Welsch (Projektbearbeiter): Gesetzentwurf des Ministerium Auerswald - Hansemann die Preußische Gemeindeordnung betreffend. Nach Ansicht der Regierung faßt der vorliegende Entwurf "... das Gute und Bewährte aus den Städte-Ordnungen von 1808 und 1831, aus der rheinischen Gemeinde-Ordnung von 1845, aus der westphälischen Landgemeinde-Ordnung von 1842 ..." zusammen. "Nur dasjenige ... was auf den Ideen der Grundherrlichkeit, auf ständischen Privilegien, auf Klassen-Eintheilungen ... beruht und dem Geiste der Gegenwart nicht mehr entspricht, mußte [sic!] völlig ausgeschieden werden." (Aus der Vorl.)
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