Der Kosovo-Krieg: Hätte er verhindert werden können?

Entwicklung allgemeiner Ansätze zur Konfliktlösung


Masterarbeit, 2015

124 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Einführung
1.2. Forschungshypothesen
1.3. Forschungsfrage
1.4. Methodik der Arbeit

2. Theoretischer Rahmen und Begriffsarbeit
2.1. Analyse der in der Arbeit verwendeten Begriffe
2.1.1. Der Staat
2.1.2. Globalisierung
2.1.3. Internationale Politik nach Martin List
2.1.4. Der Machtbegriff
2.2. Theoretischer Rahmen
2.2.1. Der liberale Institutionalismus
2.2.2. Die Interdependenztheorie
2.2.3. Der Global Governance Ansatz
2.2.4. Internationale Organisationen und Zusammenschlüsse im Zeitalter der Globalisierung
2.2.5. Der globalistische Ansatz
2.2.6. Der machtpolitische Ansatz

3. Darstellung des Kosovokonflikts
3.1. Die Wurzeln des Konflikts
3.1.1. Grundriss der Geschichte bis zum 20. Jahrhundert
3.1.2. Der Verlauf der Geschichte von 1900 bis zum Ende des zweiten Weltkrieges
3.1.2. Nach dem zweiten Weltkrieg bzw. die Tito-Zeit
3.1.3. Die Milošević-Zeit
3.2. Der Kosovokrieg
3.2.1. Der Kriegsbeginn
3.2.2. Der Kriegsverlauf
3.2.3. Die NATO-Angriff auf Jugoslawien
3.3. Der Kosovo in der Nachkriegszeit
3.3.1. Politische Lage
3.3.2. Ökonomische Lage
3.3.3. Das Gesellschaftliche Zusammenleben der Minderheiten

4. Vorstellung des Konfliktlösungsansatzes
4.1. Schritt 1: Auswahl des Zeitpunktes
4.1.1. Problemdarstellung
4.1.2. Lösungsansatz
4.1.3. Fazit
4.2. Schritt 2: Autonomie vor Selbstbestimmung
4.2.1. Problemdarstellung
4.2.2. Lösungsansatz
4.2.3. Exkurs
4.2.4. Fazit
4.3. Schritt 3: Aufwertung des Selbstbestimmungsrechtes
4.3.1. Problemdarstellung
4.3.2. Lösungsansatz
4.3.3. Exkurs
4.3.4. Fazit
4.4. Schritt 4: Durchsetzung und Kontrolle
4.4.1. Problemstellung
4.4.2. Lösungsansatz
4.4. Fazit

5. Voraussetzungen für die Funktionalität des Lösungsansatzes
5.1. Menschenrechte vor allen anderen Rechten
5.2. Wegdenken der Staatsgrenzen
5.3. Demokratisierungsgrad auf der Welt
5.4. Stellung der UNO bzw. einer anderen Institution
5.5. Der machtpolitische Aspekt

6. Zusammenfassung
6.1. Beantwortung der Forschungsfragen
6.2. Wie muss eine Einmischung in fremde Angelegenheiten bzw. in eine Intervention verlaufen, um weder Habermas, noch Kant zu widersprechen, und ohne in Merkels rechtsphilosophische Einwände zu geraten?
6.3. Fazit

7. Quellenverzeichnis
7.1. Literaturverzeichnis
7.2. Literaturquellen Internet
7.3. Dokumente-Verzeichnis
7.4. Zeitungsartikel

8. Anhang
8.1. Abstrakt (deutsch)
8.2. Abstract (english)

1.Einleitung

1.1. Einführung

Vor nicht mehr als 16 Jahren herrschte im jüngsten Staat Europas, im Kosovo, ein grausamer Krieg. Exjugoslawien führte ihn mit der Begründung, die Separatistenbewegungen stoppen zu wollen und dem „Terror“ der Albaner Einhalt zu gebieten. Der Weltgemeinschaft war seit längerer Zeit bewusst, dass im Kosovo die Menschenrechte der albanischen Bevölkerung systematisch unterdrückt werden. Der Krieg brach auch nicht unangemeldet aus, ganz im Gegenteil. Jahrzehnte lang spitze sich die Lage im Kosovo dermaßen zu, dass schlussendlich ein grausamer Krieg ausbrach, der auch nicht auf Augenhöhe geführt wurde. Auch als der Krieg ausbrach, wusste die Weltgemeinschaft nicht so genau, wie mit ihm umzugehen war. Leidtragende waren vor allem die Zivilisten, die monatelang auf der Flucht waren und in ständiger Todesangst auf Messers Schneide gelebt haben. Schrecklich waren die Meldungen über die Ermordungen, die Folter, die Massaker, die Vergewaltigungen und Verstümmelungen an albanischen Zivilisten. Diese Meldungen gaben diesem Krieg ein böses Gesicht, das die Welt erschütterte und letztendlich doch zu einem Eingriff in den Krieg im Namen der Humanität zwingen sollte.

Das damalige Europa war erschüttert von so viel Grausamkeit an der eigenen Haustür. Man war immer noch dabei, das Versagen der Weltgemeinschaft und den Völkermord in Bosnien verdauen, gegen den man nichts anrichten konnte, da kamen die schrecklichen Bilder aus dem Kosovo. Uneinig über eine mögliche Offensive auf Exjugoslawien, um da Ende der Gewalt zu erzwingen, nachdem Milošević mehrmaligen Aufforderungen nicht folgeleisten wollte, musste sich die NATO trotz fehlendem Konsens der großen Aufgabe annehmen. Die Lage im Kosovo und die Entscheidungsfrage über einen möglichen Angriff auf Jugoslawien kamen so auf die Agenda der Vereinten Nationen. Die USA beispielsweise hatte eine positive Haltung in der Angriffsfrage signalisiert und auch die Unterstützung bereits zugesprochen. Auch Großbritannien und Frankreich zeigten bei diesen Gesprächen ihre Zustimmung zu einer Teilnahme am Angriff auf Exjugoslawien. Allerdings setzten sich die anderen zwei Vetomächte, Russland und China, quer, und zogen die Verhandlungen so in die Länge. Im Endeffekt wurde ohne einen UNO-Beschluss eingegriffen, dieser wurde erst im Nachhinein erstellt, um zumindest nachträglich auch eine juristische Basis für die Angriffe zu schaffen.

Dem Leid der Bevölkerung war damit aber kein Ende gesetzt. Schon vor dem Krieg lebte man als Kosovo-Albaner in einem sehr gefährlichen Umfeld ohne jegliche Perspektive. Der Krieg war nur der Gipfel und brachte das schon lange bestehende Elend zum Vorschein. Die Verhandlungen dauerten so lange, dass die damaligen jugoslawischen Streitkräfte ganz ohne Zeitdruck mehrere grausame Massaker verüben konnten, unter den Opfern auch Kinder, Frauen und alte Menschen. Auch sie mussten von einem möglichen Angriff ausgehen, was die Vergeltungsmaßnahmen noch einmal verstärkte, andererseits stärkten Russland und China ihren Rücken. Der Kosovo hätte nicht einmal gegen ein Land, welches bewertet nach militärischer Streitkraft einem Land der dritten Welt geähnelt hätte, etwas ausrichten können, geschweige denn gegen das damalige militärisch gut ausgestattete Jugoslawien. Der Krieg erreichte durch die Androhung der Luftangriffe den Gipfel der Grausamkeit. Auch die Luftangriffe der NATO liefen nicht reibungslos und kosteten noch mehr Menschen das Leben. Es war ein Krieg, den keiner einschätzen oder verstehen konnte und in dem alle Ereignisse so unvorhersehbar sie auch schienen, durchaus nicht unerwartet kamen. Es war schon lange zuvor absehbar, dass sich ein Krieg auszeichnet, das Ausmaß und die nachträglichen Entwicklungen konnte aber keiner vorhersehen.

Erschwerend kam hinzu, dass die Kriegshandlungen nicht immer transparent abliefen. Immer wieder kam es auch von albanischer Seite zu Übergriffen und Ausschreitungen, während dem Krieg wie nach der „Befreiung“. Zum ganzen Übel kam hinzu, dass die Übergriffe albanische Freiheitskämpfer, die militärisch nur schlecht oder gar nicht ausgebildet waren, grausame Racheaktionen auslösten.

Die Zivilbevölkerung stand nach dem Krieg vor seinem Haufen von nichts, in einer Freiheit, die keine Freiheit war, in einem Land, was noch kein Land war vor einer Zukunft, die nicht mehr Perspektive bot als vorher. Selbst die einseitige Unabhängigkeitserklärung ist kein wirklicher Trost. Noch immer herrscht große Armut, Korruption bis auf höchster Ebene, Nepotismus, Arbeitslosigkeit jenseits der 50%-Marke und Perspektivlosigkeit. Noch immer wird das Land nicht weltweit anerkannt. Kosovarische Bürger haben praktisch keine Chance, Europa zu sehen. Ein Visumantrag ist nutzlos, sie bekommen kein Visum. Das Land mit der höchsten Jugendrate Europas (über 70% der Bevölkerung sind unter 35 Jahre alt) kann seiner Bevölkerung auch heute so gut wie nichts bieten. Die Situation nach dem Krieg, die mehr oder weniger auch heute besteht, ist aber sehr wohl unvorhersehbar gewesen. Niemand hätte erwartet, dass auch 15 Jahre nach dem Krieg, diese Zustände herrschen werden. Der neue „Progress Report 2014“ der Europäischen Kommission stellt einmal mehr ein negatives Zeugnis in allen Hinsichten für den Kosovo aus. Das Dokument an sich, in dem der Kosovo als Kosovo*[1] bezeichnet wird, stellt schon auf der Titelseite klar, wie es um den Kosovo steht. Auf derselben Seite wird verdeutlicht, dass die Anwendung des Wortes Kosovo keine Haltung zum Status des Landes aufzeigen soll. (vgl. European Commission: Kosovo* 2014 Progress Report) Das Dokument stellt zwar kleine positive Entwicklungen fest, es ist aber viel mehr eine Kritik an der Gesamtentwicklung. Die europäische Vision oder zumindest die Visafreiheit rückt einmal mehr weiter in die Ferne. Die kosovarische Bevölkerung erwartet sehr viel von der Visafreiheit, wobei fraglich ist, was diese genau für den Kosovo bedeuten wird bzw. ob sie tatsächlich zur positiven Entwicklung beitragen wird.

Wie sinnvoll war nun dieser Krieg? Ich stelle diese Frage in vollem Bewusstsein, dass ein Krieg, ganz abgesehen davon gegen wen und in welcher Form er geführt wird, niemals sinnvoll sein kann. Im Fall Kosovo muss man sich aber fragen, ob der so umstrittene NATO-Luftangriff auf Jugoslawien etwas gebracht hat. Die Frage ist nicht nur, ob er dem Kosovo etwas gebracht hat, sondern ob er auf Makroebene für die Weltpolitik lehrreich war. Wie sinnvoll war es, dass die NATO einen Bruch internationaler Verträge begangen hat, um auf einer Art und Weise Menschen in humanitären Nöten zu helfen, wenn die Probleme dieses Landes heute noch so dermaßen gewaltig sind, dass es den Anschein macht, als könnte man diesem Land gar nicht mehr helfen? Hätte eine andere Art von Hilfeleistung bessere Ergebnisse erzielt und weniger Menschenleben gekostet? Wäre überhaupt eine andere Hilfeleistung überhaupt möglich gewesen? Hatte der Kosovo einfach das Glück, aus verschiedenen Gründen in der Interessenssphäre der Weltmacht USA zu liegen? Oder hat der Kosovoeinsatz einen Vorstoß in der Außenpolitik gegeben, Politik auf moralischer und ethischer Basis zu führen und Menschenrechte um jeden Preis zu schützen?

In dieser Arbeit wird der Versuch unternommen, Habermas und Kant mit Merkel auf einen Nenner zu bringen. Habermas, der in der humanitären Intervention einen Vorstoß in Richtung Weltbürgertum sieht, versteht es trotz Kritiken an der Art und Weise am Ablauf der Intervention, dem Völkerrecht die Komponente der Moral zu verleihen, auf deren Basis auch ein neues Recht entsteht, Menschenrechte zu schützen, auch wenn dafür Menschenleben geopfert werden müssen. Habermas, der auch die entstandenen Kollateralschäden aufgrund mangelnder Kausalität hinnimmt, obwohl er die Selbstermächtigung der NATO zum Angriff nicht begrüßt. Habermas, der an der Intervention auch den Angriff auf einen souveränen Staat nicht als verwerflich sehen kann, denn er wäre seiner Verpflichtung, seine Bürger menschenwürdig zu behandeln nicht nachgekommen, und verwerflich sei ja nicht einmal die „ […] neue Mischform von humanitärer Selbstlosigkeit mit imperialer Machtlogik“, (Habermas 1999, 8 zit.n. Ulrich Beck 1998, 8) wie sie die USA betreibt. Habermas, der sogar verlangt, dass Menschenrecht die ihnen würdige Institutionalisierung bekommen sollen, um nicht in das Grenzgebiet von Recht und Moral zu gelangen. Dazwischen Kant, der die kosmopolitische Idee in eine Rechtsphilosophie verwandelte, der aber mit der Kosovo-Frage überfordert gewesen wäre. Er hatte immerhin eher zwischenstaatliche Konflikte behandelt und internationale Regeln vorgeschlagen, gegen die Staaten niemals verstoßen sollten. Der Kosovokrieg, wie viele andere Kriege auch, ist aber eher ein Produkt der Unterdrückung einer Regierung innerhalb eines Staates. Und zuletzt Merkel, der nicht nur den Kosovo-Krieg an sich für absolut illegitim erklärt, sondern auch der Intervention das Fehlen jeglicher juristischer und moralischer Grundlage vorwirft.

Diese drei Standpunkte werden ausgewählt, um einen Ansatz zu finden, der einerseits am Beispiel Kosovo zeigen soll, dass der Krieg verhindert hätte werden können, andererseits aber alle drei Standpunkte, so konträr sie sind, vereint oder zumindest keine Widersprüche unter den Ansätzen zulässt. Die Aufgabe besteht also darin, einen gemeinsamen Nenner im Denken des Kosmopolitismus, des Idealismus und des Interventionismus zu finden, der im Einklang mit dem internationale Recht und auch nicht im Widerspruch zur realistischen Denkschule steht. Damit soll ein Lösungsansatz für Konflikte gefunden werden. Und wie wir sehen werden, besteht tatsächlich eine Ansichtsweise, die das alles vereint und nicht einmal schwierig in der Umsetzung ist, ohne in Ideologieverdacht zu geraten.

In dieser Arbeit wird die politische Lage im Kosovo ab dem zweiten Weltkrieg analysieren und Schlüsselsituationen suchen, die anders hätten laufen müssen, damit dieser Krieg verhindert hätte werden können. Somit werden Schlüsselsituationen gesucht, die für die internationale Gemeinschaft, wenn sie ein bestimmtes Verhalten an den Tag gelegt hätte, möglicherweise den Krieg hätte verhindern können, oder zumindest das Ausmaß lindern hätte können. Utopisch werden so Szenarien entwickeln, die auch dem Konfliktlösungsansatz dienen sollen, mit Konfliktsituationen umzugehen und Kriegsausbrüche zu verhindern.

Vergleichend dazu, und um zu beweisen, dass die Geschichte auch anders laufen kann, wird der Kosovo auf mehreren Ebenen mit Südtirol vergleichen, da Südtirol als Paradebeispiel für zwei wichtige Aspekte angesehen werden kann, die im Kosovo nicht funktioniert haben: Erstens, für die Lösung der Statusfrage ohne einen Krieg, und zweitens für das Funktionieren des Zusammenlebens mehrerer Nationalitäten, obwohl dort einst Kriegsgefahr bestand. Die legitime Frage aus diesem Vergleich lautet: Was hat in Südtirol funktioniert, was in Kosovo nicht funktioniert hat?

Dieser Konfliktlösungsansatz soll nicht als neue Vorgehensweise oder Anleitung verstanden werden, sondern er soll offensichtliche Schwachpunkte der internationalen Staatengemeinschaft darlegen und zeigen, dass diese in Konfliktsituationen unter Umständen mehr Schaden anrichten als helfen. Diese Ansätze werden auf Ihre Voraussetzungen und Schwierigkeiten untersucht. Die Arbeit bezweckt, die Grundrisse eines Lösungsansatzes zu zeichnen, der zukünftige Konflikte lösen kann, ohne die Weltordnung zu bedrohen und internationales Recht zu brechen.

Für etwaige Ortsnamen wird der der Ortsname herangezogen, den die Mehrzahl der Bevölkerung verwendet (Reçak, Skenderaj, Prishtina,...). Als Artikel für den Kosovo wird der herangezogen und anstatt das. Anstatt der gebräuchlichen Bezeichnung die „Kosovo-Albaner“ wird die „Kosovaren“ herangezogen. Um in der Zeitfolge korrekt zu bleiben werden die Kosovaren in allen Punkten vor der Unabhängigkeitserklärung als Kosovo-Albaner bezeichnet, erst danach als Kosovaren. Da die Kosovaren nicht nur Menschen albanischer Abstammung sind, wird, sollten auch die anderen Nationalitäten angesprochen werden, explizit darauf hingewiesen. Die Weltgemeinschaft wird bewusst als solche bis zu dem Punkt, an dem erklärt wird, was unter der Weltgemeinschaft verstanden werden kann oder soll, bezeichnet. Zur besseren Lesbarkeit werden in dieser Arbeit personenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf Frauen und Männer beziehen, generell nur in der im Deutschen üblichen Form angeführt, also zB. „Albaner“ statt „AlbanerInnen“ oder „AlbanerInnen und Albaner“. Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen.

1.2. Forschungshypothesen

Die Forschungshypothesen stützen sich auf drei Annahmen:

- Der Kosovokrieg hätte verhindert werden können, wären gewisse Grundvoraussetzungen gegeben gewesen und wäre früher reagiert worden.
- Das Ausmaß des Kosovokrieges hätte in einem gewissen Rahmen gehalten werden können, hätte man schneller reagiert und wären die bürokratischen Wege kürzer gewesen.
- Wenn schon der Krieg nicht verhindert werden konnte, so muss die Welt aus diesem Krieg und der davor gegebenen Kriegskonstellation zumindest lernen. Ein Krieg, der einem zurückliegenden Krieg in seinem Ablauf ähnelt, darf sich nicht wiederholen.

Ausgehend von diesen Annahmen lauten die Forschungshypothesen, mit denen gearbeitet wird, wie folgt:

- „In der modernen Welt müssen Menschenrechte einen höheren Stellenwert genießen als die territoriale Integrität oder staatliche Souveränität und überhaupt das gesamte Völkerrecht, insbesondere, wenn eine Verletzung der Menschenrechte belegbar ist. Menschenrechtsverletzungen müssen rechtzeitig behandelt werden“
- „Besonders in unserem Zeitalter, in dem deutliche Zeichen in Richtung Weltbürgertum gesetzt werden, aber Menschenrechte keine verdiente Institutionalisierung genießen und auch in naher Zukunft nicht genießen werden, muss nach Wegen gesucht werden, trotzdem zu helfen, wo geholfen werden kann.“
- „Der Staatsbegriff hat weniger Konfliktpotential und weniger Widersprüche, wenn die Komponente des Territoriums in geschwächter Form als Teil des Staates angesehen wird. Die territoriale Komponente des Staates sollte nur internationale Angelegenheit sein.“
- „Mit diesem Staatsbegriff kann dem Anspruch der Globalisierung nachgekommen werden, dass die Zugehörigkeit zu mehreren Staaten keine Seltenheit mehr ist. Das Zugehörigkeitsgefühl sollte nicht durch Staatsgrenzen bestimmt werden.“
- „Eine deutlichere und eindeutige Eingrenzung der Umstände, unter denen ein internationaler Eingriff vollzogen werden kann oder eine Autonomie bzw. Unabhängigkeit ausgesprochen werden kann, schafft die Möglichkeit Konflikten vorzubeugen, indem schnell reagiert und agiert wird. Jeder Konflikt muss die Chance haben, zu einer internationalen Angelegenheit angehoben zu werden, aber nicht jeder kann auf gleicher Weise gelöst werden.“
- „Einseitige Autonomie- und Unabhängigkeitserklärungen erschweren nicht nur die Konfliktlösung, sondern auch die Zeit danach und sind mit Ineffizienz und hohen Kosten verbunden.“
- „Das Veto-Recht der ständigen Mitglieder der Vereinten Nationen ist undemokratisch und zielt am Schutz der Menschenrechte vorbei. Die Vereinten Nationen, oder eine ähnliche neu geschaffene Institution, müssen einen demokratischen Weg finden, ihre Entscheidungen zu treffen“

1.3. Forschungsfrage

Die Forschungsfrage der Arbeit lautet, wie die Umstände in der Weltpolitik hätten sein müssen, damit der Kosovokrieg verhindert hätte werden können. Darauf aufbauend wird weiter ein Lösungsansatz entwickelt, der aus dem Kosovofall Lehre zieht und auch in anderen Konflikten, die nicht unbedingt dem Kosovo-Fall gleich sein müssen, Anwendung finden kann.

Der Einsatz des Ansatzes soll nicht erst bei Kriegsausbruch Anwendung finden, sondern viel mehr vorbeugend sein und bevor Konflikte entstehen angewandt werden können, den grundsätzlich wird von der Annahme ausgegangen, dass eine Lösungsfindung vor Kriegsausbruch die besser Lösung ist als die Konfliktlösung im Krieg. Der Lösungsansatz soll abschreckende Wirkung haben und zielt darauf ab, langfristig Konflikte und Kriege völlig zu unterbinden. Langfristig gesehen soll er zu einem weltpolitischen Umfeld führen, der überhaupt keine Konflikte und Kriege entstehen lässt oder diese auf jeden Fall vor Kriegsausbruch löst.

Ein Teil der Forschungsfrage ist ebenfalls, wie zumindest das Kriegsausmaß in einem kleineren Rahmen gehalten hätte werden können, wenn schon der Krieg nicht verhindert werden konnte. Im weiteren Schritt soll dies auch klären, wie die Entwicklung in der Nachkriegszeit besser gestaltet hätte werden können, damit zumindest heute, 16 Jahre nach dem Krieg, der Kosovo auf eine besser Zukunft hoffen könnte.

In erster Linie lautet die Forschungsfrage aber, wie die weltpolitischen Umstände hätten sein müssen und unter welchen Voraussetzungen der Kosovokrieg zu verhindern gewesen wäre. Die Lösung soll ohne Brüche von internationalen Regeln einsetzbar sein und auch theoretisch nicht im Widerspruch zu den Ansätzen des Kosmopolitismus, des Idealismus und des Interventionismus stehen. Eine weitere Forschungsfrage ist, wie der Ansatz gezeichnet sein muss, um dieser Widerspruchslosigkeit zu erreichen und sogar dem machtpolitischen Aspekt gerecht zu werden.

Die Forschungsfragen stellen also die Fragen, deren Antworten ermöglichen, Lehren aus dem gesamten Kosovokrieg zu ziehen. Der machtpolitische Aspekt wird bewusst nicht in den Vordergrund gestellt. Auf den machtpolitischen Aspekt wird erst in der kritischen Durchleuchtung des vorgestellten Lösungsansatzes der Fokus gelegt.

1.4. Methodik der Arbeit

Die Analyse der Thematik in dieser Arbeit stützt sich auf Primär- und Sekundärquellen. Auch Dokumente wie Verfassungen und Dokumente der Vereinten Nationen werden herangezogen.

Als Methode wird die Analyse der Dokumente sowie die Interpretation der Literatur herangezogen. Weiters werden aus diversen Schriften und Dokumenten unter Einsatz von qualitativen Methoden auch Textanalysen durchgeführt. Für die Erstellung des Konfliktlösungskonzepts werden aus den Ergebnissen der Analyse Konklusionen gezogen und darauf aufbauend wird utopisch dargestellt, welches Vorgehen das gewünschte Ergebnis hervorgebracht hätte.

Weiters wird auf die Methode der komparativen Analyse zurückgegriffen, um die Abweichungen zwischen dem tatsächlichen Geschehen und dem normativ wünschenswerten Geschehen festzustellen, um so die Problempunkte zu verdeutlichen.

2. Theoretischer Rahmen und Begriffsarbeit

2.1. Analyse der in der Arbeit verwendeten Begriffe

Bevor der theoretische Rahmen der Arbeit gezogen wird, müssen erst einige Begriffe geklärt werden, die in der Arbeit verwendet werden. Diese Begriffsarbeit ist wichtig für Begriffe, die in einer speziellen Form verstanden werden sollen. Alle anderen Begriffe sollen in ihrer allgemein gebräuchlichen Bedeutung verstanden werden.

2.1.1. Der Staat

Der Begriff „Staat“ kommt aus dem lateinischen Wort „status“, bedeutet also „Zustand“ oder „Verfassung“.

Es wird ein realistisches Staatsverständnis, in dem der Staat, synonym wird auch der Begriff Nationalstaat verwendet, über die Gesellschaft steht, verneint. In der Arbeit wird eher die Definition vertreten, ein Staat sei „die Gesamtheit der öffentlichen Institutionen, die das Zusammenleben der Menschen in einem Gemeinwesen gewährleisten bzw. gewährleisten soll.“ (Nohlen/Schultze 2004, 909) Als Hauptmerkmale werden die gängigen Merkmale gewählt, also das Staatsgebiet, das Staatsvolk sowie die Staatsgewalt. Hier wird der Staat im Sinne des Rechtsstaates angenommen.

Weiter wird Gärtners Begriffsbestimmung herangezogen. Gärtner definiert den Staat aus unterschiedlichen Sichtweisen. Die erste ist die vökerrechtliche Sicht, aus der ein Staat ein „natürliches Vökerrechtssubjekt“, also unabhängig von Willensentscheidungen anderer Staaten und durch die Elemente Staatsgebiet, Staatsvolk und autonome Staatsgewalt definiert, ist. Mit anderen Worten führt die völkerrechtliche Definition auf die territoriale Integrität und die staatliche Souveränität hinaus. Die vökerrechtliche Definition versagt bei einem Staat, der beispielsweise seine innerere und äußere Staatsgewalt nicht ständig durchsetzen kann, weil er von seinen Nachbarn daran gehindert wird. Grundsätzliche versagt die völkerrechtliche Definition, sobald eines der Elemente nicht oder nicht vollständig gegeben ist (vgl. Gärtner 2005, 134 ff.).

Diese Problematik ist sehr wichtig für diese Arbeit, da diese Definition in der Realität eine große Herausforderung darstellt. In einem Szenario, in dem ein Staat aus einem Staatsgebiet besteht, welches aber sein Nachbar nicht anerkennt, stellt sich nun der Widerspruch, dass im Prinzip das Bestehen eines Staates aber nicht vom Willen eines anderen Staates abhängen darf. Das Element des Territoriums ist für diese Arbeit das Schlüsselelement eines Staates, denn es gibt sehr viel Konfliktpotential. Für diese Arbeit wird die Anerkennung eines Territoriums, also der Staatsgrenze, als wichtigstes Element eines Staates gesehen, das erst erfüllt sein muss, damit sich die anderen Elemente entfalten können. Fehlt diese Anerkennung, so besteht Konfliktpotential und die „Staatlichkeit“ wird gestört.

Die Sichtweise von Staaten aus Gärtners Sicht ist die Webersche Staatsdefinition, der diese auf der Grundlage des Gewaltmonopols aufbaut. Der Staat hat also Ordnungsfunktion, die sich nicht nur auf physische Gewalt stützt, sondern mit seiner Autorität auch administrative und rechtliche Ordnung durchsetzt. Diese Sichtweise vom Staat ist in unserer Arbeit nicht von hoher Bedeutung, da die Konzentration in der Arbeit mehr auf die Handlunge.n bzw Handlungsmöglichkeiten eines Staates außerhalb seines Territoriums liegt (ebd.).

2.1.2. Globalisierung

Zu Definition des Begriffes Globalisierung, der im weiteren Verlauf der Arbeit auch weiter vertieft wird, wird die Arbeit von Ulrich Beck herangezogen. Er definiert Globalisierung auf ökonomischer, ökologischer, kultureller, politischer und zivilgesellschaftlicher Ebene. Beck spricht von einer Weltgesellschaft in dem Sinne, dass heute Staaten nicht gelöst voneinander existieren können. Sie müssen miteinander kooperieren. Er spricht von „Globalität“ (vgl. Beck 1997, 26ff.). So ist die Globalisierung in seinem Sinne der „Prozess, in deren Folge die Nationalstaaten und ihre Souveränität durch transnationale Akteure, ihre Machtchancen, Orientierungen, Identitäten und Netzwerke unterlaufen und querverbunden werden.“ (ebd. 28)

Die Globalisierung wird also als eine transnationale Vernetzung von unterschiedlichen Akteuren verstanden.

2.1.3. Internationale Politik nach Martin List

In der Arbeit wird der Begriff „internationale Politik“ bzw. „internationale Beziehungen“ oft vorkommen. Auch der Konfliktlösungsansatz basiert vor allem auf Kritiken an der internationalen Politik.

Nach Martin List wird internationale Politik als „ […] die Politik zwischen Gesellschaften, die in staatlicher Form organisiert sind […] verstanden (vgl List 2006, 20). Internationale Politik ist also die Politik zwischen Staaten oder die Überlagerung von Außenpolitiken von verschiedenen Staaten. Die Außenpolitik eines Staates wiederum ist die Politik, die seine staatlichen Vertreter „nach außen“ zeigen (ebd.). Allerdings wird auch, wie in der Definition des Staates bereits angedeutet, ein Verständnis des Staates im Sinne von „über die Gesellschaft stehend“ abgelehnt. Dieses überholte Verständnis hat einen Zwangscharakter, der dem vorgestellten Lösungsansatz in seiner Funktionsweise widersprechen würde. Der Zwangscharakter wird, wie im Lösungsansatz verdeutlicht wird, eine Ebene höher gestellt. In unserer Arbeit wird auf Staatenebene viel mehr auf den Normbildungscharakter gesetzt, der über Grenzen hinausgeht.

Internationale Politik soll somit nicht nur als das Ergebnis der Aktivitäten der „Außenvertreter“ der Staaten verstanden werden. Ihren Anteil an der internationalen Politik haben auch nichtstaatliche Akteure und überhaupt die gesamte Gesellschaft. Das Hauptmerkmal der internationalen Politik sind dennoch die Staaten in ihrer Organisationsform, vor allem ihren Grenzen. Gäbe es die Grenzen nicht, wäre auch der Begriff der Internationalen Politik hinfällig. Durch die Existenz von Grenzen bekommt Internationale Politik die Bedeutung der Politik, die über die Grenzen hinausgeht (vgl. List 2006, 15ff.).

Auch der transnationale und intergouvernementale Charakter in Lists Definition sollte erfasst werden. Nichtstaatliche Akteure betreiben untereinander transnationale Politik. So ist beispielsweise auch Amnesty International Teil der Internationalen Politik, was wichtig für den Verlauf der Arbeit ist. Der intergouvernmentale Charakter dagegen beschreibt die Politik, die Vertreter von Staaten zwischen Regierungen betreiben (vgl. List 2006, 16).

Besonders wichtig in Martin Lists Definition ist, dass territoriale Abgrenzung zwar das Hauptkriterium für Internationale Politik ist, da gerade diese Abgrenzung die Pluralität an Staaten schafft, denoch ist sie in heutiger Zeit nicht das einzige Kriterium. Auch „noch nicht“ oder „nicht mehr“-Staaten, also in staatlicher Form organisierte Kollektive, können Teil der Internationalen Politik sein (vgl. List 2006, 15). Dieses Verständnis der Internationalen Politik erklärt, warum beispielsweise der Kosovo auch in seiner vorkrieglichen Form, also als Provinz Exjugoslawiens, Teil der internationalen Politik war und auch in seiner heutigen Form, als unabhängiger aber nicht weltweit anerkannter Staat Teil der Internationalen Politik ist und selbst internationale Politik betreibt.

List führt weiter drei verschiedene Grundstrukturen des internationalen Systems an, wobei der normativen Grundstruktur besondere Aufmerksamkeit geschenkt sei. Er verfolgt zwar den Gedanken des Realismus, das internationale System sei ein anarchisches System, widerspricht aber der damit verbundenen „Herrschaftsfreiheit“. Zwar ist das Element der Herrschaft nicht unbedingt gegeben, weil dies bedeuten würde, dass Staaten eine höhere Instanz als ihnen übergestellt, anerkennen müssten, was sie nicht tun. Denoch ist die Anerkennung insofern gegeben, da Staaten sich zumindest als das formal Gleiche anerkennen (vgl. List 2006, 15ff.).

Besonders wichtig für diese Arbeit ist Lists Verweis, als Ausnahme könne die Stellung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und insbesondere das Veto-Recht seiner ständigen Mitglieder, gesehen werden. Darauf basiert der Konfliktlösungsansatz, der in dieser Arbeit vorgestellt werden wird.

2.1.4. Der Machtbegriff

Ein Zentralbegriff der Politik ist die Macht und Politikhandlungen sind die Summe der Mittel zum Erhalt oder zum Erwerb von Macht. Hoffmann definiert Macht als „ […] the ability of A to make B do something B would have preferred not to do or to make B do something B was hesitating to do or to stop doing something B would otherwise have done.“ (Hoffmann 1975, 188) Macht auszuüben bedeutet also nicht nur, einen Akteur gegen seinen Willen oder seine Interessen zu einer Handlung zu bewegen, sondern auch einen Akteur von einer Handlung abzuhalten, die er sonst vollzogen hätte. Der Begriff „Macht“ per se ist nicht negativ konnotiert und sollte wertungsfrei betrachtet werden, denn er bezeichnet im Prinzip die Fähigkeit eines Akteurs, seinen Willen selbst bei Widerstand durchzusetzen, so wie es auch der Weber´sche Machtbegriff vorsieht. Der Machtbegriff hat in dieser Arbeit eine zentrale Bedeutung, da eines der Hauptanliegen darin besteht, einen Akteur zu schaffen, der unter Machtanwendung gewisse Akteure zu einem bestimmten Handeln zwingt, andere aber auch von deren Handeln abhält. Vor allem die Außenpolitik ist ohne die Machtkomponente kaum zu begreifen und realitätsfremd. In der Praxis steckt hinter jeder politischen Handlung der Versuch der Macht- oder Interessensdurchsetzung eines Subjekts. Um das Weltgeschehen zu verstehen ist es unumgänglich, die verschiedenen Interessen und die dahinter stehenden Subjekte zu entschlüsseln.

2.2. Theoretischer Rahmen

Im weiteren Verlauf der Arbeit wird der theoretische Rahmen für diese Arbeit vorgegeben. Innerhalb von diesem Rahmen bewegen wir uns und auch unser Verständnis. Insbesondere der Konfliktlösungsansatz muss in diesem Rahmen eingegliedert und verstanden werden. Dadurch wird der Eingriff in weitere Gebiete eingeschränkt, weil die Arbeit bei tiefergehenden Analysen den Rahmen sprengen würde.

2.2.1. Der liberale Institutionalismus

Die Arbeit stützt sich auf den liberalen Institutionalismus, der nicht wie der Realismus oder die Englische Schule dem Nationalstaat die absolute Dominanz und nicht-staatlichen Akteuren keine bedeutende Rolle zuschreibt. Der liberale Institutionalismus dagegen erkennt die Pluralität von Akteuren in der internationalen Politik und versteht auch die Rolle internationaler Organisationen in diesem Geflecht. Diese Theorie erkennt, dass im internationalen System nicht nur Staaten Handlungsspielraum haben. Internationale Organisationen werden als Kettfäden gesehen, über die Staaten miteinander verflochten sind. Dem liberalen Institutionalismus unterliegt gerade die Annahme, im internationalen System gäbe es eine große Anzahl an unterschiedlichen Akteuren, die verschiedene Interessen und Machtpositionen haben. Die Frage, die hinter der Theorie steht, ist, wie Staaten, internationale Organisationen und sonstige Akteure handeln müssen, um ihre Position zu verbessern oder ihre Interesse durchzusetzen. Dasselbe gilt für die Bearbeitung weltpolitischer Probleme, was ein positives Summenspiel ergibt, weil alle Beteiligten einen gewissen Handlungsspielraum haben, den sie sonst nicht hätten. Der liberale Institutionalismus sieht in der Entwicklung von Kommunikation und Technologie die Erklärung für den Bedeutungsverlust von Nationalstaaten. Diese Entwicklung begünstigt allerdings den Bedeutungsgewinn von internationalen Organisationen. Behandelt werden Probleme der kollektiven Sicherheit und der Abrüstung, der Wirtschaftsbeziehungen sowie Fragen von internationalen Normen (vgl. Lenke 2000, 5ff).

Diese Theorie wurde ausgewählt, weil sie die Rolle von anderen Akteuren als den Nationalstaat deutlich hervorhebt. Dies ist wichtig für die Arbeit, weil sich darauf auch der Konfliktlösungsansatz stützt. Für den gesamten Verlauf der Arbeit muss im Hinterkopf behalten werden, dass nicht nur Nationalstaaten eine Rolle im internationalen System spielen. In der Arbeit wird viel mehr für eine weitere Stärkung der Rolle internationalen Organisationen, die sich für Normen wie Menschenrechte, Umweltschutz, Tierschutz usw. einsetzen.

2.2.2. Die Interdependenztheorie

Auch aus interdependenztheoretischer Sicht kommen einige wichtige Einflussfaktoren, die für die Arbeit eine Rolle spielen. Robert O. Keohane und Joseph S. Nye arbeiteten ihre Theorie als Kritik an den mangelnden Realitätsbezug der realistischen Theorien, die stark an die militärische Macht von Nationalstaaten angelehnt sind. Für ihre Studie „Power and Independence“ nahmen sie westliche Industriestaaten zum Beispiel, weil sie in ihnen erkannten, dass militärische Mittel keine übergeordnete Rolle in ihrer Außenpolitik hatten. Sie erkannten den sozialen Charakter, der in internationalen Beziehungen eine große Rolle spielte, der aber genauso wirkungsvoll wie militärische Macht sein konnte. Sie beschrieben Macht in diesem Zusammenhang folgendermaßen: „Macht kann man sich denken als Fähigkeit eines Akteurs, andere dazu zu bewegen, etwas zu tun, was sie ansonsten nicht tun würden (zu hinnehmbaren Kosten für den Akteur).“ (Keohane/Nye 1977, 11)

Im Kern der Theorie steht, dass es Staaten um mehr geht als bloss um ihr nationales Interesse. Das allein, wie realistische Theorien vermuten lassen, entspricht nicht der Realität. Ein Umkehrschluss aus dieser Kritik ist, dass die Betroffenheit durch die internationalen Verflechtungen ebenso wichtig ist. Verflechtungen werden also auch durch die Betroffenheit von Staaten von bestimmten Themen gefördert. Das Eigeninteresse ist somit nicht das einzige Motiv für Staaten zur Kooperation. Das Ausmaß der Betroffenheit lässt sich am besten durch die „vulnerability“- und „sensitivity“-Interdependenzen ermessen. Die „vulnerability“-Interdependenz zeichnet eine hohe Betroffenheit eines Staates aus in dem Sinne, dass ihn eine bestimmte Thematik verletzbar macht und somit in seinem Interesse steht. Dies ist beispielsweise der Fall bei existenziellen Abhängigkeiten von Ressourcen anderer Staaten. Die „sensitivity“-Interdependenz beschreibt eine niedrigere Betroffenheit von Staaten und dadurch auch eine niedrigere Bereitschaft zur Kooperation. Dies bedeutet, dass für den Staat keine existenzielle Abhängigkeit besteht, weil die Thematik keine Bedrohung für ihn darstellt, sei es ökonomischer oder gesellschaftlicher Natur, aber für ihn dennoch wichtig ist. Daraus resultiert, dass beispielsweise Staaten nicht nur aus Zwang heraus miteinander kooperieren, sondern unter Umständen auch wenn dies aus einer Normhaltung heraus verlangt wird.

Dieser Ansatz ist für die Arbeit von Bedeutung, weil er unter anderem aussagt, dass hinter der Auswahl von bedeutenden oder unbedeuteten Themen keine Willkür besteht. In der Welt der Verflechtungen der Staaten müssen die Staaten Kooperationswille zeigen, weil eine Verweigerung auch mit Kosten verbunden sein kann (Boykott, Embargo,...). Ein völlig willkürliches Handeln, ganz ohne Rechenschaftspflicht vor der Weltgemeinschaft, kann es heute nicht mehr geben, weil Strukturen geschaffen wurden, die dies unterbinden. Die Globalisierung hat außerdem dazu geführt, dass die Betroffenheit in vielen Themen gar nicht mehr einen Staat alleine treffen kann. Diese Konklusion gibt dem Herausfiltern von Bedingungen, wie Konflikte gelöst werden können, überhaupt Sinn. Wäre das Handeln von Staaten völlig wilkürlich und wären sie nicht zur Rechenschaft verpflichtet, wäre es sinnlos, nach Muster in ihrem Handeln zu suchen oder solche zu überlegen. Aus diesem Grund gibt die Interdependenztheorie existenziell notwendige Impulse für die Arbeit, die in weiterem Verlauf weiter ausgebaut werden. Dieser Ansatz erklärt relativiert aber auch Machtbegriff in seiner Bedeutung für Staaten. Wenn der Machtbegriff zentral wäre, wären Handlungsmuster, die beispielsweise auf Normhaltung basieren, nicht greifbar, außer, sie stünden in jemandes Interesse. Im weitesten Sinne würde der Begriff dazu führen, dass Normhaltung abgelehnt werden müsste, was zu einem gewissen Teil stimmen mag, aber sicherlich nicht völlig richtig ist.

2.2.3. Der Global Governance Ansatz

Bevor die Merkmale der Global Governance-Ansatz nach Messner gezeichnet werden, muss Global Governance definiert werden. Dazu wird die Definition der Commision on Global Governance übernommen (Messner 2005, 33 zit.n. Commision on Global Governance 1995): Governance

„ist die Gesamtheit der zahlreichen Wege, auf denen Individuen und öffentliche wie private Institutionen ihre gemeinsamen Anliegen regeln. Es handelt sich um einen kontinuierlichen Prozess, durch den kontroverse und unterschiedliche Interessen ausgeglichen werden und kooperatives Handeln initiiert werden kann. Der Begriff umfasst sowohl formelle Institutionen und mit Durchsetzungsmacht versehene Herrschaftssysteme als auch informelle Regelungen, die von Menschen und Institutionen vereinbart oder als im eigenen Interesse angesehen werden.“ (CGG 1996, 4)

Nun kommen wir zu den Merkmalen, die Global Governance kennzeichnen (vgl. Messner 2005, 27 ff.):

- Global Governance reicht als Friedens- und Sicherheitspolitik weit über die klassische Außenpolitik, weil die Globalisierung zur Entgrenzung vieler Politikfelder beiträgt.
- Das Konzept der Souveränität, was eines der Hauptmerkmale eines Staates in der Epoche der Nationalstaaten war, wird deutlich geschwächt, weil Nationalstaaten im Zeitalter der Globalisierung immer mehr und auf immer mehr Felder auf internationale Kooperation setzen müssen. Messner bezeichnet dies als „ System geteilter Souveränitäten.“ (Messner 2005, 28) Eine weitere Schwächung der Souveränität von Nationalstaaten ist eine wichtige Forderung in dieser Arbeit und ein Schlüsselaspekt des Konfliktlösungsansatzes. Messner meint diesbezüglich, dass der Zwang zur Kooperation genauso zum Souveränitätsverzicht zwingt, was die Globalisierungseffekte in diesem Zusammenhang noch weiter verstärkt (vgl. Messner 2005, 39).
- Neue Akteure mischen in Zeiten des Global Governance in der Weltpolitik mit. Einerseits bekommen so unterschiedliche Organisationen Gehör und können ihre Anliegen auf der Bühne der Weltpolitik einbringen, was mit Sicherheit Vorteile hat. Organisationen, die beispielsweise Menschenrechte schützen, bekommen so einen höheren Stellenwert. Die Einbringung neuer Akteure schafft „[...] ein Mehrebenensystem [...], in dem lokale, nationale, makroregionale (z.B. EU) und globale Politik immer enger aufeinander bezogen und miteinander vernetzt werden.“ (Messner 2005, 28)

Um die Aufgabe internationaler Organisationen zu beschreiben, muss in den Dimensionen einer neuen Weltordnung gedacht werden. Die Globalisierung hat viele Probleme und Politiken internationalisiert und soweit gebracht, dass Probleme in vielen Politikfeldern nur schwer innerhalb der eigenen Grenzen gelöst werden. So wohlstandsfördernd und positiv dieser Prozess auch ist, so ist er genauso mit Krisen verbunden. „ [...] daher müsse durch multilaterale Politik, besonders im Rahmen der UNO, politisch gegengesteuert werden“ (Brand 2005, 153) meint dazu Brand. Dazu zitiert Brand auch „Auf einfachsten Nenner gebracht „ bedeutet „Global Governance“, den Prozess der Globalisierung politisch zu begleiten.“ (Brand 2005, 153 zit. nach Enquete-Kommission 2002, 415)

Diese Entwicklung wird stark dadurch gefördert, dass heutige Probleme wie Umweltprobleme oder Sicherheitsprobleme nicht vor Grenzen halt machen. Die grenzüberschreitenden Problematiken lassen sich nicht von Nationalstaaten allein lösen weil sie größtenteils Weltprobleme sind. Messner zitiert nach Czempiel, dass die Welt „noch keine Weltgesellschaft, aber auch keine Staatenwelt mehr […]“ (Messner 2005, 30 zit. nach Czempiel 1993, 106-107) sei. Wie im Verständnis von Messner wird auch in dieser Arbeit Kants Vision der Staatenwelt als Föderation freier Republiken als richtungsweisend und idealistisch angesehen.

So positiv all diese Aspekte klingen und so viele Vorteile mit der Global Governance einhergehen, so darf kein falsches Bild entstehen. Trotz der Fokussierung auf die positiven Aspekte in dieser Arbeit sei darauf hingewiesen, dass viele negative und herausfordernde Punkte nicht zu vernachlässigen sind und ebenfalls Produkte der Globalisierung sind. Es sei in diesem Sinne besonders darauf hingewiesen, dass in diesem System keine Rede von Legitimation sein kann, wenn Regierungen, die als Entscheidungsträger von den Menschen gewählt wurden, auf höheren Ebenen agieren und durchaus übergangen werden können. Der repräsentativen Demokratie wird schon auf staatlicher Basis Demokratiemangel vorgeworfen. Der Demokratiemangel ist auch eine der Hauptkritiken, mit der die EU zu kämpfen hat. Denn je größer ein System ist, desto schwieriger wird demokratisches Vorgehen und die Möglichkeit, übergangen zu werden, wird immer größer. Die „Wachhundfunktion“ der NGOs, wie Messner meint, ist als Abhilfe in diesem Problem zu nennen (vgl. Messner 2005, 41).

Angesichts der Tatsache, dass wir uns in einer Epoche des Umbruchs ins Global-Governance-Zeitalter befinden, soll an dieser Stelle auch Messners Ausblick in die Zukunft übernommen werden, da diese Perspektiven im weiteren Verlauf der Arbeit Verwendung finden werden. Der „negative“ Ausblick, negativ im Sinne von nicht auf Kants Vision hinführend, besagt, dass der klassische Nationalstaat mit seinem Eigeninteresse sowie seiner Machtpolitik eine Kooperation auf globaler Ebene erschweren könnte. Derartige Tendenzen gibt es ohne Zweifel und lassen den Global Governance-Ansatz und erst Recht eine Vision in Richtung Weltstaat naiv erscheinen. Auch Woods meint, diese technokratische Netzwerk-Governance zeichne sich dadurch aus, dass sie verschiedene Interessen selektiv behandle und Entscheidungsfindung nicht auf demokratische Prozesse sondern viel mehr auf effeziente Ergebnisse beruhen. Er weist diesbezüglich auf die Intransparenz im Governance-Prozess hin, da nicht klarzustellen wäre, wer Ergebnisse, aber auch Regeln, grundsätzlich festlege. Der Prozess sei außerdem völlig unkontrollierbar (vgl. Woods 2002, 25ff ). Aus realistischer Sicht lässt sich diese Kritik noch viel weiter ausbauen und Kants Vision noch viel naiver und unerreichbarer erscheinen, im Rahmen der Arbeit aber soll aus idealistischem Gedankengut heraus analysiert werden und eine positive Perspektive beibehalten werden.

Aus anderer Perspektive allerdings erscheint dieser Gedanke nicht mehr so verfremdet, wenn man bedenkt, dass die Entwicklung die Richtung einschlägt, dass Nationalstaaten zwar ihr Eigeninteresse verfolgen, sie aber erkennen, dass sich durch Kooparation „Transaktionskosten“ sparen lassen bzw. durch die Globalisierung neue Möglichkeiten entstehen, um sein Eigeninteresse zu schützen und sogar in weiteren Räumen durchzusetzen.

Die dritte Perspektive nach Messner sieht vor, dass Handeln und Lernprozesse von Organisationsformen pfadabhängig und nur schwer durch neue Ideen zu ersetzen sind. Zu sehr hängt man am alten und bewährten System. Deshalb muss dieses Denken erst radikal und nachhaltig erschüttert werden, damit Neues den Platz einnehmen kann (vgl. Messner 2005, 45ff.).

Hier stellt sich die Frage, was für mehr Erschütterung sorgen kann, als menschliches Leid. Während der Verfassung dieser Arbeit war die Terrorgruppe ISIS[2] eines der Hauptthemen in der Welt- und Sicherheitspolitik. Es lässt sich weltweit eine steigende Tendenz zur Kooperation im Krieg gegen die Terrormiliz erkennen, sei es aus Mitleid mit den Menschen, die der Gruppe ausgeliefert sind oder sei es aus Angst vor weiterer Verbreitung des Terrors heraus. Beide Ansichtsweisen führen darauf hinaus, dass Nationalstaaten keinen anderen Weg sehen, als durch Kooperation ein eigenes, aber auch gemeinsames Ziel, anzustreben. Auch die Flüchtlingskrise, die Europa derzeit völlig überfordert, ist als Beispiel zu nennen, wenn nicht als absolutes Paradebeispiel anzuführen.

2.2.4. Internationale Organisationen und Zusammenschlüsse im Zeitalter der Globalisierung

Wie schon Messner beschreibt, ergibt sich in der Epoche des Aufbruchs des Global Governance ein großer Handlungsspielraum für internationale Organisationen in der Weltpolitik. Ihre Rolle ist nicht zu unterschätzen. Rittberger und Zangl schreiben dazu:

„Trotz der gleichzeitig dicht vollziehenden Durchstaatlichung der Erde kommt den internationalen Organisationen eine eigene, neuartige Qualität in den internationalen Beziehungen zu: Staaten (und ihre Gesellschaften) gehen dauerhafte, normativ verankerte Verbindungen ein, die ihre Handlungsautonomie, wenn nicht formell, so doch faktisch beschränken.“ (Rittberger/ Zangl 2003, 15)

Ihre Definition von internationalen Organisationen ist auch für diese Arbeit sehr passend. Sie begreifen internationale Organisationen „ (...) als von und zwischen Staaten geschaffene Entscheidungsverflechtungen, die mehrere Staaten gemeinsame, teils sie einigende, teils sie entzweiende Probleme einer kollektiven Bearbeitung zugänglich machen sollen. “ (ebd.)

Von Bedeutung für unsere Arbeit ist auch Rittberger und Zangls Darstellung darüber, was internationale Organisationen sind. Internationale Organisationen können als „Instrumente staatlicher Diplomatie“ betrachtet werden. So sehen Nationalstaaten, die ihr Eigeninteresse verfolgen, in internationale Organisation ein Instrument, ihre Anliegen auch auf globaler Bühne vorzutragen. Diese Instrumentalisierung zeige sich am deutlichsten am Veto-Recht der Vereinigten Nationen. Sie hat sowohl ihre positiven als auch ihre negativen Aspekte. Einerseits gibt sie die Möglichkeit, Beschlüsse auf einem Schlag für alle geltend und global durchzusetzen, auf der anderen Seite gibt sie die Möglichkeit, große Vorhaben auf einem Schlag zu stoppen. Weiter muss beachtet werden, dass die Vereinten Nationen selbst durch Zahlungen der Mitglieder am Leben erhalten werden. Zahlungskräftige Mitglieder können so ihr Interesse praktisch Durchzwingen, wenn sie mit Zahlungsverweigerung oder überhaupt mit dem Austritt drohen (vgl. Rittberger/ Zangl 2003, 23ff.). Auch an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Funktion der Vereinten Nationen aus einem Machtaspekt heraus in Frage gestellt werden würde, denn die UNO müsste alleinig als Instrument der zahlungskräftigen Mitglieder gesehen werden.

In einer weiteren plakativen Darstellung zeichnen die Autoren ein Bild der internationalen Organisationen als „Schaubühne“ und „Arena“, in der unterschiedliche Themen behandelt werden. Dies betrifft aber nicht staatliche Politik, sondern Themen von internationaler Bedeutung. In diesem Sinne seien internationale Organisationen als „konferenzdiplomatische Dauereinrichtungen“ zu sehen (ebd.).

Beide Ansichtweisen, sowohl das Bild der internationalen Organisationen als Instrument als auch als Schaubühne, lassen aber den Faktor des Handelns aus. In der dritten Darstellung werden internationale Organisationen als Aktuere gesehen. Sie handeln als selbstständigee Akteure. Dies schwächt die Vorstellung, dass nur die Verteter der Organisationen die Handelnden seien und schreibt internationalen Organisationen ihren „korporativen“ Charakter zu (ebd.). So sind zwar internationale Organisationen von ihren Mitgliedern abhängig, aber nicht vollständig determiniert.

Trotz der Kritiken wird in der Arbeit eine positive Haltung gegenüber der weiteren Entwicklung in der Global Governance, insbesondere in der Stärkung der Rolle der internationalen Organisationen, vertreten. Diese Haltung wird dadurch begründet, dass der Prozess der Internationalisierung und der Globalisierung nicht aufzuhalten sei. In diesem Sinne sollten alle Mechanismen, die eine mögliche „Wachhundfunktion“ haben, unbedingt gestärkt werden, denn das System wird durch diese Entwicklung nur komplizierter, intransparenter und nicht mehr durchschaubar. Global Governance wird sich in Zukunft nur weiter verstärken und immer mehr Politikfelder und Probleme auf lokaler Ebene nicht mehr handelbar sein lassen. Nationalstaaten werden zur Kooperation auf globaler Ebene praktisch gezwungen werden, sei es motiviert durch den Eigennutzen oder Interesse.

Allerdings soll an dieser Stelle auf Woods Konklusionen in seinem Werk „Global Governance and the Role of Institutions“ hingewiesen werden. Er weist darauf hin, dass Global Governance als undemokratisches Konzept erst demokratisiert werden muss, was per definitionem mit vielen Herausforderungen verbunden ist. Eine interessante Forderung seinerseits ist auch die stärkere Implementierung moralischer Werte. Er weist aber darauf hin, dass es ein schwieriges Unterfangen ist und spricht von Limits der Demokratisierung von Global Governance (vgl. Woods 2002, 38ff.). Dahl geht hier noch weiter und warnt regelrecht davor, undemokratischen Systemen die Legitimität der Demokratie zu überlassen, denn demokratisch rechenschaftspflichtig könne man internationale Organisationen nicht machen, wie ein undemokratischer Staat sehr wohl ist (vgl. Dahl 1999, 32ff.). Die Einwände sind durchaus berechtigt, es sei aber darauf hingewiesen, dass beispielsweise der Schutz von Menschenrechten auf moralischer Basis allein demokratische Legitimität erhalten kann, wenn dieses Ziel anderen Zielen übergestellt wird. Die dahinter stehenden Organisationen wird man zur Rechenschaft zwingen müssen, was das System um einen weiteren Faktor größer und intransparenter macht.

2.2.5. Der globalistische Ansatz

Um die Relevanz von nichtstaatlichen Akteuren in die Thematik weiter zu integrieren, eignet sich der Globalismus als Verfechter transnationaler Politik, der die Rolle des Nationalstaates geschwächt sieht. Der Globalismus berechnet mit ein, dass internationale Transaktionen und deren Resultate auf

„[…]Motive und Verhaltensweisen internationaler gouvernmentaler bzw. nicht gouvernmentaler Organisationen oder Bürokratien, längerfristig bestehender oder ad hoc gebildeter transnationaler Koalitionen von Entscheidungsträgern und Beamte, multinationale gesellschaftlicher Gruppierungen oder anderen in der staatszentrischen Sicht bedeutungslos gehaltenen Akteuren erklärt werden“ (Meyers 1994, 420)

beruhen. Es steht nicht wie aus realistischer Sicht das Eigeninteresse und die Macht im Sinne von militärischer oder territorialer Überlegenheit im Fokus, sondern viel mehr die Wahrung oder gar Verbesserung des eigenen Wohlstandes. Internationale Beziehungen werden auch nicht als Nullsummenspiel betrachtet, der Globalismus setzt viel mehr auf Kooperation in allen Hinsichten. Nur so wäre Wohlstand zu erreichen. Die Durchsetzung von Interessen erfolgt nicht durch Drohung oder Einsatz von Macht, sondern wird mit Banden der Interdependenz, die alle Akteure auf einer bestimmten Art und Weise miteinander verbindet, und durch Überzeugungsarbeit durchgesetzt (ebd.). Die Perspektive des Globalismus ist metropolitisch angehaucht und das Hauptziel ist der Friede durch Kooperation und Interessensausgleich im Netzwerk inter- und transnationaler Organisationen (vgl. Meyers 1994, 422ff).

2.2.6. Der machtpolitische Ansatz

Die Betrachtung von Außenpolitik unter Einbeziehung des machtpolitischen Aspektes ermöglicht einen weiteren Blick auf Außenpolitik, der auch untersucht, inwieweit Außenpolitik dem Machterhalt, dem Machtausbau bzw. der Machtabsicherung dient. Das Interesse an der Machtausübung in der Außenpolitik unter dieser Betrachtung kommt aus nationalstaatlichen Interessen, die abhängig von wirtschaftlicher und militärischer Macht durchgesetzt werden können. Der machtpolitische Ansatz selbst ist nicht als eigenständige Theorie in den internationalen Beziehungen zu betrachten, er ist vielmehr ein Teilaspekt.

Als wichtigster Bestandteil realistischer Denkschulen spielt der Machtbegriff auch in den anderen, auf dem klassischen Realismus basierenden Neuausrichtungen, eine zentrale Rolle. Alle bereits vorgestellten theoretischen Ausrichtungen vernachlässigen die Bedeutung der Macht in der Außenpolitik, da sie nicht auf realistischem Grundbedanken basieren, oft sogar aus kritischer Haltung dazu entstanden sind. In dieser Arbeit werden diese bewusst in den Hintergrund gedrängt, da eher eine Denkrichtung mit einer weniger negativen Haltung gegenüber dem Menschenbild präferiert wird. Der machtpolitische Ansatz erklärt nicht alle Handlungen der Außenpolitik bzw. in den internationalen Beziehungen. Außerdem vermittelt er, dass die Außenpolitik keine wahrnehmbaren Handlungsmuster verfolge sondern Ereignisse in der Außenpolitik nur das Ergebnis von Interessen, die sich durchsetzen, sind, was bis zu einem gewissen Grad wahr sein mag, dennoch zumindest für diese Arbeit aber nicht so angenommen werden kann.

3. Darstellung des Kosovokonflikts

Wenn man den Kosovokrieg analysieren möchte, muss man auf jeden Fall auf die Geschichte des Landes vor dem Krieg zurückgreifen. Der Krieg ist zwar spät ausgebrochen, seine Wurzeln liegen aber weit in der Geschichte zurück. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass historische Ereignisse am Balkan je nach dem Blickwinkel, von dem aus sie erzählt werden, auch völlig unterschiedlich und sogar widersprüchlich sein können. Die Geschichte des Kosovo ist als fester Bestandteil des historischen Gedächtnisses der Albaner und der Serben ein ganz besonderer Fall und bietet immer wieder Konfliktpotential. Grundsätzlich herrscht am Balkan ein lockerer Umgang mit historischen Ereignissen, die je nach Belieben ausgeführt werden, auch wenn historisch belegbar ist, dass die Erzählung falsch ist. Diese Tatsache hat einen großen Teil dazu beigetragen, dass man tendenziell alle Individuen in ein Freund-Feind-Schema einordnet (vgl. Schmitt 2008, 93 ff.).

3.1. Die Wurzeln des Konflikts

3.1.1. Grundriss der Geschichte bis zum 20. Jahrhundert

Die problematische Haltung zur Geschichte ist grundsätzlich am ganzen Balkan gegeben, aber kaum ein Staat kann so eine widersprüchliche Geschichte vorlegen wie der Kosovo. Nicht nur der Kosovo und Serbien streiten sich um die Geschichte, auch unter nationalen Historikern und Archäologen bestehen Diskussionen mit entgegengesetzten Standpunkten.

Die größte historische Streitfrage herrscht darüber, „wer zuerst da war“. Daraus leiten nämlich die Kosovaren und auch Serben, aber auch andere Völker am Balkan, territoriale Besitzansprüche ab. Einige Forscher haben diesbezüglich die Meinung, die Kosovaren, in dieser Hinsicht der albanische Teil der Kosovaren, seien autochthon, da sie die Nachfolger der Dardaner, einem illyrischen Stamm, der 2 Jahrtausende vor Christus als Daker genannt erstmals aufschien, seien (vgl. Petritsch, Wolfgang/ Kaser, Karl/ Pichler, Robert 1999, 12ff.). Sie saßen auf dem heutigen Gebiet des Kosovo, Südserbien und Nordwestmakedonien.

Dieser Schlussfolgerung unterliegen unterschiedliche Beweise zugrunde. Der Hauptbeweis für die Verfechter dieser Theorie liegt in der Kontinuität der Kultur und den Traditionen der Illyrer, die sich in der heutigen albanischen Kultur wiederfinden lässt. Auch die Gemeinsamkeiten in der Sprache lassen vermuten, dass die heutigen Albaner die Nachfolger der Dardaner bzw. Illyrer sind (vgl. zB Jubani ua 2001, 15ff.).

Im ersten Jahrhundert nach Christus kamen die Römer am Balkan an und das Königreich „Dardania“ entstand unter römischer Herrschaft. Dardanien wurde ab diesem Zeitpunkt zu einer Provinz. Auch in der Reichsteilung im vierten Jahrhundert nach Christus änderte sich nichts an der Konstellation und das Christentum verbreitete sich in Dardanien. Die Illyrer spielten in dieser Zeit eine wichtige Rolle in allen Bereichen des täglichen Lebens. Sogar römische Kaiser, wie Konstantin der Große, waren illyrischer Abstammung (vgl. Schmitt 2008, 32ff.).

Die Geschichte des Kosovo ist sehr lückenhaft und teilweise aus Mangel an verlässlichen Quellen unbekannt. So würde man nur Vermutungen anstellen, wenn man versuchen würde, die Geschichte zwischen dem 6. Jahrhundert und dem 11. Jahrhundert darzustellen (vgl. ebd.). Für die Thematik dieser Arbeit dürften aus dieser Zeit allerdings keine wichtigen Impulse kommen, weshalb auch nicht der Versuch unternommen wird, diese Zeit weiter zu behandeln.

Die Verfechter dieses Geschichtsverlaufes beschreiben, dass die Serben erst ab dem Jahr 1200 nach Christus im heutigen Kosovo aufschienen, welche sich im weiteren Verlauf auch verbreiteten. Im 14. Jahrhundert nach Christus, als die Osmanen in das Gebiet kamen, konnte noch von keiner Anfeindung zwischen den damaligen Albanern und Serben gesprochen werden. Nach den Vorstellungen am Balkan ist die Verfeindung zwischen den Albanern und den Serben schon in dieser Zeit anzusiedeln, was aber nicht den historischen Fakten entspricht.

Auf der berühmten Schlacht von Amselfeld (Kosovo Polje) am 28. Juni 1389 kämpften nämlich so gut wie alle Völker des Balkans, angeführt vom serbischen Feudalherrscher, Fürst Lazar, gegen die osmanische Armee, angeführt von Sultan Murat I.[3] Auch diese Konstellation in diesem sehr wichtigen Kampf spricht weiterhin gegen eine mögliche Anfeindung im 14. Jahrhundert.

Die serbische Legendenbildung greift gerne auf diesen mythischen Kampf zurück, weil einerseits die serbische Armee große Verluste erlitt und somit im serbischen Gedankengut dies die Opferrolle Serbiens verstärkt, andererseits unterstützt es die Darstellung Serbiens als Märtyrer, weil Serbien auf eigene Kosten die Ausdehnung des Islams in Europa verhindert habe und so Europa gerettet habe (vgl. Perovic 1999, 94ff.). Der Mythos um diese Schlacht ist heute immer noch präsent, wobei die Darstellung seiner Außergewöhnlichkeit völlig übertrieben ist. Zum einen bestehen Zweifel über den Kampf selbst, zum anderen sei diese Schlacht, wenn schon, dann eine Schlacht wie viele andere damals auch gewesen (vgl. Petritsch et al. 1999, 33).

Wie schon angedeutet, ist es kaum haltbar zu behaupten, zu dieser Zeit hätte es ethnische oder konfessionelle Unterschiede zwischen den Albanern und den Serben gegeben, insbesondere wen man zusätzlich in Betracht zieht, dass die Konstruktion des Nationalstaates und der Nation sich erst um Jahrhunderte später herausbildete. Die ersten Unterschiede dürften aber mit der Islamisierung der Gebiete entstanden sein, da die Albaner zum großen Teil die neue Religion annahmen und sich so Vorteile in der neuen Verwaltung verschafften, auch wenn damals diese Tatsache nicht die nachbarlichen Beziehungen beeinträchtigen sollte (vgl. Brestovci 1983, 20ff). Und natürlich lag der Hauptunterschied immer schon in der Sprache.

Von einem friedlichen und widerstandslosen Verlauf in der Geschichte in diesem Jahrhundert kann man aber nicht sprechen. Sowohl die Albaner, aber auch die anderen Balkan-Völker nutzen jede Schwäche des osmanischen Reiches, um sich gegen seine Herrschaft zu wehren. Mit der Gründung der „Liga von Prizren“ am 10. Juni 1878 wurde von albanischen Intellektuellen eine Plattform geschaffen, um die Interessen der Albaner zu vertreten, und diese waren relativ einfach: Alle albanischen Gebiete sollten zusammengelegt werden und einen albanischen Nationalstaat bilden. Das osmanische Reich erkannte erst durch diese Liga den Ernst der Forderungen der albanischen Seite und versuchte sie mit allen Mitteln zu unterdrücken.

Im albanischen Gedächtnis ist heute noch eingeprägt, dass die europäischen Staaten die Kriege im den Kosovo zu in einem gewissen Ausmaß mit zu verantworten hätten. So wurde auch der Eingriff in den Krieg und die Hilfe für relativ selbstverständlich empfunden, weil man darin einen Wiedergutmachungsversuch Europas sah. Dieser Gedanke entspringt der Tatsache, dass der Berliner Kongress[4] die Souveränität Serbiens, Montenegros und Rumäniens anerkannte, sich aber nicht mit den Albanern auseinandersetzte. So blieben die albanischen Gebiete, wie vom Berliner Kongress beschlossen, Teil des osmanischen Reiches (vgl. Petritsch et al. 1999, 74).

3.1.2. Der Verlauf der Geschichte von 1900 bis zum Ende des zweiten Weltkrieges

Am Anfang des 20. Jahrhunderts war die politische Lage am ganzen Balkan extrem angespannt. Die neue Aufteilung der Staaten war für alle Völker eine große Herausforderung. Die politische Bewegung der Albaner brachte zwei wichtige Namen hervor: Hasan Prishtina und Ismail Qemali. An den Balkankriegen beteiligten sich die Albaner, trotz hervorgegangen Vorbereitungen und Bemühungen um eine systematische Organisation der Albaner, nicht, weil man keine Verbündeten in unmittelbarer Nachbarschaft mehr vorfand. Am 28. November 1912 rief Albanien seine Unabhängigkeit aus, wobei das Gebiet Albaniens bei weitem nicht alle Albaner einschloss. Es gab noch von Albanern besiedelte Gebiete im serbischen Kosovo, in Makedonien, in Griechenland und in Montenegro. Jedes dieser Gebiete hat eine eigene Leidensgeschichte, die bis in die heutige Zeit reicht (vgl. Maliqi 1999, 120ff.). In der Botschafterkonferenz der Großmächte Europas in London 1913 wurde zwar diskutiert, wie auf dem Balkan nach den Kriegen Ordnung zu schaffen sei, wobei auch das Kosovo-Problem, welches natürlich bekannt war, behandelt wurde, der russische Einfluss in der Konferenz aber führte zur Entscheidung, dass der Kosovo unter der Herrschaft des serbischen Königreichs bleiben musste. Diese Entscheidung führte zu blutigen Wiedereroberungsmaßnahmen der Serben gegen die albanische Bevölkerung (vgl. Petritsch et al. 1999, 87).

Die Besatzung des Kosovo im ersten Weltkrieg durch österreichisch-ungarische Truppen sorgte für Enthusiasmus bei den Albanern, weil in dieser Zeit zB. albanische Schulen eröffnet werden durften. Das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen eroberte den Kosovo aber gegen den Willen der Albaner wieder zurück. Ab diesem Zeitpunkt wurden Maßnahmen geführt, um die albanische Mehrheit über Aufspaltung von Verwaltungseinheiten zu schwächen. Auch das SHS-Königreich hatte kein Interesse an eine mögliche Integration der Albaner, was über die Zeit zu systematischer Unterdrückung der albanischen Bevölkerung führte.

Im März 1937 legte der Historiker Vasa Čubrilović der jugoslawischen Regierung eine Denkschrift vor, in der das weitere Vorgehen in der „Albaner-Sache“ beschrieben wurde. Er sprach von keiner Integration, ganz im Gegenteil plante er die komplette Vertreibung der Albaner aus dem Gebiet des Kosovo. Er beschrieb auch, dass die bis zu seiner Zeit unternommenen Maßnahmen der jugoslawischen Regierung zur absoluten Vertreibung der Albaner erfolglos gewesen wären. Sehr interessant in dieser Schrift ist seine Begründung dafür, warum die davor gehenden Maßnahmen nicht gegriffen hätten. Einerseits warf er der Regierung mangelnde Konsequenz vor, andererseits aber begründete er dies mit der „Aggressivität der albanischen Rasse“. Wörtlich schreibt er in seiner Schrift: „In unserem Fall müssen wir uns unbedingt vor Augen halten, daß [sic!] wir es mit einer grobschlächtigen widerstandsfähigen und gebärfreudigen Rasse zu tun haben, über die der verstorbene Cvijić gesagt hat, sie sei die expansivste auf dem Balkan.“ [5] Dieses Zitat verdeutlicht, dass die Albaner sich zu diesem Zeitpunkt bereits durch ständige Widerstandsmaßnahmen einen Namen gemacht hatten. Čubrilovićs Haltung in der „Albaner-Sache“ verdeutlicht, warum eine Integration der Albaner nicht das Ziel der Politik war. Er war der Ansicht, eine Slawisierung der Albaner wäre nicht durchsetzbar. Nur in der gewaltsamen Vertreibung der Albaner sah er die Möglichkeit, das Land zu „befreien“ (vgl. Čubrilović 1937).

Diese Schrift zeigt sehr deutlich, wie die serbische Haltung bzw. die Haltung der serbischen Gelehrten zu den Kosovo-Albanern war und verdeutlicht auch die Zuspitzung des Hasses. Das Zitat zeigt auch die damals vorherrschende Angst vor der Verbreitung der Albaner, denn durch die überdurchschnittliche Vermehrung der Menschen zeigte sich relativ deutlich, dass die Bevölkerungsverhältnisse sich dramatisch ändern werden. Die Entstehung der Feindseligkeiten zwischen den Albanern und den Serben ist also am Ende des 20. Jahrhunderts bzw. Anfang 21. Jahrhunderts anzusiedeln.

So schrieb Čubrilović weiter, die Albaner hätten die serbische Ausbreitung am Balkan gestört, weil sie im 17. Jahrhundert von „ihren Bergen“ heruntergekommen wären, was in keinster Weise dem tatsächlichen historischen Verlauf entsprich. Der Authochthonitätsgedanke und die verbreitete Vorstellung der Siedlungskontinuität, also die Vorstellung der Vorherrschaft der eigenen Gruppe auf dem Gebiet sowie der Gedanke der eigenen kulturellen Überlegenheit, der die Albaner als kulturlos und „von den Bergen kommend“ darstellt, hütete großes Konfliktpotential. Die serbische Akademie selbst war es, die „wissenschaftliche“ Schriften vorlegte, die hochrassistisch und menschenverachtend gegenüber Albanern waren (vgl. Schmitt 2008, 27/28) und diese Entwicklung stark vorantrieb. Das Vorhaben, die Kosovo-Albaner aus dem Kosovo zu vertreiben, war eine gemeinsame Aktion, an der nicht nur Politiker beteiligt waren, sondern Gelehrte, Intellektuelle, Akademiker, Schriftsteller, Lehrer und sogar die Vertreter der orthodoxen Kirche.

Čubrilovićs Plan war es, alle Gewaltmittel des Staatsapparates einzusetzen, um die Albaner zu vertreiben. Bis zu 150 000 Albaner, die den Druck nicht mehr standhielten und nach Albanien oder in die Türkei flohen, wurden Opfer dieser Maßnahmen. Außenpolitische Folgen für dieses Handeln waren angesichts der weltweit angespannten Lage nicht zu erwarten. Gleichzeitig ließ Jugoslawien eine hohe Zahl an slawischen Bürgern in den Kosovo „einliefern“, um auch die Bevölkerungsverhältnisse zu erhalten bzw. zu ändern (Petritsch et al. 1999, 128).

Die Kosovo-Albaner hatten bis dahin schon oft ihren Wunsch nach Unabhängigkeit geäußert, sei es im Memorandum an den Berliner Kongress von 1878, in der Unabhängigkeitserklärung von Vlora 1912, im Entschluss von Bujane 1943 und im Referendum sowie der Unabhängigkeitserklärung von 1991. Gehör fand dies aber nie und alle Entscheidungen über den Kosovo wurden ohne jegliche Einbindung der Albaner getroffen (vgl. Biermann 2006, 105 ff.).

Jugoslawiens und Albaniens Besatzung im zweiten Weltkrieg durchmischte das Gebiet noch einmal neu. 1939 wurden zwei Drittel des Kosovo-Gebietes als Teil von Albanien von den Italienern eingenommen. Administrativ wurde der Kosovo also an Albanien angeschlossen und für die Albaner ging damit ein langersehnter Traum in Erfüllung. Die Vereinigung bedeutete tatsächlich das Ende der Unterdrückung durch die Serben (Kohl/ Libal 1992, 45 ff.).

Allerdings war auch die Besatzung keine Dauerlösung: Die Albaner und Jugoslawien waren von nun an damit beschäftigt, ihre Besetzer zu bekämpfen und jeder hatte dabei seine Interessen. Die Partisanenverbände machten sich in dieser Zeit als Kämpfer gegen die Besatzer einen Namen. Allerdings gab es wie auf kroatischer und serbischer Seite auch auf albanischer Seite Gruppen, die Loyalität gegenüber den Besatzern zeigten[6]. Die Albaner waren natürlich nicht nur im Kampf gegen die Besatzer sondern auch im Kampf um den Verbleib bei Albanien. Motiv für die Zusammenarbeit unter Marschall Titos Führung war eine Resolution, die besagte, alle Völker sollen nach dem Krieg ein Recht auf Selbstbestimmung haben. Diese wurde von Tito später aber für nichtig erklärt.

[...]


[1] Kosovo* wird angeführt, wenn es noch eine dazugehörige Fußnote gibt, um die Haltung zum Status aufzuzeigen.

[2] Seit Juni 2014 nennt sich die Terrorgruppe ISIS nur noch IS (Islamischer Staat).

[3] Der 15. Juni bzw. 28. Juni nach gregorianischem Kalender wird heute noch in Serbien als „Vidovan“ zum Gedenken an dieser Schlacht gefeiert. Fürst Lazar wurde im 14. Jahrhundert heiliggesprochen und ist im serbischen Gedankengut auch eine wichtige religiöse Figur. Vermutlich waren bei der Schlacht, anders als im serbischen Gedankengut dargestellt, neben den Serben auch die Albaner, Bosnier, Bulgaren und Aromunen beteiligt.

[4] Der Berliner Kongress fand am 13. Juni 1878 statt und endete am 13. Juli 1878. Die damaligen Großmächte beendeten mit dem Berliner Vertrag die Balkankrise und stellten den Rahmen für eine neue Ordnung in Südosteuropa. Er basiert mehr oder weniger auf Interessen der Großmächte, wobei die Albaner keine Rolle spielten.

[5] Vasa Čubrilović in „Iseljavanje Arnauta“ (dt. „Die Aussiedlung der Albaner“)

[6] Balli Kombëtar bei den Albanern, General Milan Nedićs Armee bei den Serben und das Ustaša-Regime bei den Kroaten.

Ende der Leseprobe aus 124 Seiten

Details

Titel
Der Kosovo-Krieg: Hätte er verhindert werden können?
Untertitel
Entwicklung allgemeiner Ansätze zur Konfliktlösung
Hochschule
Universität Wien  (Politikwissenschaften)
Note
1
Autor
Jahr
2015
Seiten
124
Katalognummer
V305967
ISBN (eBook)
9783668055001
ISBN (Buch)
9783668055018
Dateigröße
2065 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
kosovo-krieg, hätte, entwicklung, ansätze, konfliktlösung
Arbeit zitieren
Kaltrina Durmishi (Autor:in), 2015, Der Kosovo-Krieg: Hätte er verhindert werden können?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/305967

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