Kalkulation von Behandlungsgruppen in einem fallbezogenenVergütungssystem der stationären Versorgung : Eine Bewertung aus medizinischer Sicht

Das Konzept der „Diagnosis Related Groups“ (DRGs) stellt ein weit verbreitetes und bezüglich seines Kostensteuerungspotentials gelobtes Vergütungsverfahren für den stationären Sektor dar. Grundlegender Gedanke ist die Honorierung von Patienten mit vergleichbaren Erkrankungen durch den gleichen festgelegten Betrag. Somit sollen den Krankenhäusern Einflussmöglichkeiten bezüglich entscheidender Erlösparameter (beispielsweise der Liegezeit) entzogen werden. Dieses schon seit den 70er Jahren bekannte Konzept der Krankenhausfinanzierung sollte ursprünglich zugleich Kosten einer Behandlung reduzieren und Nutzen sowie Qualität maximieren. Während jedoch die Kostenkontrolle inzwischen immer stärker in den Mittelpunkt der Systemgestaltung gerückt ist, wird die Optimierung qualitätsbezogener Parameter vielfach nur sekundär einbezogen. Ziel war es daher, Anhaltspunkte zum Einfluss verschiedener Kalkulationsverfahren bei der DRG-Systemgestaltung auf die Qualität der Gesundheitsversorgung zu erhalten. Auf Basis der sechs Parameter „Integration des Patientenrisikos für Leistungserbringer“, „Anreizstruktur für Qualitätsverbesserung und Innovationsfähigkeit“, „Gewährleistung hochwertiger, evidenzbasierter Behandlung“, „Unterbindung wirtschaftlicher Ausschlussgründe“, „Reduktion von Fragmentierungsanreizen für Leistungserbringer“ und „Förderung einer patientenzentrierten Behandlung“ wurden daher die Kalkulationsverfahren exponierter Patientenklassifikationssysteme hinsichtlich ihrer qualitätsbezogenen Auswirkungen untersucht. Im Ergebnis lassen sich schon durch die jeweils zugrunde gelegte Kalkulationsmethodik unterschiedliche Auswirkungen auf die Qualität der Gesundheitsversorgung erwarten. Als überlegen hat sich eine Prozesskostenrechnung auf Basis klinischer Patientenleitfäden herausgestellt. Je nach Methodik kann es zu Fehlanreizen für die jeweiligen Leistungserbringer führen, die in ihren Auswirkungen nicht hinter einer unzureichenden medizinischen Definition der betreffenden Fallgruppen zurückstehen. Sofern also mit der Einführung von DRGs nicht ausschließlich das Ziel einer Kostenreduktion (bzw. -kontrolle) angestrebt wird, ist bereits auf der Ebene der Kalkulation erhebliche Sorgfalt bei der Auswahl und Implementierung entsprechender Methoden und Verfahren geboten.

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