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https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-73113-8
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Racial-Profiling: Bund und Länder müssen polizeiliche Praxis überprüfen; Zum Verbot rassistischer Diskriminierung
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Corporate Editor
Deutsches Institut für Menschenrechte
Abstract Racial Profiling ist grund- und menschenrechtswidrig. Dennoch berichten zivilgesellschaftliche Organisationen und Betroffene, dass Racial Profiling eine alltägliche polizeiliche Praxis ist. Innenministerien und Vertreter_innen der Polizei bestreiten dies. Daher wird derzeit auch darüber gestritten, ... view more
Racial Profiling ist grund- und menschenrechtswidrig. Dennoch berichten zivilgesellschaftliche Organisationen und Betroffene, dass Racial Profiling eine alltägliche polizeiliche Praxis ist. Innenministerien und Vertreter_innen der Polizei bestreiten dies. Daher wird derzeit auch darüber gestritten, ob der Bund und/oder die Länder eine Studie über Racial Profiling durchführen lassen sollen. Dabei sollte eine (selbst-)kritische Auseinandersetzung mit der polizeilichen Praxis im Rechtsstaat selbstverständlich sein. Denn die Polizei ist die wichtigste Institution für das - menschenrechtlich gebotene - Gewaltmonopol des Staates. Dabei ist das Gewaltmonopol des Staates nur wegen der Bindung an Grund- und Menschenrechte legitim.... view less
Keywords
police; racism; discrimination; human rights; constitutional state; fundamental right; Federal Republic of Germany
Classification
Law
Document language
German
Publication Year
2020
City
Berlin
Page/Pages
8 p.
Series
Stellungnahme / Deutsches Institut für Menschenrechte
Status
Published Version; reviewed
Licence
Creative Commons - Attribution-Noncommercial-No Derivative Works 4.0