Die deutsche Reichsgründung 1870/1871 und das europäische Mächtegleichgewicht


Hausarbeit (Hauptseminar), 2014

39 Seiten, Note: 1,0

Constantin Wacker (Autor:in)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Forschungsstand
1.2 Gliederung

2. Das europäische Gleichgewichtssystem im 19. Jahrhundert
2.1 Entstehung und Strukturmerkmale
2.2 Akteure
2.3 Strukturwandel im Zeitraum 1815-1856

3. Die Ausgangslage um 1862/1863
3.1 Die innerdeutsche Situation
3.1.1 Deutsche Nationalbewegung
3.1.2 Preußischer Heeres- und Verfassungskonflikt und die Ernennung Bismarcks zum Ministerpräsident ..
3.1.3 Deutscher Dualismus
3.2 Die außenpolitische Situation
3.2.1 Französische Außenpolitik
3.2.2 Russische Außenpolitik
3.2.3 Britische Außenpolitik

4. Der Deutsche Krieg 1866
4.1 Von Düppel nach Königsgrätz
4.2 Der Deutsche Krieg und seine Folgen

5. Der Deutsch-Französische Krieg 1870/1871
5.1 Der deutsch-französische Antagonismus 1866-1868
5.2 Die Hohenzollernkandidatur und der Krieg von 1870/71

6. Resümee

7. Anhang
7.1 Karte des Deutschen Bundes 1815-1866
7.2 Karte des Deutschen Reiches 1871-1918
7.3 Zeittafel - Deutsche Reichsgründung im 19. Jahrhundert

8. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Am 18. Januar 1871 hat die Gründung des Deutschen Reiches ihren symbolischen Abschluss in der Kaiserpro- klamation im Versailler Spiegelsaal gefunden. Im Rückblick erscheint die Herausbildung des deutschen Nati- onalstaats unter preußischer Suprematie infolge dreier geschlagener „Einigungskriege“ 1864, 1866 und 1870/71 als Ausfluss eines in linearen Bahnen verlaufenden, historisch zwangsläufigen und letztlich alternativlosen Uni- fikationsprozesses, welcher den jahrhundertelang andauernden Zustand territorialer Zersplitterung überwand. Ebenjene an ihrer Eindimensionalität krankende Perspektive läuft indes Gefahr, der tendenziösen „borusso- graphischen“ Historiographie des Deutschen Kaiserreiches anheim zu fallen,1 welche Jacob Burkhardt zufolge den der Reichsgründung vorausgehenden Entwicklungen unter teleologischen Gesichtspunkten „einen sieges- deutschen Anstrich“2 verliehen sowie 1871 als den Kumulationspunkt einer bei Martin Luther anfangenden „Heilsgeschichte“ glorifiziert habe.3 Auf diese Weise bildete die mit methodologisch fragwürdigen Standards operierende Geschichtsschreibung nach 1871 Teil einer politisch instrumentalisierten Erinnerungskultur.4 Eine einseitig endogene Fixierung auf den ökonomischen, militärischen und politischen Aufstieg Preußens unter der Ägide des „weißen Revolutionärs“5 Otto v. Bismarck, wird der Komplexität der Materie in keiner Weise gerecht, vermag sie doch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Preußen-Deutschland zu Beginn der 1860er-Jahre nur eine von vielen Lösungsmöglichkeiten der „deutschen Frage“ darstellte.6 Noch gravierender ist die Außer- achtlassung der exogenen Rahmenbedingungen für die Reichsgründung, die in der außen- und geopolitischen Konstellation in Europa zu jener Zeit vorzufinden waren. Ein holistisches Bild des deutschen Einigungsprozes- ses lässt sich schlechterdings nicht losgelöst von dessen Einbettung in das europäische Großmächtesystem nachzeichnen, dessen Funktionsweise respektive Strukturprinzipien notwendigerweise ebenso integrale Bestand- teile geschichtswissenschaftlicher Abhandlungen zu dieser Thematik konstituieren.

Vor dem Hintergrund des internationalen Systems des 19. Jahrhunderts, zu dessen fundamentalen historisch-po- litischen Schlüsselproblemen stets die Organisationsform des geographisch exponierten Deutschlands zählte,7 gibt die Reichsgründung Rätsel auf: Warum kam es nicht zu einer konzertierten Aktion der europäischen Großmächte Großbritannien, Russland, Frankreich und Österreich, um Preußens Griff nach der mitteleuropäischen Hegemonie zu verhindern und den in der Wiener Kongressakte von 1815 festgelegten Status quo zu verteidigen? Hat das europäische Gleichgewichtssystem in den 1860er-Jahren versagt?

In Anbetracht des Zäsurcharakters der Reichsgründung von 1870/71 für die europäische Geschichte setzt sich diese Hausarbeit zum Ziel, schwerpunktmäßig den in den internationalen Beziehungen zu verortenden Ursachen für das Zustandekommen der Reichseinigung auf den Grund zu gehen und diese in ihrer komplexen Wechselwirkung zu den innerpreußischen bzw. innerdeutschen Bedingungsfaktoren zu ergründen und zu gewichten. Dieses Vorhaben setzt eine grundlegende Analyse der internationalen Entwicklungslinien bis 1870/1871 voraus, wobei der ereignisgeschichtliche Untersuchungszeitraum auf die 1860er-Jahre eingegrenzt werden muss und lediglich auf relevante Begebenheiten Bezug genommen werden kann.

1.1 Forschungsstand

Die Literaturlage zur Reichseinigung kann im Allgemeinen als umfangreich bezeichnet werden, obschon ein De-fizit an zeitgenössischen Studien zu bemängeln ist. Ein Großteil der Publikationen, welche heutzutage noch im-mer als Referenzgrößen aufgeführt werden, stammen aus den 1960er-, 1970er- und 1980er-Jahren, wohingegen die kleindeutsch-borussische Geschichtsschreibung (s.o.) nach dem geistig-moralischen Bankrott preußisch-deutscher Politik im Zweiten Weltkrieg 1939-1945 in eine tiefe Legitimationskrise stürzte und nicht mehr dem aktuellen Forschungsstand entspricht.8

In der deutschen Historiographie erzwang der 8. Mai 1945 eine kritische Grundlagendiskussion zur Entstehung des Deutschen Reiches. Obzwar tradierte „Wahrheiten“ in den 1940er- und 1950er-Jahren auf den Prüfstand gestellt wurden, schworen Ernst Rudolf Huber, Ludwig Reiner und Hans Rothfels9 - allesamt Exponenten jenes Zeitraums - den überkommenen Forschungsergebnissen nicht in Gänze ab. Heraus kam eine „Einerseits/ Andererseits-Geschichtsschreibung mit der dazu gehörenden ja-aber-Argumentation“.10 Während die politisch-personenzentrierte Geschichtsschreibung bis in die 1960er-Jahre dominierte, rückte eine neue Historikergeneration um Helmut Böhme, Lothar Gall, Michael Stürmer und Hans-Ulrich Wehler11 die Ver-flochtenheit sozialer Strukturen, sozialen Wandels, wirtschaftlicher sowie verfassungspolitischer Verhältnisse und „Großer Politik“ ab den 1970er-Jahren in den Vordergrund.12 Einige ideologisch aufgeladene Darstellungen gehen gar so weit, die deutsche Nationalstaatbildung gänzlich als Werk anonymer gesellschaftlicher Kräfte erscheinen zu lassen.13 Stellvertretend für die herrschende Meinung in den Geschichtswissenschaften, betont Hans-Ulrich Wehler die Gewichtigkeit sozio-ökonomischer Determinanten im Reichseinigungsprozess, begreift Preußens Ministerpräsidenten Bismarck aber weiterhin dezidiert als „Potenz sui generis“.14

Als herausragende Leistung jener Historikerriege gilt bis heute die Formulierung der polarisierenden These vom „deutschen Sonderweg“, wonach Deutschland durch die 1862-1871 inaugurierte antiliberale Politik Bismarcks fatalerweise einen Sonderweg einschlagen habe, der in der Katastrophe von 1945 sein Ende gefunden habe. Obgleich diese Auffassung in Historikerkreisen mittlerweile stark an Boden verloren hat, bleibt die grundlegen-de Frage nach der Kontinuitätsproblematik offen im Raum stehen.15

Andere Forschungsansätze beschäftigen sich derweil mit der Frage nach Alternativen zur Bismarckschen Lö-sung des deutschen Dualismus, wobei der Deutsche Bund unter Hervorhebung der Defizite des Kaiserreiches als mögliches Modell einer friedlicheren Gestaltung Mitteleuropas ins Blickfeld gerückt wird.16 Daneben ist der in-nere Strukturwandel des Deutschen Reiches Ende der 1870er-Jahre als „zweite, innere Reichsgründung“ ins Zentrum des Forschungsinteresses gerückt.17

Während Teile der älteren Forschung die Geschichte der Reichsgründung als reine Diplomatiegeschichte ab-handeln und damit implizit dem Primat der Außenpolitik huldigen,18 hat sich der Forschungsschwerpunkt auf die

Analyse der Verbindungslinien zwischen der Bismarckschen Außenpolitik und innenpolitischen Sachzwängen, insbesondere des Heeres- und Verfassungskonflikts, verlagert.19 Die innenpolitische Entlastungsfunktion der Kriege von 1864, 1866 und 1870/71 betonend, beschreibt Wehler Bismarcks auswärtige Politik pointiert „als Instrument der Herrschaftslegitimierung gegenüber einem von der wirtschaftlichen Entwicklung mitbedingten politisch-sozialen Emanzipationsdrangs des Dritten ’Standes’.“20

Obzwar manche der aufgezählten Werke ihren Fokus dermaßen auf nationale bzw. innerstaatliche Aspekte legen, dass die außenpolitischen Rahmenbedingungen und die hiervon ausgehenden Handlungszwänge bis zur Unkenntlichkeit dahinter zurücktreten, wird auch hier nicht gänzlich auf Anmerkungen zum europäischen Gleichgewichtssystem verzichtet.

Die historische Beschäftigung mit der europäischen Staatenkonstellation reicht im deutschsprachigen Raum bis in die erste Hälfte des 19. Jh. zurück, als Arnold Hermann Ludwig Heeren und Leopold von Ranke Pionierarbeit auf dem Feld der Geschichte der internationalen Beziehungen leisteten.21 Bis zum heutigen Tag bildet die soge- nannte „realistische Denkschule “ in den Geschichts- und Sozialwissenschaften Ausgangspunkt und Interpretati- onsrahmen für epochenübergreifende Außenpolitikdarstellungen des 19. Jahrhunderts.22 Mit Nachdruck akzentu- ieren Vertreter jener Betrachtungsweise vor dem Hintergrund der Prämisse eines überzeitlichen Sicherheitsdi- lemmas die Kontinuität der außenpolitischen Grundstrukturen von Macht, Gegenmacht und Machtgleichgewich- ten, welche die „Interessen“ der staatlichen Einzelakteure determinieren und mithin deren systemisches Intera- gieren reglementiere. Obgleich sich der traditionelle Ansatz wegen seiner Fixierung auf ein teils anthropolo- gisch, teils systemisch begründetes Macht- und Sicherheitsstreben den Vorwurf der Ahistorizität und der Übersimplifizierung einer komplexen Realität von Seiten idealistischer und konstruktivistischer Theorieansätze gefallen lassen muss,23 ist die Dominanz der realistischen Denkschule auf diesem Gebiet ungebrochen.24

In der zeitgenössischen Forschung herrscht große Einigung darüber, dass erst die von Hillgruber so benannte „Krimkriegskonstellation“25 - Schwächung Russlands, vollständige machtpolitische Rehabilitierung Frankreichs, Auseinanderrücken der europäischen Flügelmächte und endgültiger Bruch der Heiligen Allianz - das Fundament für die italienische und deutsche Nationalstaatsbildung gelegt habe.

1.2 Gliederung

Bevor sich in dieser Hausarbeit der Forschungsfrage zugewandt werden kann, ist in einem ersten Schritt eine knappe, der realistischen Perspektive nahekommende Überblicksdarstellung über das europäische Gleich- gewichtssystem des 19. Jh. voranzustellen, dessen Strukturmerkmale, Veränderungen sowie Akteure zu deter- minieren sind. Es folgt die eingehende Besprechung und Bewertung der in der historiographischen Kontroverse vor-gebrachten Determinanten und Bedingungsfaktoren für die Reichsgründung 1870/71, wobei zunächst auf die innerdeutsche und die europäische Ausgangslage um 1862/1863 einzugehen ist, bevor sich der ereignisge- schichtlichen Abhandlung der 1860er-Jahre gewidmet werden kann. Der Deutsche Krieg von 1866 und der Deutsch-Französische Krieg von 1870/71 dienen hierbei als Wegmarken. Am Ende der Hausarbeit steht ein Resümee, in welchem abschließende Betrachtungen zu der vorgenommenen Ausarbeitung formuliert und ein Ausblick auf die Implikationen der Reichseinigung für das Großmächtesystem gegeben wird.

2. Das europäische Gleichgewichtssystem im 19. Jahrhundert

2.1 Entstehung und Strukturmerkmale

Nach 23 Jahren revolutionärer Umwälzungen und Napoleonischer Kriege versammelten sich Deputierte aus ungefähr 200 Staaten, Herrschaften, Körperschaften und Städten auf dem Wiener Friedenskongress 1814-1815, um im Kontrast zum blanken Machiavellismus und kalten Kalkül des bellizistischen 18. Jh. eine permanente und stabile Friedensordnung zu etablieren.

Die Kernaufgabe bestand in der Reduzierung des aus den territorialen Ambitionen der Staaten erwachsenden Sicherheitsdilemmas im Wege der Rekonstruktion bzw. Modifikation des aus den Fugen geratenen europäischen Mächtegleichgewichtssystems, welches der Völkerrechtslehrer Emer de Vattel 1758 als „une disposition des choses, au moyen de laquelle aucune Puissance ne se trouve en état de prédominer absolument“26 definiert. Da das an militärische sowie wirtschaftliche Ressourcen, Wohlstand und Bevölkerungszahl geknüpfte Machtpoten- tial der Einzelstaaten zu jener Zeit an Raumbeherrschung gebunden war, bildete die territoriale Restauration Europas unter Berücksichtigung des dynastischen Legitimitätsprinzips den Mittelpunkt der Verhandlungen.

Die im Zweiten Pariser Frieden vom 20. November 1815 aufgeführten Konsultationsergebnisse stellten im Wesentlichen einen Kompromiss zwischen den Siegermächten der Napoleonischen Kriege Großbritannien, Russland, Österreich und Preußen dar, die im Verbund mit dem unterlegenen Frankreich zu den zentralen Akteuren im europäischen Staatensystem zählten.

Im Lichte der Koalitionskriege bezweckte die territoriale Neuordnung in erster Linie die Eindämmung der Hegemonial- und Expansionsbestrebungen Frankreichs. Konsequenterweise bestätigte die Kongressakte die Reinstallation der Bourbonenmonarchie, schrieb die Wiederherstellung der französischen Grenzen von 1789 vor und schuf in direkter Nachbarschaft eine antifranzösische Sicherheitsarchitektur. Einerseits wurde die Machtstel- lung des Vereinigten Königreichs der Niederlande sowie Savoyen-Piemonts gestärkt und die Neutralität der Schweizer Konföderation anerkannt. Andererseits erhielt Österreich im Tausch gegen die Österreichischen Niederlande und Vorderösterreich die Lombardei und Venetien, wodurch Frankreich der Zugriff auf Italien erschwert wurde. Außerdem gewann Preußen das an Frankreichs nordöstlicher Grenze gelegene Rhein- und Saarland, Westfalen und mehr als die Hälfte von Sachsen. In ebenjener Versetzung Preußens an den Rhein hat Thomas Nipperdey eine der „fundamentalsten Tatsachen der deutschen Geschichte und eine der strukturellen Grundlagen der Reichsgründung von 1866/71“27 erkannt. Während sich Russland Kongresspolen, Finnland und Bessarabien sicherte, begnügte sich Großbritannien mit vergleichsweise marginalen Territorialgewinnen.

Vor dem Hintergrund der überragenden geopolitischen Bedeutung Mitteleuropas und der deutschen Frage in macht-, wirtschafts- und sicherheitspolitischer Hinsicht28 fungierte der am 8. Juni 1815 ins Leben gerufene Deutsche Bund als „Schlüsselstein“29 der europäischen Friedensordnung, dessen territoriale Integrität völker- rechtlich von Österreich, Preußen, Großbritannien, Russland, Frankreich, Schweden, Spanien und Portugal garantiert wurde. In der Präambel der Deutschen Bundesakte hieß es, dass die 35 souveräne Fürstentümer und vier Freie Städte umfassende Föderation „für die Ruhe und das Gleichgewicht Europas“ bürgen würde.30 Der defensiv ausgerichtete Staatenbund bildete zum einen die erste Verteidigungslinie gegen Frankreich und er- schuf gleichzeitig ein sorgfältig austariertes innerdeutsches Gleichgewicht, dass die beiden rivalisierenden deutschen Großmächte Österreich und Preußen zur Kooperation zwang. Zum anderen stellte dessen intrinsische institutionelle Schwäche neben den divergierenden Interessen seiner Mitglieder sicher, dass der Deutsche Bund niemals in die Lage versetzt sein würde, das Zentrum Europas effektiv zu dominieren.31 Die Reform dieses Balance-of-power-Systems erschöpfte sich derweil nicht in der territorialen Neuordnung, sondern inkorporierte auf Basis des Völkerrechts einen neuartigen Kooperationsgeist unter den Großmächten, dessen operationelle Basis zunächst die antinapoleonische Quadrupelallianz von Chamont zwischen Großbri- tannien, Russland, Österreich und Preußen vom 1. März 1814 bildete und der infolge des Aachener Kongresses 1818 als „concert pacifique“ unter Einschluss Frankreichs institutionell abgesichert wurde.32 Die Entschei- dungsmacht im Europäischen Konzert lag somit bei den politisch-rechtlich gleichberechtigten Großmächten, welche die Kernaufgabe der kollektiven Friedenswahrung im Wege einer regen Vermittlungs- und Schiedstätig- keit zur Deeskalation zwischenstaatlicher Konflikte gemeinsam wahrnahmen. Die Sicherung der Wiener Frie- densarchitektur setzte die Intensivierung der diplomatischen Beziehungen voraus, die zwischen 1815-1822 in einer regen Konsultationspraxis mündete.33 Internationale Solidarität auf Grundlage machtpolitischer Zurückhal- tung und Vertragstreue wurde vom Fürst Metternich, dem Spiritus Rector des konzertierten Äquilibriumssys- tems, zu dessen Wesensmerkmal erhoben: „Die Herstellung internationaler Beziehungen auf der Grundlage der Reciprocität unter Bürgschaft der Achtung vor den erworbenen Rechten und der gewissenhaften Erhaltung des beschworenen Wortes bilden heutzutage das Wesen der Politik.“34 Das europäische Selbstverständnis fand überdies Ausdruck in der symbolpolitisch bedeutsamen, auf dem Legitimitätsprinzip fundierenden Heiligen Allianz vom 26. September 1815, in der sich die konservativen Ostmächte Russland, Österreich und Preußen „als Glieder einer christlichen Nation“35 zum Erhalt des monarchistischen Status quos zusammenfanden. Gemessen an der Häufigkeit, dem geographischen Umfang und den Opferzahlen von Kriegen war das 19. Jh. in der Tat das friedlichste Jahrhundert der Neuzeit,36 was nicht zuletzt auf die ein „europäisches, plurilaterales, reformiertes, kooperatives Gleichgewicht“37 konstituierende Wiener Friedensordnung zurückzuführen war.

2.2 Akteure

Nach der gängigen realistischen Lesart der internationalen Beziehungen des 19. Jh. lag die faktische Gestaltungsmacht im europäischen Gleichgewichtssystem ausschließlich in den Händen der fünf Pentarchiemächte Großbritannien, Russland, Frankreich, Österreich und Preußen, die ihren Großmachtstatus der Fähigkeit verdankten, ihre äußere Sicherheit auf sich allein gestellt gegen jede andere Macht verteidigen zu können.38 Trotz der wechselseitigen Anerkennung gleichen Ranges und des prinzipiell uneingeschränkten Mitspracherechts in europäischen Angelegenheiten konnte indes keineswegs von einer realen Machtparität gesprochen werden. Der politisch-kulturell definierte Konzertgedanke kaschierte lediglich die realen Machtverhältnisse zu, konnte aber mitnichten über die Machtlücke zwischen den Weltmächten Großbritannien und Russland und den übrigen europäischen Großmächten hinwegtäuschen.

Begünstigt durch seine periphere Insellage war Großbritannien bereits im Laufe des 18. Jh. zur unange- fochtenen Seemacht mit einem weltumspannenden Kolonialreich aufgestiegen, die in der Royal Navy nicht nur ein Herrschaftsmittel zur Durchsetzung des Pax Britannica in Übersee, sondern auch zur Machtprojektion auf dem europäischen Kontinent besaß. Großbritanniens Verhältnis zum Deutschen Bund bis 1837 war dank der dynastischen Beziehungen der englischen Krone zu Hannover eng. Die relativ geringe Heeresstärke von 255.000 Mann 1816 konnte England durch seine Vorreiterrolle im ökonomischen Sektor kompensieren. Das freihändlerische Mutterland der Industrialisierung fungierte überdies als globales Handels- und Finanzzentrum und führte die Rangliste der wohlhabendsten europäischen Großmächte 1830. Kardinalziel der britischen Außenpolitik war die Wahrung des fragilen europäischen Gleichgewichtszustandes, um im Gegenzug die britische Prädomination in Übersee auszubauen und zu erweitern.39

Außer Großbritannien kam allein das sich von der Ostsee bis nach Alaska erstreckende russische Zarenreich als Anwärter auf die europäische Hegemonie in Frage. Ungeachtet der wirtschaftlichen und infrastrukturellen Rückständigkeit nahm die feudalistisch geprägte Landmacht eine beherrschende Stellung in kontinentaleuropäischen Belangen ein, was nicht zuletzt auf eine Heeresstärke von 800.000 Mann zurückzuführen war. Im Gegensatz zu Großbritannien mit seinem parlamentarischen Regierungssystem verfügte der absolutistische russische Staat darüber hinaus über ideologische Anknüpfungspunkte zu seinen westlichen Nachbarn, die im Rahmen der von Zar Alexander I. initiierten Heiligen Allianz in einer freundschaftlichen Beziehung zu Russland standen. Das Ersticken revolutionärer Tendenzen im In- und Ausland war sonach das primäre Anliegen des sich als „Gendarm Europas“ gerierenden Zarenreiches, dass überdies die Ausdehnung seiner Einflusssphäre auf dem Balkan sowie im Mittleren und Fernen Osten anstrebte.40

Abgesehen vom gemeinsamen Interesse, Frankreichs Revisionismus in Schach zu halten, waren die britischrussischen Beziehungen von Misstrauen geprägt, das nicht zuletzt auf das latente Konkurrenzverhältnis um nationales Prestige und diplomatische Vorherrschaft in Europa und Asien zurückzuführen war.41 Demzufolge erscheint es trotz der realen Machtungleichgewichte wenig ratsam von einer „kooperativen, anglo-russischen Hegemonie“ in Europa zu sprechen.42

In Abgrenzung zu den europäischen Flügelmächten klassifiziert Paul Kennedy Frankreich, Österreich und Preußen als zweitrangige Mächte, wobei Frankreich mit dem zweitgrößten Heer nach Russland und der zweitgrößten Marine nach England die Führungsrolle unter den kontinentalen „Mittelmächten“ eingenommen habe.43 Obwohl die „hybride“44 Großmacht Frankreich infolge der vierjährigen Besatzungszeit von 1814-1818 machtpolitisch am Boden lag, vermochte die wiedereingesetzte Bourbonendynastie, die diplomatische Isolation rasch zu überwinden (s. 2.1) und die ökonomische Dynamik wieder in Gang zu bringen. Mittelfristig strebte Frankreich die Erringung der Vormachtstellung im westeuropäischen Teilgleichgewichtssystem an, langfristig die Revision des Wiener Vertragswerkes und die Restauration Frankreichs alter Stärke, was ein Rapprochement mit einem der anderen Großmächte zwingend notwendig machte.45

Durch den Tausch ihres westeuropäischen Streubesitzes gegen ein kompaktes weiter östlich gelegenes Staatsgebiet konsolidierte die Status-quo-Macht Österreich 1815 ihre relative Vormachtstellung in den Teilgleichgewichtssystemen Italien und Deutschland. Der industriell rückständige Vielvölkerstaat war allerdings im Innern einer permanenten Bedrohung durch zentrifugale nationalistische Kräfte ausgesetzt. Außerdem hatte die Habsburgermonarchie nach 1815 mit einer chronischen Finanzkrise zu kämpfen, welche sie im zunehmenden Maße anlehnungsbedürftig machte und sich negativ auf ihre militärische Wehrfähigkeit auswirkte. Nichtsdestotrotz war das konservativ-reaktionäre Habsburgerreich unter gleichgewichtspolitischen Aspekten für Europa unersetzlich und fungierte als ein stabilisierender Faktor im europäischen Großmächtesystem.46

Nach den Wirren der Napoleonischen Kriege hatte das Königreich Preußen seinen Wiederaufstieg in den Kreis

der Großmächte allein der Gnade Russlands zu verdanken, zu dem es auch nach 1815 in einem relativen Abhängigkeitsverhältnis stand. Der konservativ-reaktionäre Hohenzollernstaat profitierte zwar von der territorialen Neuordnung auf dem Wiener Kongress, als er mit dem Rheinland eine hochentwickelte Wirtschaftsregion akquirierte, verfügte nun aber über ein territorial zersplittertes Hoheitsgebiet und ein konfessionell heterogen zusammengesetztes Staatsvolk. Darüber hinaus befand er sich nunmehr in einer ebenso misslichen geographischen Mittellage wie die Habsburgermonarchie im Süden. Trotz der Effizienzsteigerung im Militär-, Bildungsund Verwaltungssystems infolge der Stein-Hardenbergschen Reformen blieb Preußen in Machtbelangen die unbedeutendste der fünf Großmächte. Um dieser mit dieser prekären Stellung einhergehenden Bedrohungslage zu entfliehen, war eine territoriale Aggrandisierung in Mitteleuropa und eine Herausforderung der österreichischen Vormachtstellung im Deutschen Bund auf lange Sicht unerlässlich.47

2.3 Strukturwandel im Zeitraum 1815-1856

Dass es sich bei der Wiener Friedensordnung von 1815 keineswegs um ein monolithisches Konstrukt handelte und das europäische Gleichgewichtssystem Spannungen und Belastungen ausgesetzt war, sollte in den folgenden Dekaden offen zutage treten. Auf der einen Seite waren die europäischen Mächtebeziehungen stets einem graduellen Wandel ausgesetzt, da einige Staaten von sozioökonomischen Veränderungen und technologischorganisatorischen Neuerungen in einem größeren Maße profitierten als andere.48 Auf der anderen Seite wurden die normativen Vorstellungen und kulturellen Praktiken des Europäischen Konzerts im Lichte liberaler und nationaler Kräfte fortwährend neu definiert.

Bereits die Konferenzen von Troppau, Laibach, Wien und Verona 1820-1822 offenbarten erste Risse in der direktorialen Kollegialität der Großmächte. Während die konservativen Ostmächte und Frankreich auf eine konzertierte Aktion zur Niederschlagung der südeuropäischen Erhebungen drängten, verweigerte sich England der antirevolutionären Metternichschen Interventionspolitik. Das Legitimitätsprinzip geriet weiter unter Druck, als sich ausgerechnet Russland 1828 aus orthodoxer Solidarität und Machtinteressen zur militärischen Unterstüt- zung der gegen die rechtmäßige osmanische Oberherrschaft revoltierenden Griechen entschloss.49

Einen erneuten Rückschlag erlitt das fragile Restaurationssystem nach 1815, als in Frankreich 1830 die Julirevo- lution ausbrach, die den Bourbonenkönig Karl X. zum Rücktritt zwang und auf die südlichen Niederlande, Italien und Polen übergriff. Während die Repression des polnischen und italienischen Aufstands russische und österreichische Truppen band, reüssierten die belgischen Revolutionäre mit französischer Hilfe im Kampf gegen die niederländische Herrschaft. Den Ostmächten blieb nichts anderes übrig, als die Herrschaftsübernahme durch den Bürgerkönig Louis-Philippe in Frankreich zu konzedieren und die Unabhängigkeit und Neutralität der konstitutionellen belgischen Monarchie im Londoner Protokoll vom 20. Dezember 1830 zu akzeptieren.

Durch das Wegbrechen einer der Eckpfeiler der antifranzösischen Sicherheitsarchitektur von 1815 alarmiert, reaktivierten die Ostmächte 1833 die Heilige Allianz auf der Konferenz von Münchengrätz. Im Westen fanden sich Großbritannien und Frankreich während der Karlistenkriege 1834-1839 zusammen mit Spanien und Portugal in der „Entente Cordiale“ zusammen. In der Zweiten Orientkrise 1839/1841 brach die anglo-fran- zösische Entente bereits wieder auseinander, sodass sich die ideologische Blockbildung nicht perpetuierte.50

Die französische Februarrevolution und die Errichtung der Zweiten Republik markierte den Auftakt des europäi- schen Revolutionsjahres 1848, das auch der relativen Ruhelage der halkyonischen Tage in Deutschland ein jähes Ende bereitete. In Kürze war der revolutionäre Funken auf die deutschen Volksmassen übergesprungen, die sich im März gegen das Restaurationsregime erhoben und für einen Nationalstaat mit liberaler Verfassung eintraten. Mit dem Rücktritt Fürst Metternichs fiel das Vormärz-System in sich zusammen, woraufhin am 18. Mai 1848 die aus demokratischen Wahlen hervorgegangene Frankfurter Nationalversammlung ihre Arbeit zur Schaffung eines liberalen Nationalstaates aufnahm. Zeitgleich befanden sich Norditalien und Ungarn in offener Rebellion gegen die österreichische Oberherrschaft. In den Herzogtümern Schleswig und Holstein widersetzte sich die deutsche Nationalbewegung der dänischen Krone.51

Bemerkenswerterweise gelang es den Kräften des Beharrens, sich außer in Frankreich gegen die Aufständnischen zu behaupten. Österreich verteidigte seine oberitalienischen Besitzungen im Italienischen Unabhängigkeitskrieg 1848-1849 und schlug den Ungarnaufstand mithilfe dreier russischer Armeen nieder. Nach dem Rückzug preußischer und bundesdeutscher Heeresverbände entschied Dänemark den Schleswig-Holsteinischen Krieg 1848-1951 zu seinen Gunsten. Nachdem Preußenkönig Friedrich Wilhelm IV. die Annahme der ihm von einer Delegation des Paulskirchenparlaments angetragenen Kaiserkrone verweigert hatte, gerieten auch die deutschen Revolutionäre in die Defensive. Die gewaltsame Auflösung des Stuttgarter Rumpfparlaments im Juni 1849 besiegelte schließlich das Scheitern der Märzrevolution.52

Das europäische Konzert war in den Revolutionsjahren 1848-1849 zwar in Gefahr geraten, hatte aber rück- blickend keinen ernsthaften Schaden genommen. Hiervon konnte schon im Krimkrieg vier Jahre später nicht mehr die Rede sein: Als sich der russische Zar Nikolaus I. im Krimkrieg 1853-1856 anschickte, die Vorherr- schaft im Orient zu erringen, setzte er sich über grundlegende Werte der Wiener Friedensordnung hinweg und provozierte die Bildung einer „counter-balancing coalition“53 zwischen Großbritannien, Frankreich, dem Osmanischen Reich und Sardinien-Piemont. Erstmalig seit den Napoleonischen Kriegen waren die europäischen Großmächte unmittelbar in Kriegshandlungen gegeneinander verwickelt. Wenngleich der Status quo ante im Pariser Kongressfrieden vom 30. März 1856 infolge der russischen Niederlage wiederhergestellt wurde, war die europäische Konsultations- und Kooperationspraxis früherer Tage unverkennbar passsé. Daneben war die kon- servative Solidarität der Heiligen Allianz an der preußisch-österreichischen Neutralitätspolitik zerbrochen.54

Aus machtpolitischer Perspektive dokumentierte der Krimkrieg Russlands relativen Machtverfall und eine WestOst-Machtverschiebung, von welchem das Französische Kaiserreich unter Napoleon III. zuvorderst profitierte. An die Stelle der anglo-russischen Dominanz über das europäische Gleichgewichtssystem trat eine größere Ausgewogenheit im europäischen Mächteverhältnis.55

Da die vorangegangene Darstellung aus Gründen der Komplexitätsreduktion primär das Machtpotential und die Sicherheitsinteressen der fünf Großmächte im Blick hatte, bedarf es an dieser Stelle des ausdrücklichen Hinweises, dass eine Vielzahl weiterer obrigkeitsstaatlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure auf die internationalen Beziehungen des 19. Jh. Einfluss nahmen. Hinter der staatlichen „Black Box“ verbargen sich, wie in den folgenden Kapiteln herauszustellen ist, nicht nur Monarch, Kabinett, Hof und Diplomatie, sondern u.a. auch Presse, Vereine, Verbände und Parteien.

3. Die Ausgangslage um 1862/1863

Nachdem sich Preußen mit seinen Erfurter Unionsplänen 1850 nicht gegen den Widerstand Österreichs und Russland durchsetzen konnte, schien eine deutsche Einigung unter preußischer Ägide in weite Ferne gerückt. Nach der Schmach von Olmütz bekam der Hohenzollernstaat auf dem Pariser Kongress 1856 seine Grenzen ein weiteres Mal schmerzhaft aufgezeigt, als es unter demütigenden Umständen verspätet zu den Friedensverhandlungen zugelassen wurde und de facto seinen Großmachtstatus einbüßte.56 Nichtsdestotrotz relativiert sich dieses düstere Bild, wenn man die dynamischen Entwicklungen der innerdeutschen und außenpolitischen Verhältnisse im Zeitraum von 1856 bis 1862/1863 einer genaueren Untersuchung unterzieht.

3.1 Die innerdeutsche Situation

3.1.1 Deutsche Nationalbewegung

Nach dem Scheitern der Deutschen Revolution von 1848/49 machte sich Ernüchterung und Ratlosigkeit unter den Anhängern der Nationalbewegung breit. Die sich nach mehr als dreißigjähriger Unterdrückung ergebende Chance zur Bildung eines zentralistisch-liberalen Nationalstaates war ungenutzt geblieben. Dem Sieg der Konterrevolution folgte ab 1851 eine Reaktionsphase im Deutschen Bund ein, in welcher die re- volutionären Errungenschaften auf einzelstaatlicher Ebene getilgt, das Vereins- und Pressewesen eingeschränkt, und führende Märzrevolutionäre zur Flucht gezwungen wurden. Während Österreich zum (Neo-)Absolutismus zurückkehrte, wurde die oktroyierte Preußische Verfassung von 1848 in revidierter Form beibehalten.57 Im 1853 publizierten Werk „Grundsätze der Realpolitik“ kommt der desillusionierte Altliberale Ludwig August von Rochau nach einem längeren Prozess der kritischen Selbstreflexion zum Schluss: „So gewiss die Tatsache nur der Tatsache weicht, so gewiss wird weder ein Prinzip, noch eine Idee, noch ein Vertrag die zersplitterten deutschen Kräfte einigen, sondern nur eine überlegene Kraft, welche die übrigen verschlingt.“58 Wie zahlreiche nationalgesinnte Publizisten und Historiker seiner Epoche richtete sich Rochaus Blick dabei auf Preußen, dessen „Territorialstand [...] nur ein vorläufiger sein könne.“59 Zur Propagierung einer Allianz zwischen deutscher Nati- onalbewegung und der preußischer Staatsmacht kreierten nationale Historikerkreise die „borussische Legende“, nach welcher der Aufstieg Brandenburg-Preußens im Zeichen einer nationalen Berufung gestanden habe.60 Anstatt auf die Unaufhaltbarkeit nationaler und liberaler Ideen zu setzen, waren gemäßigte Liberale nunmehr unter Inkaufnahme eines finalen Bruchs mit den radikalen Demokraten bemüht, das Erbe der Märzrevolution mit der politischen Wirklichkeit in Einklang zu bringen. Allerdings erwarteten sie zugleich die Reform von Preußens absolutistischer Bürokratie, kirchlicher Orthodoxie und ländlichem Feudalismus. Als Prinz Wilhelm am 7. Oktober 1858 als Regent an die Spitze der Regierung trat und das als liberal geltende Ministerium Hohenzollern ernannte, stieg die Zuversicht in Reihen der Nationalbewegung, dass Preußen seiner deutschen Berufung in Bälde nachkommen würde. Der ehemals als Kartäschenprinz gescholtene Thronanwärter kündigte tatsächlich „moralische Eroberungen“ in Deutschland an und versprach dort Hand anzulegen, wo sich „Willkürliches oder gegen die Bedürfnisse der Zeit Laufendes zeige.“61

[...]


1 Vgl. Ralf Pröve, Militär, Staat und Geschichte im 19. Jahrhundert. (Enzyklopädie Deutscher Geschichte, Bd. 77.) München 2006, 65.

2 Vgl. Hagen Schulze, Der Weg zum Nationalstaat. Die deutsche Nationalbewegung vom 18. Jahrhundert bis zur Nationalgründung. München 1985, 109.

3 Vgl. Wolf D. Gruner, Die deutsche Frage in Europa 1800 bis 1990. München/Zürich 1993, 107.

4 Vgl. Pröve, Militär, Staat und Geschichte im 19. Jahrhundert, 68.

5 Vgl. Henry A. Kissinger, The White Revolutionary. Reflections on Bismarck, in: Daedalus 97, 1968, 888-924.

6 Vgl. Schulze, Der Weg zum Nationalstaat, 112.

8 Für die ältere konservative Geschichtsschreibung stehen exemplarisch die Veröffentlichungen Otto Beckers, Erich Brandenburgs, Ludwig Dehios, Max Lenz, Erich Marcks, Arnold Oskar Meyers und Egmont Zechlins.

9 Vgl. u.a. Ludwig Reiners, Bismarck. München 1956; Hans Rohfels, Bismarck. Vorträge und Abhandlungen. Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz 1970.

10 Friedhelm Grützner, Die Politik Bismarcks 1862-1871 in der deutschen Geschichtsschreibung. Eine kritische Betrachtung. (Studien zum Kontinuitätsproblem der deutschen Geschichte, Bd. 3.) Frankfurt am Main 1986, 10.

11 Vgl. Helmut Böhme, Deutschlands Weg zur Großmacht. Studien zum Verhältnis von Wirtschaft und Staat während der Reichsgründungszeit. Köln/Berlin 1966; Lothar Gall, Bismarck. Der weiße Revolutionär. Frankfurt am Main/Berlin 1980; Michael Stürmer, Bismarcks Deutschland als Problem der Forschung, in: Michael Stürmer (Hrsg.), Das kaiserliche Deutschland. Politik und Gesellschaft 1870-1918. Düsseldorf 1970, 7-25; Hans-Ulrich Wehler, Das deutsche Kaiserreich 1871-1918. Göttingen 1973.

12 Vgl. Grützner, Die Politik Bismarcks 1862-1871, 10.

13 Vgl. ebd., 54.

14 Zit. nach Grützner, Die Politik Bismarcks 1862 bis 1871, 56.

15 Zusammenfassend bei Hans-Ulrich Wehler, Von der „Doppelrevolution“ 1815-1845/49 bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges 1849-1914. (Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 3.) München 1995, 449 ff.

16 Bilanz diesbezüglicher Erörterungen bei Helmut Rumpler (Hrsg.), Deutscher Bund und deutsche Frage 1815-1866. Europäische Ordnung, deutsche Politik und gesellschaftlicher Wandel im Zeitalter der bürgerlich-nationalen Emanzipation. Wien/München 1990.

17 Grundthese u.a. bei Hans Rosenberg, Große Depression und Bismarckzeit. Wirtschaftsablauf, Gesellschaft und Politik in Mitteleuropa. Berlin 1967; Böhme, Deutschlands Weg zur Großmacht.

18 Vgl. Grützner, Die Politik Bismarcks1862 bis 1871, 62 ff.

19 Vgl. Lothar Gall, Europa auf den Weg in die Moderne 1850-1890. (Oldenbourg Grundriss der Geschichte, Bd. 14.) München 2009, 187.

20 Hans-Ulrich Wehler, Das deutsche Kaiserreich 1871-1918. Göttingen 1980, 35 f.

21 Vgl. Gall, Europa auf dem Weg in die Moderne, 183.

22 Vgl. ebd., 184 f.

23 Vgl. Matthias Schulz, Internationale Politik und Friedenskultur. Das Europäische Konzert in politikwissenschaftlicher Theorie und historischer Empirie, in: Wolfgang Pyta (Hrsg.), Das europäische Mächtekonzert. Friedens- und Sicherheitspolitik vom Wiener Kongress bis zum Krimkrieg 1853. (Stuttgarter Historische Forschungen, Bd. 9.) Köln/Weimar/Wien 2009, 41 ff.

24 Vgl. Gall, Europa auf den Weg in die Moderne, 185.

25 Vgl. Andreas Hillgruber, Otto von Bismarck. Gründer der europäischen Großmacht Deutsches Reich. Zürich/Frankfurt am Main 1978, 100 ff.

26 Emer de Vattel, Le droit des gents. Ou princips de la loi naturelle, appliqués à la conduite et aux affaires de nations et des souverains. London 1758, 40.

27 Thomas Nipperdey, Deutsche Geschichte 1800-1866. Bürgerwelt und starker Staat. München 1993, 91.

28 Vgl. Brendan Simms, Europe. The Struggle for Supremacy from 1453 to the Present. New York 2013, xxvii f.

29 Vgl. Walter Bussmann, Internationale Beziehungen vom Wiener Kongreß bis zur Einigung Deutschlands, in: Walter Bussmann (Hrsg.), Europa von der französischen Revolution zu den nationalstaatlichen Bewegungen des 19. Jahrhunderts. (Handbuch der Europäischen Geschichte, Bd. 5.) Stuttgart 1981, 39.

30 Zit. nach Günther Franz (Hrsg.), Staatsverfassungen. Eine Sammlung wichtiger Verfassungen der Vergangenheit und Gegenwart in Urtext und Übersetzung. Darm- stadt 1964, 121.

31 Vgl. Wolfram Siemann, Vom Staatenbund zum Nationalstaat. Deutschland 1806-1871. (Die Neue Deutsche Geschichte, Bd. 7.) München 1995, 314 f.

32 Vgl. Matthias Schulz, Normen und Praxis. Das Europäische Konzert der Großmächte als Sicherheitsrat. 1815-1860. München 2009, 67.

33 Vgl. ebd., 68 f.

34 Zit nach. Richard Fürst von Metternich-Winneburg (Hrsg.), Aus Metternichs nachgelassenen Papieren. Wien 1880, Bd. 1, 33.

35 Zit nach. Oskar Jäger / Franz Moldenhauer (Hrsg.), Auswahl wichtiger Aktenstücke zur Geschichte des neunzehnten Jahrhunderts. Berlin 1893, 38 f.

36 Vgl. Winfried Baumgart, Europäisches Konzert und nationale Bewegung. Internationale Beziehungen 1830-1878. (Handbuch der Geschichte der internationalen Beziehungen, Bd. 6.) Paderborn 1999, 146.

37 Matthias Schulz, Normen und Praxis, 70.

38 Vgl. Baumgart, Europäisches Konzert und nationale Bewegung, 147.

39 Vgl. ebd., 167-182; Vgl. Paul Kennedy, Aufstieg und Fall der großen Mächte. Ökonomischer Wandel und militärischer Konflikt von 1500 bis 2000. Frankfurt am Main 1989, 240-251.

40 Vgl. Baumgart, Europäisches Konzert und nationale Bewegung, 187.

41 Vgl. ebd., 183-206.

42 Vgl. Paul W. Schroeder, Did the Vienna Settlement Rest on a Balance of Power?, in: The American Historical Review 97.3, 1992, 687-691.

43 Vgl. Kennedy, Aufstieg und Fall der großen Mächte, 251 f.

44 Vgl. ebd., 265.

45 Vgl. Baumgart, Europäisches Konzert und nationale Bewegung, 202-217.

46 Vgl. ebd., 217-236.

47 Vgl. ebd., 237-260; Kennedy, Aufstieg und Fall der großen Mächte, 251-256.

48 Vgl. Kennedy, Aufstieg und Fall der großen Mächte, 12.

49 Vgl. Bussmann, Internationale Beziehungen vom Wiener Kongreß bis zur Einigung Deutschlands, 47-52.

50 Vgl. F. R. Bridge/Roger Bullen, The Great Powers and the European States System 1815-1914. New York 1980, 56 ff.

51 Vgl. Schulz, Das 19. Jahrhundert, 125-133.

52 Vgl. ebd., 135 f.

53 Vgl. Bridge/Bullen, The Great Powers and the European States System, 79.

54 Vgl. Bussmann, Internationale Beziehungen vom Wiener Kongreß bis zur Einigung Deutschlands, 52-57.

55 Vgl. Bridge/Bullen, The Great Powers and the European States System, 82 f.

56 Vgl. Schulz, Das 19. Jahrhundert, 177.

57 Vgl Friedrich Lenger, Industrielle Revolution und Nationalstaatsgründung (1849-1870er Jahre). (Gebhardt. Handbuch der deutschen Geschichte, Bd. 15.) Stuttgart 2006, 268.

58 Zit. nach Egmont Zechlin, Die Reichsgründung, Frankfurt am Main 1967, 44.

59 Zit. ebd.

60 Vgl. Zechlin, Die Reichsgründung, 45.

61 Zit. nach Zechlin, Die Reichsgründung, 47.

Ende der Leseprobe aus 39 Seiten

Details

Titel
Die deutsche Reichsgründung 1870/1871 und das europäische Mächtegleichgewicht
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main  (Historisches Seminar)
Veranstaltung
Internationale Beziehungen des 19. Jahrhunderts
Note
1,0
Autor
Jahr
2014
Seiten
39
Katalognummer
V300799
ISBN (eBook)
9783656971108
ISBN (Buch)
9783656971115
Dateigröße
2769 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Internationale Beziehungen, 19. Jahrhundert, Geschichte, Reichseinigung, Einigungskriege, Preußen, Bismarck, Nationalismus
Arbeit zitieren
Constantin Wacker (Autor:in), 2014, Die deutsche Reichsgründung 1870/1871 und das europäische Mächtegleichgewicht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/300799

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