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Annual Meeting of the Society of the Ophthalmologists of Saxony

Sächsische Augenärztliche Gesellschaft

26. - 27.11.2010, Dresden

Mundschleimhautschwellung und Visusreduktion

Meeting Abstract

  • Michael Haustein - Universitätsaugenklink, TU Dresden, Deutschland
  • J. Babatz - Medizinische Klinik und Poliklinik I, Universitätsklinik Dresden, TU Dresden, Deutschland
  • F. Sommer - Universitätsaugenklink, TU Dresden, Deutschland
  • C. Hoffmann - Universitätsaugenklink, TU Dresden, Deutschland
  • L.E. Pillunat - Universitätsaugenklink, TU Dresden, Deutschland
  • D. Sandner - Universitätsaugenklink, TU Dresden, Deutschland

Sächsische Augenärztliche Gesellschaft. Jahrestagung 2010 der Sächsischen Augenärztlichen Gesellschaft. Dresden, 26.-27.11.2010. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2010. Doc10sag25

doi: 10.3205/10sag25, urn:nbn:de:0183-10sag257

Published: November 24, 2010

© 2010 Haustein et al.
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Text

Der folgende Fall einer 48-jährigen Patientin berichtet über eine einseitige akute Visusminderung am RA. Die Patientin war sonst gesund und bemerkte seit zwei Tagen Schwindel sowie eine reduzierte Sehschärfe. Als Nebenbefund bestand eine Mundschleimhautschwellung, weswegen sie bereits in zahnärztlicher Behandlung war. Ophthalmoskopisch zeigte sich am RA ein makulärer Venolenverschluss und (Pseudo)-Roth-Flecken. Die Fokussuche konnte als Ursache der vaskulären Pathologie eine neu diagnostizierte akute myeloische Leukämie (AML) sichern.

Die AML kann sich auf viele verschieden Art und Weisen manifestieren. Die Netzhaut ist in 50% der Fälle mit betroffen. Durch ein sekundäres Hyperviskositätssyndrom, wie sie bei ca. 20% der akuten Leukämien auftritt, kann es zu Zentralvenenverschlüssen, oder auch, wie im vorliegenden Fall, primär nur eine kleine Venole betreffen.

Somit kann sich eine AML als erstes durch ophthalmologische Symptome bemerkbar machen und daher sollte immer, auch bei dezenter Symptomatik, an eine systemische Grunderkrankung gedacht werden und eine Ursachenabklärung erfolgen. Eine Differentialblutbilduntersuchung ist dabei unverzichtbar. Unter einer schnell veranlassten, adäquaten Therapie bessert sich meist der Befund. Eine augenärztliche Verlaufskontrolle ist unerlässlich, da auch die einzuleitende Chemotherapie ophthalmologische Nebenwirkungen aufweisen kann.