Welsch (Projektbearbeiter): Strafandrohungen: schwerer Kerker von 6 Monaten bis zu 5 Jahren im Falle der Behinderung der Nationalgarde bei der Ausübung ihres Dienstes durch Drohung oder Gewalt; Arrest von 3 Tagen bis zu einem Monat im Falle des unbefugten Tragens von Abzeichen der Nationalgarde und der Akademischen Legion
|