. T
eil
Anwendungsvorschriften und Ermächtigung
§ 27-§ 28 UmwStG
1
0. Te
il
Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft
§ 25 UmwStG
8.
Tei
l
Einbringung in eine Personengesellschaft
§ 24 UmwStG
7.
Te
il
Einbringung in eine Kapitalgesellschaft
§ 20-§ 23 UmwStG
6
. T
eil
1.
Te
il
Ka
p
G
Allgemeine Vorschriften
§ 1-§ 2 UmwStG
Aufspaltung, Abspaltung und Vermögensübertragung
§ 15-§ 16 UmwStG
Verschmelzung oder Vollübertragung auf eine andere Körperschaft
§ 11-§ 13 UmwStG
3.
T
e
il
Gewerbesteuer
§ 17- § 19 UmwStG
5.
Tei
l
4.
Te
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Vermögensübergang (Verschmelzung) auf eine PersG oder natürliche Person
§ 3-§ 10 UmwStG
2.
Tei
l
-weggefallen-
9
. T
eil
Anwendungsvorschriften und Ermächtigung
§ 27-§ 28 UmwStG
1
0. Te
il
Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft
§ 25 UmwStG
8.
Tei
l
Einbringung in eine Personengesellschaft
§ 24 UmwStG
7.
Te
il
Einbringung in eine Kapitalgesellschaft
§ 20-§ 23 UmwStG
6
. T
eil
1.
Te
il
Ka
p
G
Allgemeine Vorschriften
§ 1-§ 2 UmwStG
Aufspaltung, Abspaltung und Vermögensübertragung
§ 15-§ 16 UmwStG
Pe
rs
G
Abbildung 1:
Systematischer Aufbau des Umwandlungsgesetzes
15
Wie bereits oben erwähnt, war die alte Fassung des UmwG europarechtswidrig und wurde
daher überarbeitet. Die Reform des UmwGes zum 19.04.2007 sah einige Änderungen vor. So
wurde beispielsweise im zweiten Buch zur Verschmelzung der spezielle Teil um einen
zehnten Abschnitt erweitert, der in den §§ 122a-122l UmwG die grenzüberschreitende
Verschmelzung von Kapitalgesellschaften regelt, um den Anforderungen der europäischen
Rechtssprechung Genüge zu tun.
16
2.3.2. Die steuerrechtliche Gesetzgebung nach dem UmwStG
2.3.2.1. Die Entwicklung des UmwStG
Hergehend zur zivilrechtlichen Neugestaltung der Umstrukturierungen von RT durch das
UmwG, fand auch eine Anpassung der steuerlichen Vorschriften durch das am 01.01.1995 in
Kraft getretene UmwStG statt.
17
Die bis dato prävalierenden steuerlichen Umwandlungshemmnisse, wie z. B. die Aufdeckung
und Versteuerung im übertragenden Vermögen enthaltener stiller Reserven, sollten durch die
14
Vgl. Buyer (1999), S. 65-67 u. Brähler (2008), S. 18 ff.
15
Vgl. Hegemann/ Querbach (2007), S. 20.
16
Vgl. BGBl. I 2007, S. 542-548.
17
Vgl. BGBl. I 1994, S. 3267.

7
Neukonzeption des UmwStG beseitigt werden.
18
Diese sah in den meisten Fällen die
Möglichkeit vor, Umstrukturierungsmaßnahmen zum Buchwert und damit steuerneutral
durchzuführen, so dass es RT erleichtert wurde ihre rechtliche Unternehmensstruktur an
veränderte Rahmenbedingungen anzupassen.
19
Im Laufe der vergangenen Jahre, seit Inkrafttreten des UmwStG 1995, gab es einige
Modifikationen, die dem eigentlichen Bestreben des Gesetzgebers, Umwandlungsvorgänge
möglichst steuerneutral zu gestalten, zunehmend eingeschränkt haben.
20
Durch das vom 07.12.2006 erlassene und am 12.12.2006 im Bundesgesetzblatt verkündete
Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft
und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)
21
, musste das UmwStG
wiederholt neu konzipiert werden, um den Anforderungen der EU-rechtlichen Vorgaben
Genüge zu tun. Zu diesen Vorgaben zählten, die wegen des EuGH- Urteils in der Rs. SEVIC
erfolgte Änderung des UmwG
22
, die erforderliche Umsetzung der geänderten
Fusionsrichtlinie
23
sowie der zivilrechtlichen Verschmelzungsrichtlinie
24
und die Schaffung
steuerlicher Begleitvorschriften zum Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft
(SEEG)
25
.
Neben dem eigentlichen Hauptanliegen des SEStEG's, das deutsche Umwandlungs-
steuerrecht für grenzüberschreitende Umwandlungsvorgänge innerhalb der Europäischen
Union zu öffnen, hat der deutsche Gesetzgeber aus Angst vor Steuerverlusten weitere
Vorschriften im UmwStG verankert, die die Möglichkeit steuerneutraler Umwandlungen
additional einschränken.
2.3.2.2. Die Systematik des UmwStG
Die Aufbausystematik des UmwStG unterscheidet sich grundlegend von der des UmwG.
Während der Aufbau des UmwG auf zivilrechtlich kodifizierten Umwandlungsarten basiert,
verfolgt das UmwStG eine Art ,,dualen" Aufbau, der zwischen Vermögen, das von einem
körperschaftssteuerpflichtigen RT auf einen einkommenssteuerpflichtigen RT übergeht,
unterscheidet und umgekehrt.
26
Die Begründung für den abweichenden Aufbau des UmwStG
die dieses im Vergleich zum UmwG aufweist, liegt in der Faktizität legitimiert, dass die
18
Vgl. Lüttge (1995), S. 417.
19
Vgl. Dehmer (1994), S. 1714.
20
Vgl. Dötsch/ Patt/ Pung/ Möhlenbrock (2007), S. 38 f., Rz. 92-95.
21
Vgl. BGBl. I 2006, S. 2782-2806.
22
Vgl. BGBl. I 2007, S. 542-548 i. V. m. EuGH-Urteil vom 13.12.2005 in der Rs. C 411/03.
23
Vgl. ABl. EU (2005), Nr. L 58 S. 19-27.
24
Vgl. ABl. EU (2005), Nr. L 310 S. 1-9.
25
Vgl. BGBl. I 2004, S. 3675.
26
Vgl. Pricewaterhousecoopers (2007), S. 108, Rz. 750.

8
Besteuerung von Personengesellschaften (Transparenzprinzip) und Körperschaften
(Trennungsprinzip) im deutschen Ertragssteuerrecht einer methodischen Trennung
unterliegen.
27
Im ersten Teil werden die allgemeinen Vorschriften, bestehend aus Anwendungsbereich und
der steuerlichen Rückwirkung der Umwandlung geregelt. Die darauf folgenden Teile zwei
bis fünf befassen sich mit Umwandlungen, bei denen der übertragende RT eine Körperschaft
darstellt und die im Sinne des UmwG als Umwandlung i. R. d. partiellen und totalen
Gesamtrechtsnachfolge zu interpretieren sind. In den Teilen sechs bis acht des UmwStG
finden Vorschriften über Umwandlungen durch Einbringungen im Sinne der Einzel- und
Gesamtrechtsnachfolge, sowie durch Formwechsel ihren Niederschlag. Der abschließende
zehnte Teil 10. Teil definiert die Vorschriften zur Anwendung und Ermächtigung.
28
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass das UmwStG keine eigenständige Steuer
begründet, sondern einzig Regelungen enthält, die sich auf die bestehenden Ertragssteuern
(Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer) beziehen.
29
1. Buch
Arten der Umwandlung
§ 1 UmwG
6. Buch
Strafvorschriften und Zwangsgelder
§ 313-§ 316
7. Buch
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 317-§ 325
2. Buch
Verschmelzung
§2-§122l UmwG
3. Buch
Spaltung
§ 123-§173 UmwG
4. Buch
Vermögensübertragung
§ 174-§ 189 UmwG
5. Buch
Formwechsel
§ 190-§ 304 UmwG
mit Vermögensübertragung
ohne
Vermögensübertragung
Verweisungen
1. Buch
Arten der Umwandlung
§ 1 UmwG
6. Buch
Strafvorschriften und Zwangsgelder
§ 313-§ 316
7. Buch
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 317-§ 325
2. Buch
Verschmelzung
§2-§122l UmwG
3. Buch
Spaltung
§ 123-§173 UmwG
4. Buch
Vermögensübertragung
§ 174-§ 189 UmwG
5. Buch
Formwechsel
§ 190-§ 304 UmwG
mit Vermögensübertragung
ohne
Vermögensübertragung
Verweisungen
Verweisungen
Abbildung 2:
Systematischer Aufbau des Umwandlungssteuergesetzes
30
2.3.3. Die Beziehung zwischen dem UmwG und dem UmwStG
Wie bereits oben beschrieben wurde, bildet das UmwG die zivilrechtliche Grundlage
möglicher Umwandlungsvorgänge i. R. d. totalen und partiellen Gesamtrechtsnachfolge. Die
steuerliche Handhabung einer Vielzahl dieser im UmwG geregelten Umwandlungen wird
von den Bestimmungen des UmwStG begleitet. Dementsprechend sind gem. § 1 Abs. 1
27
Vgl. Buyer (1999), S. 89.
28
Vgl. UmwStG.
29
Vgl. Dötsch/ Patt/ Pung/ Möhlenbrock (2007), S. 46 , Rz. 151.
30
Vgl. Klingebiel/ Patt/ Rasche/ Krause (2008), S. 50 f. u. Brähler (2008), S. 30.

9
UmwStG der zweite bis fünfte Teil des UmwStG ausschließlich auf die im § 1 UmwG
geregelten Umwandlungssachverhalte anwendbar. Hier ist eine direkte Abstimmung der
beiden Gesetzestexte aufeinander ersichtlich. Grundsätzlich kann in diesem Zusammenhang
von einer gewissen ,,Zivilrechtsakzessorietät"
31
des UmwStG gesprochen werden.
Dessen ungeachtet fehlt den beiden Gesetzestexten des UmwG und des UmwStG die
ganzheitliche Anpassung aneinander. Neben den steuerlichen Regelungen des UmwStG zur
Umwandlung i. R. d. partiellen und totalen Gesamtrechtsnachfolge beinhaltet es überdies, in
den Teilen sechs und sieben, Umwandlungen im Wege der Einzelrechtsnachfolge durch
Einbringung. Die Einzelrechtsnachfolge bleibt hingegen im UmwG unberührt.
Demgegenüber bezieht sich das UmwStG aber ebenso wenig auf alle im UmwG geregelten
Umwandlungsarten.
2.4. Arten der Umwandlung
2.4.1. Die Verschmelzung (2. Buch § 2-§ 122l UmwG)
Unter der Verschmelzung gem. § 2 UmwG ist die Übertragung des gesamten Vermögens
eines oder mehrerer RT im Zuge der totalen Gesamtrechtsnachfolge auf einen anderen RT zu
verstehen. Dabei kann es sich bei dem übernehmenden RT sowohl um einen bereits
bestehenden RT (Verschmelzung zur Aufnahme) als auch um einen neu gegründeten RT
(Verschmelzung zur Neugründung) handeln. Der übertragende RT geht bei der
Verschmelzung ohne Abwicklung unter. Die dabei untergehenden Anteile der Anteilseigner
des übertragenden RT werden durch Gewährung von Anteilsrechten am übernehmenden RT
kompensiert.
32
Abbildung 3:
Verschmelzung nach dem UmwG
31
Pricewaterhousecoopers (2007), S. 108, Rz. 751.
32
Vgl. Strauch (2009), S. 5 f.
übertragender Rechtsträger
übernehmender Rechtsträger
Anteilseigner
Untergehende Anteile
am übertragenden Rechtsträger
Gewährung neuer Anteile
am übernehmenden Rechtsträger
Übergang Vermögen
Verschmelzung

10
2.4.2. Die Spaltung (3. Buch § 123-§173 UmwG)
Die Spaltung als zweite Umwandlungsmöglichkeit bildet das Gegenstück zur Verschmelzung
und bietet grundsätzlich drei verschiedene Möglichkeiten.
Die Aufspaltung als Grundfall der Spaltungsvorgänge wird in § 123 Abs. 1 UmwG geregelt.
Hierbei überträgt der aufzuspaltende RT, i. R. d. partiellen Gesamtrechtsnachfolge
(Sonderrechtsnachfolge), unter Auflösung ohne Abwicklung, sein gesamtes Vermögen in
Teilen auf mindestens zwei übernehmende RT. Dabei kann es sich bei den übernehmenden
RT entweder um bereits bestehende RT (Aufspaltung zur Aufnahme) oder um neu
gegründete RT (Aufspaltung zur Neugründung) handeln. Die Anteilsinhaber des
untergehenden RT werden gegen Gewährung von Anteilen oder Mitgliedschaften an den
übernehmenden RT abgefunden.
Abbildung 4:
Aufspaltung nach dem UmwG
Bei der Abspaltung gem. § 123 Abs. 2 UmwG wird nur ein Teil des Vermögens des zu
spaltenden RT i. R. d. partiellen Gesamtrechtsnachfolge auf einen oder mehrere bereits
bestehende bzw. neu gegründete RT übertragen. Dabei geht, im Gegensatz zur Aufspaltung,
der abspaltende RT nicht unter, sondern bleibt in reduziertem Umfang bestehen. Die Anteile
der Anteilseigner an dem abspaltenden RT gehen ebenfalls nicht unter. Sie werden lediglich
in ihrem Wert entsprechend reduziert. Um diese Wertminderung zu kompensieren, erhalten
die Anteilseigner Anteile an dem bzw. den übernehmenden RT.
Abbildung 5:
Abspaltung nach dem UmwG
übertragender Rechtsträger
Anteilseigner
Untergehende Anteile
am übertragenden Rechtsträger
Gewährung neuer Anteile an den
übernehmenden Rechtsträgern
übernehmender
Rechtsträger
übernehmender
Rechtsträger
Übergang Teilvermögen
Aufspaltung
übernehmender Rechtsträger
Anteilseigner
Wertminderung der Anteile
am übertragenden Rechtsträger
Gewährung neuer Anteile
am übernehmenden Rechtsträger
übertragender
Rechtsträger
Übergang Teilvermögen
Abspaltung

11
Im Falle der Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 UmwG handelt es sich um einen, zur
Abspaltung recht ähnlichen Fall. Es findet i. R. d. partiellen Gesamtrechtsnachfolge nur ein
Teilvermögensübergang von einem übertragenden RT auf einen bzw. mehrere bestehende
oder neu zu gründende RT statt. Wesentlicher Unterschied zur Abspaltung ist, dass nicht die
Anteilseigner des ausgliedernden RT Anteile an dem oder den übernehmenden RT gewährt
werden, sondern dem übertragenden RT selbst.
33
Abbildung 6:
Ausgliederung nach dem UmwG
2.4.3. Die Vermögensübertragung (4. Buch § 174-§ 189 UmwG)
Im Rahmen der Umwandlung durch eine Vermögensübertragung findet eine Teil- oder
Gesamtübertragung des Vermögens im Zuge der partiellen bzw. totalen
Gesamtrechtsnachfolge statt. Die Teilübertragung gem. § 177 UmwG entspricht dabei den
Grundsätzen der Spaltung und die der Gesamtübertragung gem. § 176 UmwG denen einer
Verschmelzung. Besonderheiten der Vermögensübertragung sind zum einen, dass sie nur bei
Übertragungen von einer Kapitalgesellschaft auf die öffentliche Hand sowie zwischen
Versicherungsunternehmen zur Anwendung kommt und das den Anteilseignern ihre
untergehenden Anteile am übertragenden RT nicht durch entsprechende Anteile am
übernehmenden bzw. neuen RT kompensiert werden, sondern durch Gegenleistungen
anderer Art, wie z. B. Barzahlungen.
34
2.4.4. Der Formwechsel (5. Buch § 190-§ 304 UmwG)
Im Gegensatz zu den bisher aufgeführten Umwandlungsarten findet beim Formwechsel kein
Vermögensübergang statt. Der seine Form wechselnde RT bewahrt seine wirtschaftliche und
rechtliche Identität und die für ihn geltende Beteiligungsstruktur. Allein die Rechtsform wird
geändert und damit die anzuwendende Normstruktur.
35
33
Vgl. ebd., S. 7 f.
34
Vgl. ebd., S. 9.
35
Vgl. ebd., S. 9 f.
übernehmender Rechtsträger
Anteilseigner
Beibehaltung der Anteile
am übertragenden Rechtsträger
Gewährung neuer Anteile
am übernehmenden Rechtsträger
übertragender
Rechtsträger
Übergang Teilvemögen
Aufspaltung

12
2.5. Motive für eine Umwandlung
Die Motive, die Anlass zur Umwandlung von Unternehmen geben, können verschiedenster
Natur sein und müssen jeweils im Zusammenhang mit den jeweilig beteiligten RT und deren
Umfeld gesehen werden. Grundsätzlich führt das Zusammenspiel von ökonomischen,
zivilrechtlichen als auch steuerrechtlichen Begebenheiten einen RT dazu, sich einer
Umwandlung zu unterziehen. Zu den wesentlichsten betriebswirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Motiven für eine Umwandlung gehören:
36
Erlangung von Marktflexibilität, Isolierung von Haftungsrisiken und Vorbereitung
auf Zusammenschlüsse bzw. Veräußerungen durch Spaltung eines RT in
Produktionszweige bzw. Teilbetriebe
Bündelung von Ressourcen i. R. d. Verschmelzung zur Ausweitung von Markt-
und Machtanteilen sowie der Finanzierungsbasis, Kosteneinsparung aufgrund von
Größen- und Synergieeffekten, Vereinfachung von Produktionsprogrammen durch
gemeinsame Patent- und Lizenznutzung oder auch der Durchsetzung von
Rationalisierungsmaßnahmen
Erschließung neuer Quellen der Innen- und Außenfinanzierung durch
Formwechsel, beispielhaft sei hier die mögliche Aufdeckung stiller Reserven und
die sich daraus ergebende Erhöhung des Abschreibungspotentials zu nennen
Beendigung einer Kapitalgesellschaft ohne den erhöhten monetären Aufwand der
Liquidation
Unterschiede in der Haftung der Gesellschafter zwischen Personen- (persönlich
unbeschränkt) und Kapitalgesellschaften (in Höhe der Einlage)
Vorbereitungen der Generationenfolge, Verhinderung von Erbauseinander-
setzungen oder auch Trennung von Gesellschafterstämmen durch Spaltung
Neben den betriebswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Motiven spielen auch
steuerrechtliche Überlegungen bei einer Entscheidung für eine Umwandlung eine Rolle. Die
im deutschen Steuerrecht nicht gegebene Rechtsformneutralität der Besteuerung von
Personen- und Kapitalgesellschaften, führt immer wieder zu steuerlich motivierten
Umwandlungen. Exemplarisch sei hier die unterschiedliche Ertragsbesteuerung in Bezug auf
Thesaurierung und Ausschüttung zwischen PersG und KapG genannt.
37
36
Vgl. Sagaser/Bula/Brünger (2002), S. 131 f. u. Madl (2005), S. 4 f. u. Brähler (2008), S. 4 f.
37
Für weitere Erläuterungen in diesem Zusammenhang siehe Brähler (2008), S. 6 ff.
Ende der Leseprobe aus 102 Seiten

Details

Titel
Der Upstream-Merger vor aktuellem deutschen Steuerrecht
Hochschule
Universität Osnabrück
Note
2,3
Autor
Jahr
2009
Seiten
102
Katalognummer
V147710
ISBN (eBook)
9783668743694
Dateigröße
928 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
upstream-merger, steuerrecht
Arbeit zitieren
Sebastian Drees (Autor:in), 2009, Der Upstream-Merger vor aktuellem deutschen Steuerrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/147710

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