Politische Bildung in der Polizei : Funktionsbestimmung von 1945 bis zum Jahr 2000

Die Arbeit behandelt im ersten Abschnitt die politische Bildung in der Polizei von 1945 bis zum Jahr 2000 und untersucht in ihrem empirischen Teil Wirkungszusammenhänge politischer Bildung in der Polizei anhand der Evaluation einer Unterrichtseinheit zum Thema „Vorurteile und Fremdenfeindlichkeit“. In den ersten drei zeitgeschichtlichen Kapiteln wird die politische Bildung in der Polizei auf der Basis ausgesuchter Quellen untersucht. Dabei ist festzustellen, dass politische Bildung in den vergangenen 50 Jahren den Demokratisierungsprozess in der Polizei sowohl reflexiv als auch normativ begleitet hat. Unter diesem Aspekt spiegelt sich also in der konkreten Ausprägung politischer Bildung in der Polizei auch der mehr oder weniger gelungene Demokratisierungsprozess in der Polizeiorganisation wider. In der ersten 25 Jahren nach Ende des zweiten Weltkrieges bleibt die politische Bildung in der Polizei wie auch in der übrigen bundesrepublikanischen Gesellschaft auf einer eher formalen Ebene stehen; gleiches gilt für den Demokratisierungsprozess der Polizei. Erst nach der 68er-Bewegung setzt auch Anfang der 1970er Jahre in der Polizei eine Diskussion über ihr Selbstverständnis in einer demokratischen Gesellschaft ein und leitet einen Prozess hin zu mehr Bürgerorientierung ein, der trotz vielfältiger Rückschläge – z. B. in der Hochphase des Terrorismus in der zweiten Hälfte der 1970er Jahre – bis heute andauert. Allerdings fehlt bis in die heutige Zeit eine abschließende, allgemein verbindliche Bestimmung des Berufsbildes „Polizei“. Die Diskussion darüber erschöpft sich seit den 1990er Jahren in einer praktisch permanenten Reformdiskussion, die dem vorherrschenden Problemdruck nicht immer gerecht wird. Ein schwerwiegendes Problem trat in der Polizeiorganisation Anfang der 1990er mit vermehrten fremdenfeindlichen Übergriffen von Polizeibeamten auf. Im empirischen Teil der Arbeit wird eine Unterrichtseinheit über den Zusammenhang von Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit evaluiert. Zielgruppe einer derartigen Unterrichtseinheit sind dabei nicht Poli-zeibeamte mit fremdenfeindlichen Attitüden sondern die große Mehrheit der Beamten, die in ihrem korrekten Verhalten bestärkt werden sollen. Dabei zeigt sich, dass die Bearbeitung eines derartigen Themenkomplexes im Rahmen politischer Bildung der Polizei durchaus von einer Mehrheit der Beamten akzeptiert wird. Allerdings wird die Bearbeitung eines derart politisch brisanten Themenfeldes durch eine zu große Nähe zu konkreten Anlässen erschwert, da sich die potenziellen Teilnehmer so nur allzu schnell „an den Pranger“ gestellt sehen. Bei der Analyse derartiger Probleme wird deutlich, dass der autodidaktische „Fachlehrer-Ansatz“ in der polizeilichen Aus- und Fortbildung an seine Grenzen geführt wird. Zu fordern ist in diesem Zusammenhang, dass Themenfeder wie „Fremdenfeindlichkeit“ und „Rechtsextremismus“ in ein Gesamtkonzept zur politischen Bildung eingebunden werden sollten, um deutlich werden zu lassen, dass die Bearbeitung derartiger Themenfelder anlassunabhängig erfolgt. Darüber hinaus sind derartig komplexe Themen politischer Bildung nur von noch besser qualifizierten Dozenten angemessen zu bewältigen.

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