Die Darstellung des Bundesgenossenkrieges anhand der Werke von Valerius Maximus und Frontin


Hausarbeit, 2002

18 Seiten


Leseprobe


0. Vorwort

Bei den Römern spielte die Rhetorik, die "Wissenschaft vom schönen Ausdruck", wie sie Quintilian in seiner Schrift "Institutio oratoria" definierte, eine sehr wichtige Rolle. Es war sowohl in der Gerichtspraxis, als auch besonders im politischen Leben von Vorteil, wenn man in dieser Disziplin Gewandtheit zeigen konnte. Dass die antiken Redner, um ihren Ausführungen eine größere Glaubwürdigkeit zu verleihen oder sie interessanter zu gestalten, diese oft mit Beispielen aus der Geschichte, den sog. Exempla, würzten, ist bekannt. Eigens zu diesem Zweck wurden Schriften herausgegeben, die ihnen das Auffinden geeigneter Zitate und passender Begebenheiten, erleichtern sollten. Diese stellten ein gesondertes literarisches Genre dar und sollen sich großer Beliebtheit erfreut haben, auch wenn heute nur einige wenige solcher Exemplasammlungen bekannt sind1. Eine davon trägt den Titel "Facta et dicta memorabilia" und wurde von Valerius Maximus verfasst. Die "Strategemata" des Frontin, beschränken sich zwar ausschließlich auf militärische Aspekte, stehen aber, als eine Kompilation herausragender Taten, und hinsichtlich ihres Verwendungszweckes als Nachschlagewerk, in derselben literarischen Tradition wie das Werk des Valerius. Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, beide genannten Werke, auf Beispiele hin zu untersuchen, die mit der Bundesgenossenfrage im antiken Rom im Allgemeinen und der Entwicklung während des Bundesgenossenkrieges im Besonderen zu tun haben, zu untersuchen.

Zu Anfang aber, möchte ich kurz auf die literarische Gattung der Exempla selbst eingehen. Diese kommt wohl aus dem antiken Griechenland, auch wenn das Wort "exemplum" lateinischen Ursprungs ist, vom Verbum "esimere", was soviel wie "herausnehmen" bedeutet, abgeleitet wurde, und ursprünglich eine Warenprobe bezeichnete. Allmählich fand der Begriff den Weg aus der Handels- in die Alltagssprache und wird heute mit "Beispiel", "Vorbild" oder auch "Muster" übersetzt. Eine spezielle Bedeutung erlangte der Ausdruck, wie eingangs angedeutet, in der Rhetorik, wo er jenen Kunstgriff bezeichnete, bei dem Geschehenes in einer Rede, z.B. zum Zwecke der exoruatio, also der Ausschmückung, Erwähnung findet. Dabei handelte es sich nicht immer um historische Tatsachen, sondern auch um frei Erfundenes.. Schon Aristoteles unterschied in diesem Sinne die Parabeln oder Gleichnisse von den fingierten Fabeln. Die letzteren waren meist der Mythologie oder der Sagenwelt entnommen.. Diese Vermischung von Realem und Fiktiven erlaubt es nicht, Exempla als eine zuverlässige historische Quelle heranzuziehen. Interessant für die Forschung sind sie vielmehr als eine Milieustudie, aus der sich z.B. Schlüsse über den Umgang der Römer mit Geschichte und Überlieferung und über den antiken Lehrbetrieb ziehen lassen. Und in diesem spielten, insbesondere in der Kaiserzeit, die Rhetorenschulen eine besondere Rolle. Nicht nur waren diese Institute die Hauptempfänger der Exemplaliteratur, sondern sie leisteten wichtige Vorarbeit für die Entstehung neuer Werke dieser Gattung2.

1. Valerius Maximus und die Bundesgenossenfrage in seinem Werk

Als mit dem Ende der Republik die Rhetorik zunehmend in den Schulbetrieb verbannt wurde und die Übung auf dem Gebiet der Deklamation in der Vordergrund rückte, hatte die Popularität solcher Publikationen einen Aufschwung erfahren. Und aus dem Umkreis der besagten Rhetorenschulen kommt auch Valerius Maximus3. Über den Autor selbst ist nur das bekannt, was er über sich in seinen Schriften zu berichten weiß. Genaue Lebensdaten werden nicht geliefert, doch man erfährt, dass ihn eine enge Freundschaft mit Sextus Pompeius, der im Jahre 14 n.Chr. das Amt des Konsuln bekleidete, verband. Vielleicht stand Valerius auch in einem Klientelverhältnis zu diesem, da er sich selbst als wenig wohlhabend bezeichnet und demnach wahrscheinlich nicht der Nobilität angehörte4. Auf jeden Fall, wurde er von Sextus Pompeius finanziell unterstützt und durfte ihn auf einer Reise nach Griechenland und Kleinasien begleiten.

Die "Facta et dicta memorabilia" wurden während der Regierungszeit des Tiberius, dem sie gewidmet sind, geschrieben und sind wohl kurz nach dem Umsturzversuch Sejans im Jahre 31 n.Chr. fertig gestellt worden, denn dieses Ereignis, findet als eines der letzten (IX, xi, ext.4) Eingang in das Werk. „Ein (...) Grund, welcher den Autor in den Augen der Forscher suspekt erscheinen ließ, ist seine Einstellung zum Kaisertum und besonders zu Tiberius. Valerius´ Lobeshymnen auf diesen Kaiser wurden in einer Zeit, in der das vernichtende und mindestens genauso einseitige Tiberiusbild des Tacitus als unumschränkte Wahrheit galt, als Schmeichelei und somit als Zeichen niederer Gesinnung und mangelnder Charakterstärke angesehen“5. Ein weiterer Kritikpunkt sind die vielen Ungenauigkeiten und Fehler, die man dem Autor nachweisen konnte. Es handelt sich dabei vordergründig um vertauschte Namen, wie z.B. in VIII, ix, 1, wo Valerius Publicola die Leistung zugesprochen wird, aufgebrachte Plebejer mit der bekannten Fabel vom Magen und den rebellischen Körpergliedern besänftigt zu haben, und nicht Menunius

Agrippa, wie es korrekt gewesen wäre6. Dieser sorglose Umgang mit historischen Vorlagen, diskreditierte den Autor in den Augen vieler Forscher derart, dass sie ihm auch bei seiner Angabe, er habe für die Schrift aus den Werken vieler großer Schriftsteller7 geschöpft keinen Glauben schenken wollten8. Man unterstellte ihm vielmehr, er habe den Grossteil des Materials nicht selbst gesammelt, sondern bereits Zusammengetragenes übernommen9. Dabei soll er das meiste aus Beispielsammlungen des Hygin10 und vielleicht auch seines Vorläufers, Cornelius Nepos, übernommen haben.. Unter den Gewährsmännern des Valerius sollen des weiteren Cicero, Varro und Livius gewesen sein11, auch wenn sie unbenannt bleiben Auf der anderen Seite dienten die „Facta et dicta" auch anderen Autoren als Quelle. Plinius soll für seine "Naturalis Historiae" aus den Büchern des Valerius geschöpft, haben12. Und auch die „Suasoriae et controversiae" des älteren Seneca sowie Frontins „Strategemata" sollen in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Werk des Valerius Maximus stehen, die letzteren vor allem im Buch VII. Doch dazu später mehr. Inwieweit ihn Plutarch und Sueton für ihre Biographien verwendeten, bleibt umstritten13..

Den Umstand, dass die Bücher sich in dieser Vollständigkeit bis in unsere Zeit retten konnten, verdanken wir vor allem der Tatsache, dass sie sich einer riesigen Popularität im Mittelalter erfreuten. Nahezu 800 verschiedene Handschriften sind uns heute bekannt. Übersetzungen liegen seit der Renaissance vor, teilweise von berühmten Persönlichkeiten, wie Boccaccio, Rabelais und Motaigne. Auch Montesquieu will das Buch gekannt und geschätzt haben14. Erst mit dem Anbruch des Historizismus verlor es, aufgrund seiner Ungenauigkeiten, stark an Bedeutung15.

Wie der Titel "Valerii Maximii factorum et dictorum memorabilium libri novem" bereits andeutet, besteht das Werk aus neun Büchern, die nach Themen geordnet sind. So finden sich im liber I Beispiele zu dem Thema Religion, liber II beschäftigt sich mit den staatlichen Institutionen usw. Innerhalb der Bücher gibt es eine weitere Unterteilung in Kapitel, die sich ebenfalls einem bestimmten Thema widmen und entsprechende Überschriften tragen. Die Einteilung der Exempla selbst, in römische und auswärtige Beispiele, entspricht aber der damals gängigen Praxis ist aber bei Valerius nicht immer nachzuvollziehen. und spiegelt die patriotische Gesinnung des Autors, der sich als Stadtrömer dem mos maiorum verpflichtet fühlte, wider16. Auch wenn man, wie Ursula Blank-Sangmeister, den erzieherischen Charakter der Schrift betont17 täusch das nicht darüber hinweg, dass sie in erster Linie, als ein Nachschlagewerk für Redner konzipiert wurde. Passend dazu ist der Schreibstil, der als manieriert, bisweilen übersteigert und rhetorisch überformt bezeichnet wird. Vor allem wird ein solcher in den Ein-und Überleitungen, sowie Kommentare, die mit großer Sicherheit von Valerius nicht übernommen, sondern von ihm selbst verfasst wurden18. Man merkt ihm den Versuch an, unterhaltsam zu schreiben, nicht immer die gleichen Floskeln zu benutzen, den Ausführungen eine überraschende Wendung zu verleihen, doch es gelingt ihm manchmal nicht. So z.B. als er in IX, xiv, ex.3, als er auf die Schilderung einer wirklich amüsanten, weil unbeabsichtigten Begebenheit, die aus sich heraus für jeden verständlich ist, eine überflüssige Erklärung folgen lässt, die die Pointe zunichte macht.

Vor allem aber jüngere Forscher wie Michael Fleck und Andreas Weileder, versuchen etwas für seine Rehabilitation zu tun und verweisen u.a. auf den Beitrag, den er gemeinsam mit Seneca d.Ä. zur Erforschung der literarischen Produktion im Kreise der Rhetorenschulen geleistet hat19. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die "Facta et dicta memorabilia", als eine der wenigen erhaltenen Arbeiten ihrer Gattung, ein wichtiger, wenn auch aufgrund seiner Fehlerhaftigkeit, für wissenschaftliche Zwecke unzuverlässiger Zeuge des schriftstellerischen Schaffens der Anfänge der Kaiserzeit in Rom ist und bleibt.

In nahezu allen von Valerius Maximus gelieferten Beispielen zur Problematik der Bundesgenossenfrage, kommt die von ihm angenommene Überlegenheit des römischen Bürgers allen anderen Stämmen gegem+ber zum Ausdruck. So auch im Buch III, als er unter dem "Natürliche Anlagen" betitelten ersten Kapitel, im dritten Exemplum davon berichtet, wie Q.Popp(a)edius (Silo), den Volkstribun M.(Livius) Drusus aufgesucht hatte und nun, den noch sehr jungen M.(Porcius) Cato, den Neffen des römischen Magistrats, zu überreden versucht, für die Sache der Bundesgenossen bei seinem Oheim ein gutes Wort einzulegen. Als der Knabe, trotz mehrmaliger Bitten, "mit entschlossener Miene" ablehnt, droht ihm der "Anführer Latiums", ihn von Dach des Hauses in die Tiefe zu stürzen. Doch auch davon lässt sich Cato nicht beeindrucken, so dass letztlich Popp(a)edius klein beigeben muss. Es folgt noch ein Kommentar des Autors, in dem er das Verhalten Catos lobt und dem Italikerführer die folgenden Worte in den Mund legt: „Gratulemur nobis, latinii et socii, nunc esse tam parvum, quo senarore ne sperare , quidem urbis civitatem licuisset.“20

Da M. Livius Drusus das Amt des Volkstribunen im Dezember 92 antrat, muss sich das Geschilderte in dieser Zeit, also kurz vor dem Ausbruch des Bundesgenossenkrieges, zugetragen haben. Dass der Politiker mit Poppaedius in Kontakt stand, gilt als gesichert, er ist schließlich als einer der wenigen römischen Beamten bekannt, die sich durch ein besonderes Engagement zu Gunsten der socii ausgezeichnet haben. Nicht zuletzt war seine Ermordung durch politische Gegner, einer der Anlässe für das Verschärfung der Beziehungen der Italiker zu Rom, die bald danach in einem blutigen Krieg kulminierte21. Inwieweit es aber tatsächlich zu dem Treffen der beiden Männer, in der von Valerius Maximus beschriebenen Form kam, und welche Rolle der junge Cato, er dürfte zu dem Zeitpunkt zwischen vier und fünf Jahren alt gewesen sein, bei der Vermittlung hätte spielen sollen, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Vor allem die Worte des Poppaedius, die vom Autor sogar in direkter Rede wiedergegeben werden, dürfen so nicht gefallen sein. Sie schmeicheln nicht nur dem Knaben, dessen Standhaftigkeit sie preisen, sondern loben auch diejenigen politischen Entscheidungsträger, die ähnlich unbeugsam bleiben und damit bei ihrer Entscheidung, den Bundesgenossen keine Konzessionen zu erteilen, bleiben. Das dürfte sich aber Poppaedius gerade nicht gewünscht haben.

Ein weiteres Exemplum, das von Cato Uticensis handelt, folgt gleich im Anschluss (I,II i, 3). Darin wird geschildert, wie Cato, der zu diesem Zeitpunkt ein junger Mann gewesen sein muss, gemeinsam mit seinem Erzieher, Sulla, in dessen Haus aufsucht und dort einige Menschen erblickt, die einen traurigen Anblick abgeben müssen, weil er sich bei seinem Begleiter nach deren Schicksal erkundigt. Als er erfährt, dass Sulla selbst für die erbärmliche Situation der Personen verantwortlich ist, wundert er sich, dass bisher niemand etwas gegen die Grausamkeiten unternommen habe. Auf die Antwort hin, man habe keine Gelegenheit an Sulla heranzukommen, erklärt er sich selbst bereit, Sulla umzubringen, da er doch Zugang zu ihm habe, man solle ihm nur eine Waffe geben. Der Erzieher erkennt, dass der junge Mann es ernst meint, versucht ihm sein Vorhaben auszureden und soll ihn bei späteren Besuchen bei Sulla, zuvor immer auf Waffen durchsuchen. Auf den ersten Blick, hat dieses Exemplum mit dem behandelten Thema wenig zu tun. Doch Sulla spielte als Feldherr auf Seiten Roms, eine wichtige Rolle im Bundesgenossenkrieg. Außerdem ist in dem Text von "Municipialbürgern" die Rede, die unter der harten Behandlung durch Sulla zu leiden hatten und die ich als Einwohner der italischen Städte identifiziert habe. Und tatsächlich ist es wohl so, dass der Begriff "municipium" ursprünglich eine nichtrömische Siedlung bezeichnete, die zwar dazu verpflichtet war, Rom, im Falle eines militärischen Konfliktes zu unterstützen, der Bürger aber, nicht in den Genuss aller Rechte eines römischen civis, so z.B. des Wahlrechts, kamen, weshalb diese Städte manchmal auch "municipes sine suffragio" genannt wurden22. Die Frage ist jedoch, ob Valerius tatsächlich die socii meinte, als er über "municipae" schrieb. Dafür würde sprechen, dass im Verlaufe des Bundesgenossenkrieges, nahezu allen Italiker das volle römische Bürgerrecht zugesprochen wurde, und die Bezeichnung "municipes" nicht mehr gebräuchlich war. Erst mit der Reform der Gemeindeordnung unter Caesar, wurde sie wieder belebt. Auch wenn man sich die Lebensdaten Catos anschaut, der im Jahre 95 v.Chr. auf die Welt kam, d.h. zum Ende des Konfliktes mit den Bundesgenossen 7 oder 8 Jahre alt gewesen sein muss, ist diese Annahme haltbar. Auf der anderen Seite wird Sulla als ein selbstherrlicher, skrupelloser Tyrann beschrieben, was darauf hinweisen könnte, dass sich das Beispiel auf eine Begebenheit aus der Zeit nach dem Bürgerkrieg gegen Marius bezieht, als Sulla zum Alleinherrscher avancierte.23. Doch ich meine, dass sowohl die eine als auch die andere Lesart zulässig sind, zumal der Autor keine Daten nennt.

Die Datierung spielt auch bei dem nächsten behandelten Exemplum eine Rolle (IV, iv, 1). Das geschilderte Ereignis spielt sich während dem zweiten Punischen Krieg ab. Dir Römer hatten gerade ihre bis dahin wohl schwerste militärische Niederlage, bei Cannae, zu verkraften, und suchten sich nun der Treue ihrer Verbündeten, die ihrer Meinung nach kriegsentscheidend werden könnte, zu versichern. Die Latiner, denn von diesen ist hier die Rede, sollen durch einen Mehrheitsbeschluss des römischen Senates, ihre Honoratioren in diese Institution mit anzunehmen, dazu bewegt werden, bei der Auseinandersetzung mit Hannibal auf Seiten Roms zu bleiben. Ein Vertreter Kampaniens, ein gewisser Annius, habe laut Valerius allerdings verlangt, dass seine Region zusätzlich noch den zweiten Konsul der Republik stellen solle. Dagegen sei der Römer Manlius Torquatus gewesen und soll, empört über die Unverschämte Forderung, erklärt haben, dass er jeden Bundesgenossen, der es wagen sollte, in der Kurie seine Meinung zu äußern, sofort umbringen würde. Diese Worte hätten großen Eindruck, nicht nur auf die Römer selbst, sondern auch auf die anwesenden Latiner gemacht, so dass sich die ersteren wieder ihrer alten Würde besonnen und die letzteren ihr eventuelles Vorhaben, zu den Karthagern überzulaufen, aufgegeben haben sollen. Es darf zwar wieder bezweifelt werden, ob sich das Beschriebene genau so ereignet hat. Doch es spiegelt auf jeden Fall die Einstellung des Autors zu den Italikern, hier den Latinern, wider. Ihr Wunsch nach Gleichberechtigung wird als unverfroren dargestellt, das Angebot Roms, ihnen Konzessionen zu gewähren, als eine kurze Schwächeperiode abgestempelt, die zum Glück schnell überwunden werden konnte. Leider ist dieses Exemplum nicht ganz frei von Ungereimtheiten. Es besteht kein Zweifel daran, dass die Punier vor hatten, die Bündnißpartner Roms auf ihre Seite zu ziehen. Und tatsächlich ist sowohl Syrakus, nach dem Tode Hieron II, als auch Capua, die Hauptstadt Kampaniens, zu den Karthagern übergelaufen24. Doch Valerius Maximus scheint diese Tatsache zu ignorieren, indem er behauptet, die Latiner wären, aufgrund der harten Linie der Römer ihnen gegenüber, Rom bis zuletzt loyal geblieben, und hätten sogar ganz auf den Anspruch auf das Bürgerrecht verzichtet. Wahr ist, dass sich die Stadt zwar nach Kräften, gegen die Karthager verteidigt hatte, am Ende aber mußte sie beigeben und fiel von Rom ganz ab25. Hinzu kommt, dass der Autor nicht nur historische Fakten verfälscht, sondern auch die Namen vertauscht. Wahr ist, dass sich die Stadt zwar nach Kräften, gegen die Karthager verteidigt hatte, am Ende aber beigeben musste und von

Rom ganz abfiel. Er verwechselt nämlich T.Manlius Torquatus, den Konsul der Jahre 235 und 216 v.Chr., der u.a. dadurch in die Annalen einging, dass er sich gegen den Rückkauf römischer Geiseln von den Puniern, nach der Niederlage bei Cannae ausgesprochen haben soll, mit seinem gleichnamigen Ahnen, T. Manlius Imperiosus Torquatus, der sich im Latinerkrieg bei Trifanum ausgezeichnet habe, und gegen die Aufnahme der Vertreter dieser Volksgruppe in den Senat opponierte26.

2. Frontin und die Bundesgenossenfrage in seinem Werk

Ich komme nun zum Frontin und seiner Schrift "Strategemata". Zunächst ein paar biographische Angaben zum Autor. Es findet sich kein genaues Geburtsdatum des Autors. Da aber belegt ist, dass er im Jahre 70 n.Chr. das Amt des praetor urbanus bekleidete, durfte er um das Jahr 30 n.Chr. geboren sein, vielleicht auch etwas später. 73 n.Chr. war er, als Nachfolger Petilius Cerealis´, Statthalter in Britanien und nach seiner Rückkehr nach Rom, als curator aquarum des Jahres 97, für die Wasserangelegenheiten der Stadt zuständig. Eine besondere Freundschaft, soll den tüchtigen und bescheidenen Mann, der, laut Plinius d.J., nicht einmal wünschte, dass ihm nach seinem Ableben ein Denkmal errichtet werde, mit Kaiser Trajan verbunden haben, mit dem er zwei mal das Amt des Konsuls ausüben durfte, in den Jahren 98 und 100 n.Chr. Als Schriftsteller trat er allerdings schon während der Regierungszeit Domitians in Erscheinung. Die von ihm verfasste Schrift über die Feldmesskunst, trug den Titel "De agri mensura libri II" und galt als richtungsweisend auf ihrem Gebiet, ist aber nur in Fragmenten aus Zitaten bei Agennius Urbicus bekannt. Ganz verloren gegangen ist „De rei militari", ein Werk dem Vegetius angeblich gute Kritiken ausgestellt hatte, während seine „Strategemata" im Codex Harleianus 2666 so gut wie vollständig erhalten sind, genauso wie sein Alterswerk „De aquaeductu urbis Romae"27.

Die „Strategemata“ sind. während der Regierungszeit Kaiser Domitians,, nach dessen Germanenfeldzug im Jahre 84, entstanden28.. Der Verfasser selbst entschuldigt sich in der Vorrede (I,i,1) beim Leser für etwaige Fehler oder Auslassungen, verweist dabei aber auf die Mühen, die ihm die Recherche in „beiden Sprachen" bereitet habe und deutet damit an, dass er sich bei seiner Arbeit auch auf griechische Autoren stützte, die er jedoch, genauso wenig wie die lateinischen, nicht namentlich nennt. Man nimmt aber an, dass sich auf die Griechen Aineos Taktikos, Onosandros und Asklesiodonos neben den Römern Livius, Sallust, Caesar und nicht zuletzt Valerius Maximus, stützte. Auch die Arbeiten des Nepos und Hygin dürfen ihm, ähnlich wie bei Valerius, als Quelle gedient haben.29

Die Schrift ist in vier Bücher gegliedert, wobei man davon ausgeht, dass liber IV nicht aus Frontinus´ Feder stammte. zumal der Autor selbst in der Vorrede von nur drei Büchern spricht30 Das erste enthält all diejenigen Beispiele, die sich vor einer Kampfhandlung abgespielt haben, das zweite behandelt die Begebenheiten während des Kampfes und das dritte bezieht sich auf das Vorgehen bei Belagerungen. Jedes einzelne dieser Bücher ist in mehrere Kapitel unterteilt, in denen die Strategemata nach inhaltlichen Gesichtspunkten, d.h. nicht in chronologischer Reihenfolge, angeordnet sind. Eine Unterscheidung in römische und externe Beispiele, wie bei Valerius, gibt es nicht. Ein besonderes Interesse gilt, wie schon erwähnt, dem vierten Buch, das trotz einiger quellenkritischer Übereinstimmungen mit den vorhergehendenfür unecht gehalten wird.31. Einen Beweis dafür scheint die Tatsache zu liefern, dass einige Beispiele aus den Büchern I und II, fast im gleichen Wortlaut, im Buch IV wiederholt werden, so z.B. I, v, 12 in IV, v, 8 oder II, iv, 15 in IV, vii, 40 u.v.a. Das entkräftet wohl die von Bendz aufgestellte These von der „Nachtragfunktion“ des vierten Teils der Stategemeata32. Ebenso wie der Schreibstil, der im Vergleich zu den ersten drei Büchern mehr Schwächen aufweist, ist anders nicht zu erklären. Großer Beliebtheit sollen sich die "Strategemata" nicht nur bei den Römern, sondern besonders auch im Mittelalter erfreut haben. Davon zeugen die zahlreichen Handschriften, die erhalten geblieben sind und die häufigen Verarbeitungen des Stoffes durch einige mittelalterliche Schriftsteller, wie Paulus Diaconus im 8. und Johann von Salisbury im 12. Jahrhundert, auch wenn sich der letztere in seinem Werk "Policraticus sive de nugis curialium et vestigiis philosophorum", fast ausschließlich auf Buch IV bezog.

Zu den Handschriften. Es werden insgesamt 83 verschiedene gezählt. Sie wurden von Gundermann in zwei Klassen, eine bessere (a) und eine mangelhaftere (ß) unterteilt, wobei aber beide auf einen und denselben Archetypus zurückgehen sollen. Zur ersten Gruppe gehört der schon erwähnte Codex Herleianus 2666, der um das 10. Jahrhundert herum entstanden ist und als einziger das vollständige Werk enthält, auch wenn er laut Bennett, sehr sorglos geschrieben sein soll. Daneben werden noch der Codex Gothanus, aus dem 9.Jahrhundert, sowie Codex Cusanus C.14, die beide Ausschnitte des Werkes liefern, zur besseren Klasse hinzugerechnet. Die restlichen Handschriften bilden Klasse zwei, wobei hier dem Codex Parisinus lat. 7240 das größte Interesse der Forscher gilt33.

Zu erwähnen wäre noch eine Blattversetzung, die den Abschnitt aus Buch II, Kap. ix, 7 bis II, Kap. xii, 2, an das Ende des vierten Buches (IV, vii) brachte.

Gedruckt wurden die "Strategemata" zum ersten Mal bei Eucharius Silber, im Jahre 1487 in Rom. Es folgten, Filippo Bersaldo, 1495 in Bologna und zehn weitere Drucke in Italien, bevor sich im 17. Jahrhundert vor allem die Niederländer der Schrift annahmen (Modius, Leiden 1627; Scriverius, Leiden 1644 u.a.). Die erste deutsche Ausgabe erschien 1855. Der Herausgeber war Andreas Dederich. Die bis heute maßgebende textkritische Edition ist die von G.Gundermann, wurde bereits im Jahre 1888 herausgegeben.

Die erste Übersetzung ins Deutsche erschien unter dem Titel: "Von den guten räthen und ritterlichen anschlägen der guten hauptleut" 1532 in Mainz. Grossen Anklang fanden die von Marcus Tacius verfassten "Kriegsleut" (Ingolstadt, 1540), die in überarbeiteter Form 1578 noch einmal in Frankfurt erschienen. Erst im 18. Jh. findet man wieder eine deutsche Fassung und zwar die von J.Ch.Kind (Leipzig, 1750)34 bis schließlich 1963, Gerhard Bendz seine Übertragung der "Strategemata" herausbrachte.

Auf der Suche nach Beispielen, die sich mit der Bundesgenossenthematik beschäftigen, wird man im Buch I, unter dem Kapitel 9 - "Wie man aus schwierigem Gelände entkommt", zum ersten Mal fündig. Dort handelt das siebzehnte Exemplum davon, wie Sulla im Kampf gegen die socii, bei dem Ort Aesernia vom Feind überrasch wurde und, sich seiner misslichen Lage bewusst, den

Führer der Italiker um Friedensverhandlungen bat, die jedoch zu keinem Erfolg führten. Dann aber, als er zu merken glaubte, dass der "Feind infolge des Waffenstillstandes nachlässig wurde", verschwand er heimlich und leise mit seinen Truppen, nicht ohne vorher einen Hornbläser zurückgelassen zu haben, der die Aufgabe hatte, Nachtwachen anzukündigen, als sei das Heer noch da. So gelang es ihm ohne Verluste zu entkommen.

Bereits hier merkt man den Unterschied zu den Exempla des Valerius. Frontin beschränkt seine Ausführungen auf das wichtigste. Seine Beispiele sind sehr knapp gehalten und sehr objektiv. So auch dieses. Mit keinem Wort versucht der Autor, die ungünstige Situation, in die sich Sulla, der als Legat des Marius in die militärischen Auseinandersetzungen gegen die Marser verwickelt war, selbst hineinmanövriert hatte, zu verklären. Auch das Friedensangebot, das Sulla seinem Rivalen vorerst unterbreitet, wird nicht als ein vorübergehender Anfall der Schwäche des römischen Feldherrn dargestellt, sondern ganz nüchtern und pragmatisch, ohne das Verhalten moralisch zu werten, wie man es hätte bei Valerius erwarten dürfen. Nicht einmal der für die Römer glückliche Ausgang wird wertend kommentiert und dabei gäbe es sogar zu berichten, dass Aesernia, die Stadt im feindlichen Samnium und Hauptquartier der Bundesgenossen, nach schwierigen Kämpfen zwar, doch letztendlich von Rom eingenommen werden konnte35.

Auch in dem zweiten, von mir herausgefiltertem Exemplum (I, ix, 2) spielt Lucius (Cornelius) Sulla die Hauptrolle. Man erfährt in diesem wie er seine Truppen, nachdem diese zu meutern drohten, wieder an sich zu binden wusste, indem er melden ließ, der Feind sei in der Nähe. Dass Sulla in diesem das Kommando römischer Truppen inne hatte, wurde bereits geschildert. Was die Gründe für die Unruhen unter den Soldaten gewesen seien wird leider nicht mitgeteilt. Ob sie etwas zu tun hatten, dass die Römer gegen ihre ehemaligen Verbündeten vorgehen mussten, bleibt eine Spekulation, ist aber,, nicht abwegig. Deswegen kann angenommen werden, dass die Episode aus dem bellum Marsicum stammte. Dafür sprich auch die von G.Bendz vorgegebene Datierung (um 90 ?)

In dem direkt darauf folgendem Strategem (I ix., 3)) erfahren wir, wie es Gnaeus Pompeius, laut Bendz wiederum um das Jahr 90, gelang, nach der Zerschlagung des Senats von Mediolanum, einen Aufstand zu verhindern, indem er sowohl "schuldige" als auch "unschuldige" Magistrate zu sich rufen ließ, und so dem Argwohn der ersteren entgegenwirkte und sie beruhigte. Jener Pompeius muss demnach Cn. Pompeius Strabo, der Vater des berühmten Cn. Pompeius Magnus sein, der in dem Krieg der Oberbefehlshaber römischer Truppen war36., Mediolanum, das hutige Mailand, hat im Jahre 89 v. Chr., den Status eines Municipium bekommen37. Ob zwischen beiden Ereignissen ein Zusammenhang besteht, kann ich allerdings nicht sagen.

Aus nur einen einzigen Satz besteht das Strategem Nummer 16, im vierten Kapitel des zweiten Buches. Dieses bezieht sich inhaltlich auf das vorhergehende Beispiel, in dem es darum geht, dass die Volsker ihr Lager so nahe an einem Wald aufgeschlagen hätten, dass es leicht vernichtet werden konnte, indem men das Gehölz in Brand steckte. "Publius Crassus", so heißt es bei Frontin, "wurde im Bundesgenossenkrieg in derselben Weise mit fast allen seinen Truppen umgebracht".38. Der Tod des Crassus bei dem Feuer ist allerdings nicht sicher39. Dieses Strategem ist eine der Dubletten und wird im in IV, vii, 41, nahezu wortwörtlich wiederholt.

Das folgende Strategem, hat entsprechend seiner Anordnung im dritten Buch (III, xvii, 8) eine Belagerung zum Thema. Diemal handelt es ich eine Stadt im Picenum, Asculum. Wieder sind es, dem lakonischen Stil Frontins entsprechend, nur wenige Zeilen, auf denen zu lesen ist, wie die Bewohner der Stadt, nachdem diese von Pompeius erstürmt worden war, auf ihren Mauern „nur wenige Alte und Kranke" stehen ließen und so die Siegesgewissheit der römischen Angreifer bestärkten. Dann unternahmen die jungen und kräftigen Männer einen Ausfall und konnten die nachlässigen Römer in die Flucht schlagen. Asculum ist bekanntlich der Ort, an dem der Bundesgenossenkrieg seinen Anfang nahm, nachdem seine Bürger vom römischen Praeter Servilius sehr schlecht behandelt worden waren und sich mit der Ermordung desselben, seiner Begleiter und später sogar aller dort befindlichen Römer rächten. Auch hier bleibt der Hinweis auf die erfolgreiche Einnahme Asculums im zweiten Kriegsjahr, 90 v.Chr., aus.

Daneben gibt es noch eine ganze Reihe von Exemplen, die thematisch die Bundesgenossenproblematik nur anschneiden, die ich hier aber zumindest kurz erwähnen möchte.

Da wäre das Beispiel III, ii, 4, geht es darum, wie die Römer ihren Verbündeten in Casilinum, dem heutigen Capua, geholfen haben, möglichst lange der Belagerung durch Hannibal stand zu halten, indem sie ihnen in Fässern Spelt den Fluss Volturnus hinab sandten. Als die Karthager eine Kette über den Fluss spannten, warfen sie Nüsse in den Fluss hinein. Es heißt im Text, diese Maßnahme hätte "die Not der Bundesgenossen" erleichtert.

Aus der Zeit kurz nach dem zweiten Punischen Krieg, stammte das folgende Exemplum (IV, v, 16). Es berichtet davon, wie Publius Nasica, seine Soldaten im Winterlager, Schiffe bauen ließ, obwohl er keine benötigte, damit diese, aus der Langeweile heraus, aus der "Zügellosigkeit" entstehen kann, die Bundesgenossen nicht beleidigten. Das soll sich in der Provinz Hispania ereignet haben. Das zeigt einen anderen Umgang mit den Bundesgenossen, als wir ihn aus den anderen Beispielen bisher kennen gelernt haben.

In. IV, vii heißt es, dass Cato, der mit der Unterwerfung Spaniens beschäftigt war, sei von den Ilergeten, einem mit den Römern in Bündnistreue ergebenen Stamm, um Hilfe gebeten worden. Da der Feldherr keinen seiner Soldaten entbehren konnte, auf der anderen Seite sich aber verpflichtet gefühlt haben muss, die Verbündeten zu unterstützen, ersann er einen Trick, mit dem er seine Truppen komplett erhalten und trotzdem die bedrängten Bundesgenossen in ihrem Kampf ermutigen und ihre Feinde verunsichern konnte. Er befahl einem Drittel seiner Soldaten nämlich, so zu tun, als würden sie den Ilergeten zu Hilfe kommen wollen, d.h. sich einzuschiffen und abzulegen, dann aber, unter dem Vorwand ungünstiger Winde, wieder zurück zu kehren. Diese Anekdote stammt, laut Bendz, aus dem Jahr 195.

3. Nachwort

Der Versuch, mit dieser Arbeit die Beziehungen zwischen den Römern und ihren Bundesgenossen anhand der Exemplasammlungen des Valerius Maximus und des Frontin darzustellen, soll mit einigen Schlussbemerkungen zu einem Abschluss gelangen. Zunächst einmal ist festzustellen, dass beide trotz verschiedener Ansätzen, die Probleme, die der Zeit um 90 v.Chr. relativ gut präsentieren konnten. Die Tatsache, dass Frontin mehr geeignete Beispiele liefern konnte, liegt wohl am militärischen Charakter des Themas, der seinen „Strategemata“ mehr entspricht. Auch sind seine Berichte wesentlich objektiver als die des Valerius, was aber mit der unterschiedlichen Zielsetzung ihrer Werke zusammenhängt. Wie ich meine kann auch die Gegenüberstellung der Exempla , Ereignisse früheren Datums behandeln, der Zeit des Punischen Krieges etwa, gegen die aus der Zeit des Bundesgenossenkrieges, also zwischen 91 und 89/88 v.Chr., aufzeigen, wie sich das Verhältnis beider Parteien zueinander im Laufe der Zeit gewandelt hat. Ohne etwas verallgemeinern zu wollen, können die präsentierten Beispiele, als symptomatisch für die jeweilige Zeit betrachtet und daraus die Entwicklung in diesen etwas mehr als hundert Jahren, herausgelesen werden. Und auch wenn keiner der Autoren, aufgrund der genannten Unzulänglichkeiten, als eine hieb- und stichfeste historische Quelle herangezogen werden kann, so sind sie gerade deswegen vielleicht, angenehmer zu lesen und bilden so u.U. einen Einstieg in die Lektüre antiker scriptoren.

4. Bibliographie

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

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1 cf. Michael Weissenberger,, Rhetorik. In.: Der Neue Pauly (DNP), Hrsg. Hubert Cancik und Helmuth Schneider. J.B. Metzler, Stuttgart 2001. Bd. X, S. 958-987, bes. 966-973

2 cf. Anton Hinsemann, Rhetorik. In: Reallexikon für Antike und Christentum, Hrsg. Theodor Klauser. Bd.VI, Stuttgart 1966. S. 1230-1257, bes.1230-1233 und 1235-1240

3 dazu siehe: Andreas Weileder, Valerius Maximus. Spiegel Kaiserlicher Selbstdarstellung. Editio Maris, München 1998. S. 178

4 dazu siehe: Andreas Weileder, S. 26f: Valerius Maximus entstammt wohl nicht der Nobilität, sondern gehört dem „normalen“ römischen Volk an,“

5 zitiert nach: Andreas Weileder, Seite 14f

6 cf. Valerius Maximus, Facta et dicta memorabilia. Hrsg. Ursula Blank-Sangmeister. Philipp Reclam jun., Stuttgart 1991. S. 299 - Anmerkung Nr. 65

7 ibid., S. 4: „Urbis Romae exterarumque gentium facta simul ac dicta memoratis digua, auae apud alios latino diffusa sunt quam breviter cognosci possidi, ab inlustribus auctoribus diserere constitui (...)“

8 siehe dazu: Clemens Bosch, Die Quellen des Valerius Maximus. Ein Beitrag zur Erforschung der Litteratur der historischen Exempla. W.Kohlhammer, Stuttgart 1929. S. 1: „Damit beging man die Inkonsequenz, dass man diesem Autor (...) soviel Ehrlichkeit zutraute, seine wahren Quellen zu nennen.“

9 cf. Alfred Klotz, Studien zu Valerius Maximus und den Exempla. Verlag der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. München 1942. S. 93f: „Valerius Maximus hat die Hauptmasse seiner Facta et dicta memorabilia nicht in mühsamer Sammelarbeit zusammengetragen, sondern dafür eine Beispielsammlung ausgebeutet, die nach ihrem Inhalt, gegen das Ende der Regierungszeit des Augustus anzusetzen ist.“

10 cf. Clemens Bosch, S. 51: “Die Benutzung Hygins durch Valerius Maximus ist (…) gewiss mit dem höchsten Grade der Wahrscheinlichkeit.“

11 Michael Fleck, Untersuchungen zu den exempla des Valerius Maximus. Marburg/Lahn 1974. S. 7ff

12 vgl. dazu auch: Michael Fleck, S. 12

13 cf. Alfred Klotz, S. 52-57 und Michael Fleck, S. 52-59, die einander widersprechen

14 cf. Valerius Maximus, Facta et dicta memorabilia. Nachwort S. 344f

15 cf. Andreas Weileder, S. 10f

16 ibid. S. 175-184

17 cf. Valerius Maximus, S.340 und Michael Fleck, S.7

18 cf. Clemens Bosch, S.29

19 cf. Michael Fleck, S. 121f und Andreas Weileder S. 17f

20 Valerius Maximus, S.72

21 Peter C. Nadig, Livius. In: Der Neue Pauly. Bd. 7, S. 370f

22 Hartmut Galsterer, Municipium. In: Der Neue Pauly, Bd. VIII, S. 476-479

23 Karl Eder, Cornelius Sulla Felix L.: In: DNP, Bd. III, S. 379-383

24 cf. Klaus Brinkmann, Punische Kriege. In: DNP, Bd. X, S.590-599, bes. S.594-598

25 cf. Umberto Pappalando, Capua. In: DNP, Bd. 2, -S.977f: „Im zweiten Punischen Krieg nach Cannae, war C. mit Hannibal verbündet“

26 cf. Valerius Maximus, S. 299 (Anmerkung Nr. 55)

27 siehe dazu: Charles Bennett, Frontinus. The Strategems and The Ayuaducts of Rome. William Heinemann Ltd. London 1961. S. 13ff; Sowie: Gerhard Bendz, Frontin. Kriegslisten. Akademie-Verlag. Berlin 1967. S. 1ff

28 cf. Charles Bennett, S. 14:f: “This Strategemata is assigned by Gundermann to years 64-96”

29 cf. Gerhard Bendz, S. 7: „Neben Strategemensammlungen gab es in der antiken Literatru noch eine große Literatrugattung, aus der ein Verfasser einer Strategemensammlung seinen Stoff ergänzen und bereichern konnte: die sogenannten Exempla, zu denen die Strategeme als Unterabteilung gehören. Die Exemplaliterattur hatte in Rom schon vor Frontin einige Vertreter gehabt. Sie wurde von Cornelius Nepos eingeführt und ist dann zu Zeit des Kaisers Augustus von Hygin und namentlich Valerius Maximus gepflegt worden.“

30 Frontin. Strategemata, I.i.1 : “Circumspectis enim generibus, praparavi opportuna exemplorum veluti consilia, qua magis autem discreta ad rerum varietatem que collocurentur, in tres libros ea diduximus.”

31 cf. Charles Bennett, S. 19:“ As it comes to us, this work consists of four books, three of them written by Frontinus, the fourth by an author of unknown authority.” Dem hält aber Bendz entgegen (S 4f): “In meiner Untersuchung über “Die Echtheitsfrage des vierten Buches der frontinishcen Strategemata” (1938( glaube ich aber einleuchtend nachgewiesen zu haben, daß Frontin selbst auch dieses Buche geschrieben hat.“

32 ibid. S.5

33 cf. Gerhard Bendz, S.11ff

34 cf. ibid. S.9

35 siehe dazu: Gerhard Bendz, S. 206 (Erläuterungen)

36 cf. Marieluise Daißmann-Merten, Pompeius. In: Der kleine Pauly (DKP). Hrsg. Konrat Ziegler und Walther Sontheimer. Deutscher Taschenbuch Verlag. München 1979. Bd. 3, S. 1029

37 cf. M. Leglay, Mediolanum. In: DKP, Bd. 3, S.1030

38 cf. Hans von Geisau, Lamponius. In: DKP, Bd. 3, S. 472

39 cf. Hans Georg Gundel, Licinius. In: DKP, Bd. 3, S. 636. Darin wird berichtet, dass P.licinius Crassus 89 gemeinsam mit Caesar Konsul war und sich zwei Jahre später erst das Leben nahm

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Die Darstellung des Bundesgenossenkrieges anhand der Werke von Valerius Maximus und Frontin
Hochschule
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Veranstaltung
Stier und Wölfin - der Bundesgenossenkrieg in Rom
Autor
Jahr
2002
Seiten
18
Katalognummer
V106583
ISBN (eBook)
9783640048625
Dateigröße
426 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Ein schnell zusammengeschriebenes Elaborat über den Bundesgenosssenkrieg in Rom (91-c.a. 87 v.Chr)
Schlagworte
Darstellung, Bundesgenossenkrieges, Werke, Valerius, Maximus, Frontin, Stier, Wölfin, Bundesgenossenkrieg
Arbeit zitieren
Krzysztof Merks (Autor:in), 2002, Die Darstellung des Bundesgenossenkrieges anhand der Werke von Valerius Maximus und Frontin, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106583

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