Welsch (Projektbearbeiter): Da die Annahme besagten Antrages die Aufhebung einzelner Paragraphen des Gewerbegesetzes erforderlich machen würde, wird er zurückgezogen und durch den Antrag, das Innenministerium solle die betreffenden Verwaltungs- und Polizeibehörden auf die mangelnde rechtliche Grundlage der Beaufsichtigung von Leihbibliotheken hinweisen, ersetzt
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