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16. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung

Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V.

4. - 6. Oktober 2017, Berlin

Pilotprojekt: Stärkung der AAPV im Land Brandenburg

Meeting Abstract

  • Felix Mühlensiepen - KV Consult- und Managementgesellschaft mbH, Potsdam, Germany
  • Judith Marschke - Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, Potsdam, Germany
  • Martin Heinze - Medizinische Hochschule Brandenburg, Potsdam, Germany

16. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung (DKVF). Berlin, 04.-06.10.2017. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2017. DocP186

doi: 10.3205/17dkvf320, urn:nbn:de:0183-17dkvf3201

Published: September 26, 2017

© 2017 Mühlensiepen et al.
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Text

Hintergrund: Das Land Brandenburg verfügt über eine leistungsstarke Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), die jedoch noch nicht in allen Regionen des Flächenlandes gleich ausgeprägt ist; parallel dazu wird die Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) – einst als Basisstufe der ambulanten Palliativversorgung gedacht - derzeit nur unzureichend in der Praxis realisiert, weshalb oft auch Patienten mit geringem Symptomgeschehen der SAPV zugeordnet werden.

Fragestellung: Wie lässt sich eine abgestimmte und qualitativ-hochwertige AAPV im regionalen, interdisziplinären und zugleich offenen Netzwerk umsetzen?

Methode (Projektskizze & Evaluation): Seit Dezember 2016 wird auf Initiative von regionalen Leistungserbringern ein Pilotprojekt zur Stärkung der Allgemeinen ambulanten Palliativversorgung im Land Brandenburg realisiert. Die Umsetzung erfolgt in zwei Landkreisen, welche von unterschiedlichen (versorgungs-)strukturellen Charakteristika geprägt sind.

Ziel des Projektes ist die Festigung der palliativmedizinischen Grundversorgung im Netzwerk, um schwerkranken Patienten bereits früh - vor Eintritt in die SAPV - eine hochwertige ambulante Palliativversorgung anbieten zu können. Sobald eine spezialisierte Versorgung angezeigt ist, wird ein gleitender Übergang in die SAPV beispielsweise unter der Inanspruchnahme der SAPV als Teilleistung sichergestellt. Um dies zu ermöglichen, wird eine Vielzahl an Maßnahmen umgesetzt: Regelmäßige Netzwerktreffen und Qualitätszirkel unter Einbezug aller Interessierten, Einführung einer Dokumentationssoftware in den Versorgungsprozess, Umsetzung von verbindlichen Vertretungsreglungen, Koordination von Weiterbildungsmaßnahmen, Vorstellung der regionalen Versorgungsangebote sowie der versorgungsstrukturellen Dimension im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen, Anpassung der Vergütungsstrukturen für die AAPV etc.

Das Pilotprojekt wird von einer externen wissenschaftlichen Einrichtung begleitet und abschließend evaluiert. Dabei wird auf folgende Datentypen zurückgegriffen: medizinische und pflegerische Dokumentation des Versorgungsprozess, quantitative und qualitative Befragungen von Patienten, Angehörigen und teilnehmenden Leistungserbringern sowie KV-Abrechnungsdaten. Zentrale Indikatoren zur Valuation der umgesetzten Maßnahmen sind unter anderem der Sterbeort der teilnehmenden Patienten, die Fortbehandlung der teilnehmenden Patienten (SAPV, Krankenhaus, Hospiz, usw.), Patienten- und Angehörigenzufriedenheit, Häufigkeiten der SAPV-Verordnungen auf Ebene der teilnehmenden Hausärzte und Entwicklung der SAPV-Fälle in den Pilotregionen.

Ergebnisse: Zum derzeitigen noch sehr frühen Stand des Pilotprojektes (Januar 2017) können nur in ihrer Aussagekraft limitierte Zwischenergebnisse vorgewiesen werden. Bisher ist eine Pilotregion aktiv. In dieser Pilotregion nehmen 14 Ärzte und 9 Pflegedienste am Pilotprojekt teil. Es wurden 13 Patienten in die Versorgung im Rahmen des Pilotprojektes eingeschlossen. Der Großteil der Patienten (10) wird zuhause - und 3 Patienten werden im Pflegeheim versorgt. Bisher hat 1 Patient aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes kurzzeitig die Versorgungsstruktur gewechselt.

Diskussion: Die bis dato geringe Patientenzahl kann der kurzen Projektlaufzeit zugeordnet werden. Der Projektstart erfolgte kurz vor dem Jahreswechsel. Eine steigende Patientenzahl wird erwartet.

Praktische Implikationen: Im Jahr 2017 wird voraussichtlich die Besonders qualifizierte und koordinierte palliativmedizinische Versorgung gemäß § 87 Abs. 1b SGB V in die Versorgungspraxis einbezogen. Diesbezüglich ist zu prüfen, inwieweit die im Pilotprojekt umgesetzten Maßnahmen in die Regelversorgung übergehen können.