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31. Internationaler Kongress der Deutschen Ophthalmochirurgen (DOC)

14.06. - 16.06.2018, Nürnberg

Zentralarterienverschluss: Was ist therapeutisch sinnvoll und was nicht?

Meeting Abstract

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  • Hans Hoerauf - Universitätsmedizin Göttingen, Augenklinik, Göttingen

31. Internationaler Kongress der Deutschen Ophthalmochirurgen. Nürnberg, 14.-16.06.2018. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2018. DocH 14.4

doi: 10.3205/18doc010, urn:nbn:de:0183-18doc0102

Published: June 13, 2018

© 2018 Hoerauf.
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Zentralarterienverschlüsse (ZAV) sind in der Mehrzahl der Fälle thromboembolischer Genese und in ca. 5% arteriitischer. Diagnostisch sollte daher neben Visus, Pupillenreaktion und Ophthalmoskopie eine Inspektion und Palpation der Temporalarterie, ggf eine Labordiagnostik erfolgen. Der ZAV ist nur wenigen Patienten bekannt, weshalb sie sich nicht zeitnah beim Augenarzt vorstellen. Bei V.a. eine Arteriitis ist eine hochdosierte Steroidgabe zu veranlassen. In der Anamnese sollte bereits nach zerebro- und kardiovaskulären Risikofaktoren gefragt werden. Die schnelle und enge Zusammenarbeit mit einem Kardiologen und einem Neurologen ist unbedingt anzustreben, denn das Risiko innerhalb der ersten 4 Wochen nach ZAV einen Apoplex oder Herzinfarkt zu erleiden ist deutlich erhöht. Dies rechtfertigt eine stationäre Behandlung im optimalen Fall auf einer Stroke Unit. Die beiden häufigsten assoziierten vaskulären Risikofaktoren sind die arterielle Hypertonie und eine Carotis-Stenose. Durch ein 24-Std. RR und eine Dopplerunter-suchung der A. carotis, ein Langzeit-EKG, eine Echokardiographie (z.A. einer Endokarditis, eines Ventil-offenen Foramen ovale o.a. Emboliequellen), einer Kontrolle des Blutbilds, des BZ und der Blutfette lassen sich in 60-80% der Fälle neue vaskuläre Risikofaktoren nachweisen. Leider gibt es derzeit keine Therapie, deren Effektivität in einer prospektiven randomisierten Studie in Bezug auf Visusund GF nachgewiesen wurde. Bereits 4,5 Stunden nach ZAV entsteht eine ausgeprägte irreversible Ischämie der inneren NH-Schichten. Das Zeitfenster, in dem ein Therapieversuch erwogen werden kann ist daher eng. Eine Augeninnendrucksenkung mittels Bulbusmassage oder medikamentös kann versucht werden, wobei ein wissenschaftlicher Beleg für deren Nutzen fehlt. Bei einer Verschlusszeit bis zu 4,5 Stunden kann unter Beachtung möglicher Kontraindikationen eine intravenöse Lysetherapie oder eine hyperbare Sauerstofftherapie erwogen werden. Eine Verbesserung der Rheologie kann durch eine Hämodilutionstherapie versucht werden, wenn auch hierfür der wissenschaftliche Beleg fehlt. Das Ansetzen einer Antikoagulation (z. B. Heparin, Vitamin-K- Antagonisten oder neuen oralen Antikoagulantien) beim akuten retinalen Arterienverschlusses ohne Nachweis einer Emboliequelle soll nicht erfolgen, und obliegt je nach Ergebnis der Diagnostik auf potentielle Emboliequellen dem Internisten oder Neurologen. Bei einem nicht-arteriitischen ZAV sollte aber eine Behandlung mit einem Thrombozytenfunktionshemmern (z.B. ASS 100mg/ Tag) begonnen und über einen längeren Zeitraum belassen werden, sofern keine Kontraindikation vorliegt.