Dokument:
Die europäische Gemeinschaft nach
dem Vertrag von Amsterdam:
Europäische Sozialunion oder soziale Union Europa?
Titel: | Die europäische Gemeinschaft nach dem Vertrag von Amsterdam: Europäische Sozialunion oder soziale Union Europa? | |||||||
URL für Lesezeichen: | https://docserv.uni-duesseldorf.de/servlets/DocumentServlet?id=2519 | |||||||
URN (NBN): | urn:nbn:de:hbz:061-20020115-000519-3 | |||||||
Kollektion: | Dissertationen | |||||||
Sprache: | Deutsch | |||||||
Dokumententyp: | Wissenschaftliche Abschlussarbeiten » Dissertation | |||||||
Medientyp: | Text | |||||||
Autor: | Kuka, Claudia [Autor] | |||||||
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Beitragende: | Prof. Dr. Dr. Kokott, Juliane [Gutachter] Prof. Dr. Lorz, Ralph Alexander [Gutachter] | |||||||
Stichwörter: | Europarecht, Sozialrecht, Vertrag vonAmsterdam, Sozialunion, Beschäftigungspolitik,Geschlechtergleichbehandlung, SozialpolitikEC Law, Social policy, Treatyof Amsterdam, social union, employment policy, equal treatment, HHUDüsseldorf | |||||||
Dewey Dezimal-Klassifikation: | 300 Sozialwissenschaften, Soziologie » 340 Recht | |||||||
Beschreibung: | Die Dissertation beschäftigt sich mit der Sozialpolitik der
europäischen Gemeinschaft. Hierbei werden die Ziele der
europäischen Sozialpolitik den zu ihrer Verwirklichung im EG-Vertrag
bereitgestellten Kompetenzen gegenübergestellt und erörtert, ob
mit den zur Verfügung stehenden Kompetenzen die Verwirklichung einer
europäischen Sozialunion möglich ist. Hierbei werden sowohl die
Auswirkungen der im Kapitel über die Sozialpolitik enthaltenen
Rechtsetzungskompetenzen erörtert, als auch analysiert, inwiefern
die Begründung einer europäischen Sozialunion auf der Grundlage
der allgemeinen Rechtsetzungskompetenzen sowie indirekt aufgrund der
Auswirkungen der Freizügigkeit möglich ist. Letztendlich wird
dann diskutiert, ob die Begründung einer europäischen
Sozialunion politisch und wirtschaftlich erwünscht ist. Schwerpunkt der Arbeit sind dabei die Änderungen, die durch den Vertrag von Amsterdam erfolgt sind. Hierbei werden insbesondere die in Art. 137 EGV enthaltenen Kompetenzen dargestellt. Weiterhin wird der neue Beschäftigungstitel analysiert und die im Rahmen der Sozialpolitik und der Beschäftigungspolitik verfolgten Ziele gegenübergestellt. Hierbei wird sich zeigen, dass die europäische Sozialpolitik in einem Spannungsverhältnis zur europäischen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik steht. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Schaffung einer Sozialunion nicht mit den im Gemeinschaftsvertrag enthaltenen Kompetenzen möglich ist und sich auch nicht als Nebenfolge der Grundfreiheiten ergeben wird. Weiterhin wird in der Arbeit die Auffassung vertreten, dass kein Bedürfnis für die Schaffung einer europäischen Sozialunion besteht und die der Gemeinschaft mit dem Vertrag von Amsterdam übertragenen Kompetenzen ausreichend sind. Eine Erweiterung dieser Kompetenzen ist nicht notwendig. | |||||||
Lizenz: | Urheberrechtsschutz | |||||||
Fachbereich / Einrichtung: | Juristische Fakultät | |||||||
Dokument erstellt am: | 15.01.2002 | |||||||
Dateien geändert am: | 12.02.2007 | |||||||
Promotionsantrag am: | 15.01.2002 | |||||||
Datum der Promotion: | 15.01.2002 |