Der Gesetzgeber beim Typberater : Typisierung als verfassungsrechtliche Steuerungs- und Kontrollstrategie
Was haben mittelständische Mineralölimporteure, Omnibusbetreiber in Kurgebieten und aufs Baugewerbe spezialisierte Arbeitsverleiher gemeinsam? Welches rechtliche Schicksal vereint einen Rechtsanwalt, der in seiner Kanzlei mit einem internetfähigen PC arbeitet und den Halter eines Pit Bull Terriers? Und unter welchem Gesichtspunkt könnte man Eckkneipenbetreiber und Inhaber von Shisha-Lokalen unter dieselbe juristische Problemkategorie fassen?
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