Die Entwicklung des Rates der Stadt Köln zur führenden Institution im Stadtregiment.


Seminararbeit, 2003

17 Seiten, Note: Sehr gut (1)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Entwicklung bis zur Bildung des Rates von
2.1 Erste Bestrebungen der Bürger zur Selbstverwaltung
2.2 Die Kirchspiele (Sondergemeinden)
2.3 Das Schöffenkollegium
2.4 Die Richerzeche

3. Die Entstehung des städtischen Rates von 1216

4. Der Aufstieg des Rates zur herrschenden Instanz in Köln
4.1 Wiederaufleben des Rates als Gremium der städtischen Finanzverwaltung
4.2 Aufbau und Organisation des Rates
4.3 Bildung des Rheinischen Städtebundes
4.4 Das Ende der Geschlechterherrschaft
4.5 Die Rückkehr der Geschlechter
4.6 Die Vertreibung der Weisen
4.7 Der Machtzuwachs des Rates ab 1268

5. Der weite Rat

6. Literaturverzeichnis
6.1 Lexika
6.2 Literatur

1. Einleitung

Seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts hat die Kölner Stadtverfassung mit ihrem Formenreichtum die historische Forschung immer wieder fasziniert. Sieht man einmal von dem Zeitraum des ersten Auftretens eines Kölner Stadtrates 1216 ab, war das Forschungsinteresse im Wesentlichen auf das 12. Jahrhundert gerichtet.

Die Entstehung von Schöffenkolleg, Richerzeche, Stadt- und Sondergemeinden wird bis heute unter den Historikern kontrovers diskutiert und wird aufgrund der unzureichenden Quellen wohl ohne abschließendes Ergebnis bleiben.

Die Weiterentwicklung der Kölner Verfassung im 13. Jahrhundert hat weniger Beachtung gefunden. Für diesen Zeitraum hat sich die Forschung hauptsächlich auf die gut dokumentierten Auseinandersetzungen der Bürger mit den erzbischöflichen Stadtherren konzentriert. Die Differenzen auf der städtischen Seite gerieten über weite Strecken aus dem Blickfeld der Forschung. Gerade dieser Zeitraum ist jedoch verfassungsgeschichtlich äußerst bedeutsam, da durch Entstehung und Aufstieg des Rates die Verfassungsentwicklung in Köln bis zum Einmarsch der Franzosen wesentlich geprägt worden ist.[1]

Dieser Zeitraum, von 1216-1321, ist maßgebend für diese Arbeit.

2. Die Entwicklung bis zur Bildung des Rates von 1216

2.1 Erste Bestrebungen der Bürger zur Selbstverwaltung

In der Zeit vom 10.-12. Jahrhundert hat sich das Stadtbild Kölns radikal verändert. Die Grundfläche der Stadt vergrößerte sich um mehr als das vierfache. Damit ging ein starkes Wachstum der Bevölkerung einher, die eine immer größere wirtschaftliche Macht auf sich vereinen konnte. Der stetig wachsende Reichtum der Bevölkerung führte zu einem immer stärker werdenden Streben nach politischem Einfluss.[2]

Der Aufstand gegen die Gewaltherrschaft von Erzbischof Anno 1074 stellte einen ersten Versuch der Bürgerschaft dar, politische Macht auf sich zu vereinen.[3] Diese Rebellion wurde zwar erst einmal niedergeschlagen, doch war eine Entwicklung angestoßen worden, die nicht mehr aufzuhalten war.

Das Fehlschlagen dieser Unternehmung kann nicht als Indiz dafür gewertet werden, dass die Bürgerschaft damals noch keine allgemein anerkannte obere Behörde war, sondern nur als Zeichen dafür, dass das Bürgertum sich seiner Kraft noch nicht bewusst und die Unternehmung schlecht geplant war.[4]

Dreißig Jahre später stellten sich die Kölner Bürger auf die Seite des alten, bürgerfreundlichen Kaisers Heinrich IV., und kämpften damit gegen ihren Erzbischof Friedrich I., der auf der Seite Heinrichs des V. stand. Diesmal waren die Kölner Bürger erfolgreicher, denn es gelang ihnen, Friedrich I. erst einmal aus der Stadt zu vertreiben.[5]

Diese Kämpfe wirkten stärkend und nachhaltig auf die Organisation der inneren Verfassung.[6]

Es folgte eine lange Friedenszeit zwischen Bürgerschaft und Erzbischof. Erst 1171 kam es wieder zu einem ernsthaften Konflikt zwischen beiden Parteien. Im Endeffekt nahmen die Bürger bis zu Begin des 13. Jahrhunderts schrittweise immer weitere Rechte für sich in Anspruch und schwächten damit die Position des Erzbischofs.[7]

Die Gestaltung des bürgerlichen Gemeinwesens schien gegen Ende des 12. Jahrhunderts zu einem gewissen Abschluss gekommen zu sein. Herr der Stadt war der Kölner Erzbischof. Gesamtstädtische Organe bürgerlicher Selbstverwaltung waren zum einem das Schöffenkollegium, zum anderen die Richerzeche […]Das Stadtgebiet war in 12 Kirchspiele unterteilt, an deren Spitze Amtleutegenossen standen.[8]

2.2 Die Kirchspiele (Sondergemeinden)

Im 12. Jahrhundert existierten in Köln die Sondergemeinden St. Columba, St. Peter, St. Laurenz, St. Alban, St. Brigidien, St. Aposteln, St. Martin, Niederich und Airsbach. Nach der Stadterweiterung 1180 kamen die Gemeinden von St. Severin, St. Panthaleon und St. Gereon- Christophorus hinzu[9].

Die Aufgaben der Sondergemeinden und ihren Organen erstreckten sich zunächst auf die kirchliche Verwaltung. Mit dem Aufblühen der Wirtschaft kam es zu einer Kompetenzerweiterung auf weltlichem Gebiet, wie beispielsweise die Überwachung von Gewebebetrieben und Instandhaltung der Verteidigungsanlagen.[10]

Vorsteher der einzelnen Sondergemeinden waren in der Regel zwei jährlich wechselnde Amtleute, die anfänglich von allen Bürgern des Bezirks gewählt wurden, später aber ihre Nachfolger selbst bestimmten.[11]

Die Sondergemeinden gelten als Ausdrucksform der ersten Vereinigungsbemühungen der Kölner Bürger. In der Mitte des 12. Jahrhunderts kam es zu einem allmählichen Zusammenschluss der Einzelgemeinden zu einer Gesamtgemeinde. Obwohl man erkannte, dass für die Durchsetzung von Zielen, die alle Sondergemeinden betreffen, ein gemeinsames Gremium von Vorteil wäre, widerstrebte eine von oben ausgehende Zentralisierung vielen. Deshalb vollzog sich der Zusammenschluss der Gesamtgemeinde in einem sehr langsamen Tempo. Im Jahre 1159 fasste das neu gegründete Gremium erstmals einen Beschluss, der für alle Sondergemeinden Gültigkeit hatte und liefert damit ein Indiz für seine Etablierung zu diesem Zeitpunkt.[12]

1180 stiegen die öffentlichen Ausgaben der Stadt Köln durch Mauerbau und Verteidigungsaufwendungen in bis dahin ungeahnte Höhen. Diese Entwicklung verhalf den Amtleuten der Sondergemeinden zu einer immer größer werdenden Bedeutung. Demzufolge waren zu Begin des 13. Jahrhunderts überall Bestrebungen zu erkennen, die Kompetenzen der Kirchspiele auszuweiten.[13]

2.3 Das Schöffenkollegium

Die dürftige Quellenlage lässt eine einwandfreie Darstellung der älteren Verfassungsentwicklung nicht zu. Doch trat zu Beginn des 12. Jahrhunderts ein reich gegliedertes Gemeinwesen zu Tage. Die Stadtgemeinde, deren Vereinigungsprozess noch nicht abgeschlossen war (vgl. oben), steht unter dem Schöffenkollegium der Altstadt, das neben seinen richterlichen Aufgaben auch die Funktion einer obersten Kommunalbehörde wahrnahm.[14]

Die Leitung des städtischen Gerichts lag damit in bürgerlicher Hand.[15] Spätestens seit 1149 ist das Schöffenkollegium die von den Erzbischöfen und Bürgern anerkannte höchste kommunale Behörde[16]. Sie übte das Zunftaufsichtsrecht aus und fungierte als Oberbehörde über die Sondergemeinden.[17] Im Jahre 1103 bestand das Schöffenkollegium aus zwölf Schöffen, die alle dem Meliorat, der damaligen Oberschicht, angehörten.1259 wird es dann auf die endgültige Anzahl von 25 Schöffen erweitert.[18] Die Schöffen können ihre Machtposition noch längere Zeit behaupten, doch kommt es zu einem allmählichen Verlust von Kompetenzen an Rat und Richerzeche, wie im Folgendem noch zu zeigen sein wird.[19]

2.4 Die Richerzeche

In der Zeit zwischen 1114-1119 trat eine neue Körperschaft auf, die berühmte Kölner Richerzeche.[20]

Diese „Genossenschaft der Reichen“ tritt neben dem Schöffenkollegium auf und erbt einen Teil seiner Macht. Die Richerzeche setzt sich aus zwei Bürgermeistern, den verdienten Amtleuten, das sind die ehemaligen Bürgermeister, sowie den unverdienten Amtleuten, den Anwärtern auf das Bürgermeisteramt, zusammen. Wie auch das Schöffenkolleg ergänzte sich die Richerzeche durch Kooptation. In der Zeit zwischen 1179-1182 gelangte die Richerzeche in Besitz des Rechtes zur Verleihung des Zunftzwangs, das 1149 noch bei den Schöffen lag.[21]

Die Schöffen übernahmen aber auch Funktionen innerhalb der Richerzeche. So hatten sie sich das Recht gesichert, dass einer der beiden Bürgermeister stets aus dem Kreise des Schöffenkollegiums stammen musste.[22]

Das gemeine Volk durch die Sorgen des Tages in Anspruch genommen, überließ den Platz auf der Bürger Hause und sonst an der Seite der Bürgermeister denen, die Muse und Lust hatten, sich mit den öffentlichen Geschäften zu befassen.[23]

[...]


[1] Vgl. Groten, Manfred, Köln im 13. Jahrhundert, Köln, Weimar, Wien 1995, S. IX, X.

[2] Vgl. Keussen, Hermann, Köln im Mittelalter, Bonn 1918, S. 55.

[3] Vgl. Keussen, a.a.O., S.60.

[4] Vgl. Lau, Friedrich, Entwicklung der kommunalen Verfassung und Verwaltung der Stadt Köln bis zum Jahre 1396, Amsterdam, unveränderter Nachdruck der Ausgabe von 1898, S. 73.

[5] Vgl. Keussen, a.a.O., S.60.

[6] Vgl. Lau, a.a.O., S 73.

[7] Vgl. Keussen, a.a.O., S.66.

[8] Groten, a.a.O., S.1.

[9] Vgl. Groten, a.a.O., S.160.

[10] Vgl. Lau, a.a.O., S.163/4.

[11] Vgl. Ebenda S 164/5.

[12] Vgl. Ebenda S.161/2.

[13] Vgl. Groten, a.a.O., S.87.

[14] Vgl. Lau, a.a.O., S.72 und S.74.

[15] Vgl. Groten, a.a.O. S.2.

[16] Das Schöffenkollegium verleiht 1149 den Zunftzwang an die Bettziechenweber. (Vgl. Lau, a.a.O., S. 75).

[17] Vgl. Lau, a.a.O.,S.76.

[18] Vgl. Groten, a.a.O., S.2.

[19] Vgl. Lau, a.a.O., S.76.

[20] Vgl. Groten, a.a.O., S.4.

[21] Vgl. Lau, a.a.O., S.76-78.

[22] Vgl. Keussen, a.a.O., S. 72.

[23] Kruse, Ernst, Die Kölner Richerzeche, in: Zeitschrift der Savigny Stiftung für Rechtsgeschichte, Neunter Band (1888), S.152/204, hier S. 198/199.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Die Entwicklung des Rates der Stadt Köln zur führenden Institution im Stadtregiment.
Hochschule
Universität zu Köln  (Seminar für Geschichte und für Philosophie)
Veranstaltung
Köln im Mittelalter
Note
Sehr gut (1)
Autor
Jahr
2003
Seiten
17
Katalognummer
V36883
ISBN (eBook)
9783638363952
Dateigröße
467 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Entwicklung, Rates, Stadt, Köln, Institution, Stadtregiment, Köln, Mittelalter
Arbeit zitieren
Florian Rolf (Autor:in), 2003, Die Entwicklung des Rates der Stadt Köln zur führenden Institution im Stadtregiment., München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/36883

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