Preisdiskriminierung als Mittel zur Abschöpfung der Konsumentenrente


Hausarbeit (Hauptseminar), 2002

17 Seiten, Note: 1,25


Leseprobe


I. GLIEDERUNG

1. Einleitung

2. Die Preisdifferenzierung im Marktstrukturschema und Definitionen
2.1 Einbindung der Preisdiskriminierung in das Marktstrukturschema
2.2 Definitionen
2.2.1 Was ist Preisdiskriminierung?
2.2 2 Die Nachfragekurve
2.2.3 Der Begriff der Konsumentenrente

3. Die Preisdiskriminierung als Mittel zur Abschöpfung der 6 Konsumentenrente
3.1 Voraussetzungen für Preisdiskriminierung
3.2 Pigousche Preisdiskriminierungsmodelle
3.2.1 Preisdiskriminierung ersten Grades
3.2.2 Preisdiskriminierung zweiten Grades
3.2.3 Preisdiskriminierung dritten Grades
3.3 Die Abschöpfung der Konsumentenrente

4. Beurteilung und Schlusswort

II. Literaturliste, Quellenangabe

1. Einleitung

Ganz ähnlich, wie der einzelne Mensch bei Vorliegen von Knappheit nicht mehr alles haben kann, führt die Existenz einer Vielzahl von Menschen dazu, daß nicht mehr alle Menschen alles haben kön­nen. Sie sind gezwungen, sich damit zu beschäftigen, „wer was bekommt. Hier betritt man das Gebiet der Diskriminierung; kein Weg führt daran vorbei.“[1]

Diese besonders treffenden Worte der Autoren des Fachbuches „Neue Mikroökonomik“ sollen die folgende Arbeit zur Thematik der Preisdiskriminierung einleiten.

Im Zuge der wachsenden Globalisierung und Internationalisierung ist zu beobachten, daß Märkte enger werden, vor allem aber Preise zunehmend an Transparenz gewinnen, wozu sicher insbe­sondere auch die Nutzung neuerer Medien wie das Internet in entscheidendem Maße beiträgt.

Einige Definitionen zur Verdeutlichung der Begrifflichkeiten sollen vorangestellt sein, dabei wird den Fragen nachgegangen werden:

- Was ist Preisdiskriminierung?
- Wie ist eine Nachfragekurve definiert?
- Was versteht man unter dem Begriff der Konsumentenrente?

Hauptgegenstand der Arbeit wird es sein, die Preisdiskriminierung als ein Mittel zur Abschöpfung der Konsumentenrente näher zu betrachten. Ferner werden die Voraussetzungen, die eine Preisdiskriminierung erst ermöglichen, beschrieben, aber auch die unterschiedlichen Ar­ten beziehungsweise Formen, die es dabei geben kann.

Bei der vorbereitenden Recherche und Literaturbeschaffung war schnell festzustellen, daß der volkswirtschaftliche Hintergrund der zu besprechenden Problematik in vielfältiger Weise in der Literatur nachzulesen ist. Einige Bücher und Fachzeitschriften gehen dabei über die bloße Darstellung der Preisdiskriminierung hinaus. So ist die Schilderung praktischer Beispiele bezüglich des Verstoßes gegen das Preisdiskriminierungsverbot von erheblichem Interesse und soll in diesem Zusammenhang Erwähnung finden.

Gerade auch, was kartellrechtlichen Hintergründe im Rahmen der Preisdiskriminierung betrifft, tauchen namhafte Unternehmen wie die Bahn, Post aber auch Microsoft häufig auf.

Das Prinzip, Preise zu bündeln (Preisbündelung), unterliegt zum Beispiel der Mißbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörden, da dies der Ausweitung von Monopol- oder Oligopolstellungen för­derlich sein kann. Ein Beispiel ist der gemeinsame Vertrieb des Internet Explorer mit dem Be­triebssystem Windows, mit welchem der Produzent Microsoft bereits eine Art Monopolstel­lung besitzt. Durch die automatische Installation des Internet Explorer wird für die Anwender der Erwerb eines alternativen Internetbrowsers überflüßig, und das Monopol bei Betriebssystemen könnte auch auf diesen Markt ausgedehnt werden. Ebenso sind die sieben großen Mineralölkonzerne mehrfach der Preisdifferenzierung bezichtigt worden.[2]

Jedem Unternehmen, das über eine gewisse Marktmacht verfügt und Kunden an sich bindet, ganz gleich auf welche Art und Weise, ist es möglich, Preisdiskriminierung zu praktizieren.

Gegenüber dem Einheitspreis eröffnet sich bei der Handhabung dieser Methode die Möglichkeit, Absatzkanäle auf verschiedene Weise zu erweitern und den Gewinn zu steigern.

Die Tatsache, daß Organisationen, Institutionen, Vereine diskriminieren, sozusagen die Spreu vom Weizen trennen, wird sicher nicht immer offensichtlich, jedoch „bei Knappheit wird stets und unvermeidlich diskriminiert.“[3]

2. Die Preisdifferenzierung im Marktstrukturschema und Definitionen

In diesem Abschnitt soll dargestellt werden, welchen Platz die Preisdiskriminierung, die bis auf wenige Ausnahmen mit Preisdifferenzierung, in sehr seltenen Fällen auch mit „Preisdiskrimination“[4] gleichgesetzt wird, im Marktstrukturschema einnimmt.

Anschließend werden die Begriffe Preisdiskriminierung, Nachfragekurve und Konsumentenrente definiert.

2. 1. Einbindung der Preisdiskriminierung im Marktstrukturschema

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen vollkommenem oder unvollkommenem Markt, dabei gibt es folgende Anbieterformen: Monopol, Oligopol und Polypol.

Im Verlauf der weiteren Betrachtungen und Erläuterungen geht es nicht um einen vollkommenen sondern um einen unvollkommenen Markt und ein heterogenisiertes Gut, welches von einem Anbieter bereitgestellt wird. Zur besseren Anschaulichkeit, was die Position der Preisdiskrimi­nierung im Marktstrukturschema betrifft, ist die nachfolgende Graphik eingefügt.

Marktstrukturschema

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 1

2.2. Definitionen

2.2.1 Was versteht man unter Preisdiskriminierung ?

- ALFRED STOBBE sagt dazu, daß „eine Preispolitik, bei der ein Anbieter das gleiche Gut verschiedenen Käufergruppen zu unterschiedlichen Preisen anbietet, als Preisdifferenzierung (auch Preisdiskriminierung).“[5] definiert wird.
- KLAUS HERDZINA geht im Zusammenhang mit der Preisdiskriminierung davon aus, „ daß der Monopolist ein Gut heterogenisiert, um es zu unterschiedlichen Preisen verkaufen zu können (als Beispiel sei auf Tag- und Nachtstrom hingewiesen).“[6]
- „Der Verkauf verschiedener Outputeinheiten zu unterschiedlichen Preisen wird Preisdiskriminierung genannt, wobei im Allgemeinen drei Arten der Preisdiskriminierung“[7] unterschieden werden, so ist bei HAL R. VARIAN nachzulesen.

An dieser Stelle sei darauf verwiesen, daß auf die unterschiedlichen Arten der Preisdiskriminierung im Abschnitt 3.2.eingegangen werden soll.

- WOLFGANG CEZANNE schreibt, daß der Monopolist sich dadurch auszeichnet, daß „er Differenzierungen unter der Kundschaft durchsetzen kann. Der Monopolist ist z. B. in der Lage, in räumlich getrennten Märkten unterschiedliche Preise zu verlangen. Oder er ist in der Lage, aufgrund persönlicher Beziehungen höhere Preise zu realisieren. Oder er ist in der Lage, ein Produkt als einen sogenannten Markenartikel zu präsentieren und bei einer gewissen Kundschaft höhere Preise zu realisieren, (...).All dies bedeutet, daß das Vollkom­menheitskriterium der Homogenität nicht mehr erfüllt ist. Die Konsequenz ist, daß sich dem Anbieter die Möglichkeit der Preisdifferenzierung eröffnet.“[8]

[...]


[1] vgl. Weise, Brandes, Eger, Kraft; Neue Mikroökonomik, S. 16

[2] vgl. Beschluß des Bundeskartellamtes vom 9. 8.2000 http://www.bundeskartellamt.de/kartell.html.

[3] vgl. Weise, Brandes, Eger, Kraft; Neue Mikroökonomik, S. 18

[4] vgl. Stobbe; Mikroökonomik, S. 569

[5] vgl. Stobbe; Mikroökonomik, S. 426

[6] vgl. Herdzina; Einführung in die Mikroökonomik, S. 126

[7] vgl. Varian; Grundzüge der Mikroökonomik, S. 419f.

[8] vgl. Cezanne; Allgemeine Volkswirtschaftslehre, S. 162

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Preisdiskriminierung als Mittel zur Abschöpfung der Konsumentenrente
Hochschule
Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik (ehem. Hochschule für Wirtschaft und Politik)
Veranstaltung
Vorlesung, Seminar
Note
1,25
Autor
Jahr
2002
Seiten
17
Katalognummer
V27600
ISBN (eBook)
9783638296052
Dateigröße
547 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Preisdiskriminierung, Mittel, Abschöpfung, Konsumentenrente, Vorlesung, Seminar
Arbeit zitieren
Susanne Klasen (Autor:in), 2002, Preisdiskriminierung als Mittel zur Abschöpfung der Konsumentenrente, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27600

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