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GMDS meets Neues Krebsregistergesetz
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Published: | August 27, 2013 |
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Am 9. April 2013 ist das neue KFRG, dass Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz in Kraft getreten. Alle Bundesländer müssen nun neben den epidemiologischen auch flächendeckende klinische Krebsregister einrichten. Ein wesentliches Ziel der klinischen Registrierung ist die Verbesserung der Versorgungsqualität durch Rückmeldung an die Leistungserbringer und durch strukturierte Qualitätssicherung. Die bundesweite Umsetzung stellt Herausforderungen an verschiedenste Bereiche (z.B. rechtliche, organisatorische oder finanzielle Ausgestaltung). Insbesondere gefragt sind aber die Bereiche Medizinische Informatik (z.B. Datenflüsse, Schnittstellen), Biometrie (z.B. Methoden zum Qualitätsvergleich) und Epidemiologie (Nutzung der Daten für epidemiologische und Versorgungsforschung).
In dieser Plenarsitzung soll die Entwicklung der klinischen Krebsregistrierung aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet und ein breite Diskussion und Zusammenarbeit angeregt werden.
- Begrüßung und Einführung
Prof. Dr. Alexander Katalinic, Universität zu Lübeck
Prof. Dr. Ferdinand Hofstädter, Universität Regensburg - Das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz: Einführung und Sicht der Krebsregister und Tumordokumentation
Frau PD. Dr. Monika Klinkhammer-Schalke, Universität Regensburg - Neues Krebsregistergesetz aus Sicht der Medizinischen Informatik
Dr. Udo Altmann, Universität Gießen - Neues Krebsregistergesetz aus Sicht der Biometrie
Prof. Dr. Ulrich Mansmann, Ludwig-Maximilians-Universität München - Neues Krebsregistergesetz aus Sicht der Epidemiologie und Versorgungsforschung
Prof. Dr. Hans-Werner Hense, Westfälische Wilhelms-Universität Münster - Neues Krebsregistergesetz aus Sicht der Kostenträger
Dr. Konstanze Blatt, GKV Spitzenverband, Berlin