Welsch (Projektbearbeiter): Stellungnahme (Abänderungsvorschläge) der Berliner Bürgerwehr zum ministeriellen Entwurf eines Bürgerwehrgesetzes vom 7. Juli 1848: u.a. direkte Wahl der Vorgesetzten durch die Mannschaften, Einsatz der Bürgerwehr obliegt den Gemeindevorstehern oder dem diensthabenden Kommandeur selbst, Ablehnung eines eximierten Gerichtsstandes für letztere
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