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Ist die blue line des oberen Bogenganges von einer Dehiszenz mit digitaler Volumentomographie oder hochauflösender Computertomographie zu unterscheiden?
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Published: | April 15, 2013 |
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Einleitung: Mit einer Dehiszenz des oberen Bogenganges werden diverse neuro-otologische Störungen postulatorisch in Verbindung gebracht. Für die Diagnosestellung ist eine nicht darstellbare ossäre Begrenzung des häutigen Labyrinthes essenziell. Vor diesem Hintergrund sollte überprüft werden, ob mit Hilfe modernster, Schnittbildverfahren eine Dehiszenz von einer blue line des oberen Bogenganges sicher unterschieden werden kann.
Methoden: Bei 12 humanen formalinfixierten Felsenbeinpräparaten wurde die blue line des oberen Bogenganges durch Beschleifen unter dem OP-Mikroskop dargestellt. Diese Präparate wurden dann sowohl mittels DVT (Accu-I-Tomo F 17, Morita) als auch mit hochauflösendem CT mit 256 Zeilen (Somatom Definition Flash, Siemens) in der Stenvers- und Poeschlprojektion untersucht.
Ergebnisse: Mikroskopisch zeigte sich bei 11/12 Felsenbeinen eine ubiquitär intakte Knochenschale über der blue line, in einem Fall bestand ein ca. stecknadelkopfgroßer akzidenteller Defekt. In der Analyse der DVT-Scans konnte in 10 Präparaten eine eindeutige knöcherne Bedeckung dargestellt werden, der knöcherne Defekt zeigte sich ebenfalls eindeutig. Bei einem Präparat zeigte sich radiologisch eine knöcherne Dehiszenz des oberen Bogenganges in den jeweiligen Projektionen. Im CT konnte bei 8 oberen Bogengängen die knöcherne Bedeckung eindeutig identifiziert werden, in einem Fall zeigte sich in beiden Projektionen eine Dehiszenz. Bei 2 Felsenbeinen fand sich in der Stenversprojektion eine Dehiszenz, während in der Poeschl-Projektion ein intakter Knochen sichtbar war. Der bekannte knöcherne Defekt konnte sicher lokalisiert werden.
Schlussfolgerungen: Die Ergebnisse zeigen, dass auch durch Anwendung hochauflösender Schnittbildverfahren Dehiszenzen des oberen Bogenganges radiologisch falsch positiv dargestellt werden können.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.