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Ohne Bologna nach Lissabon
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Published: | August 20, 2013 |
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Ziel: Die Bologna Reform ist für das Medizinstudium in Deutschland tabu. Sie ist vom Prinzip her für die 47 Mitgliedstaaten freibleibend. Die Reform der 27 EU-Staaten im „European Framework for Life-Long Learning“ hingegen eine vertraglich vereinbarte Verabredung (Lissabon 2008). Die inhärente Strategie sieht dabei insbes. „flexible learning pathways” und die “validation of nonformal and informal learning“ vor. Seit der MME-Initiative sind dies keine Fremdwörter mehr, auch nicht für Regel- und Hybrid-Studiengänge, so dass eine klare Ausrichtung auf dem Lissabon-Prozess in Deutschland nichts mehr im Wege steht.
Methode: Ein Thinktank an der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen entwickelte ein Lissabon-Prozess inhärentes Ausbildungskonzept fürs Medizinstudium mit folgenden Ausgangspunkten:
- 1.
- Ausschöpfung der im internationalen Vergleich überdurchschnittlich langen vorlesungsfreien Zeiten.
- 2.
- Ausrichtung des Curriculums auf den Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog mit Berücksichtigung lokaler Fakultätsprofile und flexibles und indi-viduelles Lernen stimulierenden Kern- und Mantelcurricula.
- 3.
- Stimulation von auf die spätere Spezialisierung ausgerichteten individuellen Qualifikationsprofile der Studierenden bereits im sehr frühen Stadium des Studiums.
- 4.
- Beachtung der Halbwertzeit des derzeitigen medizinischen Wissens.
- 5.
- Verzicht auf Staatsexamina zugunsten eines dichten formativen Prüfungsnetzwerks mit wenigen summativen „Prüfungstoren“ analog der Anforderungen, die sich aus §4 der Ärztlichen Berufsordnung ergeben.
Ergebnisse: Die vorgestellte Restrukturierung des bestehenden Curriculums in 3x14 Wochen p.a. resultiert in eine volljährliche akademische Ausbildung ohne jeglicher Verlust aktueller Kompetenzen. Im Ergebnis
- ist die/der 4-jährige Basisärztin/-arzt bestens für ein lebenslanges Lernen motiviert vorbereitet.
- kann die Spezialisierungsphase mindestens zwei Jahre früher beginnen.
- entspricht das 4- + 2-jährige Curriculum Directive 2005/36/EC Art. 24(2): 6 Jahre od. 5.500 Std.
Schlussfolgerung: Die vorgeschlagene Reorganisation hat keinen negativen Einfluss auf bestehende Curricula; vorhandene Strukturen bleiben erhalten. Die Absolventen sind jünger als bisher. Die Basisqualifikationsdauer ist der Halbwertzeit des medizinischen Wissens angepasst.