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MAINZ//2011: 56. GMDS-Jahrestagung und 6. DGEpi-Jahrestagung

Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e. V.
Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie e. V.

26. - 29.09.2011 in Mainz

Die Initiative zur Wissenschaftlichen Vorbereitung eines Nationalen Mortalitätsregisters Aktueller Stand und Ausblick

Meeting Abstract

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  • Ulrich Mueller - Institut für medizinische Soziologie und Sozialmedizin Fachbereich Medizin, Philipps Universität, Marburg
  • Andrea Werdecker - Institut für medizinische Soziologie und Sozialmedizin Fachbereich Medizin, Philipps Universität, Marburg

Mainz//2011. 56. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (gmds), 6. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie (DGEpi). Mainz, 26.-29.09.2011. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2011. Doc11gmds581

doi: 10.3205/11gmds581, urn:nbn:de:0183-11gmds5810

Published: September 20, 2011

© 2011 Mueller et al.
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Die Arbeitsgruppe Nationales Mortalitätsregister des Rats für Sozial- und Wirtschaftsdaten empfahl der Politik die baldige Einrichtung eines nationalen Mortalitätsregisters, das viele unserer ausländischen Kollegen zum Teil seit vielen Jahren haben. Unsere klinische, gesundheits- und sozialwissenschaftliche Forschung verlangt seit Langem nach dieser Infrastruktur, da die Übertragung von im Ausland gewonnenen Ergebnissen aufgrund von gesellschaftlichen und sozialstaatlichen Unterschieden in vielen Fällen nicht problemlos möglich ist. Der Zeitpunkt ist nach Auffassung der AG günstig, da die amtliche Mortalitätsstatistik in Deutschland durch die EU weite Implementation eines Systems zur automatischen sprachunabhängigen Todesursachenvercodung IRIS gegenwärtig ohnehin erheblich reformiert wird. Die Einführung von IRIS bietet die Chance, die für ein nationales Mortalitätsregister erforderliche Vereinheitlichung und Abstimmung von Datenstrukturen und -verarbeitungsprozeduren zwischen den Bundesländern mit geringerem Aufwand umzusetzen als bei der bisherigen Praxis anfielen; vermutlich ist das ideale Zeitfenster dafür jetzt, solange IRIS noch nicht endgültig in allen Bundesländern implementiert ist. Aus dieser Vereinheitlichung wird über das Register hinaus die gesamte Mortalitätsstatistik in Deutschland Vorteile ziehen. In dem Masse wie nicht nur die Sozialforschung, sondern auch die amtliche Statistik und die Qualitätssicherung in der Gesundheits- und weiteren Sozialen Versorgung immer mehr auf Stichprobenerhebnungen setzt, ist ein Nationales Mortalitätsregister auch unverzichtbar zur Sicherung der Stichprobenqualität. Das Mortalitätsregister bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Die Arbeitsgruppe empfahl deshalb ein „Bundesgesetz zur Einrichtung eines nationalen Mortalitätsregisters“ als lex specialis. Die Politik hat diese Empfehlungen aufgegriffen.