Bürgertum des 19. Jahrhunderts. Verbindende Kultur oder Repräsentant einer Elite?


Seminararbeit, 2002

27 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Der Begriff des „Bürgers“

III. Kultur und Bürgerkultur

IV. Beispiele der Kulturentwicklung im 19. Jahrhundert
1) Vereine, Clubs und Dilettanten
2) Entstehung einer eigenen Theaterkultur

V. Repräsentation der Bürgerkultur

VI. Auflöseerscheinungen innerhalb des Bürgertums

VII. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit dem deutschen Bürgertum des 19. Jahrhunderts. Da der Begriff „Bürgertum“ ein ebenso schillernder wie vieldeutiger Begriff ist, muss zu Anfang natürlich erst eine Definition des Wortes „Bürger“ und ein kleiner Überblick über seinen Bedeutungswandel gegeben werden.

Dies geschieht vor allem in Anlehnung an die These Jürgen Kockas, dass das Bürgertum sich als klassenübergreifende Gruppe vor allem durch eine gemeinsame Kultur auszeichnet. Im Folgendem soll die Frage beantwortet werden, ob diese bürgerliche Kultur tatsächlich eine verbindende Kultur war, die verschiedene Schichten zusammenbrachte, oder ob das, was wir aus heutiger Sicht als „Bürgerkultur des 19. Jahrhunderts“ bezeichnen - die sichtbaren architektonischen Hinterlassenschaften, aber auch das damalige kulturelle Angebot – nicht allein in den Händen der städtischen Eliten lag, während die restliche Bevölkerung vom Kul-turangebot ausgeschlossen wurde.

Die Ausführungen und Beispiele beziehen sich dabei alle auf das deutsche Bürgertum – sie gelten also nicht zwangsläufig für das Bürgertum anderer Staaten, auch wenn zwischen diesen gewiss Parallelen gibt. Das Blickfeld richtet sich hierbei vor allem auf das 19. Jahrhundert, allerdings muss zur Darstellung des Gesamtzusammenhangs manchmal bis zum Spätmittel-alter vorgegriffen werden. Um die Entwicklungstendenzen des späten Bürgertums aufzuzei-gen, wird im letzten Kapitel auch das 20. Jahrhundert kurzzeitig gestreift, jedoch soll vor-liegende Arbeit nicht den gesamten Auflöseprozess und die Krisen des Bürgertums in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus darstellen, so dass es dort bei einer eher oberflächlichen Betrachtung verbleibt.

Aufgrund dieses eng gesteckten thematischen Rahmens werden solche Themen, wie der wachsende Nationalismus im späten 19. Jahrhundert oder die „Deutsche Sonderweg“-These ausgespart. Stattdessen bildet die Frage nach der Aufgabe von Kultur im städtischen Leben den Mittelpunkt dieser Arbeit:

„Bürgerkultur“ als verbindende Kultur aller Bürger, „Bürgerkultur“ als distinktive Kultur einer Elite“ ?[1]

II. Der Begriff des „Bürgers“

Die Begriffe „Bürger“ und „Bürgerlichkeit“ tauchen in den unterschiedlichsten Fachbereichen und verschiedensten Definitionen auf: Die Literaturwissenschaft kennt den „bürgerlichen Roman“, es gibt den Begriff der „bürgerlichen Kunst“ und auch in der Politikwissenschaft und der Soziologie spielen die Begriffe „Bürgerrecht“ und „bürgerliche Bewegung“ eine wichtige Rolle. Einer Behandlung der Frage, ob das Bürgertum des 19. Jahrhunderts eine geschlossene Gruppierung war, oder eine zersplitterte Gemeinschaft rivalisierender Klassen, muss daher zunächst eine Definition vorangehen, die diesen unscharfen Bürgerbegriff genauer eingrenzt. Dass solch eine geschichtswissenschaftliche Begriffsklärung nicht zwangsläufig unvereinbar mit den Erklärungen anderer Wissenschaftsbereiche sein muss, soll in den wei-teren Ausführungen ebenfalls gezeigt werden.

Der Begriff „Bürger“ wurde bereits in der Antike gebraucht, um den wirtschaftlich unabhän-gigen und zur politischen Mitsprache berechtigten Stadtbewohner zu bezeichnen (lateinisch „ civis “). In Deutschland taucht das Wort „Bürger“ allerdings erst im Verlauf der spätmittel-alterlichen Städtebildung auf. Kennzeichen des Bürgertums war im Mittelalter vor allem sein Rechtsstatus, der es „zum einen von allen Kategorien der ländlichen Bevölkerung (Adlige, Bauern, Kleinbauern, Gesinde, Landhandwerker, Heimgewerbetreibende etc.) und zum anderen von der Masse der in den Städten lebenden Unterschicht (Gesinde, Arbeiter, die meisten Handwerksgesellen, Arme usw.) unterschied“.[2] Der Bürger war zur Steuerzahlung verpflichtet und unterstand einer besonderen Gerichtsbarkeit, doch dafür erhielt er die Mög-lichkeit, sich an der städtischen Selbstverwaltung zu beteiligen und innerhalb der Stadtmauern selbständig erwerbstätig zu sein (also ähnlich dem antiken Begriff). Dies Bürgerrecht war ein ständisches Recht - es wurde durch Geburt erworben oder Bewerbern verliehen. Jedoch hatte bei solchen Bewerbungen meist nur Erfolg, wer ausreichend Vermögen oder berufliche Quali-fikation mitbrachte, um sich positiv auf die Entwicklung der Stadt auszuwirken. Das mittel-alterliche Bürgertum stellte also einen eigenen Stand dar, der seine besonderen Rechte zwar gegen Reformen der Landesherren und den Druck durch die armen Bevölkerungsschichten verteidigte, ansonsten aber nicht gegen die Herrschaftsansprüche der höheren Stände (Adel und Klerus) aufbegehrte. Da dieses Bürgertum als städtische Gemeinde im Kontrast zur ländlichen Bevölkerung stand, wird es auch als Stadtbürgertum bezeichnet, obwohl es oft nur eine Minderheit der Stadtbevölkerung darstellte (bestehend aus Handwerksmeistern, reichen Kaufleuten, Ladenbesitzern, Gastwirten, oder auch Ärzten und Juristen).

Dieses traditionelle Stadtbürgertum, das sich seiner besonderen Rechte bewusst war, existierte bis ins 19. Jahrhundert hinein, doch wurde sein Einfluss mit der Auflösung der ständischen Ordnung in dieser Zeit immer geringer.[3]

Ende des 18. Anfang des 19. Jahrhunderts erlebte dieser ständische Bürgerbegriff eine Erwei-terung. Neben den Mitgliedern „einer ständischen Einheit mit gemeinsamen Rechtsstatus und gleichgearteten Lebensstil “,[4] galten nun auch die Besitzer großer Wirtschaftsunternehmen und die akademisch Gebildeten als „Bürger“. Diese begriffliche Erweiterung erklärt sich unter anderem durch das Wachstums kapitalistischer Wirtschaftsstrukturen und die steigende Be-deutung von Bildung und Ausbildung. Dadurch gewannen die Unternehmer und Akademiker ab 1800 so sehr an Macht und Einfluss, dass ihr Status stieg und sie den ständischen Reprä-sentanten hinsichtlich des Ansehens gleichgestellt waren. Zudem gab es noch andere Gemein-samkeiten mit dem traditionell ständischen Bürgertum auf: Alle drei Gruppierungen bestan-den vorwiegend aus Städtern und gehörten keinem der anderen bestehenden Stände an (da sie weder adelig waren, noch Teil des Klerus, der Unterschicht oder der Bauern).

Ende des 18. Jahrhunderts bezeichnete der Begriff „Bürger“ also drei soziale Gruppen.

a) das traditionell ständische Stadtbürgertum
b) das Großbürgertum (die „Bourgeoisie“)
c) das Bildungsbürgertum

Neben ihren Gemeinsamkeiten gab es aber auch unübersehbare Unterschiede zwischen den verschiedenen Bürgerkategorien. So unterschieden sie sich hinsichtlich des Wohlstandes und ihres überregionalen Interesses; doch vor allem grenzten sie sich hinsichtlich ihres rechtlichen Status voneinander ab: So galten für die Leiter großer Unternehmen keineswegs dieselben Gesetze wie für die zünftig organisierten Stadtbürger, die sich ja gerade durch ihren gemein-samen Rechtsstatus definierten. Schließlich waren den modernen Unternehmen damals häufig Sonderrechte (z. B. durch fürstliches Privileg) gestattet worden, die deren wirtschaftliche Entwicklung vorantrieben. Und das Bildungsbürgertum bestand zu großen Teilen aus fürst-lichen Dienern bzw. Staatsbeamten und war in der Regel „durch landesherrliches oder staatliches Recht von den Gesetzen und Regeln der Städte, in denen sie lebten, ausgenom-men“.[5] Wegen dieser besonderen Privilegien, die ihnen durch den Adel gewährt wurden,

begehrten die neue Bourgeoise und das aufsteigende Bildungsbürgertum zur Jahrhundertwen-de kaum gegen die feudalen Herrscher auf, aber dennoch bildeten sie eine Herausforderung an das traditionelle ständische System, da ihr Einfluss und Reichtum auf wirtschaftlicher Leis-tung oder speziellem Fachwissen beruhte. Damit standen sie im starken Gegensatz zum ersten Stand des Adel, aber auch zum herkömmlichen Stadtbürgerstand, die beide ihre Macht durch Abstammung begründeten.

Zusätzlich zur Erweiterung des Bürgerbegriffs durch die Aufnahme der Bourgeoise und des Bildungsbürgertums fand seit dem 17. Jahrhundert jedoch noch eine zweite begriffliche Ver-änderung statt. In den absolutistischen Staaten bedurfte es eines Begriffes, der die Menschen in ihrer Stellung als Untertanen gegenüber der Regierung und ihrer Landesherrn bezeichnete - unabhängig ihres Standes. Und unter den Ideen der Aufklärung bildete sich die Vorstellung eines aktiven Menschen heraus, der sich gemeinschaftlich für das Wohl der Nation einsetzte. Obwohl beide Ideen (der Mensch einmal als eigenständiger, gestaltender Helfer der Nation, einmal als Untertan einer Obrigkeit) sich inhaltlich deutlich voneinander unterschieden, hatten sie auch etwas gemeinsam: Die Menschen wurden nicht mehr nach Ständen eingeteilt, sondern ständeübergreifend einem Staat zugeordnet.

Diese neue Bezeichnung des Menschen als Staatsbürger wich von dem alten Bürgerbegriff ab, der den dritten Stand von anderen sozialen Gruppen abgrenzte. In den meisten Ländern drück-te sich dieser Unterschied auch sprachlich aus. So gab es in Frankreich den Begriff „citoyen“ für Mitglieder bürgerlicher Gesellschaften, zum anderen „bourgeois“, eine eher standes- bzw. klassenorientierte Bezeichnung für Stadtbewohner, die einem eigenen Gewerbe nachgingen. Seltsamerweise gab es in Deutschland diese Differenzierung nicht, so dass durch das Wort „Bürger“ sowohl der Staatsbürger als auch die sozialen Gruppen des ständischen Stadtbürger-tums, der Bourgeoise und des Bildungsbürgertums bezeichnet wurden.[6]

Mit der Entwicklung eines öffentlichen Bildungswesens, der Verbreitung des Gymnasiums und einer Reihe von Reformen, die zwischen 1800 und 1815 durchgeführt wurden und die Macht der Aristokratie zugunsten einer staatlichen Bürokratie einschränkten, nahm der Ein-fluss des Bildungsbürgertums gewaltig zu. Gleichzeitig verlor das traditionelle Stadtbürger-tum an Bedeutung, da durch die neueingeleiteten Reformen die ständischen Strukturen zu-nehmend aufgelöst wurden. Die bedeutende Rolle des Bildungsbürgertums zeigte sich auch in der deutschen Revolution, so besaßen in der daraus entstandenen Frankfurter Nationalver-

sammlung 75% der Abgeordneten einen akademischen Grad; lediglich 7% entstammten der Bourgeoisie.[7] Als jedoch im zweiten Drittel des 19. Jahrhunderts die Industrialisierung immer mehr zunahm, der Bau von Eisenbahnen und die Errichtung von Fabriken ebenso voranschrit-ten wie die Entwicklung einer kapitalistischen Marktwirtschaft, wurde die Bourgeoisie macht-tragende Elite des Bürgertums. Die Utopie der Aufklärung, dass die geistige Förderung der Massen durch allgemeines Bildungswesen langfristig in eine freie von Gleichheit geprägte Gesellschaft führen müsse, erfüllte sich nicht. Zwar lösten sich die durch Geburt vorgege-benen Standesgrenzen auf, aber stattdessen waren nun breite Bevölkerungsschichten (vor allem die Arbeiter) abhängig von den reichen Unternehmern. Der Wechsel vom ständischen zum klassenorientierten Bürgertum hatte begonnen.

Das Resultat dieser Entwicklung war, dass der Begriff „Bürgertum“ sich nun hauptsächlich auf die einflussreichen Gruppen des Groß- und Bildungsbürgertums bezogen. Die Mitglieder des alten ständischen Bürgertums versuchte man vom eigentlichen Bürgertum abzugrenzen, indem man sie als Kleinbürger oder „alten Mittelstand“ bezeichnete. Die große Zahl der An-gestellten (Verkäufer, Büropersonal, Techniker) und niedere Beamte nannte man entspre-chend „neuer Mittelstand“. Mit der zunehmenden Emanzipation des Bürgertums gegenüber der Aristokratie hatte also auch seine Zersplitterung begonnen.

Kann es für dieses - sich mit der Zeit so wandelnde - Bürgertum eine klare Definition geben?

Für alle Bürgerschichten und auch über die Jahrhunderte gültig ist eine negative Begriffsbe-stimmung: Das Bürgertum war weder aristokratisch, noch geistlich, ländlich, militärisch oder Unterschicht.[8]

Eine positive Begriffsbestimmung zu finden, gestaltet sich jedoch deutlich schwerer. Die Definition als Stand scheidet unter Berücksichtigung der neuzeitlichen Entwicklung aus, und auch eine gemeinsame Klasse bildet das Bürgertum nicht, dazu unterscheiden sich seine Teil-gruppen zu sehr in Einkommen und sozialem Status (wobei die einzelnen Schichten, so z. B. die Bourgeoisie, für sich allein genommen durchaus eigene Klassen bilden). Man könnte es durch gemeinsame Interessen und Zielvorstellungen definieren, z. B. der Loslösung des Bür-gers von adligen Herrschaftsinteressen. Allerdings hat sich auch die bürgerliche Haltung dem Adel gegenüber mit der Zeit verändert und unterschied sich je nach Bürgerkategorie (so hat sich das Großbürgertum gegen Ende des 19. Jahrhunderts dem Adel immer mehr angenähert). Zudem würde solch eine Definition das Bürgertum nicht eindeutig von anderen sozialen

Gruppen abgrenzen, denn auch die Bauern wären über eine Loslösung von herrschaftlichen Interessen erfreut gewesen. Einen Ausweg aus der Misere begrifflicher Aufsplitterung des Bürgertums in einzelne Sozialgruppen (in Unternehmer, Handwerker, Beamte etc. ) sieht Jürgen Kocka im kulturellen Zusammenhalt der Bürger. Laut Kocka war das Bürgertum im 19. Jahrhundert vor allem gekennzeichnet durch eine besondere Achtung vor individueller Leistung, die „Betonung von Bildung“, „ein enges Verhältnis zur ästhetischen Kultur“, „Respekt für Wissenschaft“ und „ein besonderes Verständnis der Familie“.[9] Diese sehr sinn-voll erscheinende Definition des Bürgertums über eine gemeinsame Kultur erfasst nicht nur die Gesamtheit aller Bürger, sondern ist für Geschichts- wie Sozialwissenschaft gleicher-maßen nutzbar. Auch Dieter Hein und Andreas Schulz greifen diese Definition auf; allerdings merken beide an, dass es in der bürgerlichen Gemeinschaft zwar klassenüberschreitend ein großes Interesse an kulturellen Ereignissen gab, doch Kockas Erklärung sich zu sehr am Idealtypus einer offenen Bürgerkultur orientiere. So wäre das große Interesse an Kultur zwar ein verbindendes Element des Bürgertums, in ihren Ansichten über Kunst und Lebensführung würden sich die Bürgergruppen aber unterscheiden und durch sie auch voneinander abgren-zen. Daher schlagen sie eine Definition vor, in der die Bürgerkultur gekennzeichnet ist durch eine Auseinandersetzung über Werte, Lebensführung und allgemein gültigen Normen inner-halb des Alltags (und nicht durch die Gleichheit derselben).[10]

Mit der Bedeutung von Kultur und seinem Auftauchen in der bürgerlichen Gesellschaft wird sich das nun folgende Kapitel befassen.

[...]


[1] Aus der Einleitung der von Dieter Hein und Andreas Schulz herausgegebenen Sammelschrift „Bürgerkultur im 19. Jahrhundert. Bildung, Kunst und Lebenswelt.“ Hrsg. von Dieter Hein und Andreas Schulz. München: Beck, 1996, S. 26

[2] Jürgen Kocka, „Bürgertum und Bürgerlichkeit als Probleme der deutschen Geschichte vom späten 18. bis zum frühen 20. Jahrhundert“, in: Jürgen Kocka (Hg.), „ Bürger und Bürgerlichkeit im 19. Jahrhundert “. Göttingen: Vandenhoeck und Ruprecht, 1987. (Sammlung Vandenhoeck), S. 21

[3] Vgl. Jürgen Kocka, „Bürgertum und Bürgerlichkeit als Probleme der deutschen Geschichte vom späten 18. bis zum frühen 20. Jahrhundert“, in: Jürgen Kocka (Hg.), „ Bürger und Bürgerlichkeit im 19. Jahrhundert “. Göttingen: Vandenhoeck und Ruprecht, 1987. (Sammlung Vandenhoeck), S. 22 f.

[4] Ebd. S. 24

[5] ebd. S. 25

[6] Eine Erklärung für diese sprachliche Eigenart würde den Rahmen dieser Hausarbeit sprengen, doch zumindest einen möglichen Ansatz findet man in Jürgen Kockas Aufsatz „ Bürgertum und Bürgerlichkeit als Probleme der deutschen Geschichte vom späten 18. bis zum frühen 20. Jahrhundert “, in: Jürgen Kocka (Hg.), „ Bürger und Bürgerlichkeit im 19. Jahrhundert “, S. 28 - 30

[7] Vgl. Jürgen Kocka: „ Bürgertum und Bürgerlichkeit als Probleme der deutschen Geschichte vom späten 18. bis zum frühen 20. Jahrhundert “, in: Jürgen Kocka (Hg.), „ Bürger und Bürgerlichkeit im 19. Jahrhundert “, S. 34

[8] Ebd. S. 48

[9] Jürgen Kocka: „Bürgertum und Bürgerlichkeit als Probleme der deutschen Geschichte vom späten 18. bis zum frühen 20. Jahrhundert“, in: Jürgen Kocka (Hg.), „Bürger und Bürgerlichkeit im 19. Jahrhundert“, S. 43

[10] Siehe dazu die Einleitung der von Dieter Hein und Andreas Schulz herausgegebenen Sammelschrift „Bürgerkultur im 19. Jahrhundert. Bildung, Kunst und Lebenswelt., S. 12 f.

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Bürgertum des 19. Jahrhunderts. Verbindende Kultur oder Repräsentant einer Elite?
Hochschule
Universität Osnabrück
Veranstaltung
Proseminar: Deutsche Wirtschafts- und Sozialgeschichte des 19. Jahrhunderts
Note
1,3
Autor
Jahr
2002
Seiten
27
Katalognummer
V19916
ISBN (eBook)
9783638239431
Dateigröße
666 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Für den Begriff "Bürgertum" gibt es ca. so viele Definitionen wie Bücher zum Thema, so dass eine scharfe Eingrenzung des Begriffes schwierig ist. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, dass solch Eingrenzung des "Bürgers" am ehesten unter dem Aspekt der "Kultur" gelingt. Desweiteren wird die Frage beantwortet, inwieweit die bürgerliche Kultur tatsächlich verbindend war und verschiedene Schichten zusammenbrachte, oder hauptsächlich dazu missbraucht wurde, soziale Unterschiede zu rechtfertigen.
Schlagworte
Bürgertum, Jahrhunderts, Verbindende, Kultur, Repräsentant, Elite, Proseminar, Deutsche, Wirtschafts-, Sozialgeschichte, Jahrhunderts
Arbeit zitieren
Marcel Egbers (Autor:in), 2002, Bürgertum des 19. Jahrhunderts. Verbindende Kultur oder Repräsentant einer Elite?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19916

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